Informatikverträglichkeitsprüfung. Wohin?
- ShortId
-
05.1006
- Id
-
20051006
- Updated
-
24.06.2025 21:12
- Language
-
de
- Title
-
Informatikverträglichkeitsprüfung. Wohin?
- AdditionalIndexing
-
04;34;Auswirkung der Informatik;Durchführung eines Projektes;Controlling;Informationstechnologie;Datenverarbeitung in der Verwaltung
- 1
-
- L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0703050102, Controlling
- L04K12030102, Auswirkung der Informatik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Begriff der Informatikverträglichkeitsprüfung (IVP) wird im Beschluss des Bundesrates vom 22. April 1998 näher bestimmt: "Zur Gewährleistung eines verhältnismässigen Einsatzes von Informatikmitteln sind die informatikseitigen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen in den Anträgen an den Bundesrat und in den Botschaften gesondert auszuweisen." </p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die IVP ist, wo relevant, systematisch Bestandteil von Anträgen an den Bundesrat.</p><p>2. In den "Richtlinien für Bundesratsgeschäfte" wird für Anträge an den Bundesrat die IVP explizit angeführt.</p><p>3. Das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) hat die Federführung für die Strategie. Die Verantwortung für die Durchführung obliegt jeweils der für das entsprechende Geschäft zuständigen Verwaltungsstelle bzw. dem zuständigen Departement.</p><p>4. Die Departemente sind für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Das ISB überprüft in den Geschäften, die ihm zugestellt werden, diesen Teil der Ausführungen.</p><p>5. Es wurde erreicht, dass bei wichtigen Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf die Informatik proaktiv die Auswirkungen analysiert und berücksichtigt werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Vorhaben "Neues Erscheinungsbild des Bundes".</p><p>Probleme ergeben sich dann, wenn Auswirkungen auf die Informatik zwar absehbar sind, deren tatsächlicher Umfang im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses jedoch nur annähernd abgeschätzt werden kann. Ein Beispiel hierfür ist das von den eidgenössischen Räten im Dezember 2004 angenommene Öffentlichkeitsgesetz. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Informatik können erst bei der Erarbeitung der konkreten Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) eingeschätzt werden.</p><p>6. Die IVP ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe der Departemente bei der Vorbereitung von Geschäften. Als Abklärung, die ohnehin im Rahmen der Abschätzung der Kostenfolgen zu machen ist, generiert sie keine zusätzlichen Kosten.</p><p>7. Die Resultate der IVP zu den von den Räten behandelten Geschäften werden jeweils mit den entsprechenden Botschaften vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen von Nove-IT wurde verbindlich eine Informatikverträglichkeitsprüfung definiert (vergleiche Glossar 417 des Informatikstrategieorgans des Bundes).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wird diese Prüfung systematisch durchgeführt?</p><p>2. Gibt es Richtlinien über die Durchführung?</p><p>3. Wer hat den Lead bei der Strategie und der Durchführung?</p><p>4. Wer kontrolliert die Durchführung?</p><p>5. Welche Resultate wurden erzielt, bzw. welche Probleme haben sich gezeigt?</p><p>6. Welche Kosten sind bisher entstanden, und mit welchen Kosten rechnet der Bund bis zum Abschluss des Projektes?</p><p>7. Wird das Resultat der Informatikverträglichkeitsprüfung den Räten vorgelegt?</p>
- Informatikverträglichkeitsprüfung. Wohin?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Begriff der Informatikverträglichkeitsprüfung (IVP) wird im Beschluss des Bundesrates vom 22. April 1998 näher bestimmt: "Zur Gewährleistung eines verhältnismässigen Einsatzes von Informatikmitteln sind die informatikseitigen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen in den Anträgen an den Bundesrat und in den Botschaften gesondert auszuweisen." </p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die IVP ist, wo relevant, systematisch Bestandteil von Anträgen an den Bundesrat.</p><p>2. In den "Richtlinien für Bundesratsgeschäfte" wird für Anträge an den Bundesrat die IVP explizit angeführt.</p><p>3. Das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) hat die Federführung für die Strategie. Die Verantwortung für die Durchführung obliegt jeweils der für das entsprechende Geschäft zuständigen Verwaltungsstelle bzw. dem zuständigen Departement.</p><p>4. Die Departemente sind für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Das ISB überprüft in den Geschäften, die ihm zugestellt werden, diesen Teil der Ausführungen.</p><p>5. Es wurde erreicht, dass bei wichtigen Vorhaben mit wesentlichen Auswirkungen auf die Informatik proaktiv die Auswirkungen analysiert und berücksichtigt werden. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Vorhaben "Neues Erscheinungsbild des Bundes".</p><p>Probleme ergeben sich dann, wenn Auswirkungen auf die Informatik zwar absehbar sind, deren tatsächlicher Umfang im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses jedoch nur annähernd abgeschätzt werden kann. Ein Beispiel hierfür ist das von den eidgenössischen Räten im Dezember 2004 angenommene Öffentlichkeitsgesetz. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Informatik können erst bei der Erarbeitung der konkreten Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) eingeschätzt werden.</p><p>6. Die IVP ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe der Departemente bei der Vorbereitung von Geschäften. Als Abklärung, die ohnehin im Rahmen der Abschätzung der Kostenfolgen zu machen ist, generiert sie keine zusätzlichen Kosten.</p><p>7. Die Resultate der IVP zu den von den Räten behandelten Geschäften werden jeweils mit den entsprechenden Botschaften vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen von Nove-IT wurde verbindlich eine Informatikverträglichkeitsprüfung definiert (vergleiche Glossar 417 des Informatikstrategieorgans des Bundes).</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wird diese Prüfung systematisch durchgeführt?</p><p>2. Gibt es Richtlinien über die Durchführung?</p><p>3. Wer hat den Lead bei der Strategie und der Durchführung?</p><p>4. Wer kontrolliert die Durchführung?</p><p>5. Welche Resultate wurden erzielt, bzw. welche Probleme haben sich gezeigt?</p><p>6. Welche Kosten sind bisher entstanden, und mit welchen Kosten rechnet der Bund bis zum Abschluss des Projektes?</p><p>7. Wird das Resultat der Informatikverträglichkeitsprüfung den Räten vorgelegt?</p>
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