Datenschutz auch für Pflegekinder

ShortId
05.1010
Id
20051010
Updated
24.06.2025 22:01
Language
de
Title
Datenschutz auch für Pflegekinder
AdditionalIndexing
28;36;12;freie Schlagwörter: Verdingkind;Archiv;Kostenrechnung;Pflegekind;Personendaten;Forschung und geistiges Eigentum;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Forschungsvorhaben
1
  • L06K010303010401, Pflegekind
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K12040101, Archiv
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L02K1602, Forschung und geistiges Eigentum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zuge der Beantwortung der Motion Simon (99.3297, Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen), der Einfachen Anfrage Berberat (03.1103, Massnahmen zur Motion 99.3297 "Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen"), der Anfrage Berberat (03.1146, Studie über die schlechte Behandlung von Waisen und Pflegekindern. Was unternimmt der Bund?) sowie der Motionen Baumann Ruedi und Fehr Jacqueline (03.3316, 04.3065, Verdingkinder. Historische Aufarbeitung) hat das damalige Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (ab 1. Januar 2005 Staatssekretariat für Bildung und Forschung, SBF) zu Beginn des Jahres 2004 eine Expertise in Auftrag gegeben, eine Übersicht über den heutigen Wissensstand zu erarbeiten und in diesem Zusammenhang Fragen bezüglich der Datenlage sowie des Aktenzuganges zu klären. Die entsprechende, unter finanzieller Beteiligung des Kantons Waadt in Auftrag gegebene Expertise liegt seit Ende Oktober 2004 unter dem Titel "Le traitement des orphelins et les placements d'enfants au XXe siècle" vor.</p><p>Da die Sozial- und Fürsorgepolitik in der Schweiz im Wesentlichen in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fällt, führte das zuständige SBF bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch. Dabei wurden drei Kantonale Direktionskonferenzen konsultiert, nämlich die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden. Gegenstand der Konsultation war eine Stellungnahme zu den Resultaten der erwähnten Expertise sowie zum Bedarf und der Dringlichkeit zusätzlicher, im Rahmen eines allfälligen Nationalen Forschungsprogramms (NFP) organisierter Forschungsarbeiten zur Thematik der Fremdplatzierung von (Waisen-)Kindern.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die gestellten Fragen im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./5. Entgegen den in der Anfrage dargelegten Annahmen hat das SBF keine Entscheide weder in Bezug auf ein NFP noch in Bezug auf die Regelung des Aktenzuganges getroffen. Im Zuge der eingangs erwähnten parlamentarischen Vorstösse wurden vielmehr, konform mit den in der Verordnung zum Forschungsgesetz geregelten Verfahren, notwendige Abklärungen in die Wege geleitet. Im Rahmen der erfolgten Konsultation haben sich die direkt zuständigen Kantonalen Direktionskonferenzen dahingehend geäussert, dass aus heutiger Sicht weder ein Bedarf noch eine hohe Dringlichkeit für eine breiter angelegte historische Studie zur Thematik der Fremdplatzierung von (Waisen-)Kindern besteht. Dies vor allem auch deswegen, weil ein grosser Teil der politischen Konsequenzen (Revision des Kinderrechtes, Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption) heute auf kantonaler Ebene bereits gezogen wurde und von einer umfassenderen historisch orientierten Forschung kaum Ergebnisse erwartet werden, die für die heutige Praxis nutzbar wären.</p><p>Gestützt auf dieses Ergebnis gelangen das Departement des Innern und der Bundesrat zur Einschätzung, dass sich die Lancierung eines NFP zu dieser Thematik aus heutiger Sicht nicht aufdrängt. Dies schliesst nicht aus, dass verschiedene Aspekte in Form von einzelnen Forschungsprojekten aufgegriffen werden können. Der Bundesrat verweist diesbezüglich aber auf die bereits bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).</p><p>2.-4. Im Falle der Lancierung eines NFP wäre - unter Koordination mit den Kantonen bzw. den zuständigen kantonalen Stellen und der Wahrung strengster Datenschutzbestimmungen - eine klare und umfassende Sonderregelung des Aktenzuganges in der Tat erforderlich gewesen. Angesichts der dargelegten Ausgangslage entfällt jedoch dieses Erfordernis. Betreffend vereinzelte, gegebenenfalls durch den SNF unterstützte Forschungsvorhaben (Einzelprojektförderung) kommen demgegenüber bei der Regelung des Aktenzuganges (Einsichtnahme) die Bestimmungen gemäss den jeweiligen kantonalen Regelungen ohne Einschränkung zur Anwendung. Was das Archivgut des Bundes anbelangt, sind die Bestimmungen gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung (SR 152.1; namentlich Art. 9 bis 13) massgeblich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Einer Agenturmeldung vom 31. Januar 2005 kann entnommen werden, dass die Gruppe Wissenschaft und Forschung des Eidgenössischen Departementes des Innern die "zuständigen Stellen der Kantone" gebeten hat, bis Ende Februar zur Aufforderung Stellung zu nehmen, für eine historische Recherche des Nationalfonds die Dossiers von Tausenden von Kindern zu öffnen, die bis in die Sechzigerjahre hinein zwangsweise in Heimen und Pflegefamilien untergebracht worden sind. Offenbar läuft im Kanton Waadt bereits eine solche Studie. Es gehe dabei nicht um Wiedergutmachung, sondern, wie ein Funktionär dieses Kantons erklärt hat, "um symbolische Anerkennung dessen, was die Betroffenen durchlitten hätten, und darum, dass sie nicht mehr marginalisiert würden". Der Bund engagiere sich "aus rein historischem Interesse", heisst es.</p><p>Die Direktbetroffenen - Kinder, Eltern und Pflegefamilien - haben ihr Schicksal bisher selber bewältigen müssen. Viele von ihnen haben keinen Wunsch auf symbolische Anerkennung und fühlen sich nicht marginalisiert. Es sind mir Betroffene bekannt, denen es jedoch widerstrebt, zum Gegenstand von Schnüffelforschung gemacht zu werden und damit zu riskieren, dass vernarbte Wunden wieder aufgerissen werden. Die Betroffenen haben ein Recht darauf, nicht plötzlich als Folge irgendeiner Nachlässigkeit mit ihrer Lebensgeschichte, die sie vielleicht niemandem geöffnet haben, öffentlich konfrontiert zu werden.</p><p>Auf der einen Seite schützen hohe Hürden die Privatsphäre. So war im Zusammenhang mit der Suche nach den Berechtigten nachrichtenloser Konten sowie für die Abklärung schweizerischer Verflechtungen in die Kriegswirtschaft des Dritten Reiches ein Parlamentsbeschluss notwendig. Die besondere Schutzwürdigkeit personenrelevanter Daten wird im Archivierungsgesetz mit einer besonders langen Dauer - 50 Jahre - betont. Zur Durchsetzung des Datenschutzes wird jeder Umgang von Unternehmen mit ihnen anvertrauten Personendaten aufs Penibelste kontrolliert. Hier jedoch, bei einer Gruppe von Menschen, von denen sehr viele noch leben, von denen aber angenommen werden kann, dass sie sich nicht zu wehren wissen, verhandeln Verwaltungsstellen über die Öffnung höchst privater Dossiers. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Nationale Forschungsprogramme sollen Themen von politischer Relevanz behandeln. Wo liegt hier für den Bund die politische Relevanz, welche die Bundesverwaltung veranlasst, aktiv bei der Öffnung von kantonalen Dossiers mitzuwirken?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass die Direktbetroffenen erfahren, dass ihre Akten der Forschung zugänglich gemacht werden sollen?</p><p>3. Wie wird das Einverständnis der Direktbetroffenen zu diesem Umgang mit ihren persönlichen Daten eingeholt, bzw. wie können sie die Öffnung verhindern?</p><p>4. Wäre es, wenn man eine solche Studie durchführen will, nicht ohnehin notwendig, die Daten vor der Aushändigung zu anonymisieren?</p><p>5. Wie viel Geld steht für dieses Forschungsprojekt zur Verfügung, bei dem es um Tausende von Dossiers gehen soll?</p>
  • Datenschutz auch für Pflegekinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zuge der Beantwortung der Motion Simon (99.3297, Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen), der Einfachen Anfrage Berberat (03.1103, Massnahmen zur Motion 99.3297 "Die wahre Geschichte der Schweizer Waisen"), der Anfrage Berberat (03.1146, Studie über die schlechte Behandlung von Waisen und Pflegekindern. Was unternimmt der Bund?) sowie der Motionen Baumann Ruedi und Fehr Jacqueline (03.3316, 04.3065, Verdingkinder. Historische Aufarbeitung) hat das damalige Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (ab 1. Januar 2005 Staatssekretariat für Bildung und Forschung, SBF) zu Beginn des Jahres 2004 eine Expertise in Auftrag gegeben, eine Übersicht über den heutigen Wissensstand zu erarbeiten und in diesem Zusammenhang Fragen bezüglich der Datenlage sowie des Aktenzuganges zu klären. Die entsprechende, unter finanzieller Beteiligung des Kantons Waadt in Auftrag gegebene Expertise liegt seit Ende Oktober 2004 unter dem Titel "Le traitement des orphelins et les placements d'enfants au XXe siècle" vor.</p><p>Da die Sozial- und Fürsorgepolitik in der Schweiz im Wesentlichen in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fällt, führte das zuständige SBF bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch. Dabei wurden drei Kantonale Direktionskonferenzen konsultiert, nämlich die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren, die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden. Gegenstand der Konsultation war eine Stellungnahme zu den Resultaten der erwähnten Expertise sowie zum Bedarf und der Dringlichkeit zusätzlicher, im Rahmen eines allfälligen Nationalen Forschungsprogramms (NFP) organisierter Forschungsarbeiten zur Thematik der Fremdplatzierung von (Waisen-)Kindern.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die gestellten Fragen im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./5. Entgegen den in der Anfrage dargelegten Annahmen hat das SBF keine Entscheide weder in Bezug auf ein NFP noch in Bezug auf die Regelung des Aktenzuganges getroffen. Im Zuge der eingangs erwähnten parlamentarischen Vorstösse wurden vielmehr, konform mit den in der Verordnung zum Forschungsgesetz geregelten Verfahren, notwendige Abklärungen in die Wege geleitet. Im Rahmen der erfolgten Konsultation haben sich die direkt zuständigen Kantonalen Direktionskonferenzen dahingehend geäussert, dass aus heutiger Sicht weder ein Bedarf noch eine hohe Dringlichkeit für eine breiter angelegte historische Studie zur Thematik der Fremdplatzierung von (Waisen-)Kindern besteht. Dies vor allem auch deswegen, weil ein grosser Teil der politischen Konsequenzen (Revision des Kinderrechtes, Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption) heute auf kantonaler Ebene bereits gezogen wurde und von einer umfassenderen historisch orientierten Forschung kaum Ergebnisse erwartet werden, die für die heutige Praxis nutzbar wären.</p><p>Gestützt auf dieses Ergebnis gelangen das Departement des Innern und der Bundesrat zur Einschätzung, dass sich die Lancierung eines NFP zu dieser Thematik aus heutiger Sicht nicht aufdrängt. Dies schliesst nicht aus, dass verschiedene Aspekte in Form von einzelnen Forschungsprojekten aufgegriffen werden können. Der Bundesrat verweist diesbezüglich aber auf die bereits bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).</p><p>2.-4. Im Falle der Lancierung eines NFP wäre - unter Koordination mit den Kantonen bzw. den zuständigen kantonalen Stellen und der Wahrung strengster Datenschutzbestimmungen - eine klare und umfassende Sonderregelung des Aktenzuganges in der Tat erforderlich gewesen. Angesichts der dargelegten Ausgangslage entfällt jedoch dieses Erfordernis. Betreffend vereinzelte, gegebenenfalls durch den SNF unterstützte Forschungsvorhaben (Einzelprojektförderung) kommen demgegenüber bei der Regelung des Aktenzuganges (Einsichtnahme) die Bestimmungen gemäss den jeweiligen kantonalen Regelungen ohne Einschränkung zur Anwendung. Was das Archivgut des Bundes anbelangt, sind die Bestimmungen gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung (SR 152.1; namentlich Art. 9 bis 13) massgeblich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Einer Agenturmeldung vom 31. Januar 2005 kann entnommen werden, dass die Gruppe Wissenschaft und Forschung des Eidgenössischen Departementes des Innern die "zuständigen Stellen der Kantone" gebeten hat, bis Ende Februar zur Aufforderung Stellung zu nehmen, für eine historische Recherche des Nationalfonds die Dossiers von Tausenden von Kindern zu öffnen, die bis in die Sechzigerjahre hinein zwangsweise in Heimen und Pflegefamilien untergebracht worden sind. Offenbar läuft im Kanton Waadt bereits eine solche Studie. Es gehe dabei nicht um Wiedergutmachung, sondern, wie ein Funktionär dieses Kantons erklärt hat, "um symbolische Anerkennung dessen, was die Betroffenen durchlitten hätten, und darum, dass sie nicht mehr marginalisiert würden". Der Bund engagiere sich "aus rein historischem Interesse", heisst es.</p><p>Die Direktbetroffenen - Kinder, Eltern und Pflegefamilien - haben ihr Schicksal bisher selber bewältigen müssen. Viele von ihnen haben keinen Wunsch auf symbolische Anerkennung und fühlen sich nicht marginalisiert. Es sind mir Betroffene bekannt, denen es jedoch widerstrebt, zum Gegenstand von Schnüffelforschung gemacht zu werden und damit zu riskieren, dass vernarbte Wunden wieder aufgerissen werden. Die Betroffenen haben ein Recht darauf, nicht plötzlich als Folge irgendeiner Nachlässigkeit mit ihrer Lebensgeschichte, die sie vielleicht niemandem geöffnet haben, öffentlich konfrontiert zu werden.</p><p>Auf der einen Seite schützen hohe Hürden die Privatsphäre. So war im Zusammenhang mit der Suche nach den Berechtigten nachrichtenloser Konten sowie für die Abklärung schweizerischer Verflechtungen in die Kriegswirtschaft des Dritten Reiches ein Parlamentsbeschluss notwendig. Die besondere Schutzwürdigkeit personenrelevanter Daten wird im Archivierungsgesetz mit einer besonders langen Dauer - 50 Jahre - betont. Zur Durchsetzung des Datenschutzes wird jeder Umgang von Unternehmen mit ihnen anvertrauten Personendaten aufs Penibelste kontrolliert. Hier jedoch, bei einer Gruppe von Menschen, von denen sehr viele noch leben, von denen aber angenommen werden kann, dass sie sich nicht zu wehren wissen, verhandeln Verwaltungsstellen über die Öffnung höchst privater Dossiers. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Nationale Forschungsprogramme sollen Themen von politischer Relevanz behandeln. Wo liegt hier für den Bund die politische Relevanz, welche die Bundesverwaltung veranlasst, aktiv bei der Öffnung von kantonalen Dossiers mitzuwirken?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass die Direktbetroffenen erfahren, dass ihre Akten der Forschung zugänglich gemacht werden sollen?</p><p>3. Wie wird das Einverständnis der Direktbetroffenen zu diesem Umgang mit ihren persönlichen Daten eingeholt, bzw. wie können sie die Öffnung verhindern?</p><p>4. Wäre es, wenn man eine solche Studie durchführen will, nicht ohnehin notwendig, die Daten vor der Aushändigung zu anonymisieren?</p><p>5. Wie viel Geld steht für dieses Forschungsprojekt zur Verfügung, bei dem es um Tausende von Dossiers gehen soll?</p>
    • Datenschutz auch für Pflegekinder

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