Personal. Ressourcenplanung der Bundesverwaltung
- ShortId
-
05.1015
- Id
-
20051015
- Updated
-
24.06.2025 21:06
- Language
-
de
- Title
-
Personal. Ressourcenplanung der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
04;Personalverwaltung;Verwaltungsausgabe;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Dezentralisierung;Beschäftigungsplanung;Arbeitsorganisation;Koordination;Sparmassnahme;Verwaltungsreform;Personalentwicklung;Mittelbewirtschaftung;Personalabbau beim Bund;Bundespersonal
- 1
-
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L04K08020314, Koordination
- L04K07020503, Arbeitsorganisation
- L05K0702030306, Beschäftigungsplanung
- L04K11020307, Verwaltungsausgabe
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L04K01020406, Dezentralisierung
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L06K080601030104, Personalentwicklung
- L05K0806010301, Bundespersonal
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L05K0704010209, Mittelbewirtschaftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Bundesverwaltungsreform hat der Bundesrat am 7. September 2005 beschlossen, Fragen der Doppelspurigkeiten und Prozessvereinfachungen im HR-Bereich zu klären.</p><p>Am 29. November 2006 hat der Bundesrat folgende Grundsätze für die Neugestaltung des Personalmanagements gutgeheissen:</p><p>- Im Bereich der Personalführung werden Kompetenzen der Departemente und Ämter konsequent gestärkt (einheitliche, durchgängige Prozesse). Das Controlling zuhanden von Bundesrat und Parlament wird verwesentlicht.</p><p>- Das EPA wird als strategisches Kompetenzzentrum für Personalpolitik positioniert (Personalpolitik, -strategie, -information; Grundlagen, Systeme, Instrumente; Controlling).</p><p>- Bei der Detaillierung der Personalprozesse wird eine klare Zuteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf den Ebenen Bund (EPA), Departemente und Ämter festgelegt (inklusive Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Fachgremien).</p><p>Durch die Neugliederung des Personalmanagements werden Kapazitäten frei. Deshalb kann der Personalquotient (Verhältnis der Vollzeitstellen im Personalmanagement zum gesamten Personalbestand) gesenkt werden. Hierzu hat der Bundesrat am 29. November 2006 folgende Werte festgelegt:</p><p>- Bis zum 31. Dezember 2008 setzen die Departemente einen Personalquotienten von maximal 1,1 um (exklusive EPA).</p><p>- Bis zum 31. Dezember 2008 wird im EPA ein Personalquotient von 0,1 umgesetzt.</p><p>- Bis am 31. Dezember 2009 wird bundesweit ein Personalquotient von maximal 1,1 (inklusive EPA) umgesetzt.</p><p>Dies entspricht einem Abbau von gut 200 Stellen im Personalbereich. Der Abbau soll durch die natürliche Fluktuation und Umschulungen bzw. interne Neuausrichtungen der vom Abbau betroffenen Personen aufgefangen werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Erarbeitung der Detailkonzepte zu den oben aufgeführten Grundsätzen (Organisationsmodell, Rollen, standardisierte Personalprozesse, Aufgaben und Verantwortlichkeiten) bis im dritten Quartal 2007 in Auftrag gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Personalwesen des Bundes wird einerseits vom Eidgenössischen Personalamt (EPA), andererseits von Departementen, Gruppen und Ämtern betreut. Mit dem neuen Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 wurde die Rolle des EPA als strategische, diejenige der Departemente, Gruppen und Ämter als operative definiert. Innerhalb der Departemente wird die Kompetenz in Personalfragen auf unterschiedlichen Stufen angesiedelt. Der Personalbestand und -aufwand im Personalwesen wird im Rahmen der Verwaltungsreform aufgenommen. Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Wie viele Personen arbeiten im Bereich des Personalwesens in der gesamten Bundesverwaltung - aufgeschlüsselt nach EPA und übrige Departemente/Ämter?</p><p>- Wie hoch sind die Personalkosten der Personalwirtschaft - aufgeschlüsselt nach EPA und übrige Departemente/Ämter?</p><p>- Wie sieht die Entwicklung des Personalbestandes und der Personalkosten der im Personalwesen tätigen Personen vor und nach Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes aus? Welche finanzielle Auswirkung hatte die Aufteilung im Personalbereich in strategische Verantwortung (EPA) und operative Verantwortung (übrige Verwaltung)?</p><p>- Wie umfassend ist die Ressourcenplanung des EPA für die gesamte Bundesverwaltung?</p><p>- Welche Optimierungen im Bereich einer effektiven Ressourcennutzung schlägt der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform vor?</p><p>- Erachtet der Bundesrat eine stärkere Konzentration der Personalbewirtschaftung im EPA als sinnvoll?</p><p>- Wie gross wäre das Einsparpotenzial?</p>
- Personal. Ressourcenplanung der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Bundesverwaltungsreform hat der Bundesrat am 7. September 2005 beschlossen, Fragen der Doppelspurigkeiten und Prozessvereinfachungen im HR-Bereich zu klären.</p><p>Am 29. November 2006 hat der Bundesrat folgende Grundsätze für die Neugestaltung des Personalmanagements gutgeheissen:</p><p>- Im Bereich der Personalführung werden Kompetenzen der Departemente und Ämter konsequent gestärkt (einheitliche, durchgängige Prozesse). Das Controlling zuhanden von Bundesrat und Parlament wird verwesentlicht.</p><p>- Das EPA wird als strategisches Kompetenzzentrum für Personalpolitik positioniert (Personalpolitik, -strategie, -information; Grundlagen, Systeme, Instrumente; Controlling).</p><p>- Bei der Detaillierung der Personalprozesse wird eine klare Zuteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf den Ebenen Bund (EPA), Departemente und Ämter festgelegt (inklusive Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Fachgremien).</p><p>Durch die Neugliederung des Personalmanagements werden Kapazitäten frei. Deshalb kann der Personalquotient (Verhältnis der Vollzeitstellen im Personalmanagement zum gesamten Personalbestand) gesenkt werden. Hierzu hat der Bundesrat am 29. November 2006 folgende Werte festgelegt:</p><p>- Bis zum 31. Dezember 2008 setzen die Departemente einen Personalquotienten von maximal 1,1 um (exklusive EPA).</p><p>- Bis zum 31. Dezember 2008 wird im EPA ein Personalquotient von 0,1 umgesetzt.</p><p>- Bis am 31. Dezember 2009 wird bundesweit ein Personalquotient von maximal 1,1 (inklusive EPA) umgesetzt.</p><p>Dies entspricht einem Abbau von gut 200 Stellen im Personalbereich. Der Abbau soll durch die natürliche Fluktuation und Umschulungen bzw. interne Neuausrichtungen der vom Abbau betroffenen Personen aufgefangen werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Erarbeitung der Detailkonzepte zu den oben aufgeführten Grundsätzen (Organisationsmodell, Rollen, standardisierte Personalprozesse, Aufgaben und Verantwortlichkeiten) bis im dritten Quartal 2007 in Auftrag gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Personalwesen des Bundes wird einerseits vom Eidgenössischen Personalamt (EPA), andererseits von Departementen, Gruppen und Ämtern betreut. Mit dem neuen Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 wurde die Rolle des EPA als strategische, diejenige der Departemente, Gruppen und Ämter als operative definiert. Innerhalb der Departemente wird die Kompetenz in Personalfragen auf unterschiedlichen Stufen angesiedelt. Der Personalbestand und -aufwand im Personalwesen wird im Rahmen der Verwaltungsreform aufgenommen. Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Wie viele Personen arbeiten im Bereich des Personalwesens in der gesamten Bundesverwaltung - aufgeschlüsselt nach EPA und übrige Departemente/Ämter?</p><p>- Wie hoch sind die Personalkosten der Personalwirtschaft - aufgeschlüsselt nach EPA und übrige Departemente/Ämter?</p><p>- Wie sieht die Entwicklung des Personalbestandes und der Personalkosten der im Personalwesen tätigen Personen vor und nach Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes aus? Welche finanzielle Auswirkung hatte die Aufteilung im Personalbereich in strategische Verantwortung (EPA) und operative Verantwortung (übrige Verwaltung)?</p><p>- Wie umfassend ist die Ressourcenplanung des EPA für die gesamte Bundesverwaltung?</p><p>- Welche Optimierungen im Bereich einer effektiven Ressourcennutzung schlägt der Bundesrat im Rahmen der Verwaltungsreform vor?</p><p>- Erachtet der Bundesrat eine stärkere Konzentration der Personalbewirtschaftung im EPA als sinnvoll?</p><p>- Wie gross wäre das Einsparpotenzial?</p>
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