Abgangsentschädigung für Raphaël Saborit

ShortId
05.1028
Id
20051028
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Abgangsentschädigung für Raphaël Saborit
AdditionalIndexing
04;Lohn;Personalverwaltung;persönliche/r Mitarbeiter/in eines Regierungsmitglieds;Bundesangestellte;Abgangsentschädigung
1
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0806020202, persönliche/r Mitarbeiter/in eines Regierungsmitglieds
  • L06K070201010101, Abgangsentschädigung
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Herr Raphaël Saborit hat seinen Posten als persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Pascal Couchepin nach über sechs Jahren treuen Diensten verlassen. Die Abgangsregelung erfolgte nach den personalrechtlichen Vorschriften für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von persönlichen Mitarbeitern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der ehemalige persönliche Berater von Bundesrat Couchepin, Raphaël Saborit, wurde wegen einer Indiskretion administrativ bestraft. Ich wundere mich deshalb darüber, was in der Zeitschrift "Facts" vom 17. März 2005 zu lesen ist. Nachdem sein Lohn des Monats Dezember halbiert worden sei, habe Saborit einen Bonus von 4000 Franken erhalten und im Januar und auch im Februar, also nach seinem offiziellen Abgang, sei ihm sein vollständiger Lohn ausbezahlt worden. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen präzise zu beantworten:</p><p>a. Wie wurde Saborit bestraft?</p><p>b. Wie sehen die finanziellen Rahmenbedingungen des Abganges von Saborit aus? Ist es vorgesehen, dass im Jahre 2005 weitere Löhne an ihn ausbezahlt werden?</p><p>c. Wenn dies der Fall ist, wie begründet der Bundesrat, dass öffentliche Gelder verwendet werden, um auf so grosszügige Art und Weise einen Angestellten zu entschädigen, der für einen beruflichen Fehler bestraft wurde?</p>
  • Abgangsentschädigung für Raphaël Saborit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Herr Raphaël Saborit hat seinen Posten als persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Pascal Couchepin nach über sechs Jahren treuen Diensten verlassen. Die Abgangsregelung erfolgte nach den personalrechtlichen Vorschriften für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von persönlichen Mitarbeitern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der ehemalige persönliche Berater von Bundesrat Couchepin, Raphaël Saborit, wurde wegen einer Indiskretion administrativ bestraft. Ich wundere mich deshalb darüber, was in der Zeitschrift "Facts" vom 17. März 2005 zu lesen ist. Nachdem sein Lohn des Monats Dezember halbiert worden sei, habe Saborit einen Bonus von 4000 Franken erhalten und im Januar und auch im Februar, also nach seinem offiziellen Abgang, sei ihm sein vollständiger Lohn ausbezahlt worden. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen präzise zu beantworten:</p><p>a. Wie wurde Saborit bestraft?</p><p>b. Wie sehen die finanziellen Rahmenbedingungen des Abganges von Saborit aus? Ist es vorgesehen, dass im Jahre 2005 weitere Löhne an ihn ausbezahlt werden?</p><p>c. Wenn dies der Fall ist, wie begründet der Bundesrat, dass öffentliche Gelder verwendet werden, um auf so grosszügige Art und Weise einen Angestellten zu entschädigen, der für einen beruflichen Fehler bestraft wurde?</p>
    • Abgangsentschädigung für Raphaël Saborit

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