Asylverfahren. Dauer und Abklärungsmassnahmen

ShortId
05.1030
Id
20051030
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Asylverfahren. Dauer und Abklärungsmassnahmen
AdditionalIndexing
2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylverfahren;Statistik
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Asylstatistik des Bundesamtes für Migration wurden von den im Jahr 2004 gefällten 496 positiven Asylentscheiden, mit welchen den betroffenen Personen originär nach Artikel 3 des Asylgesetzes (AsylG) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und Asyl gewährt wurde, zehn in den Empfangszentren getroffen.</p><p>2. Die Dauer der Verfahren dieser 496 Einzelentscheide vom Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bis zur Gewährung von Asyl stellt sich wie folgt dar: bis zu 1 Monat: 133 Entscheide; 1 bis 2 Monate: 17; 2 bis 3 Monate: 20; 3 bis 4 Monate: 23; 4 bis 5 Monate: 14; 5 bis 6 Monate: 11; 6 bis 7 Monate: 15; 7 bis 8 Monate: 11; 8 bis 9 Monate: 15; 9 bis 10 Monate: 8; 10 bis 11 Monate: 12; 11 bis 12 Monate: 10; über 1 Jahr: 207.</p><p>3. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 19 157 Asylgesuche in erster Instanz erledigt.</p><p>In diesem Total sind indessen Behandlungsarten enthalten, bei welchen die Instruktionsmassnahme der weiteren Abklärungen gemäss Artikel 41 Absatz 1 AsylG nicht zur Anwendung gelangen kann. Darunter fallen beispielsweise der Rückzug des Asylgesuches, die Abschreibung des Gesuches und der Nichteintretensentscheid. Unter diese drei Behandlungskategorien fielen im Jahr 2004 total 7522 erstinstanzliche Erledigungen.</p><p>Von den 10 080 negativen Entscheiden, die im Jahr 2004 gefällt wurden, musste das Bundesamt bei 2363 (23 Prozent) Gesuchen weitere Abklärungen im Sinne von Artikel 41 AsylG tätigen.</p><p>Von den 496 positiven Entscheiden wurden bei 234 (47 Prozent) Fällen solche Massnahmen getroffen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Verfahrensbeschleunigung ist eines der Ziele der gegenwärtigen Revision des Asylgesetzes (AsylG). Unter anderem sollen die Ausnahmekriterien für Nichteintretensentscheide bei Fehlen der Ausweispapiere (Art. 32 Abs. 2 Bst. a) geändert werden. Der Begriff "Hinweis auf eine Verfolgung", der ein Eintreten verlangt, soll eingeschränkt werden. Damit würde auf ein Gesuch nur eingetreten, wenn "aufgrund der Anhörung die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wird" oder wenn "sich aufgrund der Anhörung erweist, dass zusätzliche Abklärungen nötig sind".</p><p>Die Statistik des Bundesamtes für Migration zeigt, dass im vergangenen Jahr 496 Personen einen positiven Asylentscheid erhalten haben. Zusätzlich erhielten 1059 Personen einen positiven Entscheid im Rahmen von Familieneinbezügen und Familienzusammenführungen. Insgesamt wurden 19 157 Fälle behandelt. Diese Statistik zeigt jedoch nicht, ob die Entscheide direkt nach der Anhörung getroffen wurden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele dieser 496 positiven Asylentscheide wurden in den Empfangsstellen getroffen?</p><p>2. Wie lange haben die Verfahren bei diesen 496 Entscheiden gedauert (Gliederung nach Anzahl Monaten bis zum positiven Asylentscheid)?</p><p>3. Bei wie vielen der 19 157 behandelten Fälle wurden nach der Anhörung weitere Abklärungen getroffen (Entscheide gestützt auf Art. 41 AsylG)?</p>
  • Asylverfahren. Dauer und Abklärungsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Asylstatistik des Bundesamtes für Migration wurden von den im Jahr 2004 gefällten 496 positiven Asylentscheiden, mit welchen den betroffenen Personen originär nach Artikel 3 des Asylgesetzes (AsylG) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und Asyl gewährt wurde, zehn in den Empfangszentren getroffen.</p><p>2. Die Dauer der Verfahren dieser 496 Einzelentscheide vom Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bis zur Gewährung von Asyl stellt sich wie folgt dar: bis zu 1 Monat: 133 Entscheide; 1 bis 2 Monate: 17; 2 bis 3 Monate: 20; 3 bis 4 Monate: 23; 4 bis 5 Monate: 14; 5 bis 6 Monate: 11; 6 bis 7 Monate: 15; 7 bis 8 Monate: 11; 8 bis 9 Monate: 15; 9 bis 10 Monate: 8; 10 bis 11 Monate: 12; 11 bis 12 Monate: 10; über 1 Jahr: 207.</p><p>3. Im Jahr 2004 wurden insgesamt 19 157 Asylgesuche in erster Instanz erledigt.</p><p>In diesem Total sind indessen Behandlungsarten enthalten, bei welchen die Instruktionsmassnahme der weiteren Abklärungen gemäss Artikel 41 Absatz 1 AsylG nicht zur Anwendung gelangen kann. Darunter fallen beispielsweise der Rückzug des Asylgesuches, die Abschreibung des Gesuches und der Nichteintretensentscheid. Unter diese drei Behandlungskategorien fielen im Jahr 2004 total 7522 erstinstanzliche Erledigungen.</p><p>Von den 10 080 negativen Entscheiden, die im Jahr 2004 gefällt wurden, musste das Bundesamt bei 2363 (23 Prozent) Gesuchen weitere Abklärungen im Sinne von Artikel 41 AsylG tätigen.</p><p>Von den 496 positiven Entscheiden wurden bei 234 (47 Prozent) Fällen solche Massnahmen getroffen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Verfahrensbeschleunigung ist eines der Ziele der gegenwärtigen Revision des Asylgesetzes (AsylG). Unter anderem sollen die Ausnahmekriterien für Nichteintretensentscheide bei Fehlen der Ausweispapiere (Art. 32 Abs. 2 Bst. a) geändert werden. Der Begriff "Hinweis auf eine Verfolgung", der ein Eintreten verlangt, soll eingeschränkt werden. Damit würde auf ein Gesuch nur eingetreten, wenn "aufgrund der Anhörung die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wird" oder wenn "sich aufgrund der Anhörung erweist, dass zusätzliche Abklärungen nötig sind".</p><p>Die Statistik des Bundesamtes für Migration zeigt, dass im vergangenen Jahr 496 Personen einen positiven Asylentscheid erhalten haben. Zusätzlich erhielten 1059 Personen einen positiven Entscheid im Rahmen von Familieneinbezügen und Familienzusammenführungen. Insgesamt wurden 19 157 Fälle behandelt. Diese Statistik zeigt jedoch nicht, ob die Entscheide direkt nach der Anhörung getroffen wurden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele dieser 496 positiven Asylentscheide wurden in den Empfangsstellen getroffen?</p><p>2. Wie lange haben die Verfahren bei diesen 496 Entscheiden gedauert (Gliederung nach Anzahl Monaten bis zum positiven Asylentscheid)?</p><p>3. Bei wie vielen der 19 157 behandelten Fälle wurden nach der Anhörung weitere Abklärungen getroffen (Entscheide gestützt auf Art. 41 AsylG)?</p>
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