Koordination der Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes

ShortId
05.1033
Id
20051033
Updated
24.06.2025 23:20
Language
de
Title
Koordination der Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes
AdditionalIndexing
24;Leistungsabbau;Controlling;Koordination;Sparmassnahme;Haushaltsausgleich;Verwaltungsreform;Regierungspolitik
1
  • L04K11080106, Haushaltsausgleich
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L05K0806020101, Regierungspolitik
  • L05K0703050102, Controlling
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit den beiden Entlastungsprogrammen (EP 2003 und EP 2004) soll der Einstieg in die Schuldenbremse gewährleistet werden. Es geht um die Einhaltung des vom Parlament im Rahmen des EP 2003 beschlossenen Abbaupfades in den Jahren 2004 bis 2007. Die Massnahmen der beiden Entlastungsprogramme setzen hauptsächlich bei den Ausgaben an, erreichen im Zieljahr 2007 den Betrag von rund 5 Milliarden Franken und beachten eine gewisse Opfersymmetrie unter den Departementen. Das EP 2003 wurde vom Parlament im Dezember 2003 verabschiedet. Das EP 2004 wird zurzeit von den eidgenössischen Räten beraten und sollte im Herbst 2005 verabschiedet werden, damit es auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden kann.</p><p>Die AVP setzt im Funktionsbereich der Verwaltung an. Sie ist ein integrierter Bestandteil des EP 2004. Mit der AVP werden die Personal- und Funktionskosten der Verwaltung in den Jahren 2006, 2007 und 2008 schrittweise um bis zu 5 Prozent oder um rund 200 Millionen Franken gesenkt. Sie wurde von den einzelnen Departementen erarbeitet und am 13. April 2005 vom Bundesrat verabschiedet.</p><p>Mit der Verwaltungsreform soll die Effizienz der staatlichen Leistungserbringung erhöht werden. Es geht darum, die Verwaltungsstrukturen und -abläufe zu vereinfachen und effizienter auszugestalten. Mit der Projektleitung hat der Bundesrat den Luzerner alt Regierungsrat Ulrich Fässler beauftragt.</p><p>Diese Massnahmen reichen aber nicht aus, um den Bundeshaushalt dauerhaft im Gleichgewicht zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es weitere Reformpakete. Dazu gehören:</p><p>- die vom Bundesrat in der Legislaturplanung 2003-2007 angekündigten tiefgreifenden Strukturreformen in den grossen Aufgabengebieten soziale Wohlfahrt, Bildung und Grundlagenforschung, Verkehr;</p><p>- die vom Bundesrat in seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 beschlossene Prüfung von möglichen Aufgabenreduktionen in namhaftem Ausmass auf der Grundlage eines vom EFD zu erarbeitenden Aufgabenportfolios.</p><p>Zusammenfassend können die verschiedenen Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes in drei Gruppen eingeteilt werden:</p><p>1. Kurzfristig wirksame Massnahmen, wie die beiden Entlastungsprogramme EP 2003, EP 2004 und die AVP.</p><p>2. Vereinfachung der Abläufe und Optimierungen der Organisationsstrukturen im Rahmen der Verwaltungsreform.</p><p>3. Grundlegende Reformen mit dem Ziel, das Ausgabenwachstum des Staates in den Griff zu bekommen, den Staat von überholten Aufgaben zu befreien und Handlungsspielraum für die Wahrnehmung der Kernaufgaben des Staates und gegebenenfalls neuer Aufgaben in einer modernen Gesellschaft zu schaffen. Zu dieser Gruppe gehören die Strukturreformen in den grossen Aufgabengebieten gemäss Legislaturplanung sowie die Prüfung von möglichen Aufgabenreduktionen in namhaftem Ausmass.</p><p>Die verschiedenen Massnahmen und Programme ergänzen sich somit gegenseitig, teils bauen sie auch aufeinander auf. Die inhaltliche und zeitliche Koordination obliegt dem Bundesrat. Er stützt sich dabei auf die in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren ab.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation vom 15. Dezember 2004 "Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten" zählt der Bundesrat insgesamt fünf Massnahmen auf, die zu einem dauerhaften Ausgleich des Bundeshaushaltes beitragen sollen:</p><p>- zwei Entlastungsprogramme (2003 und 2004);</p><p>- eine Aufgabenverzichtsplanung;</p><p>- die Verwaltungsreform, sowie </p><p>- ein Programm zur weiteren Aufgabenreduktion von Ende 2004. </p><p>Für das Parlament ist es bei dieser Aufzählung nicht unmittelbar nachvollziehbar, worin sich denn diese Massnahmen, die zum Teil die gleichen Begriffe im Titel tragen, unterscheiden bzw. ergänzen und in welchem Verhältnis diese fünf Massnahmen zueinander stehen. </p><p>Es stellt sich mithin die folgende Frage:</p><p>Wie sind diese erwähnten Massnahmen programmatisch und zeitlich aufeinander abgestimmt, und wie werden sie im Vollzug koordiniert?</p>
  • Koordination der Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit den beiden Entlastungsprogrammen (EP 2003 und EP 2004) soll der Einstieg in die Schuldenbremse gewährleistet werden. Es geht um die Einhaltung des vom Parlament im Rahmen des EP 2003 beschlossenen Abbaupfades in den Jahren 2004 bis 2007. Die Massnahmen der beiden Entlastungsprogramme setzen hauptsächlich bei den Ausgaben an, erreichen im Zieljahr 2007 den Betrag von rund 5 Milliarden Franken und beachten eine gewisse Opfersymmetrie unter den Departementen. Das EP 2003 wurde vom Parlament im Dezember 2003 verabschiedet. Das EP 2004 wird zurzeit von den eidgenössischen Räten beraten und sollte im Herbst 2005 verabschiedet werden, damit es auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden kann.</p><p>Die AVP setzt im Funktionsbereich der Verwaltung an. Sie ist ein integrierter Bestandteil des EP 2004. Mit der AVP werden die Personal- und Funktionskosten der Verwaltung in den Jahren 2006, 2007 und 2008 schrittweise um bis zu 5 Prozent oder um rund 200 Millionen Franken gesenkt. Sie wurde von den einzelnen Departementen erarbeitet und am 13. April 2005 vom Bundesrat verabschiedet.</p><p>Mit der Verwaltungsreform soll die Effizienz der staatlichen Leistungserbringung erhöht werden. Es geht darum, die Verwaltungsstrukturen und -abläufe zu vereinfachen und effizienter auszugestalten. Mit der Projektleitung hat der Bundesrat den Luzerner alt Regierungsrat Ulrich Fässler beauftragt.</p><p>Diese Massnahmen reichen aber nicht aus, um den Bundeshaushalt dauerhaft im Gleichgewicht zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es weitere Reformpakete. Dazu gehören:</p><p>- die vom Bundesrat in der Legislaturplanung 2003-2007 angekündigten tiefgreifenden Strukturreformen in den grossen Aufgabengebieten soziale Wohlfahrt, Bildung und Grundlagenforschung, Verkehr;</p><p>- die vom Bundesrat in seiner Aussprache vom 22. Dezember 2004 beschlossene Prüfung von möglichen Aufgabenreduktionen in namhaftem Ausmass auf der Grundlage eines vom EFD zu erarbeitenden Aufgabenportfolios.</p><p>Zusammenfassend können die verschiedenen Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes in drei Gruppen eingeteilt werden:</p><p>1. Kurzfristig wirksame Massnahmen, wie die beiden Entlastungsprogramme EP 2003, EP 2004 und die AVP.</p><p>2. Vereinfachung der Abläufe und Optimierungen der Organisationsstrukturen im Rahmen der Verwaltungsreform.</p><p>3. Grundlegende Reformen mit dem Ziel, das Ausgabenwachstum des Staates in den Griff zu bekommen, den Staat von überholten Aufgaben zu befreien und Handlungsspielraum für die Wahrnehmung der Kernaufgaben des Staates und gegebenenfalls neuer Aufgaben in einer modernen Gesellschaft zu schaffen. Zu dieser Gruppe gehören die Strukturreformen in den grossen Aufgabengebieten gemäss Legislaturplanung sowie die Prüfung von möglichen Aufgabenreduktionen in namhaftem Ausmass.</p><p>Die verschiedenen Massnahmen und Programme ergänzen sich somit gegenseitig, teils bauen sie auch aufeinander auf. Die inhaltliche und zeitliche Koordination obliegt dem Bundesrat. Er stützt sich dabei auf die in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren ab.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation vom 15. Dezember 2004 "Aufgabenüberprüfung der Bundesverwaltung durch externe Experten" zählt der Bundesrat insgesamt fünf Massnahmen auf, die zu einem dauerhaften Ausgleich des Bundeshaushaltes beitragen sollen:</p><p>- zwei Entlastungsprogramme (2003 und 2004);</p><p>- eine Aufgabenverzichtsplanung;</p><p>- die Verwaltungsreform, sowie </p><p>- ein Programm zur weiteren Aufgabenreduktion von Ende 2004. </p><p>Für das Parlament ist es bei dieser Aufzählung nicht unmittelbar nachvollziehbar, worin sich denn diese Massnahmen, die zum Teil die gleichen Begriffe im Titel tragen, unterscheiden bzw. ergänzen und in welchem Verhältnis diese fünf Massnahmen zueinander stehen. </p><p>Es stellt sich mithin die folgende Frage:</p><p>Wie sind diese erwähnten Massnahmen programmatisch und zeitlich aufeinander abgestimmt, und wie werden sie im Vollzug koordiniert?</p>
    • Koordination der Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes

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