Mineralölbesteuerung auf Flugtreibstoffen für grenzüberschreitende Flüge

ShortId
05.1035
Id
20051035
Updated
24.06.2025 21:17
Language
de
Title
Mineralölbesteuerung auf Flugtreibstoffen für grenzüberschreitende Flüge
AdditionalIndexing
48;24;Flughafen;Preissteigerung;Beschäftigungssicherheit;Mineralölsteuer;internationaler Verkehr;Lenkungsabgabe;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K0702030307, Beschäftigungssicherheit
  • L04K18040101, Flughafen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 geändert und Treibstoffe für private Flüge nach dem Ausland der Mineralölsteuer unterstellt. Damit werden diese Treibstoffe steuerlich gleich behandelt wie solche für Inlandflüge. Weiterhin steuerfrei sind Treibstoffe für gewerbsmässige Flüge nach dem Ausland und für den Linienverkehr.</p><p>1. Nach den Rechtsvorschriften der EU (Art. 14 Bst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; ABl. L 283 vom 31. Oktober 2003, S. 51f.) befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Die schweizerische Massnahme ist somit mit der Situation in der EU kongruent.</p><p>In allen Nachbarländern zur Schweiz ist Flugtreibstoff, der für nicht gewerbsmässige Zwecke getankt wird, der Mineralölsteuer unterstellt, und zwar unabhängig davon, ob dieser für einen Inlandflug oder einen Flug ins Ausland getankt wird.</p><p>2. Die in der Anfrage genannten Rückgänge betreffen ausschliesslich die Abgabe von steuerfreien Mengen. Werden die steuerfreien und die nicht steuerfreien Betankungen berücksichtigt, so wurden auf dem Flughafen Grenchen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr 21,5 Prozent weniger Flugtreibstoffe getankt.</p><p>Gesamtschweizerisch sank der Absatz von Flugtreibstoffen im Jahr 2002 (gegenüber dem Vorjahr) um 12,7 Prozent, 2003 um 10 Prozent und 2004 um 5,5 Prozent, während im Jahr 2005 der Absatz um 2,6 Prozent zunahm. Beim Flugbenzin sank der Absatz im Jahr 2004 um 12,1 und 2005 um 4,3 Prozent. Die Massnahme des Bundesrates trat im Jahr 2005 in Kraft und hatte somit keinen wesentlichen Einfluss auf den Absatz von Flugtreibstoffen: die Rückgänge setzten bereits in den Vorjahren ein und im Jahr 2005 nahm der Gesamtabsatz wieder leicht zu.</p><p>Grundsätzlich hängt der Absatz von Flugtreibstoffen insbesondere vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Der Absatz von Flugbenzin wird auch durch die Witterungsverhältnisse beeinflusst.</p><p>3. In wieweit Rückgänge bei den Treibstoffverkäufen die Zahl der Arbeitsplätze bei den Infrastruktur- und Flugzeugunterhaltsbetrieben direkt beeinflussen, kann nicht beurteilt werden. Da gesamtschweizerisch die Lieferungen von Flugtreibstoffen im 2005 nicht zurückgegangen sind, dürften gesamthaft keine Arbeitsplätze betroffen sein.</p><p>Festzuhalten bleibt, dass die Flugzeugunterhaltsbetriebe von Artikel 33 Absatz 3 der Mineralölsteuerverordnung profitieren, wonach Flugpetrol zum Betanken von ausländischen Luftfahrzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur und Umbau in schweizerischen Werkstätten sowie mit dem anschliessenden Abflug ins Ausland von der Mineralölsteuer befreit ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, dass auf dem Treibstoff für die internationale Zivilluftfahrt Steuern erhoben werden sollten, aber im Rahmen einer internationalen Vereinbarung. Da solche Vereinbarungen fehlen, sind Treibstoffe für den Linienverkehr und die gewerbsmässigen Flüge nach dem Ausland steuerfrei. Hingegen lehnt der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen eine Befreiung des Privatluftverkehrs von der Mineralölsteuer ab. Sie würde die Privatfliegerei ins Ausland in ungerechtfertigter Weise bevorzugen und wäre mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung (Art. 8 Abs. 1 und 127 Abs. 2 BV) nicht zu vereinbaren.</p><p>5. Der Bundesrat ist aufgrund vorliegender Überlegungen nicht bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesverwaltung auf Anfang dieses Jahres die Flugtreibstoffe für grenzüberschreitende Flüge neu besteuert. Das hat zu einer massiven Verteuerung von Kerosen einerseits und Avgas andererseits geführt. Anscheinend sind z. B. Preisunterschiede zwischen Frankreich und der Schweiz um den Faktor 3(!) und mehr inzwischen Realität.</p><p>Die Massnahme hat dazu geführt, dass der Verkauf von Flugtreibstoffen drastisch eingebrochen ist. Als Beispiel sei der Regionalflughafen Grenchen erwähnt, wo der Verkauf im Januar 2005 im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres um sage und schreibe 88,6 Prozent bei Kerosen und 81,4 Prozent bei Avgas abgenommen hat. Im Februar 2005 betrug die Abnahme im Vergleich mit Februar 2004 85,7 Prozent bei Kerosen und 98 Prozent bei Avgas! Natürlich hat der Verkauf von besteuertem Fuel zugenommen, dies jedoch in weitaus bescheidenerem Rahmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass keines, der an die Schweiz angrenzenden Länder derartige Massnahmen kennt? Wenn ja, was soll diese einseitige Massnahme?</p><p>2. Sind ihm die angegebenen Zahlen aus Grenchen bekannt und hat er ähnliche Rückgänge auch auf anderen Flughäfen und Flugplätzen festgestellt?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass dieser Rückgang an Treibstoffverkäufen dazu führt, dass auf den betroffenen Flugplätzen im Bereich der Infrastrukturbetriebe und den Flugzeugunterhaltsbetrieben Arbeitsplätze gefährdet sind?</p><p>4. Wo ist nach seiner Ansicht der "materielle und/oder immaterielle Gewinn" dieser Massnahme? Wiegen die voraussichtlich geringen Mehreinnahmen für die Bundeskasse allenfalls Leistungen für Arbeitslose auf?</p><p>5. Ist er bereit, nach eingehender Überprüfung der Auswirkungen dieser einseitigen und nur in der Schweiz eingeführten Massnahme diese aufzuheben?</p>
  • Mineralölbesteuerung auf Flugtreibstoffen für grenzüberschreitende Flüge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 geändert und Treibstoffe für private Flüge nach dem Ausland der Mineralölsteuer unterstellt. Damit werden diese Treibstoffe steuerlich gleich behandelt wie solche für Inlandflüge. Weiterhin steuerfrei sind Treibstoffe für gewerbsmässige Flüge nach dem Ausland und für den Linienverkehr.</p><p>1. Nach den Rechtsvorschriften der EU (Art. 14 Bst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom; ABl. L 283 vom 31. Oktober 2003, S. 51f.) befreien die Mitgliedstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt. Die schweizerische Massnahme ist somit mit der Situation in der EU kongruent.</p><p>In allen Nachbarländern zur Schweiz ist Flugtreibstoff, der für nicht gewerbsmässige Zwecke getankt wird, der Mineralölsteuer unterstellt, und zwar unabhängig davon, ob dieser für einen Inlandflug oder einen Flug ins Ausland getankt wird.</p><p>2. Die in der Anfrage genannten Rückgänge betreffen ausschliesslich die Abgabe von steuerfreien Mengen. Werden die steuerfreien und die nicht steuerfreien Betankungen berücksichtigt, so wurden auf dem Flughafen Grenchen im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr 21,5 Prozent weniger Flugtreibstoffe getankt.</p><p>Gesamtschweizerisch sank der Absatz von Flugtreibstoffen im Jahr 2002 (gegenüber dem Vorjahr) um 12,7 Prozent, 2003 um 10 Prozent und 2004 um 5,5 Prozent, während im Jahr 2005 der Absatz um 2,6 Prozent zunahm. Beim Flugbenzin sank der Absatz im Jahr 2004 um 12,1 und 2005 um 4,3 Prozent. Die Massnahme des Bundesrates trat im Jahr 2005 in Kraft und hatte somit keinen wesentlichen Einfluss auf den Absatz von Flugtreibstoffen: die Rückgänge setzten bereits in den Vorjahren ein und im Jahr 2005 nahm der Gesamtabsatz wieder leicht zu.</p><p>Grundsätzlich hängt der Absatz von Flugtreibstoffen insbesondere vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Der Absatz von Flugbenzin wird auch durch die Witterungsverhältnisse beeinflusst.</p><p>3. In wieweit Rückgänge bei den Treibstoffverkäufen die Zahl der Arbeitsplätze bei den Infrastruktur- und Flugzeugunterhaltsbetrieben direkt beeinflussen, kann nicht beurteilt werden. Da gesamtschweizerisch die Lieferungen von Flugtreibstoffen im 2005 nicht zurückgegangen sind, dürften gesamthaft keine Arbeitsplätze betroffen sein.</p><p>Festzuhalten bleibt, dass die Flugzeugunterhaltsbetriebe von Artikel 33 Absatz 3 der Mineralölsteuerverordnung profitieren, wonach Flugpetrol zum Betanken von ausländischen Luftfahrzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur und Umbau in schweizerischen Werkstätten sowie mit dem anschliessenden Abflug ins Ausland von der Mineralölsteuer befreit ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, dass auf dem Treibstoff für die internationale Zivilluftfahrt Steuern erhoben werden sollten, aber im Rahmen einer internationalen Vereinbarung. Da solche Vereinbarungen fehlen, sind Treibstoffe für den Linienverkehr und die gewerbsmässigen Flüge nach dem Ausland steuerfrei. Hingegen lehnt der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen eine Befreiung des Privatluftverkehrs von der Mineralölsteuer ab. Sie würde die Privatfliegerei ins Ausland in ungerechtfertigter Weise bevorzugen und wäre mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung (Art. 8 Abs. 1 und 127 Abs. 2 BV) nicht zu vereinbaren.</p><p>5. Der Bundesrat ist aufgrund vorliegender Überlegungen nicht bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Bundesverwaltung auf Anfang dieses Jahres die Flugtreibstoffe für grenzüberschreitende Flüge neu besteuert. Das hat zu einer massiven Verteuerung von Kerosen einerseits und Avgas andererseits geführt. Anscheinend sind z. B. Preisunterschiede zwischen Frankreich und der Schweiz um den Faktor 3(!) und mehr inzwischen Realität.</p><p>Die Massnahme hat dazu geführt, dass der Verkauf von Flugtreibstoffen drastisch eingebrochen ist. Als Beispiel sei der Regionalflughafen Grenchen erwähnt, wo der Verkauf im Januar 2005 im Vergleich mit dem gleichen Monat des Vorjahres um sage und schreibe 88,6 Prozent bei Kerosen und 81,4 Prozent bei Avgas abgenommen hat. Im Februar 2005 betrug die Abnahme im Vergleich mit Februar 2004 85,7 Prozent bei Kerosen und 98 Prozent bei Avgas! Natürlich hat der Verkauf von besteuertem Fuel zugenommen, dies jedoch in weitaus bescheidenerem Rahmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass keines, der an die Schweiz angrenzenden Länder derartige Massnahmen kennt? Wenn ja, was soll diese einseitige Massnahme?</p><p>2. Sind ihm die angegebenen Zahlen aus Grenchen bekannt und hat er ähnliche Rückgänge auch auf anderen Flughäfen und Flugplätzen festgestellt?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass dieser Rückgang an Treibstoffverkäufen dazu führt, dass auf den betroffenen Flugplätzen im Bereich der Infrastrukturbetriebe und den Flugzeugunterhaltsbetrieben Arbeitsplätze gefährdet sind?</p><p>4. Wo ist nach seiner Ansicht der "materielle und/oder immaterielle Gewinn" dieser Massnahme? Wiegen die voraussichtlich geringen Mehreinnahmen für die Bundeskasse allenfalls Leistungen für Arbeitslose auf?</p><p>5. Ist er bereit, nach eingehender Überprüfung der Auswirkungen dieser einseitigen und nur in der Schweiz eingeführten Massnahme diese aufzuheben?</p>
    • Mineralölbesteuerung auf Flugtreibstoffen für grenzüberschreitende Flüge

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