Securepost AG. Haftung und öffentliche Ausschreibung

ShortId
05.1036
Id
20051036
Updated
24.06.2025 20:59
Language
de
Title
Securepost AG. Haftung und öffentliche Ausschreibung
AdditionalIndexing
34;Ausschreibung;Post;Bargeld;Management Buyout;privates Unternehmen;Transportversicherung;Haftung
1
  • L04K12020202, Post
  • L05K0703040205, Management Buyout
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L05K1103020101, Bargeld
  • L04K11100108, Transportversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Als rechtlich selbstständige Unternehmung verfügt die Securepost AG über alle Versicherungsdeckungen, wie sie ein vergleichbares Konkurrenzunternehmen ebenfalls benötigt. Dementsprechend sind auch allfällige Schäden aus dem Kerngeschäft (Wertverarbeitung und Werttransport) dem Risiko entsprechend vollumfänglich versichert. Die Securepost hat also ihr Haftungsrisiko für allfällige Schäden bei Kunden bei privaten Versicherungen abgedeckt. Mit dieser Regelung wird vermieden, dass die Post für Schäden, für welche ihre "Tochter" Securepost gegenüber Dritten verantwortlich ist, einzustehen hat.</p><p>2. Die Schweizerische Post steht im Geschäftsfeld Finanzdienstleistungen in Konkurrenz zu Dritten (z. B. Banken), die nicht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterstehen. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d BoeB und Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a VoeB ist die Schweizerische Post somit bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Bankdienstleistungen nicht den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt. Sie kann diese Aufträge frei vergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Anschluss an die Antworten, wie sie in der Fragestunde vom 13. Dezember 2004 im Nationalrat zum gleichen Gegenstand abgegeben wurden, stellen sich zwei Zusatzfragen:</p><p>1. Die Securepost ist seit 1. Januar 2005 als ausgegliederte Einheit der Post selbstständig im Werttransportmarkt tätig. Der überwiegende Teil der Schadenfälle in dieser Branche basiert offenbar auf Insideraktivitäten (Betrug, Mithilfe usw.) von Mitarbeitern dieser Werttransportunternehmen. Für diese Fälle muss von den Firmen dieser Branche speziell eine teure Zusatzversicherung abgeschlossen werden.</p><p>Frage: Haftet in Zukunft für Drittaufträge die Post und damit der Steuerzahler, wenn bei Securepost Werte aufgrund von Fremdeinwirkung wegkommen und der Verlust aufgrund von Insiderhandlungen aufgetreten ist?</p><p>2. Die Securepost bedient im Auftrag von Postfinance das Poststellennetz mit der Ent- und Versorgung von Geldwerten. Da die Securepost nun eine eigenständige privatwirtschaftliche Unternehmung ist, müssen sämtliche Aktivitäten von Securepost für die Postfinance öffentlich ausgeschrieben werden.</p><p>Frage: Wann ist dies geplant?</p>
  • Securepost AG. Haftung und öffentliche Ausschreibung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Als rechtlich selbstständige Unternehmung verfügt die Securepost AG über alle Versicherungsdeckungen, wie sie ein vergleichbares Konkurrenzunternehmen ebenfalls benötigt. Dementsprechend sind auch allfällige Schäden aus dem Kerngeschäft (Wertverarbeitung und Werttransport) dem Risiko entsprechend vollumfänglich versichert. Die Securepost hat also ihr Haftungsrisiko für allfällige Schäden bei Kunden bei privaten Versicherungen abgedeckt. Mit dieser Regelung wird vermieden, dass die Post für Schäden, für welche ihre "Tochter" Securepost gegenüber Dritten verantwortlich ist, einzustehen hat.</p><p>2. Die Schweizerische Post steht im Geschäftsfeld Finanzdienstleistungen in Konkurrenz zu Dritten (z. B. Banken), die nicht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterstehen. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d BoeB und Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a VoeB ist die Schweizerische Post somit bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Bankdienstleistungen nicht den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt. Sie kann diese Aufträge frei vergeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Anschluss an die Antworten, wie sie in der Fragestunde vom 13. Dezember 2004 im Nationalrat zum gleichen Gegenstand abgegeben wurden, stellen sich zwei Zusatzfragen:</p><p>1. Die Securepost ist seit 1. Januar 2005 als ausgegliederte Einheit der Post selbstständig im Werttransportmarkt tätig. Der überwiegende Teil der Schadenfälle in dieser Branche basiert offenbar auf Insideraktivitäten (Betrug, Mithilfe usw.) von Mitarbeitern dieser Werttransportunternehmen. Für diese Fälle muss von den Firmen dieser Branche speziell eine teure Zusatzversicherung abgeschlossen werden.</p><p>Frage: Haftet in Zukunft für Drittaufträge die Post und damit der Steuerzahler, wenn bei Securepost Werte aufgrund von Fremdeinwirkung wegkommen und der Verlust aufgrund von Insiderhandlungen aufgetreten ist?</p><p>2. Die Securepost bedient im Auftrag von Postfinance das Poststellennetz mit der Ent- und Versorgung von Geldwerten. Da die Securepost nun eine eigenständige privatwirtschaftliche Unternehmung ist, müssen sämtliche Aktivitäten von Securepost für die Postfinance öffentlich ausgeschrieben werden.</p><p>Frage: Wann ist dies geplant?</p>
    • Securepost AG. Haftung und öffentliche Ausschreibung

Back to List