Diskriminierung Alleinstehender
- ShortId
-
05.1038
- Id
-
20051038
- Updated
-
24.06.2025 23:10
- Language
-
de
- Title
-
Diskriminierung Alleinstehender
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;Verordnung;Krankenversicherung;alleinstehende Person;Gleichbehandlung;Postulat;Selbstbehalt
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- L05K0107010101, alleinstehende Person
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K080301020106, Postulat
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Anschluss an die Überweisung der besagten Motion als Postulat beider Räte ist verwaltungsintern ein Bericht zur Problematik des Beitrages an die Kosten des Spitalaufenthaltes erarbeitet worden.</p><p>Der Bundesrat wird diesen Bericht, der den Ist-Zustand sowie verschiedene alternative Lösungsansätze aufzeigt und beurteilt, den eidgenössischen Räten voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2005 vorlegen. Der Grundsatzentscheid, ob ein Handlungsbedarf auf Verordnungsebene besteht oder nicht, wird der Bundesrat gestützt auf die Diskussion des Berichtes in den eidgenössischen Räten fällen. Allfällige Anpassungen des Verordnungsrechtes würden in die nächstmögliche Verordnungsrevision eingebettet, wobei sich gegenwärtig kein Inkrafttretenszeitpunkt abschätzen lässt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. Dezember 2003 überwies der Nationalrat eine Motion (02.3641) seiner sozialpolitischen Kommission. Der Ständerat überwies sie am 3. Juni 2004 als Postulat.</p><p>Der Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat Artikel 104 KVV dahin gehend ändert, dass alleinstehende Personen gegenüber Personen, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht benachteiligt werden. Wenn Alleinstehende hospitalisiert werden, bezahlen sie nämlich neben den Spitalkosten täglich Zusatzkosten von 10 Franken, was ungerecht ist und Alleinstehende diskriminiert.</p><p>Wann endlich wird der Bundesrat die Verordnung geändert haben?</p>
- Diskriminierung Alleinstehender
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Anschluss an die Überweisung der besagten Motion als Postulat beider Räte ist verwaltungsintern ein Bericht zur Problematik des Beitrages an die Kosten des Spitalaufenthaltes erarbeitet worden.</p><p>Der Bundesrat wird diesen Bericht, der den Ist-Zustand sowie verschiedene alternative Lösungsansätze aufzeigt und beurteilt, den eidgenössischen Räten voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2005 vorlegen. Der Grundsatzentscheid, ob ein Handlungsbedarf auf Verordnungsebene besteht oder nicht, wird der Bundesrat gestützt auf die Diskussion des Berichtes in den eidgenössischen Räten fällen. Allfällige Anpassungen des Verordnungsrechtes würden in die nächstmögliche Verordnungsrevision eingebettet, wobei sich gegenwärtig kein Inkrafttretenszeitpunkt abschätzen lässt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 8. Dezember 2003 überwies der Nationalrat eine Motion (02.3641) seiner sozialpolitischen Kommission. Der Ständerat überwies sie am 3. Juni 2004 als Postulat.</p><p>Der Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat Artikel 104 KVV dahin gehend ändert, dass alleinstehende Personen gegenüber Personen, die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht benachteiligt werden. Wenn Alleinstehende hospitalisiert werden, bezahlen sie nämlich neben den Spitalkosten täglich Zusatzkosten von 10 Franken, was ungerecht ist und Alleinstehende diskriminiert.</p><p>Wann endlich wird der Bundesrat die Verordnung geändert haben?</p>
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