Rauchfreiheit. Gesundheitliche Privilegien nur für Parlamentarier?
- ShortId
-
05.1040
- Id
-
20051040
- Updated
-
24.06.2025 23:15
- Language
-
de
- Title
-
Rauchfreiheit. Gesundheitliche Privilegien nur für Parlamentarier?
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Tabakkonsum;Gesundheitsrisiko;öffentliches Gebäude;Gesundheitsüberwachung;Gaststättengewerbe
- 1
-
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0101010307, Gaststättengewerbe
- L05K0102040901, öffentliches Gebäude
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Juni 2001 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, die Tabakprävention zu verstärken. Mit dem Nationalen Programm zur Tabakprävention (NPTP) wird dieser Auftrag umgesetzt. Das NPTP statuiert insbesondere in der Zielsetzung 3: "Nichtrauchende haben jederzeit und überall die Möglichkeit, rauchfreie Luft zu atmen." Mit dem Entscheid vom Juni 2001 hat der Bundesrat also bekräftigt, den Schutz vor Passivrauch zu erhöhen. In dem Sinne begrüsst der Bundesrat jeden entsprechenden Anstoss - wie z. B. den Entscheid der eidgenössischen Räte, die Arbeitspausen im Restaurant rauchfrei geniessen zu können.</p><p>2. Wie erwähnt verlangt das Ziel Nr. 3 des NPTP, den Passivrauchschutz zu verstärken: Nichtrauchen soll als Norm verankert werden. Der Bund ist dabei in verschiedenen Bereichen aktiv: Die Kampagne "Rauchen schadet ...." ist in den Jahren 2004 und 2005 dem Passivrauchen gewidmet. Der Bund koordiniert und unterstützt die Kantone bei deren Bemühungen, den Passivrauchschutz zu erhöhen. Der Bund sammelt Informationen zur Passivrauchexponierung der Bevölkerung und zur Einstellung der Bevölkerung dazu. Daneben sind auf Bundesebene verschiedene parlamentarische Vorstösse hängig, die den Schutz vor Passivrauch zum Thema haben. Es handelt sich insbesondere um folgende Vorstösse:</p><p>a. Das Postulat WAK-N 02.3379, "Schutz vor Passivrauchen", beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob gestützt auf Artikel 118 der Bundesverfassung verbindliche schweizerische Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen wie beispielsweise Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum, Einführung und Ausdehnung rauchfreier Zonen zu erlassen sind. Die Verwaltung ist gegenwärtig daran, den Bericht über den Schutz vor Passivrauchen fertig zu stellen. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Grundlage im Sommer 2005 über die möglichen Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene entscheiden und den Bericht dem Parlament zustellen.</p><p>b. Die parlamentarische Initiative Gutzwiller 04.476, "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen", hat zum Ziel, Bevölkerung und Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen des passiven Rauchens zu schützen.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2004 das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums unterzeichnet. Das Rahmenübereinkommen fordert wirksame Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums. Es ist darin auch der Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch vorgeschrieben: Nach dem Abkommen müssen Nichtrauchende vor Passivrauch an den Arbeitsplätzen, im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen geschützt werden. Mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens hat der Bundesrat den politischen Willen bekräftigt, auch in der Schweiz eine nachhaltige und wirksame Tabakprävention einzurichten. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, wird der Bundesrat im Sommer 2005 über mögliche weitere Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen entscheiden. Schliesslich ist in der Legislaturplanung 2003-2007 vorgesehen, die Vernehmlassung zur Ratifikation des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt, dass pro Jahr Tausende von Personen erkranken und über 8000 Personen vorzeitig sterben, weil sie rauchen. Ebenso ist bekannt, dass Passivrauchen, also das unfreiwillige "Mitrauchen-Müssen", fast so gesundheitsschädigend ist, wie das Rauchen selbst. 70 Prozent der Bevölkerung raucht nicht, leidet aber unter dem Rauch der 30 Prozent an Rauchenden.</p><p>Die Mitglieder des Nationalrates haben für sich die einzige richtige und gescheite Konsequenz gezogen: Seit längerem schon sind ihre Sitzungszimmer, seit letztem Jahr die Wandelhalle und die beiden Vorbereitungszimmer und ab 21. März 2005 ist auch die Cafeteria rauchfrei. Damit kann nicht nur in rauchfreien Räumen gearbeitet, sondern auch mit dem nun rauchfreien Verpflegungsraum eine Verschnauf- und Erholungspause in gesunder Luft eingelegt werden.</p><p>Dieses Privileg haben indessen nur die Mitglieder von Nationalrat und Ständerat. Die "gewöhnlichen" Menschen finden in unserem Land kaum ein Restaurant, welches konsequent rauchfrei ist oder zumindest so grosszügig bemessene Nichtraucherabteile aufweist, dass man da Platz findet und nicht bereits durch den Rauch vom Raucherbereich dennoch belästigt wird.</p><p>Bei dieser Sachlage stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als richtig, dass nur die Mitglieder der eidgenössischen Räte das Privileg der Rauchfreiheit während Arbeits- und Erholungspausen im Restaurant geniessen können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der Entwicklung in europäischen Staaten und namentlich auch in unseren Nachbarländern Frankreich und Italien - dort ist Rauchen in Restaurants generell nicht mehr oder nur in separaten Raucherräumen gestattet - auch endlich einmal einen Schritt zu mehr Rauchfreiheit in unserem Land, namentlich in öffentlichen Gebäuden und allgemein zugänglichen Lokalen und Orten (Restaurants, Sportanlagen usw.), zu tun?</p><p>3. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er dazu auf Bundesebene?</p><p>Dem Bundesrat danke ich zum Voraus bestens für die Beantwortung dieser Fragen. Und die nichtrauchende grosse Mehrheit unserer Bevölkerung dankt dem Bundesrat für seine künftigen mutigen Schritte in Richtung grösserer Rauchfreiheit in unserem Land.</p>
- Rauchfreiheit. Gesundheitliche Privilegien nur für Parlamentarier?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Juni 2001 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, die Tabakprävention zu verstärken. Mit dem Nationalen Programm zur Tabakprävention (NPTP) wird dieser Auftrag umgesetzt. Das NPTP statuiert insbesondere in der Zielsetzung 3: "Nichtrauchende haben jederzeit und überall die Möglichkeit, rauchfreie Luft zu atmen." Mit dem Entscheid vom Juni 2001 hat der Bundesrat also bekräftigt, den Schutz vor Passivrauch zu erhöhen. In dem Sinne begrüsst der Bundesrat jeden entsprechenden Anstoss - wie z. B. den Entscheid der eidgenössischen Räte, die Arbeitspausen im Restaurant rauchfrei geniessen zu können.</p><p>2. Wie erwähnt verlangt das Ziel Nr. 3 des NPTP, den Passivrauchschutz zu verstärken: Nichtrauchen soll als Norm verankert werden. Der Bund ist dabei in verschiedenen Bereichen aktiv: Die Kampagne "Rauchen schadet ...." ist in den Jahren 2004 und 2005 dem Passivrauchen gewidmet. Der Bund koordiniert und unterstützt die Kantone bei deren Bemühungen, den Passivrauchschutz zu erhöhen. Der Bund sammelt Informationen zur Passivrauchexponierung der Bevölkerung und zur Einstellung der Bevölkerung dazu. Daneben sind auf Bundesebene verschiedene parlamentarische Vorstösse hängig, die den Schutz vor Passivrauch zum Thema haben. Es handelt sich insbesondere um folgende Vorstösse:</p><p>a. Das Postulat WAK-N 02.3379, "Schutz vor Passivrauchen", beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob gestützt auf Artikel 118 der Bundesverfassung verbindliche schweizerische Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen wie beispielsweise Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum, Einführung und Ausdehnung rauchfreier Zonen zu erlassen sind. Die Verwaltung ist gegenwärtig daran, den Bericht über den Schutz vor Passivrauchen fertig zu stellen. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Grundlage im Sommer 2005 über die möglichen Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene entscheiden und den Bericht dem Parlament zustellen.</p><p>b. Die parlamentarische Initiative Gutzwiller 04.476, "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen", hat zum Ziel, Bevölkerung und Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen des passiven Rauchens zu schützen.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2004 das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums unterzeichnet. Das Rahmenübereinkommen fordert wirksame Massnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums. Es ist darin auch der Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch vorgeschrieben: Nach dem Abkommen müssen Nichtrauchende vor Passivrauch an den Arbeitsplätzen, im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen geschützt werden. Mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens hat der Bundesrat den politischen Willen bekräftigt, auch in der Schweiz eine nachhaltige und wirksame Tabakprävention einzurichten. Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, wird der Bundesrat im Sommer 2005 über mögliche weitere Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen entscheiden. Schliesslich ist in der Legislaturplanung 2003-2007 vorgesehen, die Vernehmlassung zur Ratifikation des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums zu eröffnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt, dass pro Jahr Tausende von Personen erkranken und über 8000 Personen vorzeitig sterben, weil sie rauchen. Ebenso ist bekannt, dass Passivrauchen, also das unfreiwillige "Mitrauchen-Müssen", fast so gesundheitsschädigend ist, wie das Rauchen selbst. 70 Prozent der Bevölkerung raucht nicht, leidet aber unter dem Rauch der 30 Prozent an Rauchenden.</p><p>Die Mitglieder des Nationalrates haben für sich die einzige richtige und gescheite Konsequenz gezogen: Seit längerem schon sind ihre Sitzungszimmer, seit letztem Jahr die Wandelhalle und die beiden Vorbereitungszimmer und ab 21. März 2005 ist auch die Cafeteria rauchfrei. Damit kann nicht nur in rauchfreien Räumen gearbeitet, sondern auch mit dem nun rauchfreien Verpflegungsraum eine Verschnauf- und Erholungspause in gesunder Luft eingelegt werden.</p><p>Dieses Privileg haben indessen nur die Mitglieder von Nationalrat und Ständerat. Die "gewöhnlichen" Menschen finden in unserem Land kaum ein Restaurant, welches konsequent rauchfrei ist oder zumindest so grosszügig bemessene Nichtraucherabteile aufweist, dass man da Platz findet und nicht bereits durch den Rauch vom Raucherbereich dennoch belästigt wird.</p><p>Bei dieser Sachlage stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als richtig, dass nur die Mitglieder der eidgenössischen Räte das Privileg der Rauchfreiheit während Arbeits- und Erholungspausen im Restaurant geniessen können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Anbetracht der Entwicklung in europäischen Staaten und namentlich auch in unseren Nachbarländern Frankreich und Italien - dort ist Rauchen in Restaurants generell nicht mehr oder nur in separaten Raucherräumen gestattet - auch endlich einmal einen Schritt zu mehr Rauchfreiheit in unserem Land, namentlich in öffentlichen Gebäuden und allgemein zugänglichen Lokalen und Orten (Restaurants, Sportanlagen usw.), zu tun?</p><p>3. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er dazu auf Bundesebene?</p><p>Dem Bundesrat danke ich zum Voraus bestens für die Beantwortung dieser Fragen. Und die nichtrauchende grosse Mehrheit unserer Bevölkerung dankt dem Bundesrat für seine künftigen mutigen Schritte in Richtung grösserer Rauchfreiheit in unserem Land.</p>
- Rauchfreiheit. Gesundheitliche Privilegien nur für Parlamentarier?
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