Verknüpfung von Schengen und Personenfreizügigkeit?

ShortId
05.1062
Id
20051062
Updated
24.06.2025 22:48
Language
de
Title
Verknüpfung von Schengen und Personenfreizügigkeit?
AdditionalIndexing
10;Informationspolitik;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;freier Personenverkehr;Volksabstimmung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K05060204, freier Personenverkehr
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am Tag nach der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Assoziation der Schweiz an die Abkommen von Schengen/Dublin erklärte die EU-Kommissarin für Aussenbeziehungen, Frau Benita Ferrero-Waldner, dass die EU dieses Abkommen nur ratifiziere, wenn die Schweiz am 25. September 2005 der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten der EU zustimme. Angesichts der auf dieses Statement folgenden Äusserungen anderer hoher europäischer Politiker ist davon auszugehen, dass die Stellungnahme von Frau Ferrero-Waldner nicht die Meinung der EU-Institutionen in ihrer Gesamtheit widerspiegelt. Das Schweizer Stimmvolk wird auf jeden Fall bei der bevorstehenden Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit souverän befinden. Es existiert keinerlei juristische Verbindung zwischen den beiden Abkommenspaketen (bilaterale Abkommen I und bilaterale Abkommen II).</p><p>Es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine Ablehnung der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ernsthafte Auswirkungen auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zur EU hätte. Der Bundesrat hat diesen Umstand bei zahlreichen Gelegenheiten unterstrichen, insbesondere in seiner Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (BBl 2004 5917).</p><p>1./2. Nach der Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 wurden die Verhandlungen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten gleichzeitig mit den Verhandlungen über die bilateralen Abkommen II geführt. Aus diesem Grund wurden die beiden Vorlagen dem Parlament gleichzeitig vorgelegt. Der Bundesrat hat beschlossen, sie getrennt dem Stimmvolk vorzulegen - sofern die Referenden zustande kommen -, um zu ermöglichen, dass der Volkswille klar zum Ausdruck gebracht werden kann. Denn obschon beide Vorlagen die Beziehungen der Schweiz zur EU betreffen, ist ihr Inhalt verschieden; wären sie gleichzeitig zur Abstimmung gebracht worden, hätte dies zu Verwirrung in Bezug auf ihre politische und praktische Bedeutung führen können. Mit diesem Vorgehen wollte der Bundesrat die Transparenz verbessern, die für eine fundierte Meinungsbildung notwendig ist.</p><p>3.-5. Es wurden keinerlei Informationen verschwiegen. Der Bundesrat hat sich in Bezug auf Inhalt und Bedeutung der verschiedenen Vorlagen immer klar geäussert, ebenso zu den Konsequenzen eines allfälligen Neins am 25. September 2005 für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Einen Tag nach der Abstimmung über den Schengen-Beitritt der Schweiz hat EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner klargemacht: "Ohne eine Zustimmung zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist Schengen/Dublin nicht zu haben."</p><p>Das Ganze sieht nach einer Erpressung durch Brüssel aus, die sich ein souveränes Land niemals gefallen lassen darf.</p><p>Was noch schwerer wiegt, ist der dringende Verdacht, dass zumindest ein Teil der Bundesräte über diese Verknüpfung Bescheid wusste, dem Volk aber vor der Schengen-Abstimmung nicht die ganze Wahrheit sagte. In diesem Licht erscheint die von Bundesrätin Calmy-Rey gezeigte "Irritation" oder "Empörung" zelebriert und gespielt.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um eine rasche und präzise Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. In der Wintersession 2004 wurden die beiden Vorlagen Schengen und Ost-Personenfreizügigkeit auf Drängen des Bundesrates parallel durch das Parlament gepeitscht. Trifft es zu, dass der Bundesrat die parlamentarische Behandlung dieses "Doppelpaketes" auch darum forcierte, weil er sich über den Zusammenhang der beiden Vorlagen im Klaren war?</p><p>2. Offensichtlich aus abstimmungstaktischen Gründen hat der Bundesrat später wieder getrennt, was in der Sache zusammen gehört. Wann hat der Bundesrat - oder wann haben einzelne Bundesräte - gewusst, dass Brüssel die beiden Vorlagen nur als Einheit akzeptieren würde?</p><p>3. Warum hat er - oder warum haben die entsprechenden Bundesräte - im Vorfeld der Schengen-Abstimmung über diese Tatsache Stillschweigen gewahrt? Wollte man das Schweizervolk über den Tisch ziehen?</p><p>4. Glaubt er, dass solche Manöver (wie auch die Verweigerung des Ständemehrs bei der Schengen-Abstimmung) seiner Glaubwürdigkeit im Volk förderlich sind?</p><p>5. Was tut er konkret zur Klärung der Situation?</p>
  • Verknüpfung von Schengen und Personenfreizügigkeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am Tag nach der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über die Assoziation der Schweiz an die Abkommen von Schengen/Dublin erklärte die EU-Kommissarin für Aussenbeziehungen, Frau Benita Ferrero-Waldner, dass die EU dieses Abkommen nur ratifiziere, wenn die Schweiz am 25. September 2005 der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten der EU zustimme. Angesichts der auf dieses Statement folgenden Äusserungen anderer hoher europäischer Politiker ist davon auszugehen, dass die Stellungnahme von Frau Ferrero-Waldner nicht die Meinung der EU-Institutionen in ihrer Gesamtheit widerspiegelt. Das Schweizer Stimmvolk wird auf jeden Fall bei der bevorstehenden Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit souverän befinden. Es existiert keinerlei juristische Verbindung zwischen den beiden Abkommenspaketen (bilaterale Abkommen I und bilaterale Abkommen II).</p><p>Es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine Ablehnung der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ernsthafte Auswirkungen auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zur EU hätte. Der Bundesrat hat diesen Umstand bei zahlreichen Gelegenheiten unterstrichen, insbesondere in seiner Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (BBl 2004 5917).</p><p>1./2. Nach der Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 wurden die Verhandlungen über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten gleichzeitig mit den Verhandlungen über die bilateralen Abkommen II geführt. Aus diesem Grund wurden die beiden Vorlagen dem Parlament gleichzeitig vorgelegt. Der Bundesrat hat beschlossen, sie getrennt dem Stimmvolk vorzulegen - sofern die Referenden zustande kommen -, um zu ermöglichen, dass der Volkswille klar zum Ausdruck gebracht werden kann. Denn obschon beide Vorlagen die Beziehungen der Schweiz zur EU betreffen, ist ihr Inhalt verschieden; wären sie gleichzeitig zur Abstimmung gebracht worden, hätte dies zu Verwirrung in Bezug auf ihre politische und praktische Bedeutung führen können. Mit diesem Vorgehen wollte der Bundesrat die Transparenz verbessern, die für eine fundierte Meinungsbildung notwendig ist.</p><p>3.-5. Es wurden keinerlei Informationen verschwiegen. Der Bundesrat hat sich in Bezug auf Inhalt und Bedeutung der verschiedenen Vorlagen immer klar geäussert, ebenso zu den Konsequenzen eines allfälligen Neins am 25. September 2005 für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Einen Tag nach der Abstimmung über den Schengen-Beitritt der Schweiz hat EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner klargemacht: "Ohne eine Zustimmung zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist Schengen/Dublin nicht zu haben."</p><p>Das Ganze sieht nach einer Erpressung durch Brüssel aus, die sich ein souveränes Land niemals gefallen lassen darf.</p><p>Was noch schwerer wiegt, ist der dringende Verdacht, dass zumindest ein Teil der Bundesräte über diese Verknüpfung Bescheid wusste, dem Volk aber vor der Schengen-Abstimmung nicht die ganze Wahrheit sagte. In diesem Licht erscheint die von Bundesrätin Calmy-Rey gezeigte "Irritation" oder "Empörung" zelebriert und gespielt.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um eine rasche und präzise Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. In der Wintersession 2004 wurden die beiden Vorlagen Schengen und Ost-Personenfreizügigkeit auf Drängen des Bundesrates parallel durch das Parlament gepeitscht. Trifft es zu, dass der Bundesrat die parlamentarische Behandlung dieses "Doppelpaketes" auch darum forcierte, weil er sich über den Zusammenhang der beiden Vorlagen im Klaren war?</p><p>2. Offensichtlich aus abstimmungstaktischen Gründen hat der Bundesrat später wieder getrennt, was in der Sache zusammen gehört. Wann hat der Bundesrat - oder wann haben einzelne Bundesräte - gewusst, dass Brüssel die beiden Vorlagen nur als Einheit akzeptieren würde?</p><p>3. Warum hat er - oder warum haben die entsprechenden Bundesräte - im Vorfeld der Schengen-Abstimmung über diese Tatsache Stillschweigen gewahrt? Wollte man das Schweizervolk über den Tisch ziehen?</p><p>4. Glaubt er, dass solche Manöver (wie auch die Verweigerung des Ständemehrs bei der Schengen-Abstimmung) seiner Glaubwürdigkeit im Volk förderlich sind?</p><p>5. Was tut er konkret zur Klärung der Situation?</p>
    • Verknüpfung von Schengen und Personenfreizügigkeit?

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