Beseitigung von radioaktiven Blitzableitern
- ShortId
-
05.1063
- Id
-
20051063
- Updated
-
24.06.2025 23:11
- Language
-
de
- Title
-
Beseitigung von radioaktiven Blitzableitern
- AdditionalIndexing
-
2841;52;Antenne;Lagerung radioaktiver Abfälle;Gesundheitsrisiko;Subvention;radioaktiver Stoff;radioaktiver Abfall;radioaktive Verseuchung
- 1
-
- L06K120202010101, Antenne
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K17030104, radioaktiver Stoff
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den Fünfzigerjahren wurden auf Hausdächern in der Westschweiz in der Tat Blitzableiter installiert, die das radioaktive Element Radium enthalten. Damals dachte man, dass die durch diese Radioaktivität verursachte Ionenwolke bei Gewittern den Blitz anziehen und ihm einen Weg bahnen würde, sodass er in den Blitzableiter einschlagen würde.</p><p>Die Firma, die diese Blitzableiter hergestellt und importiert hat, ist dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), das für dieses Geschäft zuständig ist, bekannt. Sie hat ihre Tätigkeit vor Jahren aufgegeben. Der Bundesrat hat Kenntnis von etwa 200 radioaktiven Blitzableitern, die ausschliesslich in der Westschweiz installiert sind.</p><p>Zur Zeit der Installation war deren Verwendung nicht gesetzlich geregelt. Heute wäre für solche Blitzableiter eine Bewilligung des BAG erforderlich. Nach den Grundsätzen des Strahlenschutzes ist für jede Strahlenexposition eine Begründung erforderlich. Da die Wirksamkeit solcher Ableiter nie bewiesen wurde, würde das BAG dafür keine Bewilligung erteilen. Solange die Blitzableiter unversehrt auf dem Dach eines Gebäudes stehen, stellen sie keine Gefahr dar. Wenn hingegen infolge von Korrosion oder Blitzeinschlag Teile davon herunterfallen oder Blitzableiter demontiert und im Innern eines Hauses aufbewahrt werden, können diese eine Strahlung verursachen, die die Grenzwerte überschreitet, und somit eine Gefährdung für die Bewohner darstellen.</p><p>In Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen hat das BAG ein Inventar dieser Blitzableiter erstellt und mit deren Entsorgung als radioaktive Abfälle begonnen. Bis heute wurden die radioaktiven Blitzableiter in den Kantonen Genf (74 Ableiter), Waadt (7) und Wallis (1) entfernt. Im Kanton Freiburg (73) ist die Entsorgung im Gange, und in den Kantonen Neuenburg, Jura und Bern wurden dieses Jahr ähnliche Aktionen in Angriff genommen.</p><p>Der Arbeitsaufwand wird insgesamt auf einen halben Tag pro Blitzableiter geschätzt, und die Kosten, die vom Bund getragen werden, belaufen sich auf etwa 1400 Franken pro Stück. Das BAG organisiert den Transport in die Sammelstelle des Bundes für radioaktive Abfälle (Paul-Scherrer-Institut). Da die Installation dieser Blitzableiter zu einer Zeit erfolgte, als noch keine Bewilligung gemäss der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501) erforderlich war, und die Hauseigentümer somit gutgläubig handelten, übernimmt der Bund die Kosten für Transport und Entsorgung als radioaktives Material. Die Kosten für die Demontage und die Neuinstallierung eines Blitzableiters gehen zulasten des Eigentümers. Die Hauseigentümer wurden aufgefordert, selbst einen Installateur mit diesen Arbeiten zu beauftragen und die Kosten zu übernehmen. In den Kantonen Freiburg und Neuenburg kommen die Eigentümer in den Genuss einer kantonalen Subvention in der Höhe von 25 Prozent der Kosten einer Neuinstallierung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Fünfzigerjahren wurden in der Westschweiz 100 bis 200 Blitzableiter, die Radium enthalten und ionisierend wirken, installiert.</p><p>Diese Blitzableiter sind radioaktiv und stellen ein Gesundheitsrisiko dar, wenn sie durch Rost, Blitzschlag oder Brandeinwirkung beschädigt werden. Sie dürfen nur von Fachleuten demontiert werden.</p><p>Der Kanton Genf hat bekannt gegeben, er habe diese Blitzableiter demontiert. Die Kosten für die Demontage gehen zulasten der Eigentümer, der Transport und die Entsorgung der Blitzableiter werden vom Bundesamt für Gesundheit übernommen.</p><p>Wie sieht es mit dem Abbau dieser Blitzableiter in der übrigen Westschweiz aus? Können die Eigentümer auch dort mit Unterstützung rechnen, damit der Abbau so rasch wie möglich erfolgt?</p>
- Beseitigung von radioaktiven Blitzableitern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den Fünfzigerjahren wurden auf Hausdächern in der Westschweiz in der Tat Blitzableiter installiert, die das radioaktive Element Radium enthalten. Damals dachte man, dass die durch diese Radioaktivität verursachte Ionenwolke bei Gewittern den Blitz anziehen und ihm einen Weg bahnen würde, sodass er in den Blitzableiter einschlagen würde.</p><p>Die Firma, die diese Blitzableiter hergestellt und importiert hat, ist dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), das für dieses Geschäft zuständig ist, bekannt. Sie hat ihre Tätigkeit vor Jahren aufgegeben. Der Bundesrat hat Kenntnis von etwa 200 radioaktiven Blitzableitern, die ausschliesslich in der Westschweiz installiert sind.</p><p>Zur Zeit der Installation war deren Verwendung nicht gesetzlich geregelt. Heute wäre für solche Blitzableiter eine Bewilligung des BAG erforderlich. Nach den Grundsätzen des Strahlenschutzes ist für jede Strahlenexposition eine Begründung erforderlich. Da die Wirksamkeit solcher Ableiter nie bewiesen wurde, würde das BAG dafür keine Bewilligung erteilen. Solange die Blitzableiter unversehrt auf dem Dach eines Gebäudes stehen, stellen sie keine Gefahr dar. Wenn hingegen infolge von Korrosion oder Blitzeinschlag Teile davon herunterfallen oder Blitzableiter demontiert und im Innern eines Hauses aufbewahrt werden, können diese eine Strahlung verursachen, die die Grenzwerte überschreitet, und somit eine Gefährdung für die Bewohner darstellen.</p><p>In Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Stellen hat das BAG ein Inventar dieser Blitzableiter erstellt und mit deren Entsorgung als radioaktive Abfälle begonnen. Bis heute wurden die radioaktiven Blitzableiter in den Kantonen Genf (74 Ableiter), Waadt (7) und Wallis (1) entfernt. Im Kanton Freiburg (73) ist die Entsorgung im Gange, und in den Kantonen Neuenburg, Jura und Bern wurden dieses Jahr ähnliche Aktionen in Angriff genommen.</p><p>Der Arbeitsaufwand wird insgesamt auf einen halben Tag pro Blitzableiter geschätzt, und die Kosten, die vom Bund getragen werden, belaufen sich auf etwa 1400 Franken pro Stück. Das BAG organisiert den Transport in die Sammelstelle des Bundes für radioaktive Abfälle (Paul-Scherrer-Institut). Da die Installation dieser Blitzableiter zu einer Zeit erfolgte, als noch keine Bewilligung gemäss der Strahlenschutzverordnung (SR 814.501) erforderlich war, und die Hauseigentümer somit gutgläubig handelten, übernimmt der Bund die Kosten für Transport und Entsorgung als radioaktives Material. Die Kosten für die Demontage und die Neuinstallierung eines Blitzableiters gehen zulasten des Eigentümers. Die Hauseigentümer wurden aufgefordert, selbst einen Installateur mit diesen Arbeiten zu beauftragen und die Kosten zu übernehmen. In den Kantonen Freiburg und Neuenburg kommen die Eigentümer in den Genuss einer kantonalen Subvention in der Höhe von 25 Prozent der Kosten einer Neuinstallierung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Fünfzigerjahren wurden in der Westschweiz 100 bis 200 Blitzableiter, die Radium enthalten und ionisierend wirken, installiert.</p><p>Diese Blitzableiter sind radioaktiv und stellen ein Gesundheitsrisiko dar, wenn sie durch Rost, Blitzschlag oder Brandeinwirkung beschädigt werden. Sie dürfen nur von Fachleuten demontiert werden.</p><p>Der Kanton Genf hat bekannt gegeben, er habe diese Blitzableiter demontiert. Die Kosten für die Demontage gehen zulasten der Eigentümer, der Transport und die Entsorgung der Blitzableiter werden vom Bundesamt für Gesundheit übernommen.</p><p>Wie sieht es mit dem Abbau dieser Blitzableiter in der übrigen Westschweiz aus? Können die Eigentümer auch dort mit Unterstützung rechnen, damit der Abbau so rasch wie möglich erfolgt?</p>
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