Kriegsmaterialexport nach Nepal

ShortId
05.1070
Id
20051070
Updated
24.06.2025 22:02
Language
de
Title
Kriegsmaterialexport nach Nepal
AdditionalIndexing
09;Bürgerkrieg;Nepal;Menschenrechte;Waffenausfuhr
1
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
  • L04K03030405, Nepal
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L03K050202, Menschenrechte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Verlauf der letzten zehn Jahre wurden keine Bewilligungen für Ausfuhren nach Nepal erteilt.</p><p>2. Im Verlauf der letzten zehn Jahre mussten die zuständigen Bewilligungsbehörden auch keine formellen Ausfuhrbewilligungsgesuche ablehnen. Hingegen waren seit 2000 drei Voranfragen bzw. Ausfuhren zu behandeln; bei allen erfolgte eine negative Stellungnahme aufgrund der unsicheren und instabilen Situation, die in Nepal herrscht.</p><p>3. Die Partnerschaft zwischen der Schweiz und Nepal dauert nun schon beinahe 50 Jahre, vor allem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Trotz der zahlreichen positiven Entwicklungen, die in Nepal beobachtet werden können, hat der offene Konflikt, der im Jahre 1996 ausbrach, die grossen Unterschiede in Bezug auf Verbesserung der Einkommensverhältnisse und in Bezug auf die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Einwirkung auf politische und soziale Entscheidfindungsprozesse offen zutage gebracht. Konfrontiert mit der Verschärfung des Konfliktes hat die Schweiz ab 2002 die Friedensförderung und -erhaltung (inklusive Menschenrechte) offiziell als übergreifende Hauptthemen in ihre Programme zur Förderung der ländlichen Infrastruktur, der Berufsbildung oder der natürlichen Ressourcen aufgenommen. Zudem sind Stützprogramme für die Medien, die Dezentralisation und Programme zur Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen gestartet oder intensiviert worden.</p><p>Im Frühjahr 2005 hat die Schweiz im Rahmen der Uno-Menschenrechtskommission den Lead für die Nepalresolution übernommen. Die Schweiz hat eine breite Allianz von Staaten und NGO gebildet und im Dialog mit der nepalesischen Regierung die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte erwirkt. Dank diesem kann das Hochkommissariat seine neue Feldmission in Nepal aufbauen. Die von der Schweiz erarbeitete Resolution nennt alle Menschenrechtsverletzungen und dient als Arbeitsinstrument. Es ist die erste Länderresolution, welche je von der Schweiz eingereicht wurde. Sie gilt als einer der wichtigsten Erfolge der 61. Uno-Menschenrechtskommission in Genf.</p><p>Die neue Strategie der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Nepal für die Zeit von Juli 2005 bis Juni 2008 konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:</p><p>a. Verbesserung und Festigung des allgemeinen Lebensstandards;</p><p>b. Förderung des Dialogs und Konflikttransfer;</p><p>c. Harmonisierung der bi- und multilateralen Eingriffe.</p><p>All diese Schwerpunkte sind direkt mit der Respektierung und Förderung der Menschenrechte verbunden (z. B.: keine Diskriminierung beim Zugriff auf Ressourcen und auf Entscheidprozesse; Unterstützung von lokalen Organisationen und von Privaten, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen; Unterstützung für Aktionen des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte).</p><p>4. Die Schweiz beabsichtigt, sich im Jahre 2005 mit 500 000 und im Jahre 2006 mit 1 Million Franken an der Finanzierung von Operationen des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte in Nepal zu beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nepal ist der Schauplatz eines bewaffneten Konfliktes zwischen den Streitkräften der Regierung und der nepalesischen kommunistischen Partei. Seit nunmehr neun Jahren haben sowohl die Regierungstruppen als auch die bewaffneten Kräfte der Rebellen zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.</p><p>In einem solchen Kontext ist es unverantwortlich, Kriegsmaterial nach Nepal zu exportieren oder das Land in irgendeiner anderen Form militärisch zu unterstützen. Zahlreiche NGO, darunter Amnesty International, rufen dazu auf, alle Transaktionen dieser Art einzustellen, solange sich die Menschenrechtslage in diesem Land nicht entscheidend verbessert hat und solange die Urheber dieser Menschenrechtsverletzungen nicht vor Gericht gestellt worden sind.</p><p>Namentlich Frankreich, die USA, Indien, Grossbritannien und Belgien haben in den letzten Jahren zahlreiche Waffen an Nepal geliefert; sie haben damit entscheidend dazu beigetragen, dass der Konflikt fortdauert und die Zivilbevölkerung unter der bewaffneten Gewalt leiden muss.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren Kriegsmaterial nach Nepal exportiert? Wenn ja, um welche Art Material handelte es sich? Konnte es zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen benutzt werden?</p><p>2. Falls in den letzten Jahren kein Kriegsmaterial nach Nepal exportiert wurde: Liegt es daran, dass kein Ausfuhrgesuch gestellt wurde, oder haben sich die zuständigen Behörden geweigert, solche Exporte zu bewilligen?</p><p>3. Allgemeiner gefragt: Beabsichtigt die Schweiz - angesichts ihres bedeutenden Engagements in Nepal, für das namentlich die Deza verantwortlich zeichnet - konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die nepalesische Regierung zur Achtung der Menschenrechte zu veranlassen?</p><p>4. Ist die Schweiz insbesondere bereit, sich an der Finanzierung von Menschenrechtsbeobachtern in Nepal zu beteiligen - entsprechend der Vereinbarung, die zwischen der Regierung von Kathmandu und dem Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte anlässlich der letzten Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission unterzeichnet wurde?</p>
  • Kriegsmaterialexport nach Nepal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Verlauf der letzten zehn Jahre wurden keine Bewilligungen für Ausfuhren nach Nepal erteilt.</p><p>2. Im Verlauf der letzten zehn Jahre mussten die zuständigen Bewilligungsbehörden auch keine formellen Ausfuhrbewilligungsgesuche ablehnen. Hingegen waren seit 2000 drei Voranfragen bzw. Ausfuhren zu behandeln; bei allen erfolgte eine negative Stellungnahme aufgrund der unsicheren und instabilen Situation, die in Nepal herrscht.</p><p>3. Die Partnerschaft zwischen der Schweiz und Nepal dauert nun schon beinahe 50 Jahre, vor allem im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Trotz der zahlreichen positiven Entwicklungen, die in Nepal beobachtet werden können, hat der offene Konflikt, der im Jahre 1996 ausbrach, die grossen Unterschiede in Bezug auf Verbesserung der Einkommensverhältnisse und in Bezug auf die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Einwirkung auf politische und soziale Entscheidfindungsprozesse offen zutage gebracht. Konfrontiert mit der Verschärfung des Konfliktes hat die Schweiz ab 2002 die Friedensförderung und -erhaltung (inklusive Menschenrechte) offiziell als übergreifende Hauptthemen in ihre Programme zur Förderung der ländlichen Infrastruktur, der Berufsbildung oder der natürlichen Ressourcen aufgenommen. Zudem sind Stützprogramme für die Medien, die Dezentralisation und Programme zur Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen gestartet oder intensiviert worden.</p><p>Im Frühjahr 2005 hat die Schweiz im Rahmen der Uno-Menschenrechtskommission den Lead für die Nepalresolution übernommen. Die Schweiz hat eine breite Allianz von Staaten und NGO gebildet und im Dialog mit der nepalesischen Regierung die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte erwirkt. Dank diesem kann das Hochkommissariat seine neue Feldmission in Nepal aufbauen. Die von der Schweiz erarbeitete Resolution nennt alle Menschenrechtsverletzungen und dient als Arbeitsinstrument. Es ist die erste Länderresolution, welche je von der Schweiz eingereicht wurde. Sie gilt als einer der wichtigsten Erfolge der 61. Uno-Menschenrechtskommission in Genf.</p><p>Die neue Strategie der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Nepal für die Zeit von Juli 2005 bis Juni 2008 konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:</p><p>a. Verbesserung und Festigung des allgemeinen Lebensstandards;</p><p>b. Förderung des Dialogs und Konflikttransfer;</p><p>c. Harmonisierung der bi- und multilateralen Eingriffe.</p><p>All diese Schwerpunkte sind direkt mit der Respektierung und Förderung der Menschenrechte verbunden (z. B.: keine Diskriminierung beim Zugriff auf Ressourcen und auf Entscheidprozesse; Unterstützung von lokalen Organisationen und von Privaten, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen; Unterstützung für Aktionen des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte).</p><p>4. Die Schweiz beabsichtigt, sich im Jahre 2005 mit 500 000 und im Jahre 2006 mit 1 Million Franken an der Finanzierung von Operationen des Uno-Hochkommissariates für Menschenrechte in Nepal zu beteiligen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nepal ist der Schauplatz eines bewaffneten Konfliktes zwischen den Streitkräften der Regierung und der nepalesischen kommunistischen Partei. Seit nunmehr neun Jahren haben sowohl die Regierungstruppen als auch die bewaffneten Kräfte der Rebellen zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.</p><p>In einem solchen Kontext ist es unverantwortlich, Kriegsmaterial nach Nepal zu exportieren oder das Land in irgendeiner anderen Form militärisch zu unterstützen. Zahlreiche NGO, darunter Amnesty International, rufen dazu auf, alle Transaktionen dieser Art einzustellen, solange sich die Menschenrechtslage in diesem Land nicht entscheidend verbessert hat und solange die Urheber dieser Menschenrechtsverletzungen nicht vor Gericht gestellt worden sind.</p><p>Namentlich Frankreich, die USA, Indien, Grossbritannien und Belgien haben in den letzten Jahren zahlreiche Waffen an Nepal geliefert; sie haben damit entscheidend dazu beigetragen, dass der Konflikt fortdauert und die Zivilbevölkerung unter der bewaffneten Gewalt leiden muss.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat die Schweiz in den letzten zehn Jahren Kriegsmaterial nach Nepal exportiert? Wenn ja, um welche Art Material handelte es sich? Konnte es zur Begehung von Menschenrechtsverletzungen benutzt werden?</p><p>2. Falls in den letzten Jahren kein Kriegsmaterial nach Nepal exportiert wurde: Liegt es daran, dass kein Ausfuhrgesuch gestellt wurde, oder haben sich die zuständigen Behörden geweigert, solche Exporte zu bewilligen?</p><p>3. Allgemeiner gefragt: Beabsichtigt die Schweiz - angesichts ihres bedeutenden Engagements in Nepal, für das namentlich die Deza verantwortlich zeichnet - konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die nepalesische Regierung zur Achtung der Menschenrechte zu veranlassen?</p><p>4. Ist die Schweiz insbesondere bereit, sich an der Finanzierung von Menschenrechtsbeobachtern in Nepal zu beteiligen - entsprechend der Vereinbarung, die zwischen der Regierung von Kathmandu und dem Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte anlässlich der letzten Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission unterzeichnet wurde?</p>
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