Panzer in Länder wie Irak oder Pakistan?
- ShortId
-
05.1071
- Id
-
20051071
- Updated
-
24.06.2025 22:57
- Language
-
de
- Title
-
Panzer in Länder wie Irak oder Pakistan?
- AdditionalIndexing
-
09;Irak;Gebrauchtgegenstand;Menschenrechte;Friedenspolitik;Waffenausfuhr;Pakistan;Panzer
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0402040204, Panzer
- L04K03030406, Pakistan
- L05K0303010602, Irak
- L03K040103, Friedenspolitik
- L05K0701060204, Gebrauchtgegenstand
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 29. Juni 2005 hat der Bundesrat die Bewilligungsbehörde ermächtigt, für Geschäfte mit gepanzerten Mannschaftstransportfahrzeugen M113 eine Ausfuhrbewilligung für den Irak bzw. eine Vermittlungsbewilligung für Pakistan zu erteilen.</p><p>- Bezüglich Irak hat der Sicherheitsrat der Uno in seiner Resolution Nr. 1546 vom 8. Juni 2004 die Mitgliedstaaten aufgerufen, der irakischen Regierung beim Aufbau wirksamer eigener Polizei-, Grenz- und Objektschutzdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, einschliesslich der Bekämpfung des Terrorismus, behilflich zu sein. In der Resolution hat er ausdrücklich festgehalten, dass sich das bestehende Verbot der Rüstungsexporte an Irak nicht auf Exporte beziehe, welche die Regierung Iraks benötige, um den Zwecken der Resolution zu dienen. Die irakischen Sicherheitskräfte können ihren Auftrag nur erfüllen, wenn sie genügenden Schutz geniessen. Dazu können die M113, die aus Überbeständen der Schweizer Armee stammen, einen Beitrag leisten.</p><p>Am 24. August 2005 hat der Bundesrat die Ermächtigung zur Erteilung der Ausfuhrbewilligung suspendiert, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Insbesondere muss der Irak eine "end-user"-Erklärung abgeben, die unmissverständlich sicherstellt, dass die Fahrzeuge nur im Sinne der Uno-Sicherheitsratsresolution verwendet werden.</p><p>Die Vermittlungsbewilligung für Pakistan erlaubt den Gesuchstellern, mit Pakistan einen Verkaufsvertrag für den Erwerb von maximal 736 gepanzerten Mannschaftstransportwagen M113 (zuzüglich Ersatzteilen) aus den Überschussbeständen der Schweizer Armee auszuhandeln. Zurzeit ist somit offen, ob und für welche Anzahl Fahrzeuge tatsächlich ein Gesuch für eine Ausfuhrbewilligung eingereicht wird. Die M113 würden gemäss pakistanischer Endverwendungserklärung ausschliesslich für Uno-Einsätze pakistanischer Truppen in verschiedenen Ländern (Sierra Leone, Liberia, Kongo, Burundi und später auch Sudan) dienen. In diesen Krisenregionen erfüllen die Interventionstruppen der Uno eine ausserordentlich wichtige Rolle. Die pakistanischen Einsatztruppen stellen zurzeit eines der grössten Blauhelmkontingente zur Verfügung. Sie haben aber bisher ihre Funktionen nur ungenügend wahrnehmen können, weil ihre Ausrüstung sie nicht oder nur bedingt vor Übergriffen schützte. Die Qualität der Einsätze Pakistans für die Uno könnte deshalb mittels der M113 erhöht werden.</p><p>- Sowohl bei den pakistanischen Uno-Missionen wie bei den Sicherheitskräften im Irak könnten die M113 einen Beitrag zum Frieden leisten. Deshalb stehen bei den beiden Geschäften nicht finanzielle Überlegungen im Vordergrund.</p><p>- Wenn derartige Fahrzeuge in anderen Staaten noch gebraucht werden können, ist zu prüfen, ob die Ausfuhr mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht. Andernfalls bleibt die Verschrottung. Dies ist beispielsweise der Fall für 170 Panzer 68/88, für die es keinen infrage kommenden Interessenten gibt.</p><p>Die jüngsten Erfahrungen mit Kriegsmateriallieferungen zeigen, dass das Verfahren zur Genehmigung solcher Geschäfte und die Kontrolle der erklärungsgemässen Verwendung des Materials grundsätzlich überprüft werden müssen. Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretäres für Wirtschaft mit dieser Aufgabe betraut. Sie hat bis Ende 2005 Bericht zu erstatten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kriegsmaterialgesetzgebung schreibt den Behörden vor, bei Entscheiden über Ausfuhrgesuche entwicklungs- und menschenrechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen und keine Kriegsmaterialausfuhren in Länder zuzulassen, welche die globale oder regionale Stabilität gefährden oder gegen das Völkerrecht verstossen. Laut "Sonntagszeitung" vom 5. Juni 2005 bzw. "Blick" vom 10. Juni 2005 beabsichtigt das VBS, 700 alte Panzer nach Pakistan bzw. 180 Panzer in den Irak zu liefern, obwohl die politischen Verhältnisse der beiden Länder höchst instabil und menschenrechtlich sowie friedenspolitisch alarmierend sind.</p><p>Glaubt der Bundesrat, dass Ausfuhren von alten Schützenpanzern M113 der Schweizer Armee in Länder wie den Irak oder Pakistan in Einklang stehen mit dem Sinn und Geist der Kriegsmaterialgesetzgebung?</p><p>Soll der nachhaltige Einsatz für den Frieden kurzfristigen finanziellen Überlegungen unterordnet werden?</p><p>Wäre es aus aussen- und friedenspolitischer Sicht nicht wünschenswert, wenn sämtliches ausgedientes Kriegsmaterial verschrottet würde?</p>
- Panzer in Länder wie Irak oder Pakistan?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 29. Juni 2005 hat der Bundesrat die Bewilligungsbehörde ermächtigt, für Geschäfte mit gepanzerten Mannschaftstransportfahrzeugen M113 eine Ausfuhrbewilligung für den Irak bzw. eine Vermittlungsbewilligung für Pakistan zu erteilen.</p><p>- Bezüglich Irak hat der Sicherheitsrat der Uno in seiner Resolution Nr. 1546 vom 8. Juni 2004 die Mitgliedstaaten aufgerufen, der irakischen Regierung beim Aufbau wirksamer eigener Polizei-, Grenz- und Objektschutzdienste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, einschliesslich der Bekämpfung des Terrorismus, behilflich zu sein. In der Resolution hat er ausdrücklich festgehalten, dass sich das bestehende Verbot der Rüstungsexporte an Irak nicht auf Exporte beziehe, welche die Regierung Iraks benötige, um den Zwecken der Resolution zu dienen. Die irakischen Sicherheitskräfte können ihren Auftrag nur erfüllen, wenn sie genügenden Schutz geniessen. Dazu können die M113, die aus Überbeständen der Schweizer Armee stammen, einen Beitrag leisten.</p><p>Am 24. August 2005 hat der Bundesrat die Ermächtigung zur Erteilung der Ausfuhrbewilligung suspendiert, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Insbesondere muss der Irak eine "end-user"-Erklärung abgeben, die unmissverständlich sicherstellt, dass die Fahrzeuge nur im Sinne der Uno-Sicherheitsratsresolution verwendet werden.</p><p>Die Vermittlungsbewilligung für Pakistan erlaubt den Gesuchstellern, mit Pakistan einen Verkaufsvertrag für den Erwerb von maximal 736 gepanzerten Mannschaftstransportwagen M113 (zuzüglich Ersatzteilen) aus den Überschussbeständen der Schweizer Armee auszuhandeln. Zurzeit ist somit offen, ob und für welche Anzahl Fahrzeuge tatsächlich ein Gesuch für eine Ausfuhrbewilligung eingereicht wird. Die M113 würden gemäss pakistanischer Endverwendungserklärung ausschliesslich für Uno-Einsätze pakistanischer Truppen in verschiedenen Ländern (Sierra Leone, Liberia, Kongo, Burundi und später auch Sudan) dienen. In diesen Krisenregionen erfüllen die Interventionstruppen der Uno eine ausserordentlich wichtige Rolle. Die pakistanischen Einsatztruppen stellen zurzeit eines der grössten Blauhelmkontingente zur Verfügung. Sie haben aber bisher ihre Funktionen nur ungenügend wahrnehmen können, weil ihre Ausrüstung sie nicht oder nur bedingt vor Übergriffen schützte. Die Qualität der Einsätze Pakistans für die Uno könnte deshalb mittels der M113 erhöht werden.</p><p>- Sowohl bei den pakistanischen Uno-Missionen wie bei den Sicherheitskräften im Irak könnten die M113 einen Beitrag zum Frieden leisten. Deshalb stehen bei den beiden Geschäften nicht finanzielle Überlegungen im Vordergrund.</p><p>- Wenn derartige Fahrzeuge in anderen Staaten noch gebraucht werden können, ist zu prüfen, ob die Ausfuhr mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht. Andernfalls bleibt die Verschrottung. Dies ist beispielsweise der Fall für 170 Panzer 68/88, für die es keinen infrage kommenden Interessenten gibt.</p><p>Die jüngsten Erfahrungen mit Kriegsmateriallieferungen zeigen, dass das Verfahren zur Genehmigung solcher Geschäfte und die Kontrolle der erklärungsgemässen Verwendung des Materials grundsätzlich überprüft werden müssen. Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretäres für Wirtschaft mit dieser Aufgabe betraut. Sie hat bis Ende 2005 Bericht zu erstatten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kriegsmaterialgesetzgebung schreibt den Behörden vor, bei Entscheiden über Ausfuhrgesuche entwicklungs- und menschenrechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen und keine Kriegsmaterialausfuhren in Länder zuzulassen, welche die globale oder regionale Stabilität gefährden oder gegen das Völkerrecht verstossen. Laut "Sonntagszeitung" vom 5. Juni 2005 bzw. "Blick" vom 10. Juni 2005 beabsichtigt das VBS, 700 alte Panzer nach Pakistan bzw. 180 Panzer in den Irak zu liefern, obwohl die politischen Verhältnisse der beiden Länder höchst instabil und menschenrechtlich sowie friedenspolitisch alarmierend sind.</p><p>Glaubt der Bundesrat, dass Ausfuhren von alten Schützenpanzern M113 der Schweizer Armee in Länder wie den Irak oder Pakistan in Einklang stehen mit dem Sinn und Geist der Kriegsmaterialgesetzgebung?</p><p>Soll der nachhaltige Einsatz für den Frieden kurzfristigen finanziellen Überlegungen unterordnet werden?</p><p>Wäre es aus aussen- und friedenspolitischer Sicht nicht wünschenswert, wenn sämtliches ausgedientes Kriegsmaterial verschrottet würde?</p>
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