Auflösung des Bundesamtes für Wasser und Geologie
- ShortId
-
05.1077
- Id
-
20051077
- Updated
-
24.06.2025 22:01
- Language
-
de
- Title
-
Auflösung des Bundesamtes für Wasser und Geologie
- AdditionalIndexing
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04;52;Aufgabenüberprüfung;Leistungsauftrag;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Interessenkonflikt;Verwaltungsreform;Bundesamt für Energie
- 1
-
- L04K08060108, Verwaltungsreform
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- L04K08040701, Bundesamt für Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit der angestrebten Reorganisation sollen Schnittstellen verringert und Redundanzen beseitigt werden. Aufgaben werden in diesem Rahmen weder gestrichen noch abgebaut.</p><p>2. Da keine Veränderung der Aufgaben erfolgt, ändert sich auch nichts am Vollzug. Daher war es auch nicht notwendig, Kantone und Verbände in dieses rein bundesinterne Reorganisationsprojekt einzubeziehen.</p><p>3. Die LHG war bereits früher ein Teil des Buwal, ohne dass sich je Interessenkollisionen mit dessen Schutz- und Nutzungsaufgaben ergeben hätten. Das Buwal erfüllt seit je umfassende Aufgaben in der Umweltbeobachtung, die auch die wissenschaftliche Datenbeschaffung umfassen. Es gibt keinerlei objektive Gründe, die unabhängige wissenschaftliche Arbeitsweise infrage zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie neulich der Sonntagspresse zu entnehmen war, plant das UVEK eine Auflösung des BWG und eine Übertragung von dessen Aufgaben und Mitarbeitenden in das Buwal und in das BFE. Von einer solchen Reorganisation werden die Vermeidung von Doppelspurigkeiten sowie Spareffekte erwartet. Reorganisationen in der Verwaltung, auch wenn sie ausschliesslich organisatorisch begründet werden, haben immer auch politische Implikationen. In diesem Zusammenhang stellen sich u. a. die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Auswirkungen hat diese Reorganisation auf das Aufgabenportfolio der betroffenen Ämter? Werden Aufgaben gestrichen oder abgebaut?</p><p>2. Wie stellen sich die betroffenen interessierten Kreise (Kantone, Verbände usw.) zu dieser Reorganisation? Wie werden sie in die Arbeiten einbezogen? </p><p>3. Mit der Überführung der ehemaligen LHG in das Buwal werden Funktionen, die eine unabhängige wissenschaftliche Arbeitsweise erfordern (Bereitstellung von Informationen über die Oberflächengewässer und den Untergrund) in ein Amt überführt, das politische Vollzugs- und Aufsichtsfunktionen ausübt. Dadurch wird das Buwal in Zukunft nicht mehr nur mit den oft sehr widersprüchlichen Schutz- und Nutzungsaufgaben im Umweltbereich betraut sein, sondern zudem auch noch die Daten, die es für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigt, selbst beschaffen. Wie beurteilt der Bundesrat die aus dieser Konstellation sich ergebende Interessenkollision?</p>
- Auflösung des Bundesamtes für Wasser und Geologie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Mit der angestrebten Reorganisation sollen Schnittstellen verringert und Redundanzen beseitigt werden. Aufgaben werden in diesem Rahmen weder gestrichen noch abgebaut.</p><p>2. Da keine Veränderung der Aufgaben erfolgt, ändert sich auch nichts am Vollzug. Daher war es auch nicht notwendig, Kantone und Verbände in dieses rein bundesinterne Reorganisationsprojekt einzubeziehen.</p><p>3. Die LHG war bereits früher ein Teil des Buwal, ohne dass sich je Interessenkollisionen mit dessen Schutz- und Nutzungsaufgaben ergeben hätten. Das Buwal erfüllt seit je umfassende Aufgaben in der Umweltbeobachtung, die auch die wissenschaftliche Datenbeschaffung umfassen. Es gibt keinerlei objektive Gründe, die unabhängige wissenschaftliche Arbeitsweise infrage zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie neulich der Sonntagspresse zu entnehmen war, plant das UVEK eine Auflösung des BWG und eine Übertragung von dessen Aufgaben und Mitarbeitenden in das Buwal und in das BFE. Von einer solchen Reorganisation werden die Vermeidung von Doppelspurigkeiten sowie Spareffekte erwartet. Reorganisationen in der Verwaltung, auch wenn sie ausschliesslich organisatorisch begründet werden, haben immer auch politische Implikationen. In diesem Zusammenhang stellen sich u. a. die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Auswirkungen hat diese Reorganisation auf das Aufgabenportfolio der betroffenen Ämter? Werden Aufgaben gestrichen oder abgebaut?</p><p>2. Wie stellen sich die betroffenen interessierten Kreise (Kantone, Verbände usw.) zu dieser Reorganisation? Wie werden sie in die Arbeiten einbezogen? </p><p>3. Mit der Überführung der ehemaligen LHG in das Buwal werden Funktionen, die eine unabhängige wissenschaftliche Arbeitsweise erfordern (Bereitstellung von Informationen über die Oberflächengewässer und den Untergrund) in ein Amt überführt, das politische Vollzugs- und Aufsichtsfunktionen ausübt. Dadurch wird das Buwal in Zukunft nicht mehr nur mit den oft sehr widersprüchlichen Schutz- und Nutzungsaufgaben im Umweltbereich betraut sein, sondern zudem auch noch die Daten, die es für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigt, selbst beschaffen. Wie beurteilt der Bundesrat die aus dieser Konstellation sich ergebende Interessenkollision?</p>
- Auflösung des Bundesamtes für Wasser und Geologie
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