Ausstehende Zahlungen des Bundes

ShortId
05.1079
Id
20051079
Updated
24.06.2025 21:25
Language
de
Title
Ausstehende Zahlungen des Bundes
AdditionalIndexing
04;Zahlung;Bundesverwaltung;Zahlungsverkehr;Fakturierung;Verwaltungstätigkeit
1
  • L05K0703020203, Fakturierung
  • L05K1103020104, Zahlungsverkehr
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes ist es möglich, dass die zur Verfügung stehenden Kreditmittel aufgrund vorgenommener Budgetkürzungen knapper werden und deshalb geplante Vorhaben nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen realisiert werden können. Solche Kreditvorbehalte zeitigen vereinzelt spürbare Auswirkungen, indem beispielsweise bei Beitragsleistungen der Zahlungsanspruch zwar unverändert besteht, die Auszahlung jedoch erst erfolgen kann, wenn die eidgenössischen Räte die erforderlichen Zahlungskredite bewilligen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen eingehalten werden. Mit Rundschreiben vom 22. Dezember 2004 zuhanden der Finanzverantwortlichen und Rechnungsführer in der Bundesverwaltung hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Vorkehren zur Einhaltung der Zahlungsfristen sowie das Vorgehen im Falle nicht ausreichender Zahlungskredite pro memoria festgehalten. In der Folge von Budgetkürzungen müssen die verantwortlichen Ämter die betroffenen Beitragsnehmer orientieren und bestehende Leistungs- bzw. Zahlungsvereinbarungen an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anpassen. Im Baubereich (Zahlungsfrist in der Regel 60 Tage) werden zudem bei grösseren Vorhaben zur Unterstützung der fristgerechten Zahlung mit den Vertragspartnern Zahlungspläne vereinbart. Bei den Werkverträgen mit Bankgarantien oder Sicherstellungen können im Einzelfall mehrmonatige Zahlungsfristen entstehen. Dem Bundesrat sind keine Ämter bekannt, welche eingegangene Forderungen nicht rechtzeitig begleichen. Angesichts der grossen Anzahl von Zahlungsverpflichtungen können bedauerliche Einzelfälle jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden.</p><p>Gemäss der vom Fragesteller erwähnten Umfrage begleichen die öffentlichen Verwaltungen in der Schweiz ihre Rechnungen mit 48,4 Tagen im Durchschnitt drei Tage später als die privaten Unternehmen (45,2 Tage). Die Umfrage zeigt aber auch auf, dass dieser Trend in fast allen europäischen Ländern festgestellt werden kann. Gemäss diesem Vergleich benötigen die europäischen öffentlichen Verwaltungen im Durchschnitt mit 68,1 Tagen rund 10 Tage mehr Zeit für die Bezahlung von Rechnungen als die privaten Unternehmen (58,7 Tage). Mit 48,4 Tagen liegen somit die öffentlichen Verwaltungen der Schweiz bezüglich Zahlungsmoral klar im oberen Feld. Viel wichtiger als solche Vergleiche ist nach Ansicht des Bundesrates aber das permanente Bestreben, die Zahlungstermine einzuhalten. Dem Bundesrat sind keine Verzögerungen bei der Bezahlung von Forderungen aufgrund einer langsamen Arbeitsweise in der Bundesverwaltung bekannt. Er ist der Auffassung, dass der Bund auch in einer Zeit der angespannten Finanzlage ein verlässlicher Auftraggeber bleibt und seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der vereinbarten Fristen korrekt nachkommt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach einer Umfrage, die 2004 von Intrum Justitia, einem europaweit führenden schweizerischen Unternehmen im Bereich Inkasso und Kreditschutz, durchgeführt worden ist, haben die öffentlichen Verwaltungen die schlechteste Zahlungsmoral. Im Durchschnitt begleichen sie ihre Rechnungen innerhalb von 48,4 Tagen, d. h. drei Tage später als die Unternehmen. Nach Ansicht der Autoren der Untersuchung liegt der Hauptgrund für diese Tatsache in der langsamen Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltungen.</p><p>Wo steht in dieser Beziehung die Bundesverwaltung? Hat der Bundesrat Kenntnis von derartigen Praktiken innerhalb der Bundesverwaltung? Welche Massnahmen hat er ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, falls solche Missstände vorliegen sollten?</p>
  • Ausstehende Zahlungen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes ist es möglich, dass die zur Verfügung stehenden Kreditmittel aufgrund vorgenommener Budgetkürzungen knapper werden und deshalb geplante Vorhaben nicht oder nur mit zeitlichen Verzögerungen realisiert werden können. Solche Kreditvorbehalte zeitigen vereinzelt spürbare Auswirkungen, indem beispielsweise bei Beitragsleistungen der Zahlungsanspruch zwar unverändert besteht, die Auszahlung jedoch erst erfolgen kann, wenn die eidgenössischen Räte die erforderlichen Zahlungskredite bewilligen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen eingehalten werden. Mit Rundschreiben vom 22. Dezember 2004 zuhanden der Finanzverantwortlichen und Rechnungsführer in der Bundesverwaltung hat die Eidgenössische Finanzverwaltung die Vorkehren zur Einhaltung der Zahlungsfristen sowie das Vorgehen im Falle nicht ausreichender Zahlungskredite pro memoria festgehalten. In der Folge von Budgetkürzungen müssen die verantwortlichen Ämter die betroffenen Beitragsnehmer orientieren und bestehende Leistungs- bzw. Zahlungsvereinbarungen an die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anpassen. Im Baubereich (Zahlungsfrist in der Regel 60 Tage) werden zudem bei grösseren Vorhaben zur Unterstützung der fristgerechten Zahlung mit den Vertragspartnern Zahlungspläne vereinbart. Bei den Werkverträgen mit Bankgarantien oder Sicherstellungen können im Einzelfall mehrmonatige Zahlungsfristen entstehen. Dem Bundesrat sind keine Ämter bekannt, welche eingegangene Forderungen nicht rechtzeitig begleichen. Angesichts der grossen Anzahl von Zahlungsverpflichtungen können bedauerliche Einzelfälle jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden.</p><p>Gemäss der vom Fragesteller erwähnten Umfrage begleichen die öffentlichen Verwaltungen in der Schweiz ihre Rechnungen mit 48,4 Tagen im Durchschnitt drei Tage später als die privaten Unternehmen (45,2 Tage). Die Umfrage zeigt aber auch auf, dass dieser Trend in fast allen europäischen Ländern festgestellt werden kann. Gemäss diesem Vergleich benötigen die europäischen öffentlichen Verwaltungen im Durchschnitt mit 68,1 Tagen rund 10 Tage mehr Zeit für die Bezahlung von Rechnungen als die privaten Unternehmen (58,7 Tage). Mit 48,4 Tagen liegen somit die öffentlichen Verwaltungen der Schweiz bezüglich Zahlungsmoral klar im oberen Feld. Viel wichtiger als solche Vergleiche ist nach Ansicht des Bundesrates aber das permanente Bestreben, die Zahlungstermine einzuhalten. Dem Bundesrat sind keine Verzögerungen bei der Bezahlung von Forderungen aufgrund einer langsamen Arbeitsweise in der Bundesverwaltung bekannt. Er ist der Auffassung, dass der Bund auch in einer Zeit der angespannten Finanzlage ein verlässlicher Auftraggeber bleibt und seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der vereinbarten Fristen korrekt nachkommt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach einer Umfrage, die 2004 von Intrum Justitia, einem europaweit führenden schweizerischen Unternehmen im Bereich Inkasso und Kreditschutz, durchgeführt worden ist, haben die öffentlichen Verwaltungen die schlechteste Zahlungsmoral. Im Durchschnitt begleichen sie ihre Rechnungen innerhalb von 48,4 Tagen, d. h. drei Tage später als die Unternehmen. Nach Ansicht der Autoren der Untersuchung liegt der Hauptgrund für diese Tatsache in der langsamen Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltungen.</p><p>Wo steht in dieser Beziehung die Bundesverwaltung? Hat der Bundesrat Kenntnis von derartigen Praktiken innerhalb der Bundesverwaltung? Welche Massnahmen hat er ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, falls solche Missstände vorliegen sollten?</p>
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