Lösung für prekäre berufliche Vorsorge von Kulturschaffenden

ShortId
05.1084
Id
20051084
Updated
24.06.2025 22:54
Language
de
Title
Lösung für prekäre berufliche Vorsorge von Kulturschaffenden
AdditionalIndexing
2831;28;Versicherungsleistung;Berufliche Vorsorge;Kulturförderung;Künstlerberuf
1
  • L04K01060404, Künstlerberuf
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01060307, Kulturförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst und hat dies namentlich in seiner Antwort vom 8. September 2004 auf die Interpellation Widmer 04.3286 zum Ausdruck gebracht, dass die soziale Absicherung der Kulturschaffenden in der Schweiz Schwierigkeiten birgt, die gelöst werden sollten. Die zwei von Frau Müller-Hemmi angesprochenen Arbeitsgruppen wurden nicht vom Bundesrat eingesetzt. Sie haben sich informell konstituiert. Ein formeller Auftrag an die Arbeitsgruppen liegt deshalb nicht vor. Die beiden Arbeitsgruppen werden dem Bundesrat vor Ende Jahr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in Form eines Berichtes unterbreiten. Das kulturpolitisch kohärente Vorgehen der beiden Arbeitsgruppen ist durch deren Zusammensetzung gewährleistet - das BAK garantiert die Kohärenz und stellt die Koordination der Arbeiten mit dem BSV und dem Seco sicher. Die Kulturdachverbände werden zu gegebener Zeit Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorschlägen zu äussern.</p><p>2. Die bisherigen Abklärungen der beiden Arbeitsgruppen haben gezeigt, dass eine Lösung der vorstehend erwähnten Fragen im Bundesgesetz über die Kulturförderung nicht möglich ist, da Artikel 69 der Bundesverfassung keine hinreichende Verfassungsgrundlage darstellt. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat erst nach der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens zum Kulturförderungsgesetz entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10. Juni 2005 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz eröffnet. Im Gegensatz zum Entwurf vom November 2003 ist im Vernehmlassungsentwurf eine Regelung für die Verbesserung der prekären Vorsorgesituation einer Mehrheit der Kulturschaffenden nicht mehr enthalten. Der Bundesrat weist allerdings im erläuternden Bericht darauf hin, dass er im März 2005 zwei Arbeitsgruppen zur weiteren Bearbeitung dieser Problematik eingesetzt hat. Unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherung sollen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der zweiten Säule geprüft werden, unter der Federführung des Staatssekretariates für Wirtschaft sollen Anpassungen bei der Arbeitslosenversicherung geprüft werden.</p><p>Ich ersuche in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet der detaillierte Auftrag an die Arbeitsgruppen, wie ist ein kulturpolitisch kohärentes Vorgehen beider Arbeitsgruppen sichergestellt, sind die Kulturdachverbände einbezogen?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass aufgrund der in den letzten Jahren getätigten konstruktiven und konkreten Vorarbeit des Bundesamtes für Kultur in Zusammenarbeit mit den Kulturorganisationen nun rasch eine Lösung gefunden werden muss? Ist es darum auch Ziel des Bundesrates, dem Parlament bei der Aufnahme der Beratung des Kulturförderungsgesetzes eine adäquate Lösung für die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden vorzuschlagen?</p>
  • Lösung für prekäre berufliche Vorsorge von Kulturschaffenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst und hat dies namentlich in seiner Antwort vom 8. September 2004 auf die Interpellation Widmer 04.3286 zum Ausdruck gebracht, dass die soziale Absicherung der Kulturschaffenden in der Schweiz Schwierigkeiten birgt, die gelöst werden sollten. Die zwei von Frau Müller-Hemmi angesprochenen Arbeitsgruppen wurden nicht vom Bundesrat eingesetzt. Sie haben sich informell konstituiert. Ein formeller Auftrag an die Arbeitsgruppen liegt deshalb nicht vor. Die beiden Arbeitsgruppen werden dem Bundesrat vor Ende Jahr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in Form eines Berichtes unterbreiten. Das kulturpolitisch kohärente Vorgehen der beiden Arbeitsgruppen ist durch deren Zusammensetzung gewährleistet - das BAK garantiert die Kohärenz und stellt die Koordination der Arbeiten mit dem BSV und dem Seco sicher. Die Kulturdachverbände werden zu gegebener Zeit Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorschlägen zu äussern.</p><p>2. Die bisherigen Abklärungen der beiden Arbeitsgruppen haben gezeigt, dass eine Lösung der vorstehend erwähnten Fragen im Bundesgesetz über die Kulturförderung nicht möglich ist, da Artikel 69 der Bundesverfassung keine hinreichende Verfassungsgrundlage darstellt. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat erst nach der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens zum Kulturförderungsgesetz entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10. Juni 2005 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz eröffnet. Im Gegensatz zum Entwurf vom November 2003 ist im Vernehmlassungsentwurf eine Regelung für die Verbesserung der prekären Vorsorgesituation einer Mehrheit der Kulturschaffenden nicht mehr enthalten. Der Bundesrat weist allerdings im erläuternden Bericht darauf hin, dass er im März 2005 zwei Arbeitsgruppen zur weiteren Bearbeitung dieser Problematik eingesetzt hat. Unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherung sollen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der zweiten Säule geprüft werden, unter der Federführung des Staatssekretariates für Wirtschaft sollen Anpassungen bei der Arbeitslosenversicherung geprüft werden.</p><p>Ich ersuche in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lautet der detaillierte Auftrag an die Arbeitsgruppen, wie ist ein kulturpolitisch kohärentes Vorgehen beider Arbeitsgruppen sichergestellt, sind die Kulturdachverbände einbezogen?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass aufgrund der in den letzten Jahren getätigten konstruktiven und konkreten Vorarbeit des Bundesamtes für Kultur in Zusammenarbeit mit den Kulturorganisationen nun rasch eine Lösung gefunden werden muss? Ist es darum auch Ziel des Bundesrates, dem Parlament bei der Aufnahme der Beratung des Kulturförderungsgesetzes eine adäquate Lösung für die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden vorzuschlagen?</p>
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