Diskreditierung des IKRK

ShortId
05.1089
Id
20051089
Updated
24.06.2025 23:00
Language
de
Title
Diskreditierung des IKRK
AdditionalIndexing
08;Interessenvertretung;Vertrauen;Rotes Kreuz
1
  • L03K150114, Rotes Kreuz
  • L04K08020232, Vertrauen
  • L04K08020311, Interessenvertretung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde in den vergangenen Monaten verschiedentlich in amerikanischen Medien und einem Papier vom 13. Juni 2005 eines Beratergremiums der Republikanischen Partei kritisiert. Am 17. Juni 2005 nahm der Präsident des IKRK, Jakob Kellenberger, nicht zuletzt zu diesem Papier öffentlich Stellung. Er entgegnete, dass der Sinn des Papiers zu sein scheine, das IKRK durch falsche Behauptungen und unbegründete Anschuldigungen zu diskreditieren. Mehrere Aussagen des Papiers entsprächen nicht der Realität. Das IKRK werde seinen Prinzipien auch künftig treu bleiben. Es geniesse weiterhin hohes Ansehen in der amerikanischen Regierung für die Qualität und Effizienz seiner Arbeit und für den verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzbeiträgen. Die Regierung der USA bleibe auch in diesem Jahr der grösste Geldgeber des IKRK.</p><p>Das IKRK erhielt von der Staatengemeinschaft insbesondere über die Genfer Abkommen von 1949 ein breit anerkanntes Mandat. Seine humanitären Prinzipien der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit sowie der Handlungsgrundsatz der Vertraulichkeit erlauben ihm eine effiziente Ausübung seiner Mission.</p><p>Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat sich bei ihrem Besuch in Washington im Juni 2005 bei einem republikanischen Kongressmitglied über die Gründe der Haltung gegenüber dem IKRK erkundigt. Das Thema wird seitens des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten weiterhin aufmerksam verfolgt. Ihrer humanitären Tradition entsprechend misst die Schweiz der Aufgabe und den Aktivitäten des IKRK grosse Bedeutung bei. Die Wirkung und Stärke dieser Institution liegt aber nicht zuletzt in ihrer Unabhängigkeit gegenüber Staaten, einschliesslich der Schweiz. Trotzdem ist die Schweiz grundsätzlich bereit, auf Wunsch des IKRK in klar umrissenen Bereichen gegenüber anderen Staaten und anderen Akteuren aktiv zu werden. Dies soll jedoch einzig im Respekt der Unabhängigkeit des IKRK geschehen. Die Schweiz wird das IKRK zudem auch anderweitig weiterhin tatkräftig unterstützen. Überdies nimmt die Schweiz ihre Verpflichtungen als Vertragspartei der Genfer Abkommen von 1949 und von deren Zusatzprotokollen von 1977 ernst, weltweit der Umsetzung und Respektierung des humanitären Völkerrechtes und dem Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und innerstaatlicher Gewalt Nachdruck zu verleihen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den USA wird das IKRK derzeit von führenden, der Regierung sehr nahe stehenden Kreisen systematisch diffamiert, seine Glaubwürdigkeit infrage gestellt und sein Engagement diskreditiert.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat darauf zu reagieren? Ist er bereit, sich überall dort zum politischen Anwalt des IKRK zu machen, wo es dies nötig hat, weil sein Wirken politisch untergraben werden soll?</p>
  • Diskreditierung des IKRK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde in den vergangenen Monaten verschiedentlich in amerikanischen Medien und einem Papier vom 13. Juni 2005 eines Beratergremiums der Republikanischen Partei kritisiert. Am 17. Juni 2005 nahm der Präsident des IKRK, Jakob Kellenberger, nicht zuletzt zu diesem Papier öffentlich Stellung. Er entgegnete, dass der Sinn des Papiers zu sein scheine, das IKRK durch falsche Behauptungen und unbegründete Anschuldigungen zu diskreditieren. Mehrere Aussagen des Papiers entsprächen nicht der Realität. Das IKRK werde seinen Prinzipien auch künftig treu bleiben. Es geniesse weiterhin hohes Ansehen in der amerikanischen Regierung für die Qualität und Effizienz seiner Arbeit und für den verantwortungsvollen Umgang mit den Finanzbeiträgen. Die Regierung der USA bleibe auch in diesem Jahr der grösste Geldgeber des IKRK.</p><p>Das IKRK erhielt von der Staatengemeinschaft insbesondere über die Genfer Abkommen von 1949 ein breit anerkanntes Mandat. Seine humanitären Prinzipien der Neutralität, der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit sowie der Handlungsgrundsatz der Vertraulichkeit erlauben ihm eine effiziente Ausübung seiner Mission.</p><p>Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat sich bei ihrem Besuch in Washington im Juni 2005 bei einem republikanischen Kongressmitglied über die Gründe der Haltung gegenüber dem IKRK erkundigt. Das Thema wird seitens des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten weiterhin aufmerksam verfolgt. Ihrer humanitären Tradition entsprechend misst die Schweiz der Aufgabe und den Aktivitäten des IKRK grosse Bedeutung bei. Die Wirkung und Stärke dieser Institution liegt aber nicht zuletzt in ihrer Unabhängigkeit gegenüber Staaten, einschliesslich der Schweiz. Trotzdem ist die Schweiz grundsätzlich bereit, auf Wunsch des IKRK in klar umrissenen Bereichen gegenüber anderen Staaten und anderen Akteuren aktiv zu werden. Dies soll jedoch einzig im Respekt der Unabhängigkeit des IKRK geschehen. Die Schweiz wird das IKRK zudem auch anderweitig weiterhin tatkräftig unterstützen. Überdies nimmt die Schweiz ihre Verpflichtungen als Vertragspartei der Genfer Abkommen von 1949 und von deren Zusatzprotokollen von 1977 ernst, weltweit der Umsetzung und Respektierung des humanitären Völkerrechtes und dem Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und innerstaatlicher Gewalt Nachdruck zu verleihen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den USA wird das IKRK derzeit von führenden, der Regierung sehr nahe stehenden Kreisen systematisch diffamiert, seine Glaubwürdigkeit infrage gestellt und sein Engagement diskreditiert.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat darauf zu reagieren? Ist er bereit, sich überall dort zum politischen Anwalt des IKRK zu machen, wo es dies nötig hat, weil sein Wirken politisch untergraben werden soll?</p>
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