Lärmschutzwände der SBB. Verantwortlichkeit

ShortId
05.1096
Id
20051096
Updated
24.06.2025 22:47
Language
de
Title
Lärmschutzwände der SBB. Verantwortlichkeit
AdditionalIndexing
52;Tierwelt;SBB;Entschädigung;Lärmschutz;Schaden
1
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0507020204, Schaden
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L05K0507020201, Entschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach einem Eingriff in einen gemäss NHG besonders zu schützenden Lebensraum (im vorliegenden Fall ist dies ein regionales oder lokales Reptilienschutzgebiet) müssen von der Bauherrschaft Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen wie Durchlässe, spezielle Stützmauern als Lebensräume für Tiere, Ersatzbiotope usw. ergriffen werden. Ob solche Massnahmen nötig sind, wird im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens oder eines Baubewilligungsverfahren abgeklärt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der zürcherischen Gemeinde Wangen-Brüttisellen wurden Lärmschutzwände an der SBB-Linie auf Land im Besitz der SBB erstellt und von privater Seite finanziert. Die dabei gewählte Projektausführung führte zu einer Verschlechterung der Situation für die Reptilienfauna in einem Objekt des kantonalen Reptilieninventars. Die SBB erklärten sich nicht dafür verantwortlich, Ersatzmassnahmen für Reptilien durchführen zu müssen.</p><p>Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p>
  • Lärmschutzwände der SBB. Verantwortlichkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach einem Eingriff in einen gemäss NHG besonders zu schützenden Lebensraum (im vorliegenden Fall ist dies ein regionales oder lokales Reptilienschutzgebiet) müssen von der Bauherrschaft Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen wie Durchlässe, spezielle Stützmauern als Lebensräume für Tiere, Ersatzbiotope usw. ergriffen werden. Ob solche Massnahmen nötig sind, wird im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens oder eines Baubewilligungsverfahren abgeklärt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der zürcherischen Gemeinde Wangen-Brüttisellen wurden Lärmschutzwände an der SBB-Linie auf Land im Besitz der SBB erstellt und von privater Seite finanziert. Die dabei gewählte Projektausführung führte zu einer Verschlechterung der Situation für die Reptilienfauna in einem Objekt des kantonalen Reptilieninventars. Die SBB erklärten sich nicht dafür verantwortlich, Ersatzmassnahmen für Reptilien durchführen zu müssen.</p><p>Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p>
    • Lärmschutzwände der SBB. Verantwortlichkeit

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