Personalentwicklung zur Zielerreichung der Chancengleichheit in der Bundesverwaltung

ShortId
05.1100
Id
20051100
Updated
24.06.2025 23:16
Language
de
Title
Personalentwicklung zur Zielerreichung der Chancengleichheit in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;12;Personalverwaltung;Gleichstellung von Mann und Frau;Bundesangestellte;Durchführung eines Projektes;Schaffung neuer Bundesstellen;Bundesverwaltung
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass weiterhin ein Handlungsbedarf im Bereich der Chancengleichheit von Frau und Mann besteht, auch wenn in den letzten Jahren in quantitativer und qualitativer Hinsicht Fortschritte erzielt werden konnten.</p><p>Hingegen betrachtet er einen Vergleich zwischen den Stellenprozenten für die Chancengleichheit von Frau und Mann im Eidgenössischen Personalamt von heute mit denjenigen vor fünf und vor zehn Jahren als nicht aussagekräftig im Hinblick auf die Zielerreichung der Chancengleichheit.</p><p>Die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Linienvorgesetzten. Diesem Grundsatz wird auch in den neuen Weisungen aus dem Jahre 2003 Rechnung getragen.</p><p>Die Bundespersonalgesetzgebung hat den Departementen die Verantwortung übertragen, Massnahmen zu treffen und Förderungsprogramme zu erlassen. Sie können Fachpersonen einsetzen oder Zielquoten festlegen. In allen Departementen sind Personen eingesetzt worden, die die Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann koordinieren und denen eine strategische, konzeptionelle und koordinierende Funktion zukommt. Zudem hat die Mehrheit der Ämter der Bundesverwaltung Personen eingesetzt, die als Chancengleichheitsbeauftragte operationell tätig sind. Zur Optimierung der Wirkung von Chancengleichheitsbeauftragten werden für die entsprechenden Funktionen minimale Anforderungen definiert. Das Eidgenössische Personalamt hat deshalb Empfehlungen für den Aufgabenbeschrieb der Chancengleichheitsbeauftragten formuliert.</p><p>Zu bedenken ist auch, dass die Wirksamkeit der Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann nicht alleine von den Personalressourcen abhängt. Einer der Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Chancengleichheitsförderung liegt in der Verbindlichkeit der Führungsvorgaben und der Intensität des Engagements, das die Geschäftsleitung des Amtes oder die Departementsleitung diesbezüglich an den Tag legen. In diesem Bereich braucht es weitere Anstrengungen in den Departementen und Ämtern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Herbst 2004 hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung" veröffentlicht. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Ziel der Parität in allen Tätigkeitsbereichen und auf jeder Stufe noch nicht in Reichweite ist. Die bisherigen Personalressourcen haben bei Weitem nicht zur Zielerreichung geführt. Damit die längst gesteckten Ziele auch erreicht werden können, braucht es entsprechend grössere Anstrengungen (vgl. Anfrage 05.1061) und entsprechende Personalressourcen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie viele Stellenprozente existieren heute im Eidgenössischen Personalamt für die Chancengleichheit?</p><p>- Wie beurteilt er diese Stellenprozente im Hinblick auf den unbestritten grossen Handlungsbedarf?</p><p>- Wie viele Stellenprozente waren es vor fünf Jahren und vor zehn Jahren?</p>
  • Personalentwicklung zur Zielerreichung der Chancengleichheit in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass weiterhin ein Handlungsbedarf im Bereich der Chancengleichheit von Frau und Mann besteht, auch wenn in den letzten Jahren in quantitativer und qualitativer Hinsicht Fortschritte erzielt werden konnten.</p><p>Hingegen betrachtet er einen Vergleich zwischen den Stellenprozenten für die Chancengleichheit von Frau und Mann im Eidgenössischen Personalamt von heute mit denjenigen vor fünf und vor zehn Jahren als nicht aussagekräftig im Hinblick auf die Zielerreichung der Chancengleichheit.</p><p>Die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Linienvorgesetzten. Diesem Grundsatz wird auch in den neuen Weisungen aus dem Jahre 2003 Rechnung getragen.</p><p>Die Bundespersonalgesetzgebung hat den Departementen die Verantwortung übertragen, Massnahmen zu treffen und Förderungsprogramme zu erlassen. Sie können Fachpersonen einsetzen oder Zielquoten festlegen. In allen Departementen sind Personen eingesetzt worden, die die Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann koordinieren und denen eine strategische, konzeptionelle und koordinierende Funktion zukommt. Zudem hat die Mehrheit der Ämter der Bundesverwaltung Personen eingesetzt, die als Chancengleichheitsbeauftragte operationell tätig sind. Zur Optimierung der Wirkung von Chancengleichheitsbeauftragten werden für die entsprechenden Funktionen minimale Anforderungen definiert. Das Eidgenössische Personalamt hat deshalb Empfehlungen für den Aufgabenbeschrieb der Chancengleichheitsbeauftragten formuliert.</p><p>Zu bedenken ist auch, dass die Wirksamkeit der Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann nicht alleine von den Personalressourcen abhängt. Einer der Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche Chancengleichheitsförderung liegt in der Verbindlichkeit der Führungsvorgaben und der Intensität des Engagements, das die Geschäftsleitung des Amtes oder die Departementsleitung diesbezüglich an den Tag legen. In diesem Bereich braucht es weitere Anstrengungen in den Departementen und Ämtern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Herbst 2004 hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung" veröffentlicht. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Ziel der Parität in allen Tätigkeitsbereichen und auf jeder Stufe noch nicht in Reichweite ist. Die bisherigen Personalressourcen haben bei Weitem nicht zur Zielerreichung geführt. Damit die längst gesteckten Ziele auch erreicht werden können, braucht es entsprechend grössere Anstrengungen (vgl. Anfrage 05.1061) und entsprechende Personalressourcen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie viele Stellenprozente existieren heute im Eidgenössischen Personalamt für die Chancengleichheit?</p><p>- Wie beurteilt er diese Stellenprozente im Hinblick auf den unbestritten grossen Handlungsbedarf?</p><p>- Wie viele Stellenprozente waren es vor fünf Jahren und vor zehn Jahren?</p>
    • Personalentwicklung zur Zielerreichung der Chancengleichheit in der Bundesverwaltung

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