Lärmschutzmassnahmen an Strassen
- ShortId
-
05.1101
- Id
-
20051101
- Updated
-
24.06.2025 22:27
- Language
-
de
- Title
-
Lärmschutzmassnahmen an Strassen
- AdditionalIndexing
-
52;Strassennetz;Gemeinde;Richtlinie;Kanton;Umweltrecht;Ländervergleich;Lebensraum;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege;Lärmschutz;Tierwelt;biologische Vielfalt;Tierschutz;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K18030102, Strassennetz
- L04K06030307, Tierwelt
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0603030501, Lebensraum
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L06K050301010305, Richtlinie
- L04K02022201, Ländervergleich
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausführungsbestimmungen für das Erstellen von Lärmschutzwänden entlang von Nationalstrassen schreiben vor, dass diese artengerecht ausgestaltet und den gesetzlichen Vorgaben (u. a. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG) genügen müssen. In diesem Sinne werden beispielsweise Durchlässe für Reptilien gebaut, Stützmauern speziell als Lebensräume für Tiere ausgestaltet, Teiche angelegt oder Haufen mit verrottendem Holz aufgeschichtet. Diese Massnahmen können je nach Situation sogar neue Lebensräume für Reptilien schaffen.</p><p>Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, wird der Schutz von Amphibien und Reptilien im Rahmen dieses Verfahrens geprüft.</p><p>1. Entlang der noch geplanten rund 200 Kilometer Nationalstrassen (Netzvollendung) sollen ungefähr 50 Kilometer mit Lärmschutzwänden erstellt werden. Wie viele Kilometer davon in schützenswerten Lebensräumen (u. a. mit ausgewiesenen Reptilienvorkommen) zu stehen kommen werden, ist nicht bekannt, da dazu keine Statistik geführt wird.</p><p>2. Eine direkte Information der Kantone und Gemeinden durch den Bundesrat hat nicht stattgefunden. Die Kantone haben sich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Der ökologische Wert der Lebensräume entlang von Strassen ist den Kantonen bekannt (z. B. Trockenwieseninventar, nationales ökologisches Netzwerk). Zu den Themen "ökologische Baubegleitung" und "Erfolgskontrolle" werden fallweise im Rahmen der Bewilligungsverfahren Auflagen festgelegt.</p><p>3. Siehe oben. </p><p>Weitergehende Informationen werden von einem Forschungsauftrag des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) zum Thema der Zerschneidung der Landschaft erwartet (Forschungsprojekt VSS 1999-240: Vernetzung von Lebensräumen, die von Verkehrsträgern tangiert sind).</p><p>4./5. Siehe oben.</p><p>Spezielle Richtlinien sind für diese Gebiete nicht geplant. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen (NHG, NHV) sowie verschiedene Publikationen (s. dazu: Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002) liefern klare Vorgaben.</p><p>6. Entsprechende Angaben aus dem Ausland (inklusive EU) sind in den Publikationen zum Programm Cost 341 (Lebensraumzerschneidung durch Verkehrsinfrastrukturen; z. B. Iuell et al., 2003, 0) enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiteren Massnahmen den Lärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sind jedoch für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In unserer ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft sowie in dunklen Waldgebieten sind sie zudem als Vernetzungskorridore von grosser Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei.</p><p>Besonders für Reptilien sind Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten mit Ausnahme der Europäischen Sumpfschildkröte besiedeln Strassenböschungen und begrünte Strassenränder. Reptilien sind auf Sonne angewiesen. Die Beschattung durch Lärmschutzwände entwertet Reptilienlebensräume zum Teil massiv und führt zu Bestandesrückgängen bis zum regionalen Aussterben, sie leisten der Verinselung Vorschub und verschlechtern den ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG.</p><p>Der Schutz von Lebensräumen und die Pflicht zur Ersatzvornahme sind in verschiedenen Erlassen, insbesondere dem NHG, geregelt (Art. 18 1ter NHG, Art. 14 Abs. 7 NHV, Art. 20 Abs. 3 Bst. b NHV bzw. Art. 14 Abs. 3 NHV, Art. 20 Abs. 2 NHV, Anhang 3 NHV).</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Nationalstrassen bzw. Staatsstrassen sind geplant bzw. im Bau in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz in der Schweiz), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen? Werden angemessene Ersatzmassnahmen durchgeführt?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Kantone und Gemeinden auf den Konflikt zwischen Lärmschutz und Arten- bzw. Biotopschutz aufmerksam gemacht? Existieren entsprechende naturschutzfachliche Richtlinien - vonseiten des Bundes oder der Kantone - zur Zustandserhebung der Biotope durch ausgewiesene Fachleute vor dem Bau der Lärmschutzbauten und zur Durchführung inklusive Planung und Begleitung angemessener Ersatzmassnahmen durch ausgewiesene Fachleute sowie zur Erfolgskontrolle mit entsprechender Rückkoppelung auf die getroffenen Massnahmen?</p><p>3. Ersatzmassnahmen sind technisch möglich. Worin bestehen gemäss Bundesrat angemessene Ersatzmassnahmen für die Reptilien und für die weiteren schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen?</p><p>4. Wie weit überprüfen Bund, Kantone und Gemeinden vor dem Bau von Lärmschutzwänden bzw. -massnahmen bereits heute die betroffenen Strecken auf Reptilienvorkommen und andere schützenswerte Arten?</p><p>5. Was für Richtlinien bestehen bzw. sind geplant für Lärmschutzbauten an Strassen in landschaftlich sensiblen Gebieten (BLN, kantonale Landschaftsschutzgebiete, kantonale Landschaftsfördergebiete usw., denkmalpflegerisch und architektonisch wichtige Objekte und Siedlungsgebiete)?</p><p>6. Ist etwas zum Umgang mit dem Thema in anderen Ländern bekannt, z. B. in der EU?</p>
- Lärmschutzmassnahmen an Strassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ausführungsbestimmungen für das Erstellen von Lärmschutzwänden entlang von Nationalstrassen schreiben vor, dass diese artengerecht ausgestaltet und den gesetzlichen Vorgaben (u. a. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG) genügen müssen. In diesem Sinne werden beispielsweise Durchlässe für Reptilien gebaut, Stützmauern speziell als Lebensräume für Tiere ausgestaltet, Teiche angelegt oder Haufen mit verrottendem Holz aufgeschichtet. Diese Massnahmen können je nach Situation sogar neue Lebensräume für Reptilien schaffen.</p><p>Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, wird der Schutz von Amphibien und Reptilien im Rahmen dieses Verfahrens geprüft.</p><p>1. Entlang der noch geplanten rund 200 Kilometer Nationalstrassen (Netzvollendung) sollen ungefähr 50 Kilometer mit Lärmschutzwänden erstellt werden. Wie viele Kilometer davon in schützenswerten Lebensräumen (u. a. mit ausgewiesenen Reptilienvorkommen) zu stehen kommen werden, ist nicht bekannt, da dazu keine Statistik geführt wird.</p><p>2. Eine direkte Information der Kantone und Gemeinden durch den Bundesrat hat nicht stattgefunden. Die Kantone haben sich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Der ökologische Wert der Lebensräume entlang von Strassen ist den Kantonen bekannt (z. B. Trockenwieseninventar, nationales ökologisches Netzwerk). Zu den Themen "ökologische Baubegleitung" und "Erfolgskontrolle" werden fallweise im Rahmen der Bewilligungsverfahren Auflagen festgelegt.</p><p>3. Siehe oben. </p><p>Weitergehende Informationen werden von einem Forschungsauftrag des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) zum Thema der Zerschneidung der Landschaft erwartet (Forschungsprojekt VSS 1999-240: Vernetzung von Lebensräumen, die von Verkehrsträgern tangiert sind).</p><p>4./5. Siehe oben.</p><p>Spezielle Richtlinien sind für diese Gebiete nicht geplant. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen (NHG, NHV) sowie verschiedene Publikationen (s. dazu: Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002) liefern klare Vorgaben.</p><p>6. Entsprechende Angaben aus dem Ausland (inklusive EU) sind in den Publikationen zum Programm Cost 341 (Lebensraumzerschneidung durch Verkehrsinfrastrukturen; z. B. Iuell et al., 2003, 0) enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiteren Massnahmen den Lärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sind jedoch für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In unserer ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft sowie in dunklen Waldgebieten sind sie zudem als Vernetzungskorridore von grosser Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei.</p><p>Besonders für Reptilien sind Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten mit Ausnahme der Europäischen Sumpfschildkröte besiedeln Strassenböschungen und begrünte Strassenränder. Reptilien sind auf Sonne angewiesen. Die Beschattung durch Lärmschutzwände entwertet Reptilienlebensräume zum Teil massiv und führt zu Bestandesrückgängen bis zum regionalen Aussterben, sie leisten der Verinselung Vorschub und verschlechtern den ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG.</p><p>Der Schutz von Lebensräumen und die Pflicht zur Ersatzvornahme sind in verschiedenen Erlassen, insbesondere dem NHG, geregelt (Art. 18 1ter NHG, Art. 14 Abs. 7 NHV, Art. 20 Abs. 3 Bst. b NHV bzw. Art. 14 Abs. 3 NHV, Art. 20 Abs. 2 NHV, Anhang 3 NHV).</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände an Nationalstrassen bzw. Staatsstrassen sind geplant bzw. im Bau in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Koordinationsstelle für Amphibien und Reptilienschutz in der Schweiz), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen? Werden angemessene Ersatzmassnahmen durchgeführt?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Kantone und Gemeinden auf den Konflikt zwischen Lärmschutz und Arten- bzw. Biotopschutz aufmerksam gemacht? Existieren entsprechende naturschutzfachliche Richtlinien - vonseiten des Bundes oder der Kantone - zur Zustandserhebung der Biotope durch ausgewiesene Fachleute vor dem Bau der Lärmschutzbauten und zur Durchführung inklusive Planung und Begleitung angemessener Ersatzmassnahmen durch ausgewiesene Fachleute sowie zur Erfolgskontrolle mit entsprechender Rückkoppelung auf die getroffenen Massnahmen?</p><p>3. Ersatzmassnahmen sind technisch möglich. Worin bestehen gemäss Bundesrat angemessene Ersatzmassnahmen für die Reptilien und für die weiteren schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen?</p><p>4. Wie weit überprüfen Bund, Kantone und Gemeinden vor dem Bau von Lärmschutzwänden bzw. -massnahmen bereits heute die betroffenen Strecken auf Reptilienvorkommen und andere schützenswerte Arten?</p><p>5. Was für Richtlinien bestehen bzw. sind geplant für Lärmschutzbauten an Strassen in landschaftlich sensiblen Gebieten (BLN, kantonale Landschaftsschutzgebiete, kantonale Landschaftsfördergebiete usw., denkmalpflegerisch und architektonisch wichtige Objekte und Siedlungsgebiete)?</p><p>6. Ist etwas zum Umgang mit dem Thema in anderen Ländern bekannt, z. B. in der EU?</p>
- Lärmschutzmassnahmen an Strassen
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