Lärmschutz entlang von Bahnlinien. Konflikt mit Artenschutz
- ShortId
-
05.1102
- Id
-
20051102
- Updated
-
24.06.2025 22:58
- Language
-
de
- Title
-
Lärmschutz entlang von Bahnlinien. Konflikt mit Artenschutz
- AdditionalIndexing
-
52;Tierwelt;Entschädigung;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Lebensraum;Schienennetz;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege;Tierschutz;Landschaftsschutz;Lärmschutz
- 1
-
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K06030307, Tierwelt
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0603030501, Lebensraum
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0507020201, Entschädigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Lärmsanierung von Eisenbahnstrecken sind verschiedenste Stellen in die Beurteilung der Projekte involviert. Dadurch ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben (u. a. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG) eingehalten werden. Bereits in der Projektierungsphase arbeiten die SBB fallweise eng mit der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (Karch) zusammen. Auf Anregung des Bundesamtes für Verkehr hat die Karch zusammen mit diversen Fachleuten ein Grundlagenpapier unter dem Titel "Reptilienschutz im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen" erarbeitet. Es liegt zurzeit im Entwurf vor und wird zu gegebener Zeit in geeigneter Form veröffentlicht werden. Zusätzlich gibt es allgemein formulierte Richtlinien (in Form einer "Checkliste") für Projekte unter 40 Millionen Franken.</p><p>Bahnböschungen und Schotterbereiche sind Lebensraum für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger, Reptilien. Sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen, z. B. auch für Amphibien. Diese Lebensraumfunktionen können durch bauliche Eingriffe gestört werden. Aus Rücksicht auf die Natur werden beim Bau von Lärmschutzwänden und Böschungen oftmals Ersatzmassnahmen (Durchlässe, spezielle Stützmauern als Lebensräume für Tiere, Ersatzbiotope usw.) geschaffen (s. dazu: Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002). Diese Massnahmen erschliessen je nach Situation sogar neue Lebensräume für Reptilien.</p><p>1./2. Siehe oben. </p><p>Für den Bau von Lärmschutzbauten gelten die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere im Rahmen der Ausübung von Bundesaufgaben (festgelegt in verschiedenen Artikel des NHG).</p><p>3. Dazu gibt es keine Angaben.</p><p>4. Zur Anzahl Kilometer mit Ersatzmassnahmen gibt es keine Angaben.</p><p>Die SBB haben jedoch die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz beauftragt, Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz entlang von Bahnen zu untersuchen. </p><p>Der Erfolgskontrolle wurde bislang tatsächlich zu wenig Beachtung geschenkt. Unter anderem werden von der erwähnten Studie aber auch Informationen zum Erfolg von Ersatzmassnahmen erwartet.</p><p>5. Bei rechtskräftig bewilligten Lärmschutzwänden besteht keine Pflicht, nachträglich Ersatzmassnahmen durchzuführen. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind die Bahnunternehmungen verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiteren Massnahmen den Lärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Bahnlinien sind jedoch für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei.</p><p>Reptilien sind auf Sonne angewiesen. Lärmschutzwände beschatten Reptilienlebensräume beträchtlich und - ohne Durchschlupfmöglichkeiten gebaut - wirken sie als unüberwindbare Barrieren für den Wechsel von Tieren quer über die Geleise. Lärmschutzwände an Bahnlinien entwerten Reptilienlebensräume dadurch massiv und führen zu Bestandesrückgängen bis zum regionalen Aussterben. Zudem leisten sie der Verinselung der Reptilienbestände Vorschub (Details bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch). Auch der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welche schützenswerte Arten(gruppen) und Biotoptypen haben Lärmschutzbauten an Bahnlinien negative Auswirkungen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Beeinträchtigung von schützenswerten Arten bzw. Biotopen durch Lärmschutzbauten der Bahnunternehmungen gemäss NHG von diesen vollständig ausgeglichen werden muss? Lässt sich diese Verpflichtung von weiteren rechtlichen Grundlagen ableiten?</p><p>3. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzmassnahmen sind entlang von Bahnlinien gebaut worden in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen?</p><p>4. Auf wie vielen Kilometern wurden angemessene Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der Reptilienfauna und der restlichen schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen ergriffen? Mit welchem Erfolg? Gibt es Erfolgskontrollen, auch über längere Zeiträume? Wie viel Prozent der Strecken(länge) mit Ersatzmassnahmen decken sie ab?</p><p>5. Wie weit besteht eine rechtliche Verpflichtung, an Bahnlinien, wo Lärmschutzbauten in Reptilienlebensräumen bzw. schützenswerten Biotopen ohne Ersatzmassnahmen errichtet wurden, diese nachträglich auszuführen? Und wer ist dafür - auch finanziell - verantwortlich? Falls keine rechtliche Verpflichtung besteht: Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass geeignete Ersatzmassnahmen ausgeführt werden?</p>
- Lärmschutz entlang von Bahnlinien. Konflikt mit Artenschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Lärmsanierung von Eisenbahnstrecken sind verschiedenste Stellen in die Beurteilung der Projekte involviert. Dadurch ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben (u. a. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, NHG) eingehalten werden. Bereits in der Projektierungsphase arbeiten die SBB fallweise eng mit der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (Karch) zusammen. Auf Anregung des Bundesamtes für Verkehr hat die Karch zusammen mit diversen Fachleuten ein Grundlagenpapier unter dem Titel "Reptilienschutz im Rahmen der Lärmsanierung der Eisenbahnen" erarbeitet. Es liegt zurzeit im Entwurf vor und wird zu gegebener Zeit in geeigneter Form veröffentlicht werden. Zusätzlich gibt es allgemein formulierte Richtlinien (in Form einer "Checkliste") für Projekte unter 40 Millionen Franken.</p><p>Bahnböschungen und Schotterbereiche sind Lebensraum für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger, Reptilien. Sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen, z. B. auch für Amphibien. Diese Lebensraumfunktionen können durch bauliche Eingriffe gestört werden. Aus Rücksicht auf die Natur werden beim Bau von Lärmschutzwänden und Böschungen oftmals Ersatzmassnahmen (Durchlässe, spezielle Stützmauern als Lebensräume für Tiere, Ersatzbiotope usw.) geschaffen (s. dazu: Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002). Diese Massnahmen erschliessen je nach Situation sogar neue Lebensräume für Reptilien.</p><p>1./2. Siehe oben. </p><p>Für den Bau von Lärmschutzbauten gelten die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere im Rahmen der Ausübung von Bundesaufgaben (festgelegt in verschiedenen Artikel des NHG).</p><p>3. Dazu gibt es keine Angaben.</p><p>4. Zur Anzahl Kilometer mit Ersatzmassnahmen gibt es keine Angaben.</p><p>Die SBB haben jedoch die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz beauftragt, Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz entlang von Bahnen zu untersuchen. </p><p>Der Erfolgskontrolle wurde bislang tatsächlich zu wenig Beachtung geschenkt. Unter anderem werden von der erwähnten Studie aber auch Informationen zum Erfolg von Ersatzmassnahmen erwartet.</p><p>5. Bei rechtskräftig bewilligten Lärmschutzwänden besteht keine Pflicht, nachträglich Ersatzmassnahmen durchzuführen. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind die Bahnunternehmungen verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiteren Massnahmen den Lärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Bahnlinien sind jedoch für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei.</p><p>Reptilien sind auf Sonne angewiesen. Lärmschutzwände beschatten Reptilienlebensräume beträchtlich und - ohne Durchschlupfmöglichkeiten gebaut - wirken sie als unüberwindbare Barrieren für den Wechsel von Tieren quer über die Geleise. Lärmschutzwände an Bahnlinien entwerten Reptilienlebensräume dadurch massiv und führen zu Bestandesrückgängen bis zum regionalen Aussterben. Zudem leisten sie der Verinselung der Reptilienbestände Vorschub (Details bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch). Auch der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Auf welche schützenswerte Arten(gruppen) und Biotoptypen haben Lärmschutzbauten an Bahnlinien negative Auswirkungen?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Beeinträchtigung von schützenswerten Arten bzw. Biotopen durch Lärmschutzbauten der Bahnunternehmungen gemäss NHG von diesen vollständig ausgeglichen werden muss? Lässt sich diese Verpflichtung von weiteren rechtlichen Grundlagen ableiten?</p><p>3. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzmassnahmen sind entlang von Bahnlinien gebaut worden in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen?</p><p>4. Auf wie vielen Kilometern wurden angemessene Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der Reptilienfauna und der restlichen schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen ergriffen? Mit welchem Erfolg? Gibt es Erfolgskontrollen, auch über längere Zeiträume? Wie viel Prozent der Strecken(länge) mit Ersatzmassnahmen decken sie ab?</p><p>5. Wie weit besteht eine rechtliche Verpflichtung, an Bahnlinien, wo Lärmschutzbauten in Reptilienlebensräumen bzw. schützenswerten Biotopen ohne Ersatzmassnahmen errichtet wurden, diese nachträglich auszuführen? Und wer ist dafür - auch finanziell - verantwortlich? Falls keine rechtliche Verpflichtung besteht: Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass geeignete Ersatzmassnahmen ausgeführt werden?</p>
- Lärmschutz entlang von Bahnlinien. Konflikt mit Artenschutz
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