Gehwegsicherung an Bahnlinien
- ShortId
-
05.1104
- Id
-
20051104
- Updated
-
24.06.2025 21:01
- Language
-
de
- Title
-
Gehwegsicherung an Bahnlinien
- AdditionalIndexing
-
52;Tierwelt;Richtlinie;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Ländervergleich;Lebensraum;Schienennetz;Naturschutzgebiet;konzessioniertes Transportunternehmen;Instandhaltung;Denkmalpflege;Tierschutz;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06030307, Tierwelt
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K0603030501, Lebensraum
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K0706020202, Instandhaltung
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L06K050301010305, Richtlinie
- L04K02022201, Ländervergleich
- L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie die Anfragestellerin mit Recht bemerkt, bilden Bahnböschungen, Schotterbereiche geeignete Lebensräume für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger und Reptilien, und sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen.</p><p>Bei den angesprochenen Betonplattensystemen handelt es sich um bauliche Stützmassnahmen, welche aus bautechnischer Sicht die erforderliche Stabilität steiler Böschungen am besten gewährleisten. Im Weiteren bieten sie gegenüber Steinkörben und Trockenmauern den Vorteil, dass sie wesentlich weniger Baubreite aufweisen und damit eine Dienstwegbreite ermöglichen, die für die Arbeitssicherheit des Bahnpersonals notwendig ist. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind Trockenmauern und Steinkörbe in der Regel vorzuziehen. Sie werden denn auch überall dort eingesetzt, wo es die Umstände erlauben. Dies auch darum, weil sie kostengünstiger sind. Müssen Betonplattensystemen eingesetzt werden, so sind gemäss gesetzlichen Vorgaben Ersatzmassnahmen zu ergreifen.</p><p>1. Bezüglich Länge der zu sichernden Dienstwege sind keine Angaben vorhanden. Zum Einsatz von Steinkörben oder Trockenmauern siehe oben.</p><p>2. Die Auswirkung der Betonplattensysteme ist den Bahnunternehmen bekannt (s. oben). Damit diesem Problem in Zukunft noch mehr Beachtung geschenkt wird, sollen vorhandene Richtlinien ("Checkliste" für Projekte unter 40 Millionen Franken) mit einer entsprechenden Passage ergänzt werden (Termin 2006).</p><p>3. Für rechtskräftig bewilligte Projekte ohne Ersatzmassnahmen besteht keine nachträgliche Ersatzpflicht. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p><p>4. Das NHG (Art. 3) schreibt vor, dass jedes Bauprojekt - also auch die Sicherung von Dienstwegen - auf seine Auswirkungen auf die Natur zu überprüfen ist. Die Vorgaben dazu finden sich in den in der Antwort auf die Frage 2 erwähnten Richtlinien.</p><p>5. Das Anliegen ist grundsätzlich im Rahmen des Vollzuges des NHG sicherzustellen.</p><p>6. Die in den Antworten auf die Fragen 2 und 4 erwähnten Richtlinien und ein Leitfaden des Buwal (Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002) liefern geeignete Informationen für die zu sichernden Dienstwege.</p><p>7. Angaben aus anderen Ländern liegen keine vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bahnlinien sind für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei. Besonders für Reptilien sind Bahnareale sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten besiedeln Bahnbiotope.</p><p>An Bahngeleisen verläuft entlang des Schotterkörpers ein schmaler Gehweg für Kontrolle und Unterhalt der Gleisinfrastruktur. An steilen Böschungen ist er ein wichtiger Sonnplatz für die Reptilien, der durch die SBB zunehmend mit senkrechten, durchgehenden Betonplattensysteme (z. B. System Ribbert) gesichert wird. Diese Massnahme ist für Reptilienlebensräume verheerend (Zerstörung Sonnplatz, Verinselung usw., Details: Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch), denn die Betonplatten können von den Reptilien kaum überwunden werden. Die Reptilienbestände nehmen ab oder sterben ganz aus. Der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert, obwohl reptilienfreundliche Massnahmen wie Steinkörbe oder Trockenmauern zur Verfügung stehen und die Pflicht zur Ersatzmassnahme gemäss NHG seitens der Verursacher heute schon besteht.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kilometer Gehwege müssen an Bahnlinien noch gesichert werden in Lebensräumen mit bekannten (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna) oder vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen? Kommen hier artenschutzfreundlichere Systeme zur Anwendung, wie z. B. Trockenmauern oder Steinkörbe?</p><p>2. Hat der Bundesrat die konzessionierten Bahnunternehmen und die Kantone auf die Unvereinbarkeit der Gehwegsicherung mit senkrechten Betonplattensystemen mit dem Arten- und Biotopschutz aufmerksam gemacht? Wenn nicht, bis wann gedenkt er dies zu tun?</p><p>3. Ersatzmassnahmen an Bahnabschnitten, deren Gehweg bereits mit Betonplattensystemen gesichert worden ist, sind technisch möglich. Worin bestehen gemäss Bundesrat angemessene Ersatzmassnahmen für die Reptilien und für die weiteren schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen?</p><p>4. Wie weit überprüfen die konzessionierten Bahnunternehmen (SBB, BLS, Südostbahn usw.) vor der Ausführung von Massnahmen zur Sicherung des Gehweges bereits heute die betroffenen Strecken auf Reptilienvorkommen und andere schützenswerte Arten?</p><p>5. Ist er bereit, Richtlinien zu erlassen, welche die Bahnunternehmen zumindest in schützenswerten Bahnbiotopen oder bei vermutetem Vorkommen von schützenswerten Arten dazu verpflichten, naturfreundliche Gehwegsicherungen wie Trockenmauern oder geeignete Steinkörbe zu verwenden, eine ökologische Baubegleitung durch ausgewiesene Fachleute sicherzustellen und eine Erfolgskontrolle unter Beizug ausgewiesener Fachleute mit entsprechender Rückkoppelung auf die Masssnahmen durchzuführen?</p><p>6. Was für Richtlinien bestehen bzw. sind geplant für Gehwegsicherungen an Bahnlinien in landschaftlich sensiblen Gebieten (BLN, kantonale Landschaftsschutzgebiete, kantonale Landschaftsfördergebiete usw.)?</p><p>7. Ist etwas zum Umgang mit dem Thema in anderen Ländern bekannt, z. B. in der EU?</p>
- Gehwegsicherung an Bahnlinien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie die Anfragestellerin mit Recht bemerkt, bilden Bahnböschungen, Schotterbereiche geeignete Lebensräume für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger und Reptilien, und sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen.</p><p>Bei den angesprochenen Betonplattensystemen handelt es sich um bauliche Stützmassnahmen, welche aus bautechnischer Sicht die erforderliche Stabilität steiler Böschungen am besten gewährleisten. Im Weiteren bieten sie gegenüber Steinkörben und Trockenmauern den Vorteil, dass sie wesentlich weniger Baubreite aufweisen und damit eine Dienstwegbreite ermöglichen, die für die Arbeitssicherheit des Bahnpersonals notwendig ist. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind Trockenmauern und Steinkörbe in der Regel vorzuziehen. Sie werden denn auch überall dort eingesetzt, wo es die Umstände erlauben. Dies auch darum, weil sie kostengünstiger sind. Müssen Betonplattensystemen eingesetzt werden, so sind gemäss gesetzlichen Vorgaben Ersatzmassnahmen zu ergreifen.</p><p>1. Bezüglich Länge der zu sichernden Dienstwege sind keine Angaben vorhanden. Zum Einsatz von Steinkörben oder Trockenmauern siehe oben.</p><p>2. Die Auswirkung der Betonplattensysteme ist den Bahnunternehmen bekannt (s. oben). Damit diesem Problem in Zukunft noch mehr Beachtung geschenkt wird, sollen vorhandene Richtlinien ("Checkliste" für Projekte unter 40 Millionen Franken) mit einer entsprechenden Passage ergänzt werden (Termin 2006).</p><p>3. Für rechtskräftig bewilligte Projekte ohne Ersatzmassnahmen besteht keine nachträgliche Ersatzpflicht. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p><p>4. Das NHG (Art. 3) schreibt vor, dass jedes Bauprojekt - also auch die Sicherung von Dienstwegen - auf seine Auswirkungen auf die Natur zu überprüfen ist. Die Vorgaben dazu finden sich in den in der Antwort auf die Frage 2 erwähnten Richtlinien.</p><p>5. Das Anliegen ist grundsätzlich im Rahmen des Vollzuges des NHG sicherzustellen.</p><p>6. Die in den Antworten auf die Fragen 2 und 4 erwähnten Richtlinien und ein Leitfaden des Buwal (Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002) liefern geeignete Informationen für die zu sichernden Dienstwege.</p><p>7. Angaben aus anderen Ländern liegen keine vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bahnlinien sind für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei. Besonders für Reptilien sind Bahnareale sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten besiedeln Bahnbiotope.</p><p>An Bahngeleisen verläuft entlang des Schotterkörpers ein schmaler Gehweg für Kontrolle und Unterhalt der Gleisinfrastruktur. An steilen Böschungen ist er ein wichtiger Sonnplatz für die Reptilien, der durch die SBB zunehmend mit senkrechten, durchgehenden Betonplattensysteme (z. B. System Ribbert) gesichert wird. Diese Massnahme ist für Reptilienlebensräume verheerend (Zerstörung Sonnplatz, Verinselung usw., Details: Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch), denn die Betonplatten können von den Reptilien kaum überwunden werden. Die Reptilienbestände nehmen ab oder sterben ganz aus. Der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert, obwohl reptilienfreundliche Massnahmen wie Steinkörbe oder Trockenmauern zur Verfügung stehen und die Pflicht zur Ersatzmassnahme gemäss NHG seitens der Verursacher heute schon besteht.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie viele Kilometer Gehwege müssen an Bahnlinien noch gesichert werden in Lebensräumen mit bekannten (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna) oder vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen? Kommen hier artenschutzfreundlichere Systeme zur Anwendung, wie z. B. Trockenmauern oder Steinkörbe?</p><p>2. Hat der Bundesrat die konzessionierten Bahnunternehmen und die Kantone auf die Unvereinbarkeit der Gehwegsicherung mit senkrechten Betonplattensystemen mit dem Arten- und Biotopschutz aufmerksam gemacht? Wenn nicht, bis wann gedenkt er dies zu tun?</p><p>3. Ersatzmassnahmen an Bahnabschnitten, deren Gehweg bereits mit Betonplattensystemen gesichert worden ist, sind technisch möglich. Worin bestehen gemäss Bundesrat angemessene Ersatzmassnahmen für die Reptilien und für die weiteren schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen?</p><p>4. Wie weit überprüfen die konzessionierten Bahnunternehmen (SBB, BLS, Südostbahn usw.) vor der Ausführung von Massnahmen zur Sicherung des Gehweges bereits heute die betroffenen Strecken auf Reptilienvorkommen und andere schützenswerte Arten?</p><p>5. Ist er bereit, Richtlinien zu erlassen, welche die Bahnunternehmen zumindest in schützenswerten Bahnbiotopen oder bei vermutetem Vorkommen von schützenswerten Arten dazu verpflichten, naturfreundliche Gehwegsicherungen wie Trockenmauern oder geeignete Steinkörbe zu verwenden, eine ökologische Baubegleitung durch ausgewiesene Fachleute sicherzustellen und eine Erfolgskontrolle unter Beizug ausgewiesener Fachleute mit entsprechender Rückkoppelung auf die Masssnahmen durchzuführen?</p><p>6. Was für Richtlinien bestehen bzw. sind geplant für Gehwegsicherungen an Bahnlinien in landschaftlich sensiblen Gebieten (BLN, kantonale Landschaftsschutzgebiete, kantonale Landschaftsfördergebiete usw.)?</p><p>7. Ist etwas zum Umgang mit dem Thema in anderen Ländern bekannt, z. B. in der EU?</p>
- Gehwegsicherung an Bahnlinien
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