Gehwegsicherung und Biotopschutz entlang von Bahnlinien

ShortId
05.1105
Id
20051105
Updated
24.06.2025 21:04
Language
de
Title
Gehwegsicherung und Biotopschutz entlang von Bahnlinien
AdditionalIndexing
52;Tierwelt;Entschädigung;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Lebensraum;Schienennetz;Naturschutzgebiet;konzessioniertes Transportunternehmen;Instandhaltung;Denkmalpflege;Tierschutz;Landschaftsschutz
1
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0603030501, Lebensraum
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K0706020202, Instandhaltung
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K01060302, Denkmalpflege
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L05K1801021101, konzessioniertes Transportunternehmen
  • L05K0507020201, Entschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die Anfragestellerin mit Recht bemerkt, bilden Bahnböschungen und Schotterbereiche geeignete Lebensräume für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger und Reptilien, und sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen. Durch bauliche Eingriffe kann Lebensraum verloren gehen und die Vernetzung erschwert oder gar unterbrochen werden.</p><p>Bei den angesprochenen Betonplattensystemen handelt es sich um bauliche Stützmassnahmen, welche aus bautechnischer Sicht die erforderliche Stabilität steiler Böschungen am besten gewährleisten. Im Weiteren bieten sie gegenüber Steinkörben und Trockenmauern den Vorteil, dass sie wesentlich weniger Baubreite aufweisen und damit eine Dienstwegbreite ermöglichen, die für die Arbeitssicherheit des Bahnpersonals notwendig ist. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind Trockenmauern und Steinkörbe in der Regel vorzuziehen. Sie werden denn auch überall dort eingesetzt, wo es die Umstände erlauben. Dies auch darum, weil sie kostengünstiger sind. Müssen Betonplattensysteme eingesetzt werden, so sind gemäss gesetzlichen Vorgaben Ersatzmassnahmen zu ergreifen.</p><p>1./2. Siehe oben.</p><p>3./4. Dazu gibt es keine Angaben.</p><p>5. Bei rechtskräftig bewilligten Stützmassnahmen besteht keine Pflicht, nachträglich Ersatzmassnahmen durchzuführen. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bahnlinien sind für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei. Besonders für Reptilien sind Bahnareale sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten besiedeln Bahnbiotope.</p><p>An Bahngeleisen verläuft entlang des Schotterkörpers ein schmaler Gehweg für Kontrolle und Unterhalt der Gleisinfrastruktur. An steilen Böschungen ist er ein wichtiger Sonnplatz für die Reptilien, der durch die SBB zunehmend mit senkrechten, durchgehenden Betonplattensystemen (z. B. System Ribbert) gesichert wird. Diese Massnahme ist für Reptilienlebensräume verheerend, (Zerstörung Sonnplatz, Verinselung usw., Details bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch), denn die Betonplatten können von den Reptilien kaum überwunden werden. Die Reptilienbestände nehmen ab oder sterben ganz aus, der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert, obwohl reptilienfreundliche Massnahmen wie Steinkörbe oder Trockenmauern zur Verfügung stehen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Auf welche weiteren schützenswerte Arten(gruppen) und Biotoptypen hat die Verwendung der senkrechten Betonplattensysteme ebenfalls negative Auswirkungen?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung der Reptilienfauna und weiterer schützenswerter Arten bzw. Biotope gemäss NHG von den Bahnunternehmen vollständig ausgeglichen werden muss bzw. naturfreundliche Systeme der Gehwegsicherung verwendet werden sollen, mit denen sich eine Beeinträchtigung von Anfang an vermeiden lässt?</p><p>3. Wie viele Kilometer senkrechte Betonplattensysteme zur Gehwegsicherung sind an Bahnlinien schon gebaut worden in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotoptypen?</p><p>4. Auf wie vielen Kilometern wurden angemessene Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der Reptilienfauna und der restlichen schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen ergriffen? Mit welchem Erfolg? Gibt es Erfolgskontrollen, auch längerfristige? Wie viel Prozent der Strecken(länge) mit Ersatzmassnahmen decken sie ab? Auf wie vielen Kilometern wurden keine angemessenen Ersatzmassnahmen ausgeführt?</p><p>5. Wie weit besteht eine rechtliche Verpflichtung, an Bahnabschnitten, wo senkrechte Betonplattensysteme zur Gehwegsicherung in Reptilienlebensräumen oder weiteren schützenswerten Biotoptypen ohne angemessene Ersatzmassnahmen errichtet wurden, diese noch nachträglich auszuführen? Wer ist dafür - auch finanziell - verantwortlich? Falls keine rechtliche Verpflichtung besteht: Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die Ersatzmassnahmen doch noch ausgeführt werden?</p>
  • Gehwegsicherung und Biotopschutz entlang von Bahnlinien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die Anfragestellerin mit Recht bemerkt, bilden Bahnböschungen und Schotterbereiche geeignete Lebensräume für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger und Reptilien, und sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen. Durch bauliche Eingriffe kann Lebensraum verloren gehen und die Vernetzung erschwert oder gar unterbrochen werden.</p><p>Bei den angesprochenen Betonplattensystemen handelt es sich um bauliche Stützmassnahmen, welche aus bautechnischer Sicht die erforderliche Stabilität steiler Böschungen am besten gewährleisten. Im Weiteren bieten sie gegenüber Steinkörben und Trockenmauern den Vorteil, dass sie wesentlich weniger Baubreite aufweisen und damit eine Dienstwegbreite ermöglichen, die für die Arbeitssicherheit des Bahnpersonals notwendig ist. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sind Trockenmauern und Steinkörbe in der Regel vorzuziehen. Sie werden denn auch überall dort eingesetzt, wo es die Umstände erlauben. Dies auch darum, weil sie kostengünstiger sind. Müssen Betonplattensysteme eingesetzt werden, so sind gemäss gesetzlichen Vorgaben Ersatzmassnahmen zu ergreifen.</p><p>1./2. Siehe oben.</p><p>3./4. Dazu gibt es keine Angaben.</p><p>5. Bei rechtskräftig bewilligten Stützmassnahmen besteht keine Pflicht, nachträglich Ersatzmassnahmen durchzuführen. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bahnlinien sind für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In der ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft des Mittellandes und inneralpiner Talböden sowie im Siedlungsraum sind sie zudem als Vernetzungskorridore von hoher Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei. Besonders für Reptilien sind Bahnareale sehr wichtige Lebensräume: Alle 15 einheimischen Reptilienarten besiedeln Bahnbiotope.</p><p>An Bahngeleisen verläuft entlang des Schotterkörpers ein schmaler Gehweg für Kontrolle und Unterhalt der Gleisinfrastruktur. An steilen Böschungen ist er ein wichtiger Sonnplatz für die Reptilien, der durch die SBB zunehmend mit senkrechten, durchgehenden Betonplattensystemen (z. B. System Ribbert) gesichert wird. Diese Massnahme ist für Reptilienlebensräume verheerend, (Zerstörung Sonnplatz, Verinselung usw., Details bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch), denn die Betonplatten können von den Reptilien kaum überwunden werden. Die Reptilienbestände nehmen ab oder sterben ganz aus, der ökologische Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG wird verschlechtert, obwohl reptilienfreundliche Massnahmen wie Steinkörbe oder Trockenmauern zur Verfügung stehen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>1. Auf welche weiteren schützenswerte Arten(gruppen) und Biotoptypen hat die Verwendung der senkrechten Betonplattensysteme ebenfalls negative Auswirkungen?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung der Reptilienfauna und weiterer schützenswerter Arten bzw. Biotope gemäss NHG von den Bahnunternehmen vollständig ausgeglichen werden muss bzw. naturfreundliche Systeme der Gehwegsicherung verwendet werden sollen, mit denen sich eine Beeinträchtigung von Anfang an vermeiden lässt?</p><p>3. Wie viele Kilometer senkrechte Betonplattensysteme zur Gehwegsicherung sind an Bahnlinien schon gebaut worden in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotoptypen?</p><p>4. Auf wie vielen Kilometern wurden angemessene Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der Reptilienfauna und der restlichen schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen ergriffen? Mit welchem Erfolg? Gibt es Erfolgskontrollen, auch längerfristige? Wie viel Prozent der Strecken(länge) mit Ersatzmassnahmen decken sie ab? Auf wie vielen Kilometern wurden keine angemessenen Ersatzmassnahmen ausgeführt?</p><p>5. Wie weit besteht eine rechtliche Verpflichtung, an Bahnabschnitten, wo senkrechte Betonplattensysteme zur Gehwegsicherung in Reptilienlebensräumen oder weiteren schützenswerten Biotoptypen ohne angemessene Ersatzmassnahmen errichtet wurden, diese noch nachträglich auszuführen? Wer ist dafür - auch finanziell - verantwortlich? Falls keine rechtliche Verpflichtung besteht: Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die Ersatzmassnahmen doch noch ausgeführt werden?</p>
    • Gehwegsicherung und Biotopschutz entlang von Bahnlinien

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