Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169. Veröffentlichung eines Berichtes des Bundesrates
- ShortId
-
05.1111
- Id
-
20051111
- Updated
-
24.06.2025 22:05
- Language
-
de
- Title
-
Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169. Veröffentlichung eines Berichtes des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
28;08;12;Bericht;indigenes Volk;IAO;internationale Konvention;Wirtschaftsfreiheit;Gleichbehandlung;Fahrende;Ratifizierung eines Abkommens;Recht auf Kultur
- 1
-
- L04K01090202, indigenes Volk
- L04K15040303, IAO
- L04K05020308, Recht auf Kultur
- L04K05020601, Wirtschaftsfreiheit
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L05K1002020205, internationale Konvention
- L05K0109020101, Fahrende
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 22. Juni 2005 eröffnete der Bundesrat bei den Kantonen und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Berichtsvorentwurf über die Situation der Fahrenden in der Schweiz. Die Vernehmlassung wird am 1. November 2005 abgeschlossen sein. Der Bericht umfasst zwei Teile, wobei sich Teil I mit dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (U 169) und den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung befasst, während sich Teil II mit der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende sowie mit Handlungsmöglichkeiten für den Bund auseinander setzt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Bundesamtes für Kultur unter folgender Adresse einsehbar (Stichwort "Kultur und Gesellschaft", dann "Fahrende"): http://www.kultur-schweiz.admin.ch/index_d.html. Die Resultate der Vernehmlassung werden in den Berichtsentwurf integriert, der erst dem Bundesrat zur Annahme und danach den entsprechenden Parlamentskommissionen vorgelegt werden wird.</p><p>2. Die Ausarbeitung von Teil I des Berichtsvorentwurfes hat eine vertiefte Analyse erfordert, insbesondere weil der Geltungsbereich des U 169 in Bezug auf die Fahrenden unklar ist; da eine entsprechende Praxis der Kontrollorgane der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu diesem Punkt bisher fehlt, musste ein Rechtsgutachten der IAO eingeholt werden. Aus Gründen der Kohärenz und um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beschloss der Bundesrat im Jahre 2003, als Antwort auf das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz (03.3426), den Bericht über das U 169, der nahezu abgeschlossen war, durch einen Teil II zu ergänzen. Diese Elemente haben dazu beigetragen, die Fertigstellung des Berichtes zu verzögern.</p><p>3. Die Schweiz engagiert sich für die eingeborenen Völker auf multilateraler (Uno) und bilateraler Ebene (Entwicklungszusammenarbeit). Was die nationale Ebene anbelangt, so wacht der Bundesrat über die Einhaltung der für ihn verbindlichen Rechtsinstrumente, die sich auf die Fahrenden beziehen, so etwa das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (SR 0.441.1), das 1998 ratifiziert worden und für die Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Der obengenannte Teil I des Berichtes, der die Auswirkungen einer eventuellen Ratifizierung des U 169 erörtert, widerspiegelt denselben Willen, sich für diese Völker und die Achtung ihrer Rechte zu engagieren, gleichzeitig aber auch der Ratifizierungspolitik des Bundesrates Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt hat sich der Bundesrat, obwohl er das U 169 nicht ratifiziert hat, nach einer Motion Gysin (99.3433) zudem dazu verpflichtet, die Grundsätze dieses Rechtsinstrumentes in seine Aussenpolitik und seine Politik im Bereich der Entwicklungshilfe zu integrieren, sich auf eidgenössischer Ebene nach ihnen zu richten und die Kantone dazu aufzufordern, ihm auf diesem Wege zu folgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Mai 2001 erteilte der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag, einen Bericht über die innerstaatlichen Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 169 zu erarbeiten. Dieser wurde auf Ende 2002 angekündigt, jedoch nie erstellt.</p><p>In seiner Antwort auf eine Interpellation zur Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende (04.3347), nahm der Bundesrat am 15. September 2004 u. a. auch Bezug auf ein Postulat zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz (03.3426) und kündigte an, im Frühjahr 2005 einen Bericht zur Situation der Fahrenden in der Schweiz zu veröffentlichen. Gemäss Bundesrat soll sich der erste Teil dieses Berichtes mit den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des lAO-Übereinkommens Nr. 169 auseinandersetzen.</p><p>Schliesslich kündigte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation betreffend der Uno-Dekade für Urvölker (04.3747) vom Dezember 2004 erneut die baldige Eröffnung einer Vernehmlassung zum Berichtsentwurf über die gesetzgeberischen und finanziellen Erfordernisse im Falle einer Ratifizierung des lAO-Übereinkommens Nr. 169 und über Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz an.</p><p>Die Veröffentlichung dieses Berichtes ist jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt immer noch hängig.</p><p>1. Wann wird nun der Bericht definitiv fertig gestellt und in die Vernehmlassung geschickt?</p><p>2. Wie lässt sich diese Verzögerung von über drei Jahren erklären, da gemäss Bundesrat im Rahmen der zweiten Dekade der indigenen Völker die Förderung der Rechte indigener Völker einen integralen Bestandteil des schweizerischen Engagements im Menschenrechtsbereich darstellt?</p><p>3. Kann aus diesen Verzögerungen gefolgert werden, dass der Schutz der indigenen Völker zwar auf internationaler Ebene gefördert wird, jedoch in der Schweiz auf erhebliche Hindernisse stösst?</p>
- Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169. Veröffentlichung eines Berichtes des Bundesrates
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 22. Juni 2005 eröffnete der Bundesrat bei den Kantonen und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Berichtsvorentwurf über die Situation der Fahrenden in der Schweiz. Die Vernehmlassung wird am 1. November 2005 abgeschlossen sein. Der Bericht umfasst zwei Teile, wobei sich Teil I mit dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (U 169) und den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung befasst, während sich Teil II mit der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende sowie mit Handlungsmöglichkeiten für den Bund auseinander setzt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Bundesamtes für Kultur unter folgender Adresse einsehbar (Stichwort "Kultur und Gesellschaft", dann "Fahrende"): http://www.kultur-schweiz.admin.ch/index_d.html. Die Resultate der Vernehmlassung werden in den Berichtsentwurf integriert, der erst dem Bundesrat zur Annahme und danach den entsprechenden Parlamentskommissionen vorgelegt werden wird.</p><p>2. Die Ausarbeitung von Teil I des Berichtsvorentwurfes hat eine vertiefte Analyse erfordert, insbesondere weil der Geltungsbereich des U 169 in Bezug auf die Fahrenden unklar ist; da eine entsprechende Praxis der Kontrollorgane der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu diesem Punkt bisher fehlt, musste ein Rechtsgutachten der IAO eingeholt werden. Aus Gründen der Kohärenz und um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beschloss der Bundesrat im Jahre 2003, als Antwort auf das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz (03.3426), den Bericht über das U 169, der nahezu abgeschlossen war, durch einen Teil II zu ergänzen. Diese Elemente haben dazu beigetragen, die Fertigstellung des Berichtes zu verzögern.</p><p>3. Die Schweiz engagiert sich für die eingeborenen Völker auf multilateraler (Uno) und bilateraler Ebene (Entwicklungszusammenarbeit). Was die nationale Ebene anbelangt, so wacht der Bundesrat über die Einhaltung der für ihn verbindlichen Rechtsinstrumente, die sich auf die Fahrenden beziehen, so etwa das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (SR 0.441.1), das 1998 ratifiziert worden und für die Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Der obengenannte Teil I des Berichtes, der die Auswirkungen einer eventuellen Ratifizierung des U 169 erörtert, widerspiegelt denselben Willen, sich für diese Völker und die Achtung ihrer Rechte zu engagieren, gleichzeitig aber auch der Ratifizierungspolitik des Bundesrates Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt hat sich der Bundesrat, obwohl er das U 169 nicht ratifiziert hat, nach einer Motion Gysin (99.3433) zudem dazu verpflichtet, die Grundsätze dieses Rechtsinstrumentes in seine Aussenpolitik und seine Politik im Bereich der Entwicklungshilfe zu integrieren, sich auf eidgenössischer Ebene nach ihnen zu richten und die Kantone dazu aufzufordern, ihm auf diesem Wege zu folgen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Mai 2001 erteilte der Bundesrat der Verwaltung den Auftrag, einen Bericht über die innerstaatlichen Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 169 zu erarbeiten. Dieser wurde auf Ende 2002 angekündigt, jedoch nie erstellt.</p><p>In seiner Antwort auf eine Interpellation zur Minderheitenpolitik in der Schweiz, speziell für Fahrende (04.3347), nahm der Bundesrat am 15. September 2004 u. a. auch Bezug auf ein Postulat zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz (03.3426) und kündigte an, im Frühjahr 2005 einen Bericht zur Situation der Fahrenden in der Schweiz zu veröffentlichen. Gemäss Bundesrat soll sich der erste Teil dieses Berichtes mit den Auswirkungen einer allfälligen Ratifizierung des lAO-Übereinkommens Nr. 169 auseinandersetzen.</p><p>Schliesslich kündigte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation betreffend der Uno-Dekade für Urvölker (04.3747) vom Dezember 2004 erneut die baldige Eröffnung einer Vernehmlassung zum Berichtsentwurf über die gesetzgeberischen und finanziellen Erfordernisse im Falle einer Ratifizierung des lAO-Übereinkommens Nr. 169 und über Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Fahrenden in der Schweiz an.</p><p>Die Veröffentlichung dieses Berichtes ist jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt immer noch hängig.</p><p>1. Wann wird nun der Bericht definitiv fertig gestellt und in die Vernehmlassung geschickt?</p><p>2. Wie lässt sich diese Verzögerung von über drei Jahren erklären, da gemäss Bundesrat im Rahmen der zweiten Dekade der indigenen Völker die Förderung der Rechte indigener Völker einen integralen Bestandteil des schweizerischen Engagements im Menschenrechtsbereich darstellt?</p><p>3. Kann aus diesen Verzögerungen gefolgert werden, dass der Schutz der indigenen Völker zwar auf internationaler Ebene gefördert wird, jedoch in der Schweiz auf erhebliche Hindernisse stösst?</p>
- Ratifizierung der IAO-Konvention Nr. 169. Veröffentlichung eines Berichtes des Bundesrates
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