Rolle der SBB in der Abstimmungskampagne zur Ausweitung der Sonntagsarbeit
- ShortId
-
05.1122
- Id
-
20051122
- Updated
-
24.06.2025 23:06
- Language
-
de
- Title
-
Rolle der SBB in der Abstimmungskampagne zur Ausweitung der Sonntagsarbeit
- AdditionalIndexing
-
15;48;Ladenöffnungszeiten;Sonntagsverkauf;SBB;Bahnhof;Sonntagsarbeit;Gleichbehandlung;Arbeitsrecht;Abstimmungskampf-Kosten;Abstimmungskampf
- 1
-
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L05K1801021103, SBB
- L06K070205030209, Sonntagsarbeit
- L07K07010501010901, Sonntagsverkauf
- L04K18030202, Bahnhof
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat sich 1991 im Zusammenhang mit der Abstimmung über den "Privaten Gestaltungsplan für die Gleisüberbauung HB-Südwest" zur Frage der Beteiligung der SBB an politischen Abstimmungskämpfen umfassend geäussert. Die SBB darf demnach "bei besonderer Betroffenheit" in einen Abstimmungskampf eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn das Abstimmungsgeschäft wirtschaftliche Interessen der SBB oder die Umsetzung ihres gesetzlichen oder statutenmässigen Auftrages berührt. Die SBB muss sodann ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise vertreten und darf sich keiner verpönten oder verwerflichen Mittel bedienen. Dazu gehört, dass nicht mit unverhältnismässigem Einsatz öffentlicher Mittel in den Abstimmungskampf eingegriffen wird. Grundsätzlich darf sich die SBB gleicher Informationsmittel bedienen, wie sie sonst im Abstimmungskampf verwendet werden. Das Bundesgericht hat namentlich Informationszeitungen, Informationsstände, Informationstafeln, Info-Tage, Inserate, Abstimmungsplakate, Verwendung des SBB Logos sowie Meinungsäusserungen von SBB Spitzenvertreter als zulässig erachtet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der laufenden SBB-Dachwerbekampagne "Täglich willkommen". Die SBB hat gegenüber dem Bundesrat unterstrichen, dass analoge Dachwerbekampagnen zugunsten der grossen Bahnhöfe bereits seit 2003 jährlich ein Mal durchgeführt werden und dass in der aktuellen Kampagne "Täglich willkommen" kein direkter Zusammenhang zur anstehenden Abstimmung über Änderung des Arbeitszeitgesetzes hergestellt wird.</p><p>2. Für die laufende Dachwerbekampagne zeichnet wie in den vergangenen Jahren SBB Immobilien verantwortlich. Es trifft im Übrigen zu, dass die Befürworter der Änderung des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf die anstehende Abstimmung einen Kampagnenausschuss gebildet haben und dass die SBB mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung SBB in diesem Kampagnenausschuss vertreten ist. Die übrigen Mitglieder sind dem Bundesrat bekannt.</p><p>3. Die anfallenden Kosten für die Dachwerbekampagne bewegen sich im Rahmen der Vorjahre und werden vollumfänglich durch SBB Immobilien getragen. Die Werbeausgaben werden durch SBB Immobilien selbst erarbeitet; SBB Immobilien erhält keine Abgeltungen von der öffentlichen Hand. An der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird sich die SBB finanziell nicht beteiligen.</p><p>4. Die SBB wird sich wie erwähnt an der Abstimmungskampagne finanziell nicht beteiligen.</p><p>5. Die durchgehende tägliche Dienstleistungsbereitschaft hat für die Kundinnen und Kunden der Bahnhofsläden einen hohen Stellenwert. Dass SBB Immobilien diesen gewichtigen Wettbewerbsvorteil in der laufenden Dachkampagne hervorstreicht, ist für den Bundesrat wirtschaftlich begründet und nachvollziehbar. Die SBB haben dem Bundesrat versichert, dass hinsichtlich der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes das Verbot von politischen Aktionen auf dem SBB-Areal für alle interessierten Parteien gilt. Ebenso ist sichergestellt, dass der kommerzielle Plakataushang und die Werbung auf den Grossbildschirmen der grossen Bahnhöfe sowohl den Befürwortern wie auch den Gegnern offen stehen.</p><p>6. Der Bundesrat erachtet das von der SBB beabsichtigte Engagement im Abstimmungskampf um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes für zulässig. Gemäss der geltenden Bundesgerichtspraxis wäre gar ein weiter gehendes Engagement durch die SBB gestattet. Der Bundesrat hat den freiwilligen Entscheid der SBB zur Kenntnis genommen, sich an der Abstimmungskampagne finanziell nicht zu beteiligen. Er erachtet es darüber hinaus für richtig, dass die SBB alle interessierten Parteien im Rahmen des Abstimmungskampfes gleich behandeln wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kampagne von Befürwortern und Gegnern zur Abstimmung vom 27. November zur Arbeitsgesetzrevision ist bereits in vollem Gang. Seit kurzem läuft auf den Bahnhöfen schweizweit eine intensive Werbekampagne der SBB mit Werbefahnen, Flyers, Broschüren und anderen Werbeträgern, unter Kampagnentiteln wie z. B. "RailCity: Sieben Tage offen. Verlängerte Öffnungszeiten. Beste Erreichbarkeit.", "Basels Einkaufszentrum mit zwei Parkhäusern." oder "Reisen, einkaufen, essen. Shop-Ville-RailCity Zürich: 365 Tage für Sie da."</p><p>Diese Kampagne in den Bahnhöfen findet statt, obschon die SBB in einem Brief die Gewerkschaft Unia aufgefordert hat, im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Sonntagsarbeit auf jegliche Verteilaktionen auf SBB-Areal zu verzichten, mit der Begründung, "dass politische Aktionen in Form von Stand- oder Verteilaktionen auf den Publikumsflächen der SBB nicht zugelassen sind". Gemäss Schreiben an die Unia sei dieser Grundsatz sowohl für die Befürworter wie die Gegner der Arbeitsgesetzrevision verbindlich.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die SBB auf den Bahnhöfen schweizweit eine intensive Werbekampagne in Form einer sogenannten Abstimmungsvorkampagne (Imagekampagne) lanciert hat zugunsten der Revision des Arbeitsgesetzes, die am 27. November zur Abstimmung kommt?</p><p>2. Trifft es zu, dass für diese Kampagne ein Kampagnenausschuss verantwortlich zeichnet, dem u. a. SBB-Direktor Benedikt Weibel, weitere Vertreter des öffentlichen Verkehrs und der interessierten Verkaufsbetriebe wie z. B. die Migros angehören? Ist dem Bundesrat bekannt, wer diesem Ausschuss angehört?</p><p>3. Wie viele Geldmittel setzt die SBB für die bereits laufende Werbekampagne ein und wie hoch ist das Gesamtbudget der SBB für die gesamte Abstimmungskampagne?</p><p>4. Unter welchen Titeln wird die Abstimmungskampagne aus Mitteln der SBB finanziert?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die SBB mit der laufenden Werbekampagne das von der SBB gegenüber der Gewerkschaft Unia zitierte Verbot politischer Aktionen auf SBB-Areal selber verletzt, dies umso mehr, als die Frage der Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Sonntagsverkäufe in keiner Weise zum Kerngeschäft der SBB gehören?</p><p>6. Ist er gewillt, bei den SBB-Behörden zu intervenieren, um das einseitige Engagement der SBB zugunsten der Ausdehnung der Sonntagsarbeit mit Geldern der Bahnkunden und der Steuerzahlenden umgehend einzustellen oder dafür zu sorgen, dass Befürwortern und Gegnern der Vorlage die gleichen Aktionsmöglichkeiten eingeräumt werden?</p>
- Rolle der SBB in der Abstimmungskampagne zur Ausweitung der Sonntagsarbeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat sich 1991 im Zusammenhang mit der Abstimmung über den "Privaten Gestaltungsplan für die Gleisüberbauung HB-Südwest" zur Frage der Beteiligung der SBB an politischen Abstimmungskämpfen umfassend geäussert. Die SBB darf demnach "bei besonderer Betroffenheit" in einen Abstimmungskampf eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn das Abstimmungsgeschäft wirtschaftliche Interessen der SBB oder die Umsetzung ihres gesetzlichen oder statutenmässigen Auftrages berührt. Die SBB muss sodann ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise vertreten und darf sich keiner verpönten oder verwerflichen Mittel bedienen. Dazu gehört, dass nicht mit unverhältnismässigem Einsatz öffentlicher Mittel in den Abstimmungskampf eingegriffen wird. Grundsätzlich darf sich die SBB gleicher Informationsmittel bedienen, wie sie sonst im Abstimmungskampf verwendet werden. Das Bundesgericht hat namentlich Informationszeitungen, Informationsstände, Informationstafeln, Info-Tage, Inserate, Abstimmungsplakate, Verwendung des SBB Logos sowie Meinungsäusserungen von SBB Spitzenvertreter als zulässig erachtet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der laufenden SBB-Dachwerbekampagne "Täglich willkommen". Die SBB hat gegenüber dem Bundesrat unterstrichen, dass analoge Dachwerbekampagnen zugunsten der grossen Bahnhöfe bereits seit 2003 jährlich ein Mal durchgeführt werden und dass in der aktuellen Kampagne "Täglich willkommen" kein direkter Zusammenhang zur anstehenden Abstimmung über Änderung des Arbeitszeitgesetzes hergestellt wird.</p><p>2. Für die laufende Dachwerbekampagne zeichnet wie in den vergangenen Jahren SBB Immobilien verantwortlich. Es trifft im Übrigen zu, dass die Befürworter der Änderung des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf die anstehende Abstimmung einen Kampagnenausschuss gebildet haben und dass die SBB mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung SBB in diesem Kampagnenausschuss vertreten ist. Die übrigen Mitglieder sind dem Bundesrat bekannt.</p><p>3. Die anfallenden Kosten für die Dachwerbekampagne bewegen sich im Rahmen der Vorjahre und werden vollumfänglich durch SBB Immobilien getragen. Die Werbeausgaben werden durch SBB Immobilien selbst erarbeitet; SBB Immobilien erhält keine Abgeltungen von der öffentlichen Hand. An der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird sich die SBB finanziell nicht beteiligen.</p><p>4. Die SBB wird sich wie erwähnt an der Abstimmungskampagne finanziell nicht beteiligen.</p><p>5. Die durchgehende tägliche Dienstleistungsbereitschaft hat für die Kundinnen und Kunden der Bahnhofsläden einen hohen Stellenwert. Dass SBB Immobilien diesen gewichtigen Wettbewerbsvorteil in der laufenden Dachkampagne hervorstreicht, ist für den Bundesrat wirtschaftlich begründet und nachvollziehbar. Die SBB haben dem Bundesrat versichert, dass hinsichtlich der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes das Verbot von politischen Aktionen auf dem SBB-Areal für alle interessierten Parteien gilt. Ebenso ist sichergestellt, dass der kommerzielle Plakataushang und die Werbung auf den Grossbildschirmen der grossen Bahnhöfe sowohl den Befürwortern wie auch den Gegnern offen stehen.</p><p>6. Der Bundesrat erachtet das von der SBB beabsichtigte Engagement im Abstimmungskampf um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes für zulässig. Gemäss der geltenden Bundesgerichtspraxis wäre gar ein weiter gehendes Engagement durch die SBB gestattet. Der Bundesrat hat den freiwilligen Entscheid der SBB zur Kenntnis genommen, sich an der Abstimmungskampagne finanziell nicht zu beteiligen. Er erachtet es darüber hinaus für richtig, dass die SBB alle interessierten Parteien im Rahmen des Abstimmungskampfes gleich behandeln wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kampagne von Befürwortern und Gegnern zur Abstimmung vom 27. November zur Arbeitsgesetzrevision ist bereits in vollem Gang. Seit kurzem läuft auf den Bahnhöfen schweizweit eine intensive Werbekampagne der SBB mit Werbefahnen, Flyers, Broschüren und anderen Werbeträgern, unter Kampagnentiteln wie z. B. "RailCity: Sieben Tage offen. Verlängerte Öffnungszeiten. Beste Erreichbarkeit.", "Basels Einkaufszentrum mit zwei Parkhäusern." oder "Reisen, einkaufen, essen. Shop-Ville-RailCity Zürich: 365 Tage für Sie da."</p><p>Diese Kampagne in den Bahnhöfen findet statt, obschon die SBB in einem Brief die Gewerkschaft Unia aufgefordert hat, im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Sonntagsarbeit auf jegliche Verteilaktionen auf SBB-Areal zu verzichten, mit der Begründung, "dass politische Aktionen in Form von Stand- oder Verteilaktionen auf den Publikumsflächen der SBB nicht zugelassen sind". Gemäss Schreiben an die Unia sei dieser Grundsatz sowohl für die Befürworter wie die Gegner der Arbeitsgesetzrevision verbindlich.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, dass die SBB auf den Bahnhöfen schweizweit eine intensive Werbekampagne in Form einer sogenannten Abstimmungsvorkampagne (Imagekampagne) lanciert hat zugunsten der Revision des Arbeitsgesetzes, die am 27. November zur Abstimmung kommt?</p><p>2. Trifft es zu, dass für diese Kampagne ein Kampagnenausschuss verantwortlich zeichnet, dem u. a. SBB-Direktor Benedikt Weibel, weitere Vertreter des öffentlichen Verkehrs und der interessierten Verkaufsbetriebe wie z. B. die Migros angehören? Ist dem Bundesrat bekannt, wer diesem Ausschuss angehört?</p><p>3. Wie viele Geldmittel setzt die SBB für die bereits laufende Werbekampagne ein und wie hoch ist das Gesamtbudget der SBB für die gesamte Abstimmungskampagne?</p><p>4. Unter welchen Titeln wird die Abstimmungskampagne aus Mitteln der SBB finanziert?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die SBB mit der laufenden Werbekampagne das von der SBB gegenüber der Gewerkschaft Unia zitierte Verbot politischer Aktionen auf SBB-Areal selber verletzt, dies umso mehr, als die Frage der Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Sonntagsverkäufe in keiner Weise zum Kerngeschäft der SBB gehören?</p><p>6. Ist er gewillt, bei den SBB-Behörden zu intervenieren, um das einseitige Engagement der SBB zugunsten der Ausdehnung der Sonntagsarbeit mit Geldern der Bahnkunden und der Steuerzahlenden umgehend einzustellen oder dafür zu sorgen, dass Befürwortern und Gegnern der Vorlage die gleichen Aktionsmöglichkeiten eingeräumt werden?</p>
- Rolle der SBB in der Abstimmungskampagne zur Ausweitung der Sonntagsarbeit
Back to List