Reduzierter Personalbestand bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Steuerkontrollen

ShortId
05.1131
Id
20051131
Updated
24.06.2025 22:52
Language
de
Title
Reduzierter Personalbestand bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Steuerkontrollen
AdditionalIndexing
24;04;Eidgenössische Steuerverwaltung;Leistungsabbau;Steuerhinterziehung;Personalabbau beim Bund;Steueraufsicht
1
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) arbeitet schon seit längerer Zeit intensiv an einer gezielten Ressourcenumlagerung. Das Ziel besteht darin, die Kontrolltätigkeit über alle Steuerbereiche hinweg zu optimieren, namentlich durch vermehrte fachkundige Domizilrevisionen, bessere Risikoanalysen, bessere Informationen und Dienstleistungen an die Steuerzahler. Gleichzeitig werden die Tätigkeiten in allen Bereichen - insbesondere auch in den unterstützenden Funktionen - effizienter erbracht. Vorgängig werden die Organisation und die Geschäftsprozesse vereinfacht. Voraussetzung für diesen gezielten Umbau und die Verbesserung von Effizienz und Effektivität sind bedeutende Investitionen in der Informatik. Mittels des IT-Einsatzes können repetitive Arbeiten und arbeitsintensive Routinekontrollen abgebaut werden.</p><p>Zudem beschäftigt die ESTV nicht nur Inspektoren im Aussendienst, sondern vor allem auch Mitarbeitende im Innendienst (interne Revision, Rechtsdienst, Rückerstattungsprüfung). Ein erfolgreicher Steuervollzug setzt sich nämlich aus guten Dienstleistungen für die Steuerpflichtigen, aus fachlich hochstehenden Kontrollen und notfalls aus gezieltem Vorgehen gegen Unehrliche zusammen.</p><p>Mit zusätzlichem qualifiziertem Personal könnte dem Steuerausfall- und Betrugsrisiko jedoch noch effizienter beigekommen werden.</p><p>2. Die für die ESTV relevanten Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2004 (Personalaufstockung) sowie dem Entlastungsprogramm 2003 und der Aufgabenverzichtsplanung (Personalabbau) werden so kompensiert, dass der Personalbestand der ESTV per Ende 2009 gemäss heutiger Planung auf dem Stand des Jahres 2004 verharren wird. Unabhängig aller Einsparungen ist die ESTV bestrebt, mit gezielten organisatorischen und EDV-technischen Massnahmen die Effizienz der Kontrollen laufend zu verbessern und damit das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser abzudecken. Mit einer gezielten Ressourcenumlagerung und mit der rechtzeitigen Umsetzung der geplanten IT-Investitionen kann die Kontrolltätigkeit über alle Steuerbereiche optimiert werden, damit die im Finanzplan eingestellten Mehrerträge aus der Steuerkontrolle auch nach 2008 realisiert werden können.</p><p>3. Die gegenwärtig aktuellen grossen Projekte Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und ideale Mehrwertsteuer sind tatsächlich eine weitere Herausforderung für den Personalbestand der ESTV. Die Situation ist für die ESTV jedoch nicht neu, war das Personal beispielsweise doch schon bei der Einführung der Mehrwertsteuerverordnung per 1. Januar 1995 und der gesamten Begleitung der ESTV während der weit über vier Jahre dauernden Beratungen zum heutigen Mehrwertsteuergesetz stark gefordert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die angekündigte Reduktion des Personalbestandes des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), die auch Auswirkungen auf die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) haben wird, beunruhigt uns. Tatsächlich kann die Reduktion des Personalbestandes negative Auswirkungen auf den Kampf gegen die Steuerhinterziehung haben, wenn sie die Steuerinspektorinnen und -inspektoren betrifft.</p><p>Für den Bund wäre eine Reduktion der Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren ein "Eigentor", denn dies würde noch mehr Steuerhinterziehungen mit sich bringen, was wiederum Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben würde.</p><p>Ich rufe ausserdem in Erinnerung, dass der Nationalrat am 8. März 2004 ein Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Minderheit Berberat, 03.3433) angenommen hat. Dieses Postulat, welches vom Bundesrat am 19. Dezember 2003 entgegengenommen wurde, beauftragt ihn, die Möglichkeit zu prüfen, die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren bei der ESTV zu erhöhen, um die Steuerhinterziehung effizienter bekämpfen zu können.</p><p>Die Reduktion des Personalbestandes, welche auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ESTV treffen könnte, birgt auch die Gefahr, dass dem Bund die menschlichen Ressourcen fehlen, die nötig sind, um wichtige Reformen im Bereich der Steuern prüfen und umsetzen zu können.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Schätzt er die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren der ESTV als genügend ein, oder sollte sie erhöht werden?</p><p>2. Werden sich die im EFD und in der ESTV angekündigten Reduktionen des Personalbestandes auf die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren und auf die Menge der Steuerkontrollen auswirken? Welche Garantien haben wir, dass die Interventionsmöglichkeiten der ESTV dadurch erweitert und nicht eingeschränkt werden?</p><p>3. Der Chef des EFD sieht grosse Steuerreformen vor; welche Garantien haben wir, dass die für diese Reformen notwendigen Recherche- und Dokumentationsmittel auch weiterhin zur Verfügung stehen oder sogar aufgestockt werden?</p>
  • Reduzierter Personalbestand bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Steuerkontrollen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) arbeitet schon seit längerer Zeit intensiv an einer gezielten Ressourcenumlagerung. Das Ziel besteht darin, die Kontrolltätigkeit über alle Steuerbereiche hinweg zu optimieren, namentlich durch vermehrte fachkundige Domizilrevisionen, bessere Risikoanalysen, bessere Informationen und Dienstleistungen an die Steuerzahler. Gleichzeitig werden die Tätigkeiten in allen Bereichen - insbesondere auch in den unterstützenden Funktionen - effizienter erbracht. Vorgängig werden die Organisation und die Geschäftsprozesse vereinfacht. Voraussetzung für diesen gezielten Umbau und die Verbesserung von Effizienz und Effektivität sind bedeutende Investitionen in der Informatik. Mittels des IT-Einsatzes können repetitive Arbeiten und arbeitsintensive Routinekontrollen abgebaut werden.</p><p>Zudem beschäftigt die ESTV nicht nur Inspektoren im Aussendienst, sondern vor allem auch Mitarbeitende im Innendienst (interne Revision, Rechtsdienst, Rückerstattungsprüfung). Ein erfolgreicher Steuervollzug setzt sich nämlich aus guten Dienstleistungen für die Steuerpflichtigen, aus fachlich hochstehenden Kontrollen und notfalls aus gezieltem Vorgehen gegen Unehrliche zusammen.</p><p>Mit zusätzlichem qualifiziertem Personal könnte dem Steuerausfall- und Betrugsrisiko jedoch noch effizienter beigekommen werden.</p><p>2. Die für die ESTV relevanten Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2004 (Personalaufstockung) sowie dem Entlastungsprogramm 2003 und der Aufgabenverzichtsplanung (Personalabbau) werden so kompensiert, dass der Personalbestand der ESTV per Ende 2009 gemäss heutiger Planung auf dem Stand des Jahres 2004 verharren wird. Unabhängig aller Einsparungen ist die ESTV bestrebt, mit gezielten organisatorischen und EDV-technischen Massnahmen die Effizienz der Kontrollen laufend zu verbessern und damit das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser abzudecken. Mit einer gezielten Ressourcenumlagerung und mit der rechtzeitigen Umsetzung der geplanten IT-Investitionen kann die Kontrolltätigkeit über alle Steuerbereiche optimiert werden, damit die im Finanzplan eingestellten Mehrerträge aus der Steuerkontrolle auch nach 2008 realisiert werden können.</p><p>3. Die gegenwärtig aktuellen grossen Projekte Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und ideale Mehrwertsteuer sind tatsächlich eine weitere Herausforderung für den Personalbestand der ESTV. Die Situation ist für die ESTV jedoch nicht neu, war das Personal beispielsweise doch schon bei der Einführung der Mehrwertsteuerverordnung per 1. Januar 1995 und der gesamten Begleitung der ESTV während der weit über vier Jahre dauernden Beratungen zum heutigen Mehrwertsteuergesetz stark gefordert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die angekündigte Reduktion des Personalbestandes des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), die auch Auswirkungen auf die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) haben wird, beunruhigt uns. Tatsächlich kann die Reduktion des Personalbestandes negative Auswirkungen auf den Kampf gegen die Steuerhinterziehung haben, wenn sie die Steuerinspektorinnen und -inspektoren betrifft.</p><p>Für den Bund wäre eine Reduktion der Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren ein "Eigentor", denn dies würde noch mehr Steuerhinterziehungen mit sich bringen, was wiederum Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben würde.</p><p>Ich rufe ausserdem in Erinnerung, dass der Nationalrat am 8. März 2004 ein Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Minderheit Berberat, 03.3433) angenommen hat. Dieses Postulat, welches vom Bundesrat am 19. Dezember 2003 entgegengenommen wurde, beauftragt ihn, die Möglichkeit zu prüfen, die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren bei der ESTV zu erhöhen, um die Steuerhinterziehung effizienter bekämpfen zu können.</p><p>Die Reduktion des Personalbestandes, welche auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ESTV treffen könnte, birgt auch die Gefahr, dass dem Bund die menschlichen Ressourcen fehlen, die nötig sind, um wichtige Reformen im Bereich der Steuern prüfen und umsetzen zu können.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Schätzt er die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren der ESTV als genügend ein, oder sollte sie erhöht werden?</p><p>2. Werden sich die im EFD und in der ESTV angekündigten Reduktionen des Personalbestandes auf die Anzahl Steuerinspektorinnen und -inspektoren und auf die Menge der Steuerkontrollen auswirken? Welche Garantien haben wir, dass die Interventionsmöglichkeiten der ESTV dadurch erweitert und nicht eingeschränkt werden?</p><p>3. Der Chef des EFD sieht grosse Steuerreformen vor; welche Garantien haben wir, dass die für diese Reformen notwendigen Recherche- und Dokumentationsmittel auch weiterhin zur Verfügung stehen oder sogar aufgestockt werden?</p>
    • Reduzierter Personalbestand bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Steuerkontrollen

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