Fahrplan zur Individualbesteuerung
- ShortId
-
05.1133
- Id
-
20051133
- Updated
-
24.06.2025 21:07
- Language
-
de
- Title
-
Fahrplan zur Individualbesteuerung
- AdditionalIndexing
-
24;Steuererhebung;Steuerpflichtige/r;Besteuerungsgrundlage;Steuer natürlicher Personen;Altersrentner/in;Familienpolitik;Steuerveranlagung;steuerpflichtiges Einkommen;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- L04K11070605, Steuerpflichtige/r
- L04K11070606, steuerpflichtiges Einkommen
- L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
- L05K0702030101, Altersrentner/in
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K11070602, Steuererhebung
- L04K11070312, Steuerrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2005 verschiedene Motionen betreffend der zukünftigen Ausgestaltung der Familienbesteuerung angenommen, die sich aber inhaltlich widersprechen und somit nicht kumulativ umgesetzt werden können. Die Motion der FDP-Fraktion 04.3276 verlangt einen Wechsel zur Individualbesteuerung, die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 und die Motion Donzé 05.3263 zielen hingegen auf die Einführung eines Familienbesteuerungssystems, das sich am Steuerpaket 2001 orientiert (Splitting).</p><p>Mit der gleichzeitigen Annahme widersprüchlicher Motionen hat das Parlament dem Bundesrat keinen wegweisenden Entscheid vorgelegt. Der Bundesrat wird daher den Grundsatzentscheid fällen und sich zuhanden des Parlamentes für eines der Steuersysteme entscheiden müssen. Er wird jedoch vorerst die Auswertung der Vernehmlassung zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung abzuwarten haben.</p><p>2. Im Parlament scheint man sich zumindest darin einig zu sein, dass die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleichsituierten Konkubinatspaaren umgehend beseitigt werden muss. Der Ständerat hat deshalb eine Motion (05.3464) seiner Kommission (WAK), welche Sofortmassnahmen im bestehenden System verlangt, gutgeheissen. Dabei sei in erster Linie die Anpassung des Zweiverdienerabzuges zu prüfen. In diesem Sinne hat der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zu Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung erarbeitet.</p><p>3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass unter den Gesichtspunkten der Steuerbelastung und der Steuergerechtigkeit die Frage "getrennte oder gemeinsame Besteuerung" nicht wesentlich ist. Eine horizontale Steuergerechtigkeit zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen (also auch bei den Rentnerinnen und Rentnern) lässt sich nämlich sowohl mit dem Splittingsystem wie auch mit der Individualbesteuerung verwirklichen, sofern die nötigen Korrektive geschaffen werden.</p><p>Welches System vorzuziehen ist, hängt primär von gesellschaftspolitischen Wertungen ab. Die Individualbesteuerung rechnet die Einkommen und Vermögen den beiden Eheleuten individuell zu, betont also die wirtschaftliche und persönliche Eigenständigkeit der beiden Partner. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird davon ausgegangen, dass die Eheleute eine wirtschaftliche und familiäre Einheit bilden.</p><p>4. Eine Entlastung für Familien kann auf unterschiedlichste Art, auch ausserhalb des Fiskalbereiches, erreicht werden. Die angesprochenen Steuergutschriften wären unabhängig von einem System umsetzbar und könnten grundsätzlich sowohl bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung als auch zu einem Splitting geprüft werden.</p><p>5. Wie bereits erwähnt, ist der Grundsatzentscheid, ob ein Splitting oder die Individualbesteuerung eingeführt wird, noch nicht getroffen worden. Unabhängig von diesem Entscheid ist es ein dauerhaftes Ziel, das Steuersystem so einfach wie möglich auszugestalten. Abzüge lassen ein System zwar komplizierter werden, können jedoch allenfalls für eine verfassungskonforme Besteuerung notwendig sein. Bei der Einführung eines neuen Steuersystems für Ehegatten müssen im Rahmen des Gesamtkonzeptes auch grundsätzliche Überlegungen über die Streichung von Abzügen gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem beide Räte die Weichen in Richtung Individualbesteuerung gestellt haben und dieses Modell auch ausserhalb der Politik auf immer grössere Unterstützung stösst (siehe beispielsweise die Studie der CS-Group: "Familienpolitik unter neuen Vorzeichen", Economic Briefung No. 40, August 2005), bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Schritte werden unternommen, um die Individualbesteuerung noch in dieser Generation umzusetzen?</p><p>2. Wie rechtfertigt er einen Zwischenschritt über das kürzlich präsentierte Abzugsmodell vor der Hintergrund seiner Strategie, das Abzugswesen zu vereinfachen sowie keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen?</p><p>3. Teilt er die Einsicht, dass nur eine Individualbesteuerung auch dem Anliegen der verheirateten Rentnerinnen und Rentner auf eine gerechte Besteuerung Rechnung tragen kann?</p><p>4. Wie gedenkt er die beiden Ziele "zivilstandsunabhängige Besteuerung" auf der einen Seite und "Entlastung der Familien" auf der anderen Seite zu verbinden, wenn nicht durch das Modell Individualbesteuerung bei gleichzeitiger Einführung von Steuergutschriften?</p><p>5. Plant er, die Einführung der Individualbesteuerung mit einer weitergehenden Vereinfachung des Steuersystems (Reduktion der Abzüge usw.) zu verbinden?</p>
- Fahrplan zur Individualbesteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2005 verschiedene Motionen betreffend der zukünftigen Ausgestaltung der Familienbesteuerung angenommen, die sich aber inhaltlich widersprechen und somit nicht kumulativ umgesetzt werden können. Die Motion der FDP-Fraktion 04.3276 verlangt einen Wechsel zur Individualbesteuerung, die Motion der CVP-Fraktion 04.3380 und die Motion Donzé 05.3263 zielen hingegen auf die Einführung eines Familienbesteuerungssystems, das sich am Steuerpaket 2001 orientiert (Splitting).</p><p>Mit der gleichzeitigen Annahme widersprüchlicher Motionen hat das Parlament dem Bundesrat keinen wegweisenden Entscheid vorgelegt. Der Bundesrat wird daher den Grundsatzentscheid fällen und sich zuhanden des Parlamentes für eines der Steuersysteme entscheiden müssen. Er wird jedoch vorerst die Auswertung der Vernehmlassung zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung abzuwarten haben.</p><p>2. Im Parlament scheint man sich zumindest darin einig zu sein, dass die Schlechterstellung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber gleichsituierten Konkubinatspaaren umgehend beseitigt werden muss. Der Ständerat hat deshalb eine Motion (05.3464) seiner Kommission (WAK), welche Sofortmassnahmen im bestehenden System verlangt, gutgeheissen. Dabei sei in erster Linie die Anpassung des Zweiverdienerabzuges zu prüfen. In diesem Sinne hat der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zu Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung erarbeitet.</p><p>3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass unter den Gesichtspunkten der Steuerbelastung und der Steuergerechtigkeit die Frage "getrennte oder gemeinsame Besteuerung" nicht wesentlich ist. Eine horizontale Steuergerechtigkeit zwischen den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen (also auch bei den Rentnerinnen und Rentnern) lässt sich nämlich sowohl mit dem Splittingsystem wie auch mit der Individualbesteuerung verwirklichen, sofern die nötigen Korrektive geschaffen werden.</p><p>Welches System vorzuziehen ist, hängt primär von gesellschaftspolitischen Wertungen ab. Die Individualbesteuerung rechnet die Einkommen und Vermögen den beiden Eheleuten individuell zu, betont also die wirtschaftliche und persönliche Eigenständigkeit der beiden Partner. Bei der gemeinsamen Veranlagung wird davon ausgegangen, dass die Eheleute eine wirtschaftliche und familiäre Einheit bilden.</p><p>4. Eine Entlastung für Familien kann auf unterschiedlichste Art, auch ausserhalb des Fiskalbereiches, erreicht werden. Die angesprochenen Steuergutschriften wären unabhängig von einem System umsetzbar und könnten grundsätzlich sowohl bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung als auch zu einem Splitting geprüft werden.</p><p>5. Wie bereits erwähnt, ist der Grundsatzentscheid, ob ein Splitting oder die Individualbesteuerung eingeführt wird, noch nicht getroffen worden. Unabhängig von diesem Entscheid ist es ein dauerhaftes Ziel, das Steuersystem so einfach wie möglich auszugestalten. Abzüge lassen ein System zwar komplizierter werden, können jedoch allenfalls für eine verfassungskonforme Besteuerung notwendig sein. Bei der Einführung eines neuen Steuersystems für Ehegatten müssen im Rahmen des Gesamtkonzeptes auch grundsätzliche Überlegungen über die Streichung von Abzügen gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem beide Räte die Weichen in Richtung Individualbesteuerung gestellt haben und dieses Modell auch ausserhalb der Politik auf immer grössere Unterstützung stösst (siehe beispielsweise die Studie der CS-Group: "Familienpolitik unter neuen Vorzeichen", Economic Briefung No. 40, August 2005), bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Schritte werden unternommen, um die Individualbesteuerung noch in dieser Generation umzusetzen?</p><p>2. Wie rechtfertigt er einen Zwischenschritt über das kürzlich präsentierte Abzugsmodell vor der Hintergrund seiner Strategie, das Abzugswesen zu vereinfachen sowie keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen?</p><p>3. Teilt er die Einsicht, dass nur eine Individualbesteuerung auch dem Anliegen der verheirateten Rentnerinnen und Rentner auf eine gerechte Besteuerung Rechnung tragen kann?</p><p>4. Wie gedenkt er die beiden Ziele "zivilstandsunabhängige Besteuerung" auf der einen Seite und "Entlastung der Familien" auf der anderen Seite zu verbinden, wenn nicht durch das Modell Individualbesteuerung bei gleichzeitiger Einführung von Steuergutschriften?</p><p>5. Plant er, die Einführung der Individualbesteuerung mit einer weitergehenden Vereinfachung des Steuersystems (Reduktion der Abzüge usw.) zu verbinden?</p>
- Fahrplan zur Individualbesteuerung
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