Wann kommen die Steuergutschriften?

ShortId
05.1134
Id
20051134
Updated
24.06.2025 21:02
Language
de
Title
Wann kommen die Steuergutschriften?
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Familienzulage;Familienbesteuerung;Steuersystem;Familienpolitik;Existenzminimum;Steuerrecht
1
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L05K1107040301, Familienbesteuerung
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K01040204, Existenzminimum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag hat sich der Bundesrat bereits wiederholt ablehnend geäussert (vgl. etwa die Motionen Hafner Ursula 98.3388 und der sozialdemokratischen Fraktion 00.3679). Im geltenden System der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellt ein Sozialabzug vom Steuerbetrag einen Fremdkörper dar. Sozialabzüge sind nicht für sich allein zu betrachten, sondern stets mit dem Tarif in Verbindung zu bringen. Bei einem stark progressiv verlaufenden Tarif wie bei der direkten Bundessteuer hätte ein Sozialabzug vom Steuerbetrag zur Folge, dass in unteren und mittleren Einkommensbereichen die Steuerbelastung im Vergleich zu den höheren Einkommensbereichen überproportional gemildert würde. Die Steuerbelastung für die oberen Einkommensbereiche würde damit noch zusätzlich angehoben. Zudem zeigte der Bundesrat in den seinerzeitigen Stellungnahmen auf, dass die Sozialabzüge vom Steuerbetrag im Vergleich zum geltenden System massiv gesenkt werden müssten. Eine solche massive Herabsetzung wäre den Steuerpflichtigen psychologisch nur sehr schwer begreiflich zu machen.</p><p>2. Die in den letzten Monaten im Parlament gefällten Beschlüsse zum weiteren Vorgehen im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeigen auf, dass sich die Mitglieder der eidgenössischen Räte hinsichtlich des Systementscheides, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder aber getrennt besteuert werden sollen, nicht einig sind. Ungeachtet eines Systementscheides hält der Bundesrat jedoch an seiner ablehnenden Haltung gegenüber Abzügen vom Steuerbetrag fest. Seiner Ansicht nach sollte im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung - unabhängig von einem Splittingsystem oder einer Individualbesteuerung - generell überprüft werden, ob Familien mit Kindern nicht ausserhalb des Fiskalbereiches gezielter und effizienter gefördert werden könnten als durch Abzüge vom Einkommen oder vom Steuerbetrag.</p><p>3. Eine solche umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung mit allfälligen Entlastungen für Familien könnte im Falle einer Splittinglösung auf Bundesebene frühestens im Jahr 2010 in Kraft treten. Die Einführung der Individualbesteuerung müsste aus administrativen und steuersystematischen Gründen gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt werden, was ein Inkrafttreten frühestens im Jahr 2015 ermöglichen würde. Eine von der Reform losgelöste Änderung im Abzugsystem für Familien lehnt der Bundesrat ab.</p><p>4. Bei der negativen Einkommenssteuer sollen Haushalte mit tiefem Einkommen Transferzahlungen erhalten, d. h,. sie "bezahlen" eine negative Steuer. Mit steigenden Einkommen nehmen die Transferleistungen bis zu einem bestimmten Schwellenwert ab. Danach müssen Einkommenssteuern an den Staat abgeliefert werden. Erwerbsabhängige Steuergutschriften sind eine konkrete Ausgestaltung der negativen Einkommenssteuer und stellen eine Alternative zum heutigen System der Sozialhilfe an Arbeitsfähige dar. Ziel eines solchen Modells ist es, die sogenannte Armutsfalle zu verhindern und Arbeitsanreize zu stärken. Um eine allfällige Einführung erwerbsabhängiger Steuergutschriften für die Schweiz zu prüfen, hat der Bundesrat Ende Januar 2005 beschlossen, eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Robert Leu einzusetzen. Der Bundesrat will vorerst diesen Bericht abwarten, der voraussichtlich im Herbst 2006 vorliegen wird, bevor er sich zur Möglichkeit einer Einführung von erwerbsabhängigen Steuergutschriften in der Schweiz explizit äussert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass zur Entlastung der Familien die heutigen Steuerabzüge wenig taugen. Bund und Kantone investieren zusammen rund 2 Milliarden Franken über Steuerabzüge in die Familien. Doch diese Abzüge wirken pervers, da durch Steuerabzüge vom steuerbaren Einkommen in erster Linie die oberen Einkommen profitieren, während die unteren Einkommen praktisch leer ausgehen. Damit sind die heutigen Steuerabzüge ein teures, aber äusserst ineffizientes Förderungsinstrument für Familien.</p><p>Anders präsentiert sich die Situation bei den Abzügen vom Steuerbetrag. Bis in die Sechszigerjahre kannten verschiedene Kantone diese Form von Steuergutschriften. In jüngster Zeit wurden sie vom Kanton Genf wieder eingeführt, und auch der Kanton Baselland will zu diesem System zurückkehren.</p><p>Steuergutschriften erleichtern die Einführung der Individualbesteuerung, da es bei diesen Abzügen egal ist, auf welchem Einkommen sie berechnet sind. Sie sind für alle gleich hoch und damit einkommensunabhängig.</p><p>Im Rahmen der Neuauflage der Familienbesteuerungsreform, aber auch im Kontext mit anderen familienpolitischen Massnahmen ist der Zeitpunkt gekommen, wo auch auf Bundesebene die Weichen richtig gestellt werden müssen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Vorteile sieht er in einem Wechsel von den heutigen Steuerabzügen vom steuerbaren Einkommen zu Steuergutschriften? Wie beurteilt er insbesondere die Tatsache, dass Familien durch Steuergutschriften viel gezielter und effizienter unterstützt werden können?</p><p>2. Ist er bereit, im Rahmen der Individualbesteuerung auch das System der Kinderabzüge in Richtung Steuergutschriften zu reformieren?</p><p>3. Unter welchem Zeithorizont wäre ein Wechsel von progressiv wirkenden Steuerabzügen zu Steuergutschriften auf Bundesebene möglich? </p><p>4. Welche Haltung nimmt der Bundesrat zu Steuergutschriften ein, welche im Falle eines Minus auch eine Auszahlung vorsehen würden (eine Art negative Einkommenssteuer)?</p>
  • Wann kommen die Steuergutschriften?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag hat sich der Bundesrat bereits wiederholt ablehnend geäussert (vgl. etwa die Motionen Hafner Ursula 98.3388 und der sozialdemokratischen Fraktion 00.3679). Im geltenden System der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellt ein Sozialabzug vom Steuerbetrag einen Fremdkörper dar. Sozialabzüge sind nicht für sich allein zu betrachten, sondern stets mit dem Tarif in Verbindung zu bringen. Bei einem stark progressiv verlaufenden Tarif wie bei der direkten Bundessteuer hätte ein Sozialabzug vom Steuerbetrag zur Folge, dass in unteren und mittleren Einkommensbereichen die Steuerbelastung im Vergleich zu den höheren Einkommensbereichen überproportional gemildert würde. Die Steuerbelastung für die oberen Einkommensbereiche würde damit noch zusätzlich angehoben. Zudem zeigte der Bundesrat in den seinerzeitigen Stellungnahmen auf, dass die Sozialabzüge vom Steuerbetrag im Vergleich zum geltenden System massiv gesenkt werden müssten. Eine solche massive Herabsetzung wäre den Steuerpflichtigen psychologisch nur sehr schwer begreiflich zu machen.</p><p>2. Die in den letzten Monaten im Parlament gefällten Beschlüsse zum weiteren Vorgehen im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeigen auf, dass sich die Mitglieder der eidgenössischen Räte hinsichtlich des Systementscheides, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder aber getrennt besteuert werden sollen, nicht einig sind. Ungeachtet eines Systementscheides hält der Bundesrat jedoch an seiner ablehnenden Haltung gegenüber Abzügen vom Steuerbetrag fest. Seiner Ansicht nach sollte im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung - unabhängig von einem Splittingsystem oder einer Individualbesteuerung - generell überprüft werden, ob Familien mit Kindern nicht ausserhalb des Fiskalbereiches gezielter und effizienter gefördert werden könnten als durch Abzüge vom Einkommen oder vom Steuerbetrag.</p><p>3. Eine solche umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung mit allfälligen Entlastungen für Familien könnte im Falle einer Splittinglösung auf Bundesebene frühestens im Jahr 2010 in Kraft treten. Die Einführung der Individualbesteuerung müsste aus administrativen und steuersystematischen Gründen gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten auf den gleichen Zeitpunkt hin umgesetzt werden, was ein Inkrafttreten frühestens im Jahr 2015 ermöglichen würde. Eine von der Reform losgelöste Änderung im Abzugsystem für Familien lehnt der Bundesrat ab.</p><p>4. Bei der negativen Einkommenssteuer sollen Haushalte mit tiefem Einkommen Transferzahlungen erhalten, d. h,. sie "bezahlen" eine negative Steuer. Mit steigenden Einkommen nehmen die Transferleistungen bis zu einem bestimmten Schwellenwert ab. Danach müssen Einkommenssteuern an den Staat abgeliefert werden. Erwerbsabhängige Steuergutschriften sind eine konkrete Ausgestaltung der negativen Einkommenssteuer und stellen eine Alternative zum heutigen System der Sozialhilfe an Arbeitsfähige dar. Ziel eines solchen Modells ist es, die sogenannte Armutsfalle zu verhindern und Arbeitsanreize zu stärken. Um eine allfällige Einführung erwerbsabhängiger Steuergutschriften für die Schweiz zu prüfen, hat der Bundesrat Ende Januar 2005 beschlossen, eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Robert Leu einzusetzen. Der Bundesrat will vorerst diesen Bericht abwarten, der voraussichtlich im Herbst 2006 vorliegen wird, bevor er sich zur Möglichkeit einer Einführung von erwerbsabhängigen Steuergutschriften in der Schweiz explizit äussert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass zur Entlastung der Familien die heutigen Steuerabzüge wenig taugen. Bund und Kantone investieren zusammen rund 2 Milliarden Franken über Steuerabzüge in die Familien. Doch diese Abzüge wirken pervers, da durch Steuerabzüge vom steuerbaren Einkommen in erster Linie die oberen Einkommen profitieren, während die unteren Einkommen praktisch leer ausgehen. Damit sind die heutigen Steuerabzüge ein teures, aber äusserst ineffizientes Förderungsinstrument für Familien.</p><p>Anders präsentiert sich die Situation bei den Abzügen vom Steuerbetrag. Bis in die Sechszigerjahre kannten verschiedene Kantone diese Form von Steuergutschriften. In jüngster Zeit wurden sie vom Kanton Genf wieder eingeführt, und auch der Kanton Baselland will zu diesem System zurückkehren.</p><p>Steuergutschriften erleichtern die Einführung der Individualbesteuerung, da es bei diesen Abzügen egal ist, auf welchem Einkommen sie berechnet sind. Sie sind für alle gleich hoch und damit einkommensunabhängig.</p><p>Im Rahmen der Neuauflage der Familienbesteuerungsreform, aber auch im Kontext mit anderen familienpolitischen Massnahmen ist der Zeitpunkt gekommen, wo auch auf Bundesebene die Weichen richtig gestellt werden müssen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Vorteile sieht er in einem Wechsel von den heutigen Steuerabzügen vom steuerbaren Einkommen zu Steuergutschriften? Wie beurteilt er insbesondere die Tatsache, dass Familien durch Steuergutschriften viel gezielter und effizienter unterstützt werden können?</p><p>2. Ist er bereit, im Rahmen der Individualbesteuerung auch das System der Kinderabzüge in Richtung Steuergutschriften zu reformieren?</p><p>3. Unter welchem Zeithorizont wäre ein Wechsel von progressiv wirkenden Steuerabzügen zu Steuergutschriften auf Bundesebene möglich? </p><p>4. Welche Haltung nimmt der Bundesrat zu Steuergutschriften ein, welche im Falle eines Minus auch eine Auszahlung vorsehen würden (eine Art negative Einkommenssteuer)?</p>
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