Rückstellungen und Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung
- ShortId
-
05.1138
- Id
-
20051138
- Updated
-
24.06.2025 22:49
- Language
-
de
- Title
-
Rückstellungen und Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;Krankenkassenprämie;Krankenkasse;Transparenz;Betriebsrücklage;Rechnungsabschluss;Kapitalanlage
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703020206, Rechnungsabschluss
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Reserven der Krankenversicherer beliefen sich per 31. Dezember 2003 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf 2394 Millionen Franken (14,2 Prozent des Prämienvolumens) und per 31. Dezember 2004 auf 2968 Millionen (16,5 Prozent). Gemäss Budgetzahlen der Krankenversicherer ist per 31. Dezember 2005 in der OKP mit Reserven von insgesamt 3152 Millionen zu rechnen (17 Prozent) und per 31. Dezember 2006 mit 3356 Millionen (16,8 Prozent). Dieser Prozentanteil entspricht den Vorgaben in Artikel 78 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102).</p><p>Zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem 31. Dezember 2006 dürften die OKP-Reserven um rund 962 Millionen Franken ansteigen. Die voraussichtlichen Prämieneinnahmen der Krankenversicherer für die Jahre 2004, 2005 und 2006 dürften bei insgesamt 56 491 Millionen Franken liegen. Vom ganzen Prämienvolumen entfallen für diese Zeitperiode also schätzungsweise 1,7 Prozent auf die OKP-Reserven.</p><p>Der Prämienanstieg dürfte in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mit insgesamt 3112 Millionen Franken zu Buche schlagen. Der Anteil der Prämienerhöhungen, der für die Bildung der Reserven in der OKP verwendet wird (962 Millionen Franken), beträgt für die Dreijahresperiode somit rund 30,9 Prozent. Dieser überdurchschnittlich hohe Prozentanteil ist darauf zurückzuführen, dass in der OKP Reserven gebildet werden müssen, da sie per 31. Dezember 2003 unter das gesetzlich festgelegte Minimum gefallen waren (14,2 Prozent, wobei das Gesetz mindestens 15 bzw. 20 Prozent vorschreibt, s. Art. 78 KVV).</p><p>Zwischen dem 31. Dezember 1996 und dem 31. Dezember 2006 ist in der OKP mit einem Anstieg der Reserven der Krankenversicherer von rund 500 Millionen Franken zu rechnen. Parallel dazu dürften die Prämien eine Erhöhung von insgesamt 8801 Millionen Franken verzeichnen. Der Anteil an diesen Prämienerhöhungen, der den Reserven in der OKP zwischen 1996 und 2006 zugewiesen wird, beläuft sich somit gesamthaft auf geschätzte 5,7 Prozent.</p><p>Die Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle in der OKP beliefen sich per 31. Dezember 2003 auf 4264 Millionen Franken (27,8 Prozent der bezahlten Nettoleistungen) und per 31. Dezember 2004 auf 4488 Millionen (27,5 Prozent). Gemäss Budgetzahlen der Krankenversicherer ist per 31. Dezember 2005 in der OKP mit Rückstellungen von insgesamt 4697 Millionen (27,2 Prozent) und per 31. Dezember 2006 mit rund 4891 Millionen (26,5 Prozent) zu rechnen. Die Rückstellungen der Krankenversicherer dürften in der OKP zwischen 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2006 um rund 627 Millionen zulegen.</p><p>In der OKP dienen die Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle (bzw. versicherungstechnische Rückstellungen) zur Deckung der aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer später zu bezahlenden medizinischen Leistungen. Für die Prämienberechnung ist folglich der Anstieg des gesamten Leistungsvolumens massgebend und nicht die zeitliche Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer. Es ist also nicht so, dass in der OKP ein Anteil des Prämienvolumens (oder der Prämienerhöhungen) spezifisch für den Aufbau von Rückstellungen verwendet würde.</p><p>2. Die Reserven und Rückstellungen der Krankenversicherer müssen gemäss Artikel 80 KVV angelegt werden. Die Krankenversicherer hatten ihre Gelder per 31. Dezember 2004 bei Banken und/oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften (25 Prozent), in Wertpapieren (60 Prozent, wovon ein Viertel in Aktien und drei Viertel in Obligationen) und Immobilien (11 Prozent) angelegt. Die Anlagestrategie der Krankenversicherer ist konservativ ausgerichtet.</p><p>2003 erzielten die Krankenversicherer mit ihren Anlagen einen Nettoertrag von 275 Millionen Franken (durchschnittliche Nettorendite von 3,3 Prozent). 2004 waren es 147 Millionen Franken (1,7 Prozent). Für 2005 und 2006 rechnen die Krankenversicherer mit einem Nettoertrag von 187 Millionen bzw. 182 Millionen Franken (etwa 2,25 Prozent).</p><p>3. Die Versicherer sind gemäss Artikel 60 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gehalten, für die OKP eine besondere Betriebsrechnung zu führen. Diese Anforderung gilt auch für Anlagen und Erträge aus Anlagegeschäften. Die Betriebsrechnung jedes Versicherers unterliegt einer jährlichen Prüfung durch eine externe und unabhängige Revisionsstelle. Mit diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Einnahmen aus der OKP (Prämien und Anlageerträge) einzig zur Kostendeckung in der OKP (Leistungen und Verwaltungsaufwand) verwendet werden. Aufwand- oder Ertragsüberschüsse werden als OKP-Reserven verbucht.</p><p>4. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden während eines Kalenderjahres erhoben und dienen dazu, die beanspruchten medizinischen Leistungen während des gleichen Jahres zu vergüten. Nicht alle in einem Kalenderjahr bezogenen medizinischen Leistungen werden aber auch im selben Jahr fakturiert (und folglich vergütet). Die OKP-Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle (bzw. versicherungstechnische Rückstellungen) dienen zur Deckung der aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer später zu bezahlenden medizinischen Leistungen. Es handelt sich hier um Fremdkapital, das für den Betrieb der Krankenversicherungen absolut notwendig ist. Eine Zentralisierung der OKP-Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle ist folglich weder wünschenswert noch möglich; auch nicht eine teilweise Zentralisierung.</p><p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich gegen die Einführung eines gemeinsamen Reservefonds für alle Krankenversicherer ausgesprochen (teilweise Zentralisierung der Reserven in der OKP), insbesondere auch in der Antwort auf das Postulat Rossini 04.3759, " KVG. Reserven, nationaler Fonds".</p><p>5. Nach Ansicht des Bundesrates sorgen Artikel 60 KVG und Artikel 85a KVV für ausreichend Transparenz und Sicherheit bei den Reserven und Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle.</p><p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Postulats Robbiani 05.3625, "Für eine bessere Information der Krankenversicherten", vor, einen Bericht auszuarbeiten, der u. a. eine Situationsanalyse bezüglich der Transparenz gegenüber den Versicherten beinhaltet und, je nach Ergebnissen, auch organisatorische und rechtsetzende Massnahmen enthält.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Krankenkassen bauen seit 2003 ihre Rückstellungen und Reserven deutlich aus. Ein Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 13. August 2001 hat den Bundesrat aufgefordert, die Transparenz der Rechnungslegung in diesem Bereich zu überprüfen und wenn notwendig zu erhöhen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist gemäss den dem BSV vorliegenden Rechnungs- und Budgetzahlen die Gesamtheit der Rückstellungen und Reserven der Krankenkassen per 31. Dezember 2003, 31. Dezember 2004, 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2006 absolut und im Verhältnis zu den jährlich zu bezahlenden Nettoleistungen? Welcher Anteil der Prämienerhöhungen wird 2003 bis 2006 dafür verwendet, Rückstellungen und Reserven aufzubauen? Welcher Anteil betrifft nicht unmittelbar betriebsnotwendige Rückstellungen? </p><p>2. Wie werden diese Rückstellungen und Reserven von den Krankenkassen angelegt? Welche Durchschnittsrendite ist auf diesen Anlagen erzielt bzw. budgetiert worden?</p><p>3. Welche Sicherheiten bestehen dafür, dass die Erträge oder geldwerten Leistungen aus diesen Anlagen vollumfänglich der obligatorischen Krankenversicherung zugute kommen und nicht dazu dienen, andere Aktivitäten der Krankenversicherer oder ihnen nahestehender Gesellschaften zu subventionieren?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass mit einer Zentralisierung der nicht unmittelbar betriebsnotwendigen Rückstellungen und Reserven deren Transparenz erhöht, deren Bewirtschaftung verbessert und deren Niveau gesenkt werden könnte?</p><p>5. Welche anderen Massnahmen hat er gegebenenfalls getroffen oder geplant, um die Transparenz und Sicherheit in der Rechnungslegung von Rückstellungen und Reserven im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung zu verbessern?</p>
- Rückstellungen und Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Reserven der Krankenversicherer beliefen sich per 31. Dezember 2003 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf 2394 Millionen Franken (14,2 Prozent des Prämienvolumens) und per 31. Dezember 2004 auf 2968 Millionen (16,5 Prozent). Gemäss Budgetzahlen der Krankenversicherer ist per 31. Dezember 2005 in der OKP mit Reserven von insgesamt 3152 Millionen zu rechnen (17 Prozent) und per 31. Dezember 2006 mit 3356 Millionen (16,8 Prozent). Dieser Prozentanteil entspricht den Vorgaben in Artikel 78 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102).</p><p>Zwischen dem 31. Dezember 2003 und dem 31. Dezember 2006 dürften die OKP-Reserven um rund 962 Millionen Franken ansteigen. Die voraussichtlichen Prämieneinnahmen der Krankenversicherer für die Jahre 2004, 2005 und 2006 dürften bei insgesamt 56 491 Millionen Franken liegen. Vom ganzen Prämienvolumen entfallen für diese Zeitperiode also schätzungsweise 1,7 Prozent auf die OKP-Reserven.</p><p>Der Prämienanstieg dürfte in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mit insgesamt 3112 Millionen Franken zu Buche schlagen. Der Anteil der Prämienerhöhungen, der für die Bildung der Reserven in der OKP verwendet wird (962 Millionen Franken), beträgt für die Dreijahresperiode somit rund 30,9 Prozent. Dieser überdurchschnittlich hohe Prozentanteil ist darauf zurückzuführen, dass in der OKP Reserven gebildet werden müssen, da sie per 31. Dezember 2003 unter das gesetzlich festgelegte Minimum gefallen waren (14,2 Prozent, wobei das Gesetz mindestens 15 bzw. 20 Prozent vorschreibt, s. Art. 78 KVV).</p><p>Zwischen dem 31. Dezember 1996 und dem 31. Dezember 2006 ist in der OKP mit einem Anstieg der Reserven der Krankenversicherer von rund 500 Millionen Franken zu rechnen. Parallel dazu dürften die Prämien eine Erhöhung von insgesamt 8801 Millionen Franken verzeichnen. Der Anteil an diesen Prämienerhöhungen, der den Reserven in der OKP zwischen 1996 und 2006 zugewiesen wird, beläuft sich somit gesamthaft auf geschätzte 5,7 Prozent.</p><p>Die Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle in der OKP beliefen sich per 31. Dezember 2003 auf 4264 Millionen Franken (27,8 Prozent der bezahlten Nettoleistungen) und per 31. Dezember 2004 auf 4488 Millionen (27,5 Prozent). Gemäss Budgetzahlen der Krankenversicherer ist per 31. Dezember 2005 in der OKP mit Rückstellungen von insgesamt 4697 Millionen (27,2 Prozent) und per 31. Dezember 2006 mit rund 4891 Millionen (26,5 Prozent) zu rechnen. Die Rückstellungen der Krankenversicherer dürften in der OKP zwischen 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2006 um rund 627 Millionen zulegen.</p><p>In der OKP dienen die Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle (bzw. versicherungstechnische Rückstellungen) zur Deckung der aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer später zu bezahlenden medizinischen Leistungen. Für die Prämienberechnung ist folglich der Anstieg des gesamten Leistungsvolumens massgebend und nicht die zeitliche Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer. Es ist also nicht so, dass in der OKP ein Anteil des Prämienvolumens (oder der Prämienerhöhungen) spezifisch für den Aufbau von Rückstellungen verwendet würde.</p><p>2. Die Reserven und Rückstellungen der Krankenversicherer müssen gemäss Artikel 80 KVV angelegt werden. Die Krankenversicherer hatten ihre Gelder per 31. Dezember 2004 bei Banken und/oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften (25 Prozent), in Wertpapieren (60 Prozent, wovon ein Viertel in Aktien und drei Viertel in Obligationen) und Immobilien (11 Prozent) angelegt. Die Anlagestrategie der Krankenversicherer ist konservativ ausgerichtet.</p><p>2003 erzielten die Krankenversicherer mit ihren Anlagen einen Nettoertrag von 275 Millionen Franken (durchschnittliche Nettorendite von 3,3 Prozent). 2004 waren es 147 Millionen Franken (1,7 Prozent). Für 2005 und 2006 rechnen die Krankenversicherer mit einem Nettoertrag von 187 Millionen bzw. 182 Millionen Franken (etwa 2,25 Prozent).</p><p>3. Die Versicherer sind gemäss Artikel 60 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gehalten, für die OKP eine besondere Betriebsrechnung zu führen. Diese Anforderung gilt auch für Anlagen und Erträge aus Anlagegeschäften. Die Betriebsrechnung jedes Versicherers unterliegt einer jährlichen Prüfung durch eine externe und unabhängige Revisionsstelle. Mit diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Einnahmen aus der OKP (Prämien und Anlageerträge) einzig zur Kostendeckung in der OKP (Leistungen und Verwaltungsaufwand) verwendet werden. Aufwand- oder Ertragsüberschüsse werden als OKP-Reserven verbucht.</p><p>4. Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden während eines Kalenderjahres erhoben und dienen dazu, die beanspruchten medizinischen Leistungen während des gleichen Jahres zu vergüten. Nicht alle in einem Kalenderjahr bezogenen medizinischen Leistungen werden aber auch im selben Jahr fakturiert (und folglich vergütet). Die OKP-Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle (bzw. versicherungstechnische Rückstellungen) dienen zur Deckung der aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen der Prämieneinnahme und der Kostenübernahme durch den Versicherer später zu bezahlenden medizinischen Leistungen. Es handelt sich hier um Fremdkapital, das für den Betrieb der Krankenversicherungen absolut notwendig ist. Eine Zentralisierung der OKP-Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle ist folglich weder wünschenswert noch möglich; auch nicht eine teilweise Zentralisierung.</p><p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich gegen die Einführung eines gemeinsamen Reservefonds für alle Krankenversicherer ausgesprochen (teilweise Zentralisierung der Reserven in der OKP), insbesondere auch in der Antwort auf das Postulat Rossini 04.3759, " KVG. Reserven, nationaler Fonds".</p><p>5. Nach Ansicht des Bundesrates sorgen Artikel 60 KVG und Artikel 85a KVV für ausreichend Transparenz und Sicherheit bei den Reserven und Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle.</p><p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Postulats Robbiani 05.3625, "Für eine bessere Information der Krankenversicherten", vor, einen Bericht auszuarbeiten, der u. a. eine Situationsanalyse bezüglich der Transparenz gegenüber den Versicherten beinhaltet und, je nach Ergebnissen, auch organisatorische und rechtsetzende Massnahmen enthält.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Krankenkassen bauen seit 2003 ihre Rückstellungen und Reserven deutlich aus. Ein Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 13. August 2001 hat den Bundesrat aufgefordert, die Transparenz der Rechnungslegung in diesem Bereich zu überprüfen und wenn notwendig zu erhöhen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist gemäss den dem BSV vorliegenden Rechnungs- und Budgetzahlen die Gesamtheit der Rückstellungen und Reserven der Krankenkassen per 31. Dezember 2003, 31. Dezember 2004, 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2006 absolut und im Verhältnis zu den jährlich zu bezahlenden Nettoleistungen? Welcher Anteil der Prämienerhöhungen wird 2003 bis 2006 dafür verwendet, Rückstellungen und Reserven aufzubauen? Welcher Anteil betrifft nicht unmittelbar betriebsnotwendige Rückstellungen? </p><p>2. Wie werden diese Rückstellungen und Reserven von den Krankenkassen angelegt? Welche Durchschnittsrendite ist auf diesen Anlagen erzielt bzw. budgetiert worden?</p><p>3. Welche Sicherheiten bestehen dafür, dass die Erträge oder geldwerten Leistungen aus diesen Anlagen vollumfänglich der obligatorischen Krankenversicherung zugute kommen und nicht dazu dienen, andere Aktivitäten der Krankenversicherer oder ihnen nahestehender Gesellschaften zu subventionieren?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass mit einer Zentralisierung der nicht unmittelbar betriebsnotwendigen Rückstellungen und Reserven deren Transparenz erhöht, deren Bewirtschaftung verbessert und deren Niveau gesenkt werden könnte?</p><p>5. Welche anderen Massnahmen hat er gegebenenfalls getroffen oder geplant, um die Transparenz und Sicherheit in der Rechnungslegung von Rückstellungen und Reserven im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung zu verbessern?</p>
- Rückstellungen und Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung
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