Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur

ShortId
05.1142
Id
20051142
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur
AdditionalIndexing
12;Schule;Subvention;Aufhebung einer Bestimmung;Gesetzbuch
1
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K05030103, Gesetzbuch
  • L05K1102030202, Subvention
  • L03K130204, Schule
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Systematische Sammlung des Bundesrechtes (SR) vereinzelt noch Erlasse enthält, deren materielle Gültigkeit in der Zwischenzeit entfallen ist, so beispielsweise, wenn im Erlass vorgesehene Massnahmen in der Zwischenzeit abgeschlossen sind. Solange aber eine formelle Aufhebung solcher Erlasse durch die erlassende Behörde unterbleibt, ist es dem Bundesrat bzw. der Bundeskanzlei verwehrt, sie formlos aus der SR zu entfernen.</p><p>Eine Gelegenheit, derartige Erlasse in einem vereinfachten Verfahren aufzuheben, bietet das vom Bundesrat am 7. September 2005 verabschiedete Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007. Im Rahmen dieses Projektes kann auch das im vorliegenden Vorstoss vorgebrachte Anliegen aufgenommen werden. Zusammen mit anderen Rechtserlassen soll geprüft werden, ob der Fortbestand des genannten Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1959 noch gerechtfertigt ist oder seine Aufhebung angezeigt ist.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die SR laufend zu aktualisieren. Er teilt somit die Auffassung, dass diese Sammlung auch von offensichtlich gegenstandslosen Erlassen zu entlasten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur vom 23. Dezember 1959 (SR 412.193) ist überholt. Seine formelle Weitergeltung bedeutet administrativen Ballast. Ich frage den Bundesrat an:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass der Bundesbeschluss aufzuheben sei?</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass die Sammlung des Bundesrechtes von obsoleten Erlassen zu entlasten sei?</p>
  • Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Systematische Sammlung des Bundesrechtes (SR) vereinzelt noch Erlasse enthält, deren materielle Gültigkeit in der Zwischenzeit entfallen ist, so beispielsweise, wenn im Erlass vorgesehene Massnahmen in der Zwischenzeit abgeschlossen sind. Solange aber eine formelle Aufhebung solcher Erlasse durch die erlassende Behörde unterbleibt, ist es dem Bundesrat bzw. der Bundeskanzlei verwehrt, sie formlos aus der SR zu entfernen.</p><p>Eine Gelegenheit, derartige Erlasse in einem vereinfachten Verfahren aufzuheben, bietet das vom Bundesrat am 7. September 2005 verabschiedete Teilprojekt "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007. Im Rahmen dieses Projektes kann auch das im vorliegenden Vorstoss vorgebrachte Anliegen aufgenommen werden. Zusammen mit anderen Rechtserlassen soll geprüft werden, ob der Fortbestand des genannten Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1959 noch gerechtfertigt ist oder seine Aufhebung angezeigt ist.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die SR laufend zu aktualisieren. Er teilt somit die Auffassung, dass diese Sammlung auch von offensichtlich gegenstandslosen Erlassen zu entlasten ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesbeschluss über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur vom 23. Dezember 1959 (SR 412.193) ist überholt. Seine formelle Weitergeltung bedeutet administrativen Ballast. Ich frage den Bundesrat an:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass der Bundesbeschluss aufzuheben sei?</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass die Sammlung des Bundesrechtes von obsoleten Erlassen zu entlasten sei?</p>
    • Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages an den Neubau der Fachschule Hard-Winterthur

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