SBB-Abstimmungspropaganda für sonntägliche Öffnungszeiten
- ShortId
-
05.1144
- Id
-
20051144
- Updated
-
24.06.2025 23:27
- Language
-
de
- Title
-
SBB-Abstimmungspropaganda für sonntägliche Öffnungszeiten
- AdditionalIndexing
-
15;48;Ladenöffnungszeiten;Sonntagsverkauf;SBB;Bahnhof;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Abstimmungskampf-Kosten;öffentliches Unternehmen;Abstimmungskampf
- 1
-
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L05K1801021103, SBB
- L06K070205030209, Sonntagsarbeit
- L07K07010501010901, Sonntagsverkauf
- L04K18030202, Bahnhof
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat sich 1991 im Zusammenhang mit der Abstimmung über den "Privaten Gestaltungsplan für die Gleisüberbauung HB-Südwest" zur Frage der Beteiligung der SBB an politischen Abstimmungskämpfen umfassend geäussert. Die SBB darf demnach "bei besonderer Betroffenheit" in einen Abstimmungskampf eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn das Abstimmungsgeschäft wirtschaftliche Interessen der SBB oder die Umsetzung ihres gesetzlichen oder statutenmässigen Auftrages berührt. Die SBB muss sodann ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise vertreten und darf sich keiner verpönten oder verwerflichen Mittel bedienen. Dazu gehört, dass nicht mit unverhältnismässigem Einsatz öffentlicher Mittel in den Abstimmungskampf eingegriffen wird. Grundsätzlich darf sich die SBB gleicher Informationsmittel bedienen, wie sie sonst im Abstimmungskampf verwendet werden. Das Bundesgericht hat namentlich Informationszeitungen, Informationsstände, Informationstafeln, Info-Tage, Inserate, Abstimmungsplakate, Verwendung des SBB-Logos sowie Meinungsäusserungen von SBB-Spitzenvertretern als zulässig erachtet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der laufenden SBB-Dachwerbekampagne "Täglich willkommen". Die SBB hat gegenüber dem Bundesrat unterstrichen, dass analoge Dachwerbekampagnen zugunsten der grossen Bahnhöfe bereits seit 2003 jährlich ein Mal durchgeführt werden und dass in der aktuellen Kampagne "Täglich willkommen" kein direkter Zusammenhang zur anstehenden Abstimmung über Änderung des Arbeitsgesetzes hergestellt wird.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet das von der SBB beabsichtigte Engagement im Abstimmungskampf um die Änderung des Arbeitsgesetzes gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes für zulässig. Die SBB ist ermächtigt, ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise wahrzunehmen.</p><p>3. Für die laufende Dachkampagne "Täglich willkommen" ist SBB Immobilien verantwortlich. Es gibt keine Bundesvertreter im Verwaltungsrat der SBB. Der gesamte Verwaltungsrat der SBB AG wird durch den Bundesrat gewählt. Der Verwaltungsrat ist über die Gesamtstrategie von SBB Immobilien informiert und hat ihr zugestimmt.</p><p>4. Die anfallenden Kosten für die Dachwerbekampagne bewegen sich im Rahmen der Vorjahre und werden vollumfänglich durch SBB Immobilien getragen. Die Werbeausgaben werden durch SBB Immobilien selbst erarbeitet; SBB Immobilien erhält keine Abgeltungen von der öffentlichen Hand. An der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitsgesetzes wird sich die SBB finanziell nicht beteiligen.</p><p>5. Die SBB hat dem Bundesrat versichert, dass hinsichtlich der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitsgesetzes das Verbot von politischen Aktionen auf dem SBB-Areal für alle interessierten Parteien gilt. Ebenso ist sichergestellt, dass der kommerzielle Plakataushang und die Werbung auf den Grossbildschirmen der grossen Bahnhöfe sowohl den Befürwortern wie auch den Gegnern offen stehen.</p><p>6. Der Bundesrat erachtet das Engagement der SBB für zulässig und den vom Bundesgericht abgesteckten Handlungsspielraum als für genügend klar. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für weiter gehende Regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der SBB-Werbung "Täglich willkommen" frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was meint er dazu, dass die SBB als staatsnahes und von öffentlichen Geldern mitgetragenes Unternehmen eine deutlich als Abstimmungskampagne wahrnehmbare Aktion durchführt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit von ihrer Position zu überzeugen?</p><p>2. Ist eine solche Kampagne für ein öffentliches Transportunternehmen in Bundesbesitz zulässig? Gehört das zu dessen Kernaufgaben? In wessen Interesse liegt diese Werbung letztlich?</p><p>3. Waren die Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der SBB über diese Kampagne informiert, und haben sie sie gebilligt?</p><p>4. Was kostet diese schweizweite Werbekampagne?</p><p>5. Ist es zulässig, SBB-Personal dazu einzusetzen, Werbematerial mit klar politischem Inhalt auf den Perrons zu verteilen?</p><p>6. Ist der Bund als Alleineigentümer der SBB bereit, dafür zu sorgen, dass künftig Ähnliches nicht mehr passiert?</p><p>7. Ist der Bund bereit, staatsnahe Unternehmen zu veranlassen, für politisch brisante Verlautbarungen oder Aktionen Regeln zu erlassen?</p>
- SBB-Abstimmungspropaganda für sonntägliche Öffnungszeiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgericht hat sich 1991 im Zusammenhang mit der Abstimmung über den "Privaten Gestaltungsplan für die Gleisüberbauung HB-Südwest" zur Frage der Beteiligung der SBB an politischen Abstimmungskämpfen umfassend geäussert. Die SBB darf demnach "bei besonderer Betroffenheit" in einen Abstimmungskampf eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn das Abstimmungsgeschäft wirtschaftliche Interessen der SBB oder die Umsetzung ihres gesetzlichen oder statutenmässigen Auftrages berührt. Die SBB muss sodann ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise vertreten und darf sich keiner verpönten oder verwerflichen Mittel bedienen. Dazu gehört, dass nicht mit unverhältnismässigem Einsatz öffentlicher Mittel in den Abstimmungskampf eingegriffen wird. Grundsätzlich darf sich die SBB gleicher Informationsmittel bedienen, wie sie sonst im Abstimmungskampf verwendet werden. Das Bundesgericht hat namentlich Informationszeitungen, Informationsstände, Informationstafeln, Info-Tage, Inserate, Abstimmungsplakate, Verwendung des SBB-Logos sowie Meinungsäusserungen von SBB-Spitzenvertretern als zulässig erachtet.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der laufenden SBB-Dachwerbekampagne "Täglich willkommen". Die SBB hat gegenüber dem Bundesrat unterstrichen, dass analoge Dachwerbekampagnen zugunsten der grossen Bahnhöfe bereits seit 2003 jährlich ein Mal durchgeführt werden und dass in der aktuellen Kampagne "Täglich willkommen" kein direkter Zusammenhang zur anstehenden Abstimmung über Änderung des Arbeitsgesetzes hergestellt wird.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet das von der SBB beabsichtigte Engagement im Abstimmungskampf um die Änderung des Arbeitsgesetzes gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes für zulässig. Die SBB ist ermächtigt, ihre Interessen in objektiver und sachlicher Weise wahrzunehmen.</p><p>3. Für die laufende Dachkampagne "Täglich willkommen" ist SBB Immobilien verantwortlich. Es gibt keine Bundesvertreter im Verwaltungsrat der SBB. Der gesamte Verwaltungsrat der SBB AG wird durch den Bundesrat gewählt. Der Verwaltungsrat ist über die Gesamtstrategie von SBB Immobilien informiert und hat ihr zugestimmt.</p><p>4. Die anfallenden Kosten für die Dachwerbekampagne bewegen sich im Rahmen der Vorjahre und werden vollumfänglich durch SBB Immobilien getragen. Die Werbeausgaben werden durch SBB Immobilien selbst erarbeitet; SBB Immobilien erhält keine Abgeltungen von der öffentlichen Hand. An der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitsgesetzes wird sich die SBB finanziell nicht beteiligen.</p><p>5. Die SBB hat dem Bundesrat versichert, dass hinsichtlich der Abstimmungskampagne zur Änderung des Arbeitsgesetzes das Verbot von politischen Aktionen auf dem SBB-Areal für alle interessierten Parteien gilt. Ebenso ist sichergestellt, dass der kommerzielle Plakataushang und die Werbung auf den Grossbildschirmen der grossen Bahnhöfe sowohl den Befürwortern wie auch den Gegnern offen stehen.</p><p>6. Der Bundesrat erachtet das Engagement der SBB für zulässig und den vom Bundesgericht abgesteckten Handlungsspielraum als für genügend klar. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für weiter gehende Regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der SBB-Werbung "Täglich willkommen" frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was meint er dazu, dass die SBB als staatsnahes und von öffentlichen Geldern mitgetragenes Unternehmen eine deutlich als Abstimmungskampagne wahrnehmbare Aktion durchführt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit von ihrer Position zu überzeugen?</p><p>2. Ist eine solche Kampagne für ein öffentliches Transportunternehmen in Bundesbesitz zulässig? Gehört das zu dessen Kernaufgaben? In wessen Interesse liegt diese Werbung letztlich?</p><p>3. Waren die Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der SBB über diese Kampagne informiert, und haben sie sie gebilligt?</p><p>4. Was kostet diese schweizweite Werbekampagne?</p><p>5. Ist es zulässig, SBB-Personal dazu einzusetzen, Werbematerial mit klar politischem Inhalt auf den Perrons zu verteilen?</p><p>6. Ist der Bund als Alleineigentümer der SBB bereit, dafür zu sorgen, dass künftig Ähnliches nicht mehr passiert?</p><p>7. Ist der Bund bereit, staatsnahe Unternehmen zu veranlassen, für politisch brisante Verlautbarungen oder Aktionen Regeln zu erlassen?</p>
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