Rückkehrförderung. Welche Mittel stehen zur Verfügung?
- ShortId
-
05.1146
- Id
-
20051146
- Updated
-
24.06.2025 21:33
- Language
-
de
- Title
-
Rückkehrförderung. Welche Mittel stehen zur Verfügung?
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;Rückkehrbeihilfe;Statistik
- 1
-
- L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 93 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) beinhaltet die Rückkehrhilfe des Bundes die Finanzierung rückkehrorientierter Ausbildungsprojekte, die Rückkehrberatung in der Schweiz sowie die Finanzierung länderspezifischer Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme und die Leistung individueller Rückkehrhilfe.</p><p>Im Rahmen der Programme für europäische Länder - d. h. für Serbien und Montenegro inklusive Kosovo, Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien - wurden von 2002 bis 2005 total 1 099 750 Franken an 490 Personen (70 Prozent männlichen, 30 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Durchschnittlich wurden 2244 Franken pro Person bezahlt. Im Rahmen dieser Programme wurden in Kosovo und in Mazedonien zusätzlich 6 Millionen Franken für Strukturhilfemassnahmen eingesetzt. Derzeit wird die Strategie Balkan 2003 bis 2006 für Serbien und Montenegro, inklusive Kosovo, sowie Bosnien-Herzegowina umgesetzt. Sie beinhaltet die Förderung der freiwilligen Rückkehr von verletzlichen Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz und die Realisierung von Strukturhilfeprojekten im Rahmen von 29 Millionen Franken für vier Jahre.</p><p>Weiter wurden im Rahmen von Programmen für Länder des Nahen Ostens, Zentral- und Südasiens - d. h. für die Türkei, Irak, Iran, Armenien sowie Sri Lanka - total 1 737 764 Franken an 807 Personen (71 Prozent männlichen, 29 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Dies ergibt einen Durchschnittsbetrag pro Person von 2153 Franken. In der Türkei, Armenien und Sri Lanka wurde zudem Strukturhilfe in der Höhe von total 1 095 040 Franken geleistet.</p><p>Schliesslich wurden in den letzten drei Jahren auch Länderprogramme für afrikanische Länder lanciert, namentlich für Angola, die Demokratische Republik Kongo und Nigeria. Ebenso wurde ein Regionalprogramm für die vier westafrikanischen Länder Mali, Burkina Faso, Guinea und Sierra Leone initiiert. Insgesamt wurden bisher 255 570 Franken an 70 Programmteilnehmende (77 Prozent männlichen, 23 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Der Durchschnittsbetrag pro Person beläuft sich damit auf 3651 Franken. Die Strukturhilfeausgaben für Angola und die vier westafrikanischen Länder betrugen insgesamt 1 173 976 Franken.</p><p>Weiter umfasst das Angebot der Rückkehrhilfe die Gewährung von individueller, länderunabhängiger Unterstützung im Falle der freiwilligen Ausreise. Diese beinhaltet die Finanzierung von individuellen Wiedereingliederungsprojekten im Einzelfall und bei Bedarf die medizinische Unterstützung. Neben den genannten Angeboten werden vom Bund auch die Rückreisekosten übernommen.</p><p>Im Rahmen der individuellen Rückkehrhilfe wurden von 2002 bis 2004 total 2 424 657 Franken an 3153 Personen (66 Prozent männlichen, und 34 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Dies ergibt einen durchschnittlichen Betrag von 769 Franken pro Person. Diese Hilfe wurde von Asylsuchenden aus folgenden Weltregionen in Anspruch genommen: 71 Prozent Europa, 8 Prozent Naher Osten, 5 Prozent Süd- und Südostasien, 8 Prozent Zentralasien, 2 Prozent Maghreb, 2 Prozent Westafrika, 3 Prozent übrige afrikanische Länder, 2 Prozent Lateinamerika.</p><p>Der durchschnittliche Frauenanteil im Bereich der Rückkehrförderung entspricht dem Anteil der Frauen im Asylbereich, der in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils bei 30 bis 40 Prozent lag.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, mir Auskunft zu erteilen über die finanziellen Mittel, die für die Rückkehrhilfe für abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den letzten drei Jahren bereitgestellt wurden. Die Angaben sollen aufgeschlüsselt sein nach Region, Art der Hilfe und Geschlecht.</p>
- Rückkehrförderung. Welche Mittel stehen zur Verfügung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 93 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) beinhaltet die Rückkehrhilfe des Bundes die Finanzierung rückkehrorientierter Ausbildungsprojekte, die Rückkehrberatung in der Schweiz sowie die Finanzierung länderspezifischer Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme und die Leistung individueller Rückkehrhilfe.</p><p>Im Rahmen der Programme für europäische Länder - d. h. für Serbien und Montenegro inklusive Kosovo, Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien - wurden von 2002 bis 2005 total 1 099 750 Franken an 490 Personen (70 Prozent männlichen, 30 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Durchschnittlich wurden 2244 Franken pro Person bezahlt. Im Rahmen dieser Programme wurden in Kosovo und in Mazedonien zusätzlich 6 Millionen Franken für Strukturhilfemassnahmen eingesetzt. Derzeit wird die Strategie Balkan 2003 bis 2006 für Serbien und Montenegro, inklusive Kosovo, sowie Bosnien-Herzegowina umgesetzt. Sie beinhaltet die Förderung der freiwilligen Rückkehr von verletzlichen Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz und die Realisierung von Strukturhilfeprojekten im Rahmen von 29 Millionen Franken für vier Jahre.</p><p>Weiter wurden im Rahmen von Programmen für Länder des Nahen Ostens, Zentral- und Südasiens - d. h. für die Türkei, Irak, Iran, Armenien sowie Sri Lanka - total 1 737 764 Franken an 807 Personen (71 Prozent männlichen, 29 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Dies ergibt einen Durchschnittsbetrag pro Person von 2153 Franken. In der Türkei, Armenien und Sri Lanka wurde zudem Strukturhilfe in der Höhe von total 1 095 040 Franken geleistet.</p><p>Schliesslich wurden in den letzten drei Jahren auch Länderprogramme für afrikanische Länder lanciert, namentlich für Angola, die Demokratische Republik Kongo und Nigeria. Ebenso wurde ein Regionalprogramm für die vier westafrikanischen Länder Mali, Burkina Faso, Guinea und Sierra Leone initiiert. Insgesamt wurden bisher 255 570 Franken an 70 Programmteilnehmende (77 Prozent männlichen, 23 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Der Durchschnittsbetrag pro Person beläuft sich damit auf 3651 Franken. Die Strukturhilfeausgaben für Angola und die vier westafrikanischen Länder betrugen insgesamt 1 173 976 Franken.</p><p>Weiter umfasst das Angebot der Rückkehrhilfe die Gewährung von individueller, länderunabhängiger Unterstützung im Falle der freiwilligen Ausreise. Diese beinhaltet die Finanzierung von individuellen Wiedereingliederungsprojekten im Einzelfall und bei Bedarf die medizinische Unterstützung. Neben den genannten Angeboten werden vom Bund auch die Rückreisekosten übernommen.</p><p>Im Rahmen der individuellen Rückkehrhilfe wurden von 2002 bis 2004 total 2 424 657 Franken an 3153 Personen (66 Prozent männlichen, und 34 Prozent weiblichen Geschlechtes) ausbezahlt. Dies ergibt einen durchschnittlichen Betrag von 769 Franken pro Person. Diese Hilfe wurde von Asylsuchenden aus folgenden Weltregionen in Anspruch genommen: 71 Prozent Europa, 8 Prozent Naher Osten, 5 Prozent Süd- und Südostasien, 8 Prozent Zentralasien, 2 Prozent Maghreb, 2 Prozent Westafrika, 3 Prozent übrige afrikanische Länder, 2 Prozent Lateinamerika.</p><p>Der durchschnittliche Frauenanteil im Bereich der Rückkehrförderung entspricht dem Anteil der Frauen im Asylbereich, der in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils bei 30 bis 40 Prozent lag.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, mir Auskunft zu erteilen über die finanziellen Mittel, die für die Rückkehrhilfe für abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den letzten drei Jahren bereitgestellt wurden. Die Angaben sollen aufgeschlüsselt sein nach Region, Art der Hilfe und Geschlecht.</p>
- Rückkehrförderung. Welche Mittel stehen zur Verfügung?
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