Extranachtschicht für Harry Potter
- ShortId
-
05.1153
- Id
-
20051153
- Updated
-
24.06.2025 23:17
- Language
-
de
- Title
-
Extranachtschicht für Harry Potter
- AdditionalIndexing
-
34;Post;Kostenrechnung;Buchhandel;Nachtarbeit;Werbung;Buch
- 1
-
- L05K1202030301, Buch
- L04K12020304, Buchhandel
- L04K12020202, Post
- L06K070205030207, Nachtarbeit
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0701010302, Werbung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für die Nachtzustellung des neuen Harry-Potter-Buches hat die Post mit dem Weltbildverlag ein Leistungspaket ausgehandelt, welches verschiedene Leistungen wie Zustellung, Werbemassnahmen und Logistikleistungen (Vorsortieren) beinhaltete. Dabei übernahm der Weltbildverlag auch einen Teil des Portos. Die Empfänger der Bücher, welche diese im Voraus beim Weltbildverlag bestellt haben, bezahlten lediglich den "regulären" Versandzuschlag des Weltbildverlages von Fr. 4.95.</p><p>2. Die Nachtzustellung durch die Post ist als Teil des gesamten Leistungspaketes mit dem Weltbildverlag zu sehen. Der Auftrag war für die Post kostendeckend. Die Summe des durch den Weltbildverlag bezahlten Betrages sowie der Versandzuschläge der Empfänger deckte die Kosten der Post (inklusive Nachtzustellung).</p><p>3. Andere Postkunden tragen somit keine Kosten der Harry-Potter-Organisation. Die Post ist an das Quersubventionierungsverbot gemäss Postgesetz gebunden, wonach Wettbewerbsdienste nicht mit Erträgen aus dem Universaldienst verbilligt werden dürfen.</p><p>4. Der Weltbildverlag ersuchte bei der Post direkt um eine Offerte für die Erbringung der Nachtzustellung. Die Harry-Potter-Aktion stellt ein Beispiel für eine innovative Leistungserbringung der Post im Wettbewerbsbereich dar.</p><p>5. Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Post im Vordergrund. Sie will in Zukunft ihre verschiedenen Logistikkompetenzen vermehrt bündeln, um so den Kunden individuelle Angebote unterbreiten zu können.</p><p>6. Die Post ist generell bereit, weitere Sonderlösungen für Kunden zu prüfen und zu organisieren. Diese Bereitschaft deckt sich mit dem bundesrätlichen Auftrag, wonach die Post auch im Bereich der Wettbewerbsdienste Erträge für die Finanzierung der Grundversorgung zu generieren hat. Alle ernst gemeinten Offertanfragen werden von der Post beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einigen Tagen ist ein neuer Harry-Potter-Band erschienen. Die künstlich geschürte und medial hervorragend orchestrierte Aufgeregtheit über dieses "epochale" Ereignis führte dazu, dass die Post tausendfach mitten in der Nacht das neue Buch zustellte. Es mussten dafür, wenn die Medien richtig berichtet haben, gegen 2000 Mitarbeiter der Post Extraschichten einlegen.</p><p>Es stellen sich dazu folgende Fragen:</p><p>1. Sind für diese Nachtzustellungen dem Absender oder den Empfängern Portozuschläge verrechnet worden?</p><p>2. Falls ja, wie hoch waren sie und decken sie die entstandenen Kosten der Spezialzustellung oder resultiert für die Post gar ein grösserer Gewinn, als wenn die Zustellung ganz normal am Tag mit der übrigen Post erfolgt wäre?</p><p>3. Falls keine kostendeckenden Zuschläge verrechnet wurden: Ist die Annahme richtig, dass alle anderen Postkunden die Kosten dieser Spezialzustellung indirekt mittragen mussten, und wie können sie sich dagegen wehren?</p><p>4. Was hat die Post zu dieser speziellen und meines Wissens doch beispiellosen Aktion bewegt?</p><p>5. Glaubt die Post, sich mit ihrem Mittun bei einer Kultur des billigen und aufgeregten Spektakels und der Events bei breiteren Bevölkerungskreisen Sympathien zu schaffen und damit im schärfer werdenden Wettbewerb um den Postmarkt besser bestehen zu können?</p><p>6. Ist die Post auch weiterhin offen für solche Nachtspezialzustellungen, und was müssen andere Postkunden tun, um ebenfalls zu derart werbewirksamen Spezialzustellungen zu kommen?</p>
- Extranachtschicht für Harry Potter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Für die Nachtzustellung des neuen Harry-Potter-Buches hat die Post mit dem Weltbildverlag ein Leistungspaket ausgehandelt, welches verschiedene Leistungen wie Zustellung, Werbemassnahmen und Logistikleistungen (Vorsortieren) beinhaltete. Dabei übernahm der Weltbildverlag auch einen Teil des Portos. Die Empfänger der Bücher, welche diese im Voraus beim Weltbildverlag bestellt haben, bezahlten lediglich den "regulären" Versandzuschlag des Weltbildverlages von Fr. 4.95.</p><p>2. Die Nachtzustellung durch die Post ist als Teil des gesamten Leistungspaketes mit dem Weltbildverlag zu sehen. Der Auftrag war für die Post kostendeckend. Die Summe des durch den Weltbildverlag bezahlten Betrages sowie der Versandzuschläge der Empfänger deckte die Kosten der Post (inklusive Nachtzustellung).</p><p>3. Andere Postkunden tragen somit keine Kosten der Harry-Potter-Organisation. Die Post ist an das Quersubventionierungsverbot gemäss Postgesetz gebunden, wonach Wettbewerbsdienste nicht mit Erträgen aus dem Universaldienst verbilligt werden dürfen.</p><p>4. Der Weltbildverlag ersuchte bei der Post direkt um eine Offerte für die Erbringung der Nachtzustellung. Die Harry-Potter-Aktion stellt ein Beispiel für eine innovative Leistungserbringung der Post im Wettbewerbsbereich dar.</p><p>5. Die Bedürfnisse der Kunden stehen bei der Post im Vordergrund. Sie will in Zukunft ihre verschiedenen Logistikkompetenzen vermehrt bündeln, um so den Kunden individuelle Angebote unterbreiten zu können.</p><p>6. Die Post ist generell bereit, weitere Sonderlösungen für Kunden zu prüfen und zu organisieren. Diese Bereitschaft deckt sich mit dem bundesrätlichen Auftrag, wonach die Post auch im Bereich der Wettbewerbsdienste Erträge für die Finanzierung der Grundversorgung zu generieren hat. Alle ernst gemeinten Offertanfragen werden von der Post beantwortet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor einigen Tagen ist ein neuer Harry-Potter-Band erschienen. Die künstlich geschürte und medial hervorragend orchestrierte Aufgeregtheit über dieses "epochale" Ereignis führte dazu, dass die Post tausendfach mitten in der Nacht das neue Buch zustellte. Es mussten dafür, wenn die Medien richtig berichtet haben, gegen 2000 Mitarbeiter der Post Extraschichten einlegen.</p><p>Es stellen sich dazu folgende Fragen:</p><p>1. Sind für diese Nachtzustellungen dem Absender oder den Empfängern Portozuschläge verrechnet worden?</p><p>2. Falls ja, wie hoch waren sie und decken sie die entstandenen Kosten der Spezialzustellung oder resultiert für die Post gar ein grösserer Gewinn, als wenn die Zustellung ganz normal am Tag mit der übrigen Post erfolgt wäre?</p><p>3. Falls keine kostendeckenden Zuschläge verrechnet wurden: Ist die Annahme richtig, dass alle anderen Postkunden die Kosten dieser Spezialzustellung indirekt mittragen mussten, und wie können sie sich dagegen wehren?</p><p>4. Was hat die Post zu dieser speziellen und meines Wissens doch beispiellosen Aktion bewegt?</p><p>5. Glaubt die Post, sich mit ihrem Mittun bei einer Kultur des billigen und aufgeregten Spektakels und der Events bei breiteren Bevölkerungskreisen Sympathien zu schaffen und damit im schärfer werdenden Wettbewerb um den Postmarkt besser bestehen zu können?</p><p>6. Ist die Post auch weiterhin offen für solche Nachtspezialzustellungen, und was müssen andere Postkunden tun, um ebenfalls zu derart werbewirksamen Spezialzustellungen zu kommen?</p>
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