A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland
- ShortId
-
05.1158
- Id
-
20051158
- Updated
-
24.06.2025 21:19
- Language
-
de
- Title
-
A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland
- AdditionalIndexing
-
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Schaffhausen (Kanton);Zürich (Kanton);Baugenehmigung;Verbandsbeschwerde
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K05040208, Verbandsbeschwerde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ja. Die in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Bührer 03.3047, "A4-Miniautobahn im Weinland. Zeitplan", vom 12. März 2003, gemachten Aussagen haben unverändert Gültigkeit.</p><p>2. Grundsätzlich liegen bei diesem Projekt keine aussergewöhnlichen Verzögerungen vor. Im November 2004 haben im Rahmen des Einspracheverfahrens 39 Einsprecher insgesamt 191 Punkte geltend gemacht. Das UVEK hat den Kanton Zürich in der Folge ermächtigt, mit den Einsprechern direkte Einspracheverhandlungen durchzuführen. Im Anschluss daran wurden in denjenigen Fällen, in denen keine Einigung zwischen dem Kanton und den Einsprechern erzielt werden konnte, Verhandlungen unter der Leitung des UVEK durchgeführt. Die entsprechenden Verhandlungen sind bis auf zwei Fälle abgeschlossen (Stand Januar 2006). Der Entscheid des UVEK zu den beiden noch hängigen Einsprachen fällt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2006. Dieser Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Insbesondere diese nicht beeinflussbare Dauer des Rechtsmittelverfahrens stellt einen Unsicherheitsfaktor dar.</p><p>3. Nein. Es sind keine Einsprachen von Umweltschutzorganisationen hängig, denen nach Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) bzw. nach Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) ein Beschwerderecht zukäme. Eine der beiden noch offenen Einsprachen wurde lediglich unter der Mitwirkung einer lokalen Flurgenossenschaft erhoben.</p><p>4. Die Verhandlungen wurden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten so rasch wie möglich durchgeführt. Eine weitere Beschleunigung des Einspracheverfahrens ist kaum möglich.</p><p>5. Der Termin für den Baubeginn hängt insbesondere vom weiteren Verlauf des unter Ziffer 2 beschriebenen Rechtsmittelverfahrens ab.</p><p>Gemäss dem 7. langfristigen Bauprogramm dürfte das Projekt jedoch zwischen 2007 und 2010 verwirklicht werden. Damit drängen sich aus heutiger Sicht keine Massnahmen zur Verkürzung der Bauzeit auf, zumal diese hohe Mehrkosten mit sich bringen würden. Sollte es wider Erwarten aber doch zu markanten Verzögerungen beim Baubeginn kommen, müsste diese Frage dannzumal nochmals beurteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. April 2003 hat der Bundesrat beschlossen, die zweispurige A4 zwischen der Kantonsgrenze Schaffhausen und Andelfingen mit Kosten von 140 Millionen Franken zu einer vierspurigen, richtungsgetrennten Miniautobahn auszubauen. Zu Recht ist in der Mitteilung über diesen Beschluss und in der Beantwortung meines Vorstosses vom 12. März 2003 festgehalten worden, dass diese Durchgangsachse mit einem überdurchschnittlich hohen Lastwagenanteil und einem täglichen Verkehrsaufkommen von über 25 000 Fahrzeugen zu den kritisch belasteten Abschnitten gehöre. Im Weiteren hielt der Bundesrat in der gleichen Erklärung fest: "Die A4 zwischen Winterthur und Schaffhausen ist eine Strecke mit grossem Verkehrsaufkommen und -nutzen. Nach den neuen bundesrätlichen Leitlinien werden diese Strecken prioritär realisiert." </p><p>Ungeachtet dieses Bekenntnisses zugunsten eines raschen Ausbaus dieses Abschnittes muss gemäss neusten Informationen erneut mit einer Verzögerung um ein oder mehrere Jahre gerechnet werden. Erschwerend kommt dazu, dass trotz der kurzen Strecke eine Bauzeit von drei Jahren eingeplant ist, sodass mit der Fertigstellung erst nach 2009 gerechnet werden könnte. Diese erneute Verzögerung steht im Widerspruch zur bundesrätlichen Absichtserklärung vom Frühjahr 2003 und zum Umstand, dass diese auch international wichtige Strecke längstens auf Autobahnniveau hätte gebracht werden müssen. Dazu kommt, dass Schaffhausen der einzige an einer Durchgangsachse liegende Kanton ohne Autobahnanschluss ist.</p><p>Angesichts der verkehrspolitisch und auch bezüglich Sicherheit ernsten Lage ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bejaht er weiterhin die Aussage, wonach es sich bei der A4 im Weinland um ein Projekt mit hohem Verkehrsnutzen und dementsprechend hoher Priorität handelt?</p><p>2. Welche Gründe sind für die erneute Verzögerung massgebend?</p><p>3. Sind bezüglich Einsprachen auch Verbandsbeschwerden hängig?</p><p>4. Was wird seitens des zuständigen Departementes unternommen, um die Behandlung der Einsprachen zu beschleunigen?</p><p>5. Mit welchem Baubeginn rechnet er aufgrund der neuesten Lage? Welche Massnahmen werden erwogen, um angesichts der drohenden Verzögerung die Bauzeit zu verkürzen?</p>
- A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ja. Die in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Bührer 03.3047, "A4-Miniautobahn im Weinland. Zeitplan", vom 12. März 2003, gemachten Aussagen haben unverändert Gültigkeit.</p><p>2. Grundsätzlich liegen bei diesem Projekt keine aussergewöhnlichen Verzögerungen vor. Im November 2004 haben im Rahmen des Einspracheverfahrens 39 Einsprecher insgesamt 191 Punkte geltend gemacht. Das UVEK hat den Kanton Zürich in der Folge ermächtigt, mit den Einsprechern direkte Einspracheverhandlungen durchzuführen. Im Anschluss daran wurden in denjenigen Fällen, in denen keine Einigung zwischen dem Kanton und den Einsprechern erzielt werden konnte, Verhandlungen unter der Leitung des UVEK durchgeführt. Die entsprechenden Verhandlungen sind bis auf zwei Fälle abgeschlossen (Stand Januar 2006). Der Entscheid des UVEK zu den beiden noch hängigen Einsprachen fällt voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2006. Dieser Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Insbesondere diese nicht beeinflussbare Dauer des Rechtsmittelverfahrens stellt einen Unsicherheitsfaktor dar.</p><p>3. Nein. Es sind keine Einsprachen von Umweltschutzorganisationen hängig, denen nach Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) bzw. nach Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) ein Beschwerderecht zukäme. Eine der beiden noch offenen Einsprachen wurde lediglich unter der Mitwirkung einer lokalen Flurgenossenschaft erhoben.</p><p>4. Die Verhandlungen wurden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten so rasch wie möglich durchgeführt. Eine weitere Beschleunigung des Einspracheverfahrens ist kaum möglich.</p><p>5. Der Termin für den Baubeginn hängt insbesondere vom weiteren Verlauf des unter Ziffer 2 beschriebenen Rechtsmittelverfahrens ab.</p><p>Gemäss dem 7. langfristigen Bauprogramm dürfte das Projekt jedoch zwischen 2007 und 2010 verwirklicht werden. Damit drängen sich aus heutiger Sicht keine Massnahmen zur Verkürzung der Bauzeit auf, zumal diese hohe Mehrkosten mit sich bringen würden. Sollte es wider Erwarten aber doch zu markanten Verzögerungen beim Baubeginn kommen, müsste diese Frage dannzumal nochmals beurteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. April 2003 hat der Bundesrat beschlossen, die zweispurige A4 zwischen der Kantonsgrenze Schaffhausen und Andelfingen mit Kosten von 140 Millionen Franken zu einer vierspurigen, richtungsgetrennten Miniautobahn auszubauen. Zu Recht ist in der Mitteilung über diesen Beschluss und in der Beantwortung meines Vorstosses vom 12. März 2003 festgehalten worden, dass diese Durchgangsachse mit einem überdurchschnittlich hohen Lastwagenanteil und einem täglichen Verkehrsaufkommen von über 25 000 Fahrzeugen zu den kritisch belasteten Abschnitten gehöre. Im Weiteren hielt der Bundesrat in der gleichen Erklärung fest: "Die A4 zwischen Winterthur und Schaffhausen ist eine Strecke mit grossem Verkehrsaufkommen und -nutzen. Nach den neuen bundesrätlichen Leitlinien werden diese Strecken prioritär realisiert." </p><p>Ungeachtet dieses Bekenntnisses zugunsten eines raschen Ausbaus dieses Abschnittes muss gemäss neusten Informationen erneut mit einer Verzögerung um ein oder mehrere Jahre gerechnet werden. Erschwerend kommt dazu, dass trotz der kurzen Strecke eine Bauzeit von drei Jahren eingeplant ist, sodass mit der Fertigstellung erst nach 2009 gerechnet werden könnte. Diese erneute Verzögerung steht im Widerspruch zur bundesrätlichen Absichtserklärung vom Frühjahr 2003 und zum Umstand, dass diese auch international wichtige Strecke längstens auf Autobahnniveau hätte gebracht werden müssen. Dazu kommt, dass Schaffhausen der einzige an einer Durchgangsachse liegende Kanton ohne Autobahnanschluss ist.</p><p>Angesichts der verkehrspolitisch und auch bezüglich Sicherheit ernsten Lage ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Bejaht er weiterhin die Aussage, wonach es sich bei der A4 im Weinland um ein Projekt mit hohem Verkehrsnutzen und dementsprechend hoher Priorität handelt?</p><p>2. Welche Gründe sind für die erneute Verzögerung massgebend?</p><p>3. Sind bezüglich Einsprachen auch Verbandsbeschwerden hängig?</p><p>4. Was wird seitens des zuständigen Departementes unternommen, um die Behandlung der Einsprachen zu beschleunigen?</p><p>5. Mit welchem Baubeginn rechnet er aufgrund der neuesten Lage? Welche Massnahmen werden erwogen, um angesichts der drohenden Verzögerung die Bauzeit zu verkürzen?</p>
- A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland
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