Gebundene Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken
- ShortId
-
05.1162
- Id
-
20051162
- Updated
-
24.06.2025 23:11
- Language
-
de
- Title
-
Gebundene Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken
- AdditionalIndexing
-
28;Steuerabzug;Altersvorsorge;Einkommen der privaten Haushalte;Familienunterhalt;Lebenshaltungskosten
- 1
-
- L04K01040101, Altersvorsorge
- L05K0704020204, Lebenshaltungskosten
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L05K0704050201, Einkommen der privaten Haushalte
- L04K11070304, Steuerabzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat kann die Einführung der vorgeschlagenen Form der Selbstvorsorge aus folgenden juristischen und materiellen Gründen nicht unterstützen.</p><p>Der dem Dreisäulenkonzept zugrunde liegende Verfassungsauftrag (Art. 111 Abs. 1 BV) nennt ausdrücklich die zu versichernden Risiken, nämlich Alter, Tod und Invalidität. Für den Erwerb von Wohneigentum oder für die in Artikel 5 des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dezember 1993 genannten Fälle (Wegzug ins Ausland, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit usw.) ist es heute mit der zweiten und dritten Säule bereits möglich, Kapital vorzubeziehen. Damit sind die Grenzen des Machbaren in Bezug auf die Vorsorge erreicht. Der Bund ist gestützt auf den Verfassungsauftrag nicht befugt, ein Vorsorgesystem zur Überbrückung von Einkommenslücken einzuführen.</p><p>Geht es einzig um die Einführung von steuerlichen Vorteilen, so hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, diese im Rahmen von Artikel 127 BV (Grundsätze der Besteuerung) im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden einzuführen. Diesbezüglich ist der Bundesrat nicht bereit, die bestehenden Möglichkeiten auszuweiten, insbesondere jene der Säule 3a, hat er sich doch erst kürzlich gegen die Verwendung von Mitteln der zweiten Säule zu Weiterbildungszwecken ausgesprochen (vgl. Motion CVP-Fraktion 05.3643). Für die Überbrückung von künftigen Einkommenseinbussen bzw. -lücken ist jeder Einzelne selbst verantwortlich.</p><p>2. Es ist weder angezeigt noch wünschenswert, dass der Bundesrat zur Überbrückung von künftigen Einkommenseinbussen bzw. -lücken steuerliche Vorteile wie bei der Säule 3a einführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Viele Paare - ob verheiratet oder im Konkubinat lebend - verfügen im Zeitpunkt vor der Gründung einer Familie über zwei Einkommen. Diese Doppelverdiener leben meistens in wirtschaftlich guten Verhältnissen. Mit der Geburt eines oder mehrerer Kinder reduziert sich das Familieneinkommen in der Regel erheblich, und der Lebensstandard muss nach unten korrigiert werden.</p><p>Eine vergleichbare Situation ergibt sich auch in sogenannten "Karriere-Berufen". Dabei denke ich an jene Berufe, bei denen man während einer gewissen Zeit überdurchschnittlich gut verdient, während nach Abschluss der Karriere wirtschaftlich schlechtere Bedingungen vorherrschen (Berufssportler, Künstler usw.). Nach Beendigung einer Karriere muss oft eine berufliche Neuausrichtung vorgenommen werden, und der Schritt zum traditionellen Arbeitnehmer ist oft mit einem massiven finanziellen Einschnitt verbunden.</p><p>In den Zeitraum des reduzierten Einkommens fallen häufig auch höhere finanzielle Verpflichtungen, z. B. die Gründung einer Familie oder Ausbildungs- und Weiterbildungskosten. Es ergibt sich ein Vorsorgebedarf für die Phase nach Abschluss des Doppelverdienerstatus. Die finanzielle Vorsorge sollte sich daher bei diesen Bevölkerungsgruppen zusätzlich zur ordentlichen Altersvorsorge gerade auch an diesem Wechselzeitpunkt orientieren.</p><p>Aufgrund der in der ersten Phase des aktiven Berufslebens erzielten überdurchschnittlich hohen finanziellen Einkünfte sollten diese Bevölkerungsgruppen ihren Vorsorgebedarf für die zweite Phase des Berufslebens auf freiwilliger Basis (Selbstverantwortung) absichern können. Als Lösungsansatz sehe ich die Schaffung einer neuen Form der gebundenen Vorsorge, die sich von den bestehenden Möglichkeiten der Altersvorsorge abgrenzt. Als Anreiz müsste dieser Vorsorgeplan steuerliche Vorteile aufweisen analog der bestehenden gebundenen Vorsorge der Säule 3a. Konkret sollen die während der ersten Phase des aktiven Berufslebens einbezahlten Sparprämien vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die ordentliche Besteuerung erfolgt dann in der zweiten Phase des aktiven Berufslebens zum Zeitpunkt des Bezuges des angesparten Kapitals, wobei der Bezug zwingend vor dem 60. Altersjahr zu erfolgen hat. Die Besteuerung erfolgt somit aufgeschoben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unterstützt er die Einführung einer neuen Form der gebundenen Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken während des aktiven Berufslebens?</p><p>2. Ist er bereit, bei der gebundenen Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken die gleichen steuerlichen Vorteile zu gewähren wie bei der gebundenen Vorsorge der Säule 3a?</p>
- Gebundene Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat kann die Einführung der vorgeschlagenen Form der Selbstvorsorge aus folgenden juristischen und materiellen Gründen nicht unterstützen.</p><p>Der dem Dreisäulenkonzept zugrunde liegende Verfassungsauftrag (Art. 111 Abs. 1 BV) nennt ausdrücklich die zu versichernden Risiken, nämlich Alter, Tod und Invalidität. Für den Erwerb von Wohneigentum oder für die in Artikel 5 des Freizügigkeitsgesetzes vom 17. Dezember 1993 genannten Fälle (Wegzug ins Ausland, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit usw.) ist es heute mit der zweiten und dritten Säule bereits möglich, Kapital vorzubeziehen. Damit sind die Grenzen des Machbaren in Bezug auf die Vorsorge erreicht. Der Bund ist gestützt auf den Verfassungsauftrag nicht befugt, ein Vorsorgesystem zur Überbrückung von Einkommenslücken einzuführen.</p><p>Geht es einzig um die Einführung von steuerlichen Vorteilen, so hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, diese im Rahmen von Artikel 127 BV (Grundsätze der Besteuerung) im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden einzuführen. Diesbezüglich ist der Bundesrat nicht bereit, die bestehenden Möglichkeiten auszuweiten, insbesondere jene der Säule 3a, hat er sich doch erst kürzlich gegen die Verwendung von Mitteln der zweiten Säule zu Weiterbildungszwecken ausgesprochen (vgl. Motion CVP-Fraktion 05.3643). Für die Überbrückung von künftigen Einkommenseinbussen bzw. -lücken ist jeder Einzelne selbst verantwortlich.</p><p>2. Es ist weder angezeigt noch wünschenswert, dass der Bundesrat zur Überbrückung von künftigen Einkommenseinbussen bzw. -lücken steuerliche Vorteile wie bei der Säule 3a einführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Viele Paare - ob verheiratet oder im Konkubinat lebend - verfügen im Zeitpunkt vor der Gründung einer Familie über zwei Einkommen. Diese Doppelverdiener leben meistens in wirtschaftlich guten Verhältnissen. Mit der Geburt eines oder mehrerer Kinder reduziert sich das Familieneinkommen in der Regel erheblich, und der Lebensstandard muss nach unten korrigiert werden.</p><p>Eine vergleichbare Situation ergibt sich auch in sogenannten "Karriere-Berufen". Dabei denke ich an jene Berufe, bei denen man während einer gewissen Zeit überdurchschnittlich gut verdient, während nach Abschluss der Karriere wirtschaftlich schlechtere Bedingungen vorherrschen (Berufssportler, Künstler usw.). Nach Beendigung einer Karriere muss oft eine berufliche Neuausrichtung vorgenommen werden, und der Schritt zum traditionellen Arbeitnehmer ist oft mit einem massiven finanziellen Einschnitt verbunden.</p><p>In den Zeitraum des reduzierten Einkommens fallen häufig auch höhere finanzielle Verpflichtungen, z. B. die Gründung einer Familie oder Ausbildungs- und Weiterbildungskosten. Es ergibt sich ein Vorsorgebedarf für die Phase nach Abschluss des Doppelverdienerstatus. Die finanzielle Vorsorge sollte sich daher bei diesen Bevölkerungsgruppen zusätzlich zur ordentlichen Altersvorsorge gerade auch an diesem Wechselzeitpunkt orientieren.</p><p>Aufgrund der in der ersten Phase des aktiven Berufslebens erzielten überdurchschnittlich hohen finanziellen Einkünfte sollten diese Bevölkerungsgruppen ihren Vorsorgebedarf für die zweite Phase des Berufslebens auf freiwilliger Basis (Selbstverantwortung) absichern können. Als Lösungsansatz sehe ich die Schaffung einer neuen Form der gebundenen Vorsorge, die sich von den bestehenden Möglichkeiten der Altersvorsorge abgrenzt. Als Anreiz müsste dieser Vorsorgeplan steuerliche Vorteile aufweisen analog der bestehenden gebundenen Vorsorge der Säule 3a. Konkret sollen die während der ersten Phase des aktiven Berufslebens einbezahlten Sparprämien vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Die ordentliche Besteuerung erfolgt dann in der zweiten Phase des aktiven Berufslebens zum Zeitpunkt des Bezuges des angesparten Kapitals, wobei der Bezug zwingend vor dem 60. Altersjahr zu erfolgen hat. Die Besteuerung erfolgt somit aufgeschoben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Unterstützt er die Einführung einer neuen Form der gebundenen Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken während des aktiven Berufslebens?</p><p>2. Ist er bereit, bei der gebundenen Vorsorge zur Überbrückung von Einkommenslücken die gleichen steuerlichen Vorteile zu gewähren wie bei der gebundenen Vorsorge der Säule 3a?</p>
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