Neuraltherapie

ShortId
05.1168
Id
20051168
Updated
24.06.2025 22:56
Language
de
Title
Neuraltherapie
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Therapeutik;alternative Medizin
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050202, alternative Medizin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Änderung vom 2. Juni 2005 des Anhangs 1 Ziffer 10 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) hat folgenden Wortlaut (vgl. AS 2005 2875):</p><p>"Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:</p><p>....</p><p>Ziff. II</p><p>Der Anhang 1 Ziffer 10 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 wird wie folgt geändert:</p><p>....</p><p>Massnahmen; Leistungspflicht; Voraussetzungen; gültig ab</p><p>Neuraltherapie; Nein; -; 1. Juli 2005</p><p>....</p><p>Ziff. III</p><p>Diese Änderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft."</p><p>2. Die KLV ist eine Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI). Änderungen der KLV werden nicht in der Verordnung selbst begründet. Die Argumente, die der Vorsteher des EDI am 3. Juni 2005 den Medien dargelegt hat, finden sich in der Medienmitteilung und den Erläuterungen zum Entscheid. Die massgeblichen Unterlagen sind auf der Homepage des BAG unter Dienste (Medienmitteilung) und unter Krankenversicherung (Gesetze) abrufbar.</p><p>3. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen ist eine beratende Kommission des EDI. Als solche hat sie in Kenntnis der Ergebnisse des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit aller fünf komplementärmedizinischen Methoden, also auch der Neuraltherapie, mit qualifizierter Mehrheit verneint.</p><p>4. Die Ergebnisse zur Neuraltherapie gemäss Schlussbericht PEK waren hinsichtlich:</p><p>- Wirksamkeit: Es gibt nur sehr wenige klinische Studien zur Neuraltherapie. Randomisierte oder nichtrandomisierte kontrollierte Studien fehlen für die speziell untersuchten Gebiete "Kopfschmerz" und "Erkrankungen des Bewegungsapparates" ganz. Die Kasuistiken und meist retrospektiven, unkontrollierten Studien werden als methodisch wenig überzeugend beurteilt. Die Wirksamkeit der Neuraltherapie ist weder belegt noch ausgeschlossen.</p><p>- Zweckmässigkeit: Beurteilt wurden die Sicherheit und die Nachfrage. Die Sicherheit wird als relativ gross beschrieben, wobei sich diese Einschätzung nur auf Angaben von Experten und Anwendern bezieht, nicht jedoch auf systematische Erhebungen bzw. Studien. Die Nachfrage wird als gering eingestuft.</p><p>- Wirtschaftlichkeit: Es wurden nur Aussagen zu den Kosten und weniger zum Kosten-Nutzen-Verhältnis gemacht. Der Schlussbericht PEK zeigt auf, dass die Kosten pro Arzt bzw. pro Patient in der Komplementärmedizin tendenziell günstiger sind, wobei sich die Neuraltherapie aber am oberen Ende der Verteilung innerhalb der Komplementärmedizin bewegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Auskünfte zu geben:</p><p>1. Mit Beschluss vom 3. Juni 2005 wurde die Neuraltherapie aus der KLV ausgeschlossen: Wie lautet der Beschluss im Wortlaut?</p><p>2. Wie lautet die Begründung des Beschlusses im Wortlaut?</p><p>3. Wie lautete der Antrag der ELK an den Bundesrat im Wortlaut?</p><p>4. Welches sind die Ergebnisse des PEK-Projektes betreffend die Neuraltherapie in Bezug auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit?</p>
  • Neuraltherapie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Änderung vom 2. Juni 2005 des Anhangs 1 Ziffer 10 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) hat folgenden Wortlaut (vgl. AS 2005 2875):</p><p>"Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet:</p><p>....</p><p>Ziff. II</p><p>Der Anhang 1 Ziffer 10 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 wird wie folgt geändert:</p><p>....</p><p>Massnahmen; Leistungspflicht; Voraussetzungen; gültig ab</p><p>Neuraltherapie; Nein; -; 1. Juli 2005</p><p>....</p><p>Ziff. III</p><p>Diese Änderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft."</p><p>2. Die KLV ist eine Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI). Änderungen der KLV werden nicht in der Verordnung selbst begründet. Die Argumente, die der Vorsteher des EDI am 3. Juni 2005 den Medien dargelegt hat, finden sich in der Medienmitteilung und den Erläuterungen zum Entscheid. Die massgeblichen Unterlagen sind auf der Homepage des BAG unter Dienste (Medienmitteilung) und unter Krankenversicherung (Gesetze) abrufbar.</p><p>3. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen ist eine beratende Kommission des EDI. Als solche hat sie in Kenntnis der Ergebnisse des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit aller fünf komplementärmedizinischen Methoden, also auch der Neuraltherapie, mit qualifizierter Mehrheit verneint.</p><p>4. Die Ergebnisse zur Neuraltherapie gemäss Schlussbericht PEK waren hinsichtlich:</p><p>- Wirksamkeit: Es gibt nur sehr wenige klinische Studien zur Neuraltherapie. Randomisierte oder nichtrandomisierte kontrollierte Studien fehlen für die speziell untersuchten Gebiete "Kopfschmerz" und "Erkrankungen des Bewegungsapparates" ganz. Die Kasuistiken und meist retrospektiven, unkontrollierten Studien werden als methodisch wenig überzeugend beurteilt. Die Wirksamkeit der Neuraltherapie ist weder belegt noch ausgeschlossen.</p><p>- Zweckmässigkeit: Beurteilt wurden die Sicherheit und die Nachfrage. Die Sicherheit wird als relativ gross beschrieben, wobei sich diese Einschätzung nur auf Angaben von Experten und Anwendern bezieht, nicht jedoch auf systematische Erhebungen bzw. Studien. Die Nachfrage wird als gering eingestuft.</p><p>- Wirtschaftlichkeit: Es wurden nur Aussagen zu den Kosten und weniger zum Kosten-Nutzen-Verhältnis gemacht. Der Schlussbericht PEK zeigt auf, dass die Kosten pro Arzt bzw. pro Patient in der Komplementärmedizin tendenziell günstiger sind, wobei sich die Neuraltherapie aber am oberen Ende der Verteilung innerhalb der Komplementärmedizin bewegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Auskünfte zu geben:</p><p>1. Mit Beschluss vom 3. Juni 2005 wurde die Neuraltherapie aus der KLV ausgeschlossen: Wie lautet der Beschluss im Wortlaut?</p><p>2. Wie lautet die Begründung des Beschlusses im Wortlaut?</p><p>3. Wie lautete der Antrag der ELK an den Bundesrat im Wortlaut?</p><p>4. Welches sind die Ergebnisse des PEK-Projektes betreffend die Neuraltherapie in Bezug auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit?</p>
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