Tausend Hinrichtungen in den USA. Reaktion der Schweiz

ShortId
05.1169
Id
20051169
Updated
24.06.2025 22:52
Language
de
Title
Tausend Hinrichtungen in den USA. Reaktion der Schweiz
AdditionalIndexing
08;diplomatische Beziehungen;Todesstrafe;Menschenrechte;USA
1
  • L04K05010114, Todesstrafe
  • L04K03050305, USA
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat verurteilt die Todesstrafe, wo immer und wann immer sie angewandt wird. In den USA selber findet seit Jahr und Tag eine intensive Diskussion über die Todesstrafe statt. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte beispielsweise 2002, dass die Hinrichtung von geistig Behinderten verfassungswidrig sei. Am 2. März 2005 erklärte er auch die Todesstrafe bei Menschen, die zur Tatzeit minderjährig waren, für verfassungswidrig. Im Übrigen ist die Zahl der Todesurteile in den USA seit 1998 rückläufig und erreichte Ende 2005 den tiefsten Stand seit über dreissig Jahren.</p><p>2. Der Bundesrat verurteilt die Anwendung der Todesstrafe regelmässig an der jährlichen Tagung der Uno-Menschenrechtskommission in Genf. Im Rahmen der OSZE lädt die Schweiz die Mitgliedländer der Organisation regelmässig ein, die Todesstrafe abzuschaffen. An den Jahrestagungen zur Umsetzung der menschlichen Dimension der OSZE hat die Schweizer Delegation die USA - und andere Länder - in ihren Erklärungen immer öffentlich dazu aufgerufen, auf die Todesstrafe zu verzichten, insbesondere für Jugendliche und geistig behinderte Menschen.</p><p>Anlässlich der ersten Sitzung des Ständigen Rates der OSZE nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten vom 2. März 2005 (s. oben) begrüsste die Schweizer Delegation in Wien dieses Urteil und bezeichnete es als einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Schliesslich ist daran zu erinnern, dass die Schweiz das Programm des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zur Abschaffung der Todesstrafe finanziell unterstützt.</p><p>Auf bilateraler Ebene interveniert die Schweizer Regierung über unsere Botschaft in Washington. Wir richten regelmässig ein Gnadengesuch an den Gouverneur des Hinrichtungsstaates, wenn Personen, die zur Tatzeit minderjährig waren (Abschaffung 2005), geistig Behinderte (Abschaffung 2002) oder Ausländer hingerichtet werden sollen, bei denen das Recht auf konsularischen Schutz verletzt wurde. Zudem unterstützt die Schweiz häufig die Amici Curiae der Europäischen Union oder der Organisation Amerikanischer Staaten. Schliesslich intervenieren die schweizerischen Behörden auch bei hochrangigen bilateralen Treffen mit amerikanischen Behörden.</p><p>Die Schweizerische Botschaft in Washington arbeitet seit Jahren eng mit einer NGO zusammen, die auf das Problem der Todesstrafe spezialisiert ist. Diese NGO bemüht sich z. B., die Ausbildung von Pflichtverteidigern für Fälle, die mit der Todesstrafe bestraft werden können, zu verbessern. 2005 organisierten unsere Vertretungen in Houston und Chicago in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik in beiden Städten eine Ausstellung über die Todesstrafe.</p><p>3. Wie unter Punkt 2 erwähnt, interveniert der Bundesrat in dieser Frage regelmässig. Die nächste Gelegenheit für eine öffentliche Erklärung auf hochrangiger Ebene bietet die Tagung der Uno-Menschenrechtskommission.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz gehört zu den 121 Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben. Anders verhält es sich mit den USA, die als eine der wenigen Demokratien die Todesstrafe immer noch zulassen. So hat die Weltöffentlichkeit kurz vor dem diesjährigen Menschenrechtstag, dem 10. Dezember 2005, die tausendste Hinrichtung in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 zur Kenntnis nehmen müssen. Im Bundesstaat North Carolina wurde am 2. Dezember das Todesurteil gegen Kenneth Boyd mit einer Giftspritze vollstreckt. Im Gegensatz zu Boyd, der ein Weisser war, waren in den letzten dreissig Jahren gemäss Angaben anerkannter Menschenrechtsorganisationen Personen mit dunkler Hautfarbe, die wirtschaftlich benachteiligt sind oder keinen Zugang zu kompetenten Anwältinnen und Anwälten haben, in der Gruppe der Todeskandidatinnen und -kandidaten klar überrepräsentiert. Dazu waren viele zum Tod Verurteilte zum Zeitpunkt ihrer Tatzeit minderjährig oder geistig behindert, andere litten zur Tatzeit unter grossen psychischen Problemen. Seit 1990 sind mindestens 122 Menschen zum Tode verurteilt worden, deren Unschuld später bewiesen werden konnte.</p><p>Ich richte in diesem Zusammenhang folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er mit mir einverstanden, dass die USA durch die in verschiedenen Bundesstaaten anhaltende Praktizierung der Todesstrafe der weltweiten Umsetzung eines menschenrechtlichen Kernanliegens enorm schaden, und hält er es auch für nötig, dies öffentlich zu machen?</p><p>2. Bei welchen Gelegenheiten hat er sich in der Vergangenheit bilateral oder multilateral z. B. im Rahmen der Uno oder der OSZE zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe in den USA ausgesprochen oder sich mindestens für die Einführung eines Moratoriums der Exekutionen eingesetzt?</p><p>3. Ist er angesichts der bereits tausendsten Hinrichtung bereit, gezielt - allenfalls zusammen mit weiteren Staaten - bei der amerikanischen Regierung zu intervenieren und die amerikanische Praxis auch im Rahmen der Uno wie der OSZE zu thematisieren? Welche nächsten Gelegenheiten bieten sich dafür an?</p>
  • Tausend Hinrichtungen in den USA. Reaktion der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat verurteilt die Todesstrafe, wo immer und wann immer sie angewandt wird. In den USA selber findet seit Jahr und Tag eine intensive Diskussion über die Todesstrafe statt. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte beispielsweise 2002, dass die Hinrichtung von geistig Behinderten verfassungswidrig sei. Am 2. März 2005 erklärte er auch die Todesstrafe bei Menschen, die zur Tatzeit minderjährig waren, für verfassungswidrig. Im Übrigen ist die Zahl der Todesurteile in den USA seit 1998 rückläufig und erreichte Ende 2005 den tiefsten Stand seit über dreissig Jahren.</p><p>2. Der Bundesrat verurteilt die Anwendung der Todesstrafe regelmässig an der jährlichen Tagung der Uno-Menschenrechtskommission in Genf. Im Rahmen der OSZE lädt die Schweiz die Mitgliedländer der Organisation regelmässig ein, die Todesstrafe abzuschaffen. An den Jahrestagungen zur Umsetzung der menschlichen Dimension der OSZE hat die Schweizer Delegation die USA - und andere Länder - in ihren Erklärungen immer öffentlich dazu aufgerufen, auf die Todesstrafe zu verzichten, insbesondere für Jugendliche und geistig behinderte Menschen.</p><p>Anlässlich der ersten Sitzung des Ständigen Rates der OSZE nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten vom 2. März 2005 (s. oben) begrüsste die Schweizer Delegation in Wien dieses Urteil und bezeichnete es als einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Schliesslich ist daran zu erinnern, dass die Schweiz das Programm des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zur Abschaffung der Todesstrafe finanziell unterstützt.</p><p>Auf bilateraler Ebene interveniert die Schweizer Regierung über unsere Botschaft in Washington. Wir richten regelmässig ein Gnadengesuch an den Gouverneur des Hinrichtungsstaates, wenn Personen, die zur Tatzeit minderjährig waren (Abschaffung 2005), geistig Behinderte (Abschaffung 2002) oder Ausländer hingerichtet werden sollen, bei denen das Recht auf konsularischen Schutz verletzt wurde. Zudem unterstützt die Schweiz häufig die Amici Curiae der Europäischen Union oder der Organisation Amerikanischer Staaten. Schliesslich intervenieren die schweizerischen Behörden auch bei hochrangigen bilateralen Treffen mit amerikanischen Behörden.</p><p>Die Schweizerische Botschaft in Washington arbeitet seit Jahren eng mit einer NGO zusammen, die auf das Problem der Todesstrafe spezialisiert ist. Diese NGO bemüht sich z. B., die Ausbildung von Pflichtverteidigern für Fälle, die mit der Todesstrafe bestraft werden können, zu verbessern. 2005 organisierten unsere Vertretungen in Houston und Chicago in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik in beiden Städten eine Ausstellung über die Todesstrafe.</p><p>3. Wie unter Punkt 2 erwähnt, interveniert der Bundesrat in dieser Frage regelmässig. Die nächste Gelegenheit für eine öffentliche Erklärung auf hochrangiger Ebene bietet die Tagung der Uno-Menschenrechtskommission.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz gehört zu den 121 Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben. Anders verhält es sich mit den USA, die als eine der wenigen Demokratien die Todesstrafe immer noch zulassen. So hat die Weltöffentlichkeit kurz vor dem diesjährigen Menschenrechtstag, dem 10. Dezember 2005, die tausendste Hinrichtung in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 zur Kenntnis nehmen müssen. Im Bundesstaat North Carolina wurde am 2. Dezember das Todesurteil gegen Kenneth Boyd mit einer Giftspritze vollstreckt. Im Gegensatz zu Boyd, der ein Weisser war, waren in den letzten dreissig Jahren gemäss Angaben anerkannter Menschenrechtsorganisationen Personen mit dunkler Hautfarbe, die wirtschaftlich benachteiligt sind oder keinen Zugang zu kompetenten Anwältinnen und Anwälten haben, in der Gruppe der Todeskandidatinnen und -kandidaten klar überrepräsentiert. Dazu waren viele zum Tod Verurteilte zum Zeitpunkt ihrer Tatzeit minderjährig oder geistig behindert, andere litten zur Tatzeit unter grossen psychischen Problemen. Seit 1990 sind mindestens 122 Menschen zum Tode verurteilt worden, deren Unschuld später bewiesen werden konnte.</p><p>Ich richte in diesem Zusammenhang folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Ist er mit mir einverstanden, dass die USA durch die in verschiedenen Bundesstaaten anhaltende Praktizierung der Todesstrafe der weltweiten Umsetzung eines menschenrechtlichen Kernanliegens enorm schaden, und hält er es auch für nötig, dies öffentlich zu machen?</p><p>2. Bei welchen Gelegenheiten hat er sich in der Vergangenheit bilateral oder multilateral z. B. im Rahmen der Uno oder der OSZE zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe in den USA ausgesprochen oder sich mindestens für die Einführung eines Moratoriums der Exekutionen eingesetzt?</p><p>3. Ist er angesichts der bereits tausendsten Hinrichtung bereit, gezielt - allenfalls zusammen mit weiteren Staaten - bei der amerikanischen Regierung zu intervenieren und die amerikanische Praxis auch im Rahmen der Uno wie der OSZE zu thematisieren? Welche nächsten Gelegenheiten bieten sich dafür an?</p>
    • Tausend Hinrichtungen in den USA. Reaktion der Schweiz

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