Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Konsequenzen

ShortId
05.1171
Id
20051171
Updated
24.06.2025 21:01
Language
de
Title
Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Konsequenzen
AdditionalIndexing
24;Steuererhebung;Mehrwertsteuersatz;Einnahmen der öffentlichen Hand
1
  • L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese Anfrage kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mit einer konkreten Zahl beantworten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erstellt gegenwärtig eine umfassende Vorlage zu einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Ein derart umfangreiches und tiefgreifendes Reformvorhaben kann nur gelingen, wenn eine breite politische Akzeptanz des Projektes besteht. Deshalb hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes den Steuerexperten Fürsprecher Peter Spori zum Beauftragten für die Mehrwertsteuerreform ernannt. Er koordiniert die Arbeiten an der Vorlage.</p><p>Die Vorlage, die 2006 in die Vernehmlassung gelangt, wird einerseits Vereinfachungen im bestehenden System enthalten. Dies sind namentlich die Gesetzesänderungen, die im Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" aufgeführt werden. Die Vorlage wird andererseits auch aufzeigen, wie eine möglichst einfach ausgestaltete Mehrwertsteuer in der Schweiz aussehen könnte: als Ziel verfolgt der Bundesrat die Einführung eines Einheitssatzes sowie die Abschaffung möglichst aller Ausnahmen. Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage werden umfangreiche Berechnungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen einer solchen Steuerrevision und damit auch der Höhe eines Einheitssteuersatzes durchgeführt. Diese Berechnungen sollen auch die Auswirkungen auf die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen aufzeigen sowie allfällige Korrekturmassnahmen, sofern tiefere Einkommensschichten von der revidierten Mehrwertsteuer schlechter gestellt würden. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Berechnungen noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat kann daher gegenwärtig noch keine Zahlen bekannt geben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat beabsichtigt, zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems einen Einheitssatz einzuführen. Diesbezüglich frage ich den Bundesrat:</p><p>Ausgehend von der Variante, dass Nahrungsmittel von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden, wie hoch müsste der neue Einheitssatz festgesetzt werden, damit das Ziel erreicht wird, die Steuereinnahmen auf dem Stand des Referenzjahres 2004 zu halten?</p>
  • Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Konsequenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Anfrage kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mit einer konkreten Zahl beantworten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erstellt gegenwärtig eine umfassende Vorlage zu einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes. Ein derart umfangreiches und tiefgreifendes Reformvorhaben kann nur gelingen, wenn eine breite politische Akzeptanz des Projektes besteht. Deshalb hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes den Steuerexperten Fürsprecher Peter Spori zum Beauftragten für die Mehrwertsteuerreform ernannt. Er koordiniert die Arbeiten an der Vorlage.</p><p>Die Vorlage, die 2006 in die Vernehmlassung gelangt, wird einerseits Vereinfachungen im bestehenden System enthalten. Dies sind namentlich die Gesetzesänderungen, die im Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" aufgeführt werden. Die Vorlage wird andererseits auch aufzeigen, wie eine möglichst einfach ausgestaltete Mehrwertsteuer in der Schweiz aussehen könnte: als Ziel verfolgt der Bundesrat die Einführung eines Einheitssatzes sowie die Abschaffung möglichst aller Ausnahmen. Im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage werden umfangreiche Berechnungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen einer solchen Steuerrevision und damit auch der Höhe eines Einheitssteuersatzes durchgeführt. Diese Berechnungen sollen auch die Auswirkungen auf die verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen aufzeigen sowie allfällige Korrekturmassnahmen, sofern tiefere Einkommensschichten von der revidierten Mehrwertsteuer schlechter gestellt würden. Zum heutigen Zeitpunkt sind die Berechnungen noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat kann daher gegenwärtig noch keine Zahlen bekannt geben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat beabsichtigt, zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems einen Einheitssatz einzuführen. Diesbezüglich frage ich den Bundesrat:</p><p>Ausgehend von der Variante, dass Nahrungsmittel von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen werden, wie hoch müsste der neue Einheitssatz festgesetzt werden, damit das Ziel erreicht wird, die Steuereinnahmen auf dem Stand des Referenzjahres 2004 zu halten?</p>
    • Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Konsequenzen

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