Auch Schweizer Hilfsgelder für Bosnien verschollen?

ShortId
05.1177
Id
20051177
Updated
24.06.2025 23:12
Language
de
Title
Auch Schweizer Hilfsgelder für Bosnien verschollen?
AdditionalIndexing
08;Spende für Entwicklungshilfe;Auslandshilfe;Bosnien-Herzegowina;Unterschlagung;allgemeine Buchhaltung
1
  • L04K10010401, Auslandshilfe
  • L04K03010202, Bosnien-Herzegowina
  • L04K10010413, Spende für Entwicklungshilfe
  • L05K0703020101, allgemeine Buchhaltung
  • L06K050102010206, Unterschlagung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Über den Umfang der gesamten internationalen Hilfe, die seit Kriegsende in Bosnien-Herzegowina eingesetzt wurde, gibt es keine vollumfänglichen Daten. Differenzen zwischen den versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen bedeuten nicht, dass Differenzbeträge einfach als "verschollen" zu erklären sind.</p><p>Im Oktober 2003 setzte das bosnische Parlament eine Spendenkommission unter der Leitung von Tihomir Gligoric ein, um die Höhe der Hilfsgelder zu eruieren. Mittels Fragebogen wurden die bosnischen Gemeinden eingeladen, Hilfszuwendungen bekannt zu geben. Auf dieser Basis wurde das gesamte Hilfsaufkommen auf 5,5 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund von Erfassungsschwierigkeiten wurde von der Spendenkommission eine bessere Erfassungsart vorgeschlagen, die aus Kostengründen aber von der Regierung abgelehnt wurde.</p><p>Das Aussenhandelsministerium ist für die Koordination der Hilfe der Geberländer mit Ausnahme der EU zuständig. Dieses Ministerium veröffentlichte 2004 einen Bericht zur internationalen Hilfe, die Bosnien-Herzegowina seit Kriegsende erhielt. Der Bericht schätzt die Höhe der im Zeitraum 1996-2002 eingesetzten internationalen Hilfsgelder auf 3,5 Milliarden Euro. Die Berechnungen beruhen auf den freiwilligen Angaben von multilateralen und bilateralen Gebern und verwenden u. a. Informationen aus internationalen Projektabkommen, die mit der bosnischen Regierung und den Entitätsregierungen abgeschlossen wurden. Das Aussenhandelsministerium selbst wies auf erhebliche Berechnungsmängel hin. So wurden beispielsweise die umfangreichen Hilfsleistungen der Europäischen Union nicht erfasst.</p><p>Tatsache ist, dass sowohl bilaterale wie multilaterale Geber jederzeit Rechenschaft über die Verwendung ihrer Gelder ablegen können. Gewichtige bilaterale und multilaterale Geber erfassen ihre Beiträge in Jahresberichten. Das UN-Entwicklungsprogramm legt beispielsweise einen Jahresbericht vor, der über den Mitteleinsatz und die Resultate der Zusammenarbeit dieser Organisation detailliert informiert. Dieser Bericht stützt sich auf operationelle Tätigkeitsberichte sowie interne und externe Prüfungsberichte ab.</p><p>2. Der Bundesrat kann bestätigen, dass keine schweizerischen Hilfsgelder in Bosnien-Herzegowina "verschollen" sind. Die Verwendung der Hilfsgelder ist in Projektabkommen, die mit dem Aussenhandelsministerium sowie mit den federführenden Ministerien und Institutionen auf Entitäts- und Gemeindeebene abgeschlossen werden, genau geregelt. Sie werden über internationale und lokale Hilfsorganisationen umgesetzt oder werden - im Falle der Seco-Projekte - direkt an multilaterale Partner, schweizerische Konsulenten und Lieferanten ausbezahlt. Die Höhe der eingesetzten Finanzmittel und der Verwendungszweck sind jederzeit bekannt. Zudem unterliegt die schweizerische Hilfe in Bosnien-Herzegowina einem rigorosen internen und externen Kontrollsystem. Dieses umfasst halbjährliche Fortschritts- und Finanzprüfberichte sowie regelmässige Überwachungsmissionen. Externe Buchprüfungen werden durchgeführt und Projektresultate intern und extern evaluiert.</p><p>Im Konkursfall BH-Banka wurden im November 1998 schweizerische Unterstützungsgelder in der Höhe von 1,5 Millionen Schweizerfranken blockiert. Diese Gelder können in keiner Weise als "verschollen" gelten. In regelmässigen Schritten wird die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte informiert, was unternommen wird, um die blockierten Gelder zurück zu erhalten. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten Rückerstattungen in der Höhe von 660 000 Schweizerfranken erreicht werden. Weitere Massnahmen zur Liquidierung von BH-Banka-Aktiven sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am vergangenen 24. Oktober 2005 wurde in den Medien berichtet, dass insgesamt 2 Milliarden Euro Ausland-Hilfsgelder für Bosnien-Herzegowina verschwunden seien.</p><p>Entsprechende Meldungen beriefen sich auf Tihomir Gligoric, den Vorsitzenden der parlamentarischen Spendenkommission Bosniens. Diese Kommission habe einerseits den Eingang von insgesamt 5,5 Milliarden Euro Hilfsgelder aus der ganzen Welt innert der letzten zehn Jahre registriert. Bosniens Regierung behaupte indessen, es seien bloss 3,5 Milliarden Euro an Hilfsgeldern eingegangen.</p><p>Gemäss dem Vorsitzenden der Spendenkommission müssten rund 2 Milliarden Euro erhaltener Hilfsgelder als "verschollen" erklärt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Auskunft, ob der uneingeschränkte Nachweis zu erbringen sei, dass keine aus der Schweiz nach Bosnien geflossenen Hilfsgelder zu diesem "verschollenen Teil" des Spendenflusses ins Balkanland gehören.</p>
  • Auch Schweizer Hilfsgelder für Bosnien verschollen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Über den Umfang der gesamten internationalen Hilfe, die seit Kriegsende in Bosnien-Herzegowina eingesetzt wurde, gibt es keine vollumfänglichen Daten. Differenzen zwischen den versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen bedeuten nicht, dass Differenzbeträge einfach als "verschollen" zu erklären sind.</p><p>Im Oktober 2003 setzte das bosnische Parlament eine Spendenkommission unter der Leitung von Tihomir Gligoric ein, um die Höhe der Hilfsgelder zu eruieren. Mittels Fragebogen wurden die bosnischen Gemeinden eingeladen, Hilfszuwendungen bekannt zu geben. Auf dieser Basis wurde das gesamte Hilfsaufkommen auf 5,5 Milliarden Euro geschätzt. Aufgrund von Erfassungsschwierigkeiten wurde von der Spendenkommission eine bessere Erfassungsart vorgeschlagen, die aus Kostengründen aber von der Regierung abgelehnt wurde.</p><p>Das Aussenhandelsministerium ist für die Koordination der Hilfe der Geberländer mit Ausnahme der EU zuständig. Dieses Ministerium veröffentlichte 2004 einen Bericht zur internationalen Hilfe, die Bosnien-Herzegowina seit Kriegsende erhielt. Der Bericht schätzt die Höhe der im Zeitraum 1996-2002 eingesetzten internationalen Hilfsgelder auf 3,5 Milliarden Euro. Die Berechnungen beruhen auf den freiwilligen Angaben von multilateralen und bilateralen Gebern und verwenden u. a. Informationen aus internationalen Projektabkommen, die mit der bosnischen Regierung und den Entitätsregierungen abgeschlossen wurden. Das Aussenhandelsministerium selbst wies auf erhebliche Berechnungsmängel hin. So wurden beispielsweise die umfangreichen Hilfsleistungen der Europäischen Union nicht erfasst.</p><p>Tatsache ist, dass sowohl bilaterale wie multilaterale Geber jederzeit Rechenschaft über die Verwendung ihrer Gelder ablegen können. Gewichtige bilaterale und multilaterale Geber erfassen ihre Beiträge in Jahresberichten. Das UN-Entwicklungsprogramm legt beispielsweise einen Jahresbericht vor, der über den Mitteleinsatz und die Resultate der Zusammenarbeit dieser Organisation detailliert informiert. Dieser Bericht stützt sich auf operationelle Tätigkeitsberichte sowie interne und externe Prüfungsberichte ab.</p><p>2. Der Bundesrat kann bestätigen, dass keine schweizerischen Hilfsgelder in Bosnien-Herzegowina "verschollen" sind. Die Verwendung der Hilfsgelder ist in Projektabkommen, die mit dem Aussenhandelsministerium sowie mit den federführenden Ministerien und Institutionen auf Entitäts- und Gemeindeebene abgeschlossen werden, genau geregelt. Sie werden über internationale und lokale Hilfsorganisationen umgesetzt oder werden - im Falle der Seco-Projekte - direkt an multilaterale Partner, schweizerische Konsulenten und Lieferanten ausbezahlt. Die Höhe der eingesetzten Finanzmittel und der Verwendungszweck sind jederzeit bekannt. Zudem unterliegt die schweizerische Hilfe in Bosnien-Herzegowina einem rigorosen internen und externen Kontrollsystem. Dieses umfasst halbjährliche Fortschritts- und Finanzprüfberichte sowie regelmässige Überwachungsmissionen. Externe Buchprüfungen werden durchgeführt und Projektresultate intern und extern evaluiert.</p><p>Im Konkursfall BH-Banka wurden im November 1998 schweizerische Unterstützungsgelder in der Höhe von 1,5 Millionen Schweizerfranken blockiert. Diese Gelder können in keiner Weise als "verschollen" gelten. In regelmässigen Schritten wird die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte informiert, was unternommen wird, um die blockierten Gelder zurück zu erhalten. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten Rückerstattungen in der Höhe von 660 000 Schweizerfranken erreicht werden. Weitere Massnahmen zur Liquidierung von BH-Banka-Aktiven sind im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am vergangenen 24. Oktober 2005 wurde in den Medien berichtet, dass insgesamt 2 Milliarden Euro Ausland-Hilfsgelder für Bosnien-Herzegowina verschwunden seien.</p><p>Entsprechende Meldungen beriefen sich auf Tihomir Gligoric, den Vorsitzenden der parlamentarischen Spendenkommission Bosniens. Diese Kommission habe einerseits den Eingang von insgesamt 5,5 Milliarden Euro Hilfsgelder aus der ganzen Welt innert der letzten zehn Jahre registriert. Bosniens Regierung behaupte indessen, es seien bloss 3,5 Milliarden Euro an Hilfsgeldern eingegangen.</p><p>Gemäss dem Vorsitzenden der Spendenkommission müssten rund 2 Milliarden Euro erhaltener Hilfsgelder als "verschollen" erklärt werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Auskunft, ob der uneingeschränkte Nachweis zu erbringen sei, dass keine aus der Schweiz nach Bosnien geflossenen Hilfsgelder zu diesem "verschollenen Teil" des Spendenflusses ins Balkanland gehören.</p>
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