Asyl im Kanton Wallis. Auswirkungen der BFF-Revision von 1996
- ShortId
-
05.1186
- Id
-
20051186
- Updated
-
24.06.2025 22:43
- Language
-
de
- Title
-
Asyl im Kanton Wallis. Auswirkungen der BFF-Revision von 1996
- AdditionalIndexing
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2811;steuerähnliche Abgabe;politisches Asyl;Asylbewerber/in;Wallis;Entschädigung;Vollzug von Beschlüssen;Bundesamt für Flüchtlinge
- 1
-
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K11070204, steuerähnliche Abgabe
- L05K0804040102, Bundesamt für Flüchtlinge
- L05K0301010121, Wallis
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesamt für Flüchtlinge hat im Kanton Wallis im Jahre 1996 keine Revision durchgeführt und es existiert deshalb auch kein Revisionsbericht. Es fand lediglich eine Sitzung mit den zuständigen Behörden im Kanton Wallis statt, an der Probleme in Zusammenhang mit der Sicherheits- und Rückerstattungspflicht diskutiert und die Ergebnisse in einer Besprechungsnotiz festgehalten wurden.</p><p>1. Der Kanton Wallis hat den Bund im August 2004 über die als Sicherheitsleistungen vereinnahmten Gelder informiert unter Beilage einer Namensliste der betroffenen Personen.</p><p>2. Die Namensliste umfasste 43 Personen, für die in der Folge seitens des Bundes in den noch offenen Fällen die Angaben des Kantons berücksichtigt wurden. In den 29 Fällen mit positiven Saldi wurden diese zurückerstattet. Im Rahmen des Schlussabrechnungsverfahrens haben die betroffenen Personen die Gelegenheit, zum Kontoauszug und zum Entwurf der Schlussabrechnung Stellung zu nehmen und allfällige Abweichungen gegebenenfalls mit Beweismitteln zu belegen. Nach Erlass der Schlussabrechnung haben sie nochmals die Gelegenheit, ihre Interessen mittels Einreichung einer Beschwerde zu wahren. Wenn sie von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, ist die Schlussabrechnung in Rechtskraft erwachsen, und sie kann gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes in der Folge nicht mehr infrage gestellt werden.</p><p>3. Wie einleitend festgehalten, wurde 1996 keine Revision seitens des Bundes durchgeführt, und es bestand deshalb in der Folge auch kein Anlass zu weiteren Kontrollen, wie sie normalerweise im Nachgang zu einer Revision bei festgestellten Mängeln stattfinden. Das Bundesamt hat seine Aufsichtsfunktion im Rahmen der Finanzaufsicht mittels materieller Prüfung der Subventionsleistungen wahrgenommen und 2002 auch im Kanton Wallis eine Systemprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse durchaus positiv ausgefallen sind.</p><p>Der Kanton Wallis hat seinerseits die gesetzlichen Grundlagen 1997 dahingehend angepasst, als auf die verschiedenen Teilrevisionen des Asylgesetzes in den Jahren 1994 und 1996 reagiert und die kantonalen Sicherheitsleistungen neu geregelt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kantons Wallis veröffentlichte Ende August 2005 einen Bericht, der sich mit der Problematik der erwerbstätigen Asylsuchenden befasst. Der Bericht wirft eine Reihe von Problemen und Fragen auf, die den Bund betreffen, der ja im Asylbereich Partner der Kantone ist. Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zu den Auswirkungen des Revisionsberichtes des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) von 1996:</p><p>1. Wurden die Beträge, die das Wallis in den fünf Jahren von 1992 bis 1996 als Schuldenrückzahlungen einkassierte, dem Bund nach der vom BFF 1996 durchgeführten Revision zurückerstattet, zusammen mit einer Liste der betroffenen Personen, damit die geschädigten Asylsuchenden entschädigt werden konnten?</p><p>2. Wenn ja, wie viele Geschädigte wurden tatsächlich entschädigt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Wurden die Auswirkungen, die die vom BFF 1996 durchgeführte Revision hatte, später vom zuständigen Bundesamt evaluiert?</p>
- Asyl im Kanton Wallis. Auswirkungen der BFF-Revision von 1996
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Bundesamt für Flüchtlinge hat im Kanton Wallis im Jahre 1996 keine Revision durchgeführt und es existiert deshalb auch kein Revisionsbericht. Es fand lediglich eine Sitzung mit den zuständigen Behörden im Kanton Wallis statt, an der Probleme in Zusammenhang mit der Sicherheits- und Rückerstattungspflicht diskutiert und die Ergebnisse in einer Besprechungsnotiz festgehalten wurden.</p><p>1. Der Kanton Wallis hat den Bund im August 2004 über die als Sicherheitsleistungen vereinnahmten Gelder informiert unter Beilage einer Namensliste der betroffenen Personen.</p><p>2. Die Namensliste umfasste 43 Personen, für die in der Folge seitens des Bundes in den noch offenen Fällen die Angaben des Kantons berücksichtigt wurden. In den 29 Fällen mit positiven Saldi wurden diese zurückerstattet. Im Rahmen des Schlussabrechnungsverfahrens haben die betroffenen Personen die Gelegenheit, zum Kontoauszug und zum Entwurf der Schlussabrechnung Stellung zu nehmen und allfällige Abweichungen gegebenenfalls mit Beweismitteln zu belegen. Nach Erlass der Schlussabrechnung haben sie nochmals die Gelegenheit, ihre Interessen mittels Einreichung einer Beschwerde zu wahren. Wenn sie von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, ist die Schlussabrechnung in Rechtskraft erwachsen, und sie kann gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichtes in der Folge nicht mehr infrage gestellt werden.</p><p>3. Wie einleitend festgehalten, wurde 1996 keine Revision seitens des Bundes durchgeführt, und es bestand deshalb in der Folge auch kein Anlass zu weiteren Kontrollen, wie sie normalerweise im Nachgang zu einer Revision bei festgestellten Mängeln stattfinden. Das Bundesamt hat seine Aufsichtsfunktion im Rahmen der Finanzaufsicht mittels materieller Prüfung der Subventionsleistungen wahrgenommen und 2002 auch im Kanton Wallis eine Systemprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse durchaus positiv ausgefallen sind.</p><p>Der Kanton Wallis hat seinerseits die gesetzlichen Grundlagen 1997 dahingehend angepasst, als auf die verschiedenen Teilrevisionen des Asylgesetzes in den Jahren 1994 und 1996 reagiert und die kantonalen Sicherheitsleistungen neu geregelt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kantons Wallis veröffentlichte Ende August 2005 einen Bericht, der sich mit der Problematik der erwerbstätigen Asylsuchenden befasst. Der Bericht wirft eine Reihe von Problemen und Fragen auf, die den Bund betreffen, der ja im Asylbereich Partner der Kantone ist. Daher bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zu den Auswirkungen des Revisionsberichtes des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) von 1996:</p><p>1. Wurden die Beträge, die das Wallis in den fünf Jahren von 1992 bis 1996 als Schuldenrückzahlungen einkassierte, dem Bund nach der vom BFF 1996 durchgeführten Revision zurückerstattet, zusammen mit einer Liste der betroffenen Personen, damit die geschädigten Asylsuchenden entschädigt werden konnten?</p><p>2. Wenn ja, wie viele Geschädigte wurden tatsächlich entschädigt? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Wurden die Auswirkungen, die die vom BFF 1996 durchgeführte Revision hatte, später vom zuständigen Bundesamt evaluiert?</p>
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