Krankenversicherung von ehemals in der Militärversicherung versicherten Personen

ShortId
05.1193
Id
20051193
Updated
24.06.2025 21:13
Language
de
Title
Krankenversicherung von ehemals in der Militärversicherung versicherten Personen
AdditionalIndexing
2841;28;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Krankenkasse;SUVA;Militärversicherung;Armeeangehöriger
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L05K0104011602, SUVA
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K01040114, Militärversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Militärpersonal ist gegen Unfall und Krankheit weiterhin bei der Militärversicherung versichert. Daran hat sich mit dem organisatorischen Transfer der Führung der Militärversicherung zur Suva per 1. Juli 2005 nichts geändert.</p><p>Unabhängig vom Transfer bezahlen die beruflich Versicherten bei der Militärversicherung ab 1. Januar 2006 zum ersten Mal Prämien. Damit will man erreichen, dass die beruflich Versicherten eine ähnliche finanzielle Belastung haben wie die übrigen Bundesangestellten. Diese Massnahme wurde vom Parlament im Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über das Entlastungsprogramm 2003 beschlossen. Da für die beruflich Versicherten die Militärversicherung obligatorisch ist, sind sie gemäss Gesetz nicht der Unfallversicherung oder Krankenversicherung unterstellt. Die Militärversicherung übernimmt für diese Personen die Rolle der Unfall- und Krankenversicherung.</p><p>1. Die Suva bietet keine Krankenversicherung für das Militärpersonal an. Sie führt die Militärversicherung, die weiterhin besteht und weiterhin Leistungen ausrichtet.</p><p>2. Die Leistungen der Militärversicherung sind in Artikel 8 des aktuellen Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (SR 833.1) aufgeführt. Die Leistungen werden sowohl bei Krankheit wie auch bei Unfall gewährt.</p><p>3. Die beruflich Versicherten haben nicht die Möglichkeit, eine andere Krankenversicherung als die Militärversicherung zu wählen. Zu unterstreichen ist aber der Vorteil eines Versicherungsschutzes bei der Militärversicherung, da deren Leistungsangebot bei Krankheit umfangreicher ist als jenes der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Per 1. Januar 2006 strich das Parlament die bisher durch den Staat bezahlte Krankenversicherung bei Angehörigen des Instruktionskorps, des Festungswachtkorps, des Überwachungsgeschwaders, sowie anderer Personengruppen. Damit müssen diese Angestellten auf einen wesentlichen Lohnbestandteil verzichten. Neu sollen diese Personen ihre Krankenversicherung privat wahrnehmen. Dieser Umstand veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Suva entgegen dem Willen des Parlamentes ab dem neuen Jahr die Krankenversicherung von Militärangehörigen durchführt?</p><p>2. Wie sieht diese Versicherung im Detail aus?</p><p>3. Ist durch diese Versicherungslösung bei der Suva für die betroffenen Personen der Grundsatz der Freizügigkeit gemäss KVG gewährleistet?</p>
  • Krankenversicherung von ehemals in der Militärversicherung versicherten Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Militärpersonal ist gegen Unfall und Krankheit weiterhin bei der Militärversicherung versichert. Daran hat sich mit dem organisatorischen Transfer der Führung der Militärversicherung zur Suva per 1. Juli 2005 nichts geändert.</p><p>Unabhängig vom Transfer bezahlen die beruflich Versicherten bei der Militärversicherung ab 1. Januar 2006 zum ersten Mal Prämien. Damit will man erreichen, dass die beruflich Versicherten eine ähnliche finanzielle Belastung haben wie die übrigen Bundesangestellten. Diese Massnahme wurde vom Parlament im Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über das Entlastungsprogramm 2003 beschlossen. Da für die beruflich Versicherten die Militärversicherung obligatorisch ist, sind sie gemäss Gesetz nicht der Unfallversicherung oder Krankenversicherung unterstellt. Die Militärversicherung übernimmt für diese Personen die Rolle der Unfall- und Krankenversicherung.</p><p>1. Die Suva bietet keine Krankenversicherung für das Militärpersonal an. Sie führt die Militärversicherung, die weiterhin besteht und weiterhin Leistungen ausrichtet.</p><p>2. Die Leistungen der Militärversicherung sind in Artikel 8 des aktuellen Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (SR 833.1) aufgeführt. Die Leistungen werden sowohl bei Krankheit wie auch bei Unfall gewährt.</p><p>3. Die beruflich Versicherten haben nicht die Möglichkeit, eine andere Krankenversicherung als die Militärversicherung zu wählen. Zu unterstreichen ist aber der Vorteil eines Versicherungsschutzes bei der Militärversicherung, da deren Leistungsangebot bei Krankheit umfangreicher ist als jenes der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Per 1. Januar 2006 strich das Parlament die bisher durch den Staat bezahlte Krankenversicherung bei Angehörigen des Instruktionskorps, des Festungswachtkorps, des Überwachungsgeschwaders, sowie anderer Personengruppen. Damit müssen diese Angestellten auf einen wesentlichen Lohnbestandteil verzichten. Neu sollen diese Personen ihre Krankenversicherung privat wahrnehmen. Dieser Umstand veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Suva entgegen dem Willen des Parlamentes ab dem neuen Jahr die Krankenversicherung von Militärangehörigen durchführt?</p><p>2. Wie sieht diese Versicherung im Detail aus?</p><p>3. Ist durch diese Versicherungslösung bei der Suva für die betroffenen Personen der Grundsatz der Freizügigkeit gemäss KVG gewährleistet?</p>
    • Krankenversicherung von ehemals in der Militärversicherung versicherten Personen

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