SNB hebt Leitzinsen an

ShortId
05.1194
Id
20051194
Updated
24.06.2025 21:31
Language
de
Title
SNB hebt Leitzinsen an
AdditionalIndexing
24;Schweizerische Nationalbank;wirtschaftliche Auswirkung;Geldpolitik;Zins
1
  • L05K1104040501, Zins
  • L03K110301, Geldpolitik
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung die Geld- und Währungspolitik als unabhängige Notenbank. Sie muss gemäss Notenbankauftrag (Art. 5 NBG; SR 951.11) die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Nach Artikel 6 des Nationalbankgesetzes ist es ihr untersagt, Weisungen vom Bundesrat, von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen entgegenzunehmen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als angebracht, geldpolitische Entscheide der SNB öffentlich zu kommentieren, und er ist nicht befugt, geldpolitische Weisungen an die Adresse der SNB zu richten. Die regelmässigen Treffen zwischen Bundesrat und SNB bieten ausreichend Gelegenheit, die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik des Bundes zu erörtern. Zudem orientieren sich Bundesrat und SNB gegenseitig über wichtige Entscheidungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Drei-Monats-Libor bereits angehoben. Am 15. Dezember hebt sie auch den Leitzins an. Damit folgt sie der Europäischen Zentralbank, obwohl in der Schweiz keine Inflationsgefahr besteht, die Arbeitslosenquote auf hohem Niveau stagniert und die Unterbeschäftigung auf 6 Prozent der erwerbstätigen Personen geschätzt wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die SNB mit einer weiteren Erhöhung der Zinsen zuwarten sollte, bis die wirtschaftliche Erholung auf dem Arbeitsmarkt spürbar wird und die Arbeitslosenzahl resorbiert ist, und dass sich nur so die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen fünf Jahre nicht zu einem Teufelskreis eines langsamen Wachstums mit katastrophalen sozialen Auswirkungen auswächst?</p>
  • SNB hebt Leitzinsen an
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung die Geld- und Währungspolitik als unabhängige Notenbank. Sie muss gemäss Notenbankauftrag (Art. 5 NBG; SR 951.11) die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Nach Artikel 6 des Nationalbankgesetzes ist es ihr untersagt, Weisungen vom Bundesrat, von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen entgegenzunehmen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als angebracht, geldpolitische Entscheide der SNB öffentlich zu kommentieren, und er ist nicht befugt, geldpolitische Weisungen an die Adresse der SNB zu richten. Die regelmässigen Treffen zwischen Bundesrat und SNB bieten ausreichend Gelegenheit, die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik des Bundes zu erörtern. Zudem orientieren sich Bundesrat und SNB gegenseitig über wichtige Entscheidungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Drei-Monats-Libor bereits angehoben. Am 15. Dezember hebt sie auch den Leitzins an. Damit folgt sie der Europäischen Zentralbank, obwohl in der Schweiz keine Inflationsgefahr besteht, die Arbeitslosenquote auf hohem Niveau stagniert und die Unterbeschäftigung auf 6 Prozent der erwerbstätigen Personen geschätzt wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die SNB mit einer weiteren Erhöhung der Zinsen zuwarten sollte, bis die wirtschaftliche Erholung auf dem Arbeitsmarkt spürbar wird und die Arbeitslosenzahl resorbiert ist, und dass sich nur so die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen fünf Jahre nicht zu einem Teufelskreis eines langsamen Wachstums mit katastrophalen sozialen Auswirkungen auswächst?</p>
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