Obwalden - ein Steuerparadies
- ShortId
-
05.1197
- Id
-
20051197
- Updated
-
24.06.2025 22:38
- Language
-
de
- Title
-
Obwalden - ein Steuerparadies
- AdditionalIndexing
-
24;Steuersenkung;Oberschicht;Steuerpolitik;Steuerprogression;Steuerrecht
- 1
-
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K11070307, Steuersenkung
- L05K1107030102, Steuerprogression
- L04K11070312, Steuerrecht
- L05K0109010106, Oberschicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Anlass der Anfrage bildet die Steuerdegression, wie sie mit dem neuen kantonalen Steuergesetz anlässlich der Volksabstimmung am 11. Dezember 2005 vom Obwaldner Stimmvolk mit einem Ja-Stimmenanteil von 86 Prozent angenommen worden ist. Die Neuregelung sieht u. a. vor, dass für steuerbare Einkommen von über 300 000 Franken die Progression in Stufen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 550 000 Franken reduziert wird. Die Botschaft zur Teilrevision des genannten Obwaldner Steuergesetzes hält wörtlich Folgendes fest: "Mit den gezielten Anpassungen des Steuertarifes werden rein steuerlich motivierte Wegzüge von einkommensstarken Steuerpflichtigen verhindert und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewinnung von neuem Einkommenssteuersubstrat geschaffen. Diese erwarteten Mehreinnahmen werden zukünftig für die weitere Reduktion der Steuerbelastung für die unteren und mittleren Einkommen sowie für Familien eingesetzt."</p><p>2. Die Bundesverfassung enthält die Grundlage für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 129 BV). Die Harmonisierung erstreckt sich auf die sogenannten formellen Aspekte der Besteuerung. Ausdrücklich ausgenommen von der Harmonisierung bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge (Art. 129 Abs. 2 BV). Der Bund hat somit keine gesetzliche Regelungskompetenz im Bereich der materiellen Harmonisierung. Dadurch, dass er Steuermassvorschriften im originären Kompetenzbereich der Kantone belässt, bekennt sich der Verfassungsgeber grundsätzlich zu einem Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Ein solcher Steuerwettbewerb ist transparent und demokratisch legitimiert.</p><p>3. Auch wenn die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgenommen sind, so sind die Kantone diesbezüglich nicht völlig frei. Die Bundesverfassung konkretisiert die Rechtsgleichheit auf dem Gebiet der Steuern durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie durch den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV). Bei der Frage, ob ein kantonales Gesetz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen Rechnung trägt, gesteht das Bundesgericht dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum der Gestaltungsfreiheit zu (vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der SP-Fraktion 05.3791).</p><p>4. Ein transparenter und demokratisch legitimierter Steuerwettbewerb im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist geeignet, einen Beitrag zu leisten zu einem starken und gleichzeitig schlanken Staat. Ein solcher Steuerwettbewerb zwingt Politik und Verwaltungen von konkurrierenden Standorten, eine attraktive Kombination von öffentlichen Leistungen und einer möglichst geringen fiskalischen Belastung anzubieten. Tiefe Steuern sind kein Selbstzweck, denn ein bestimmtes Mass an staatlichen Leistungen kann und soll nicht unterboten werden. Dazu soll auch der neue Finanzausgleich beitragen, der für die Zentren und die peripheren Gebiete die Voraussetzungen schafft für den gewollten Steuerwettbewerb. Es kann deshalb nicht gesagt werden, der interkantonale Steuerwettbewerb gefährde das Gleichgewicht in unserem Land oder unsere Aussenbeziehungen.</p><p>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, den interkantonalen Steuerwettbewerb einzudämmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Stimmvolk des Kantons Obwalden hat vergangenen Sonntag mit grosser Mehrheit beschlossen, die hohen Einkommen entgegen jeder Steuergerechtigkeit degressiv zu besteuern. Dieser Entscheid wirft in der Schweiz wie auch im Ausland hohe Wellen.</p><p>So erklärte der Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis im grossen Rat am 13. Dezember 2005 ("Agefi", "La Liberté", 15. Dezember 2005), was sich in Obwalden zutrage, sei höchst bedauerlich. Diese Haltung gefährde das Gleichgewicht in unserem Land. Er bezog sich dabei auf den Neuen Finanzausgleich. Weiter sagte er in der "La Liberté" vom 15. Dezember 2005, die Schweiz laufe damit Gefahr, dass man in Brüssel mit dem Finger auf sie zeige .... Sie könnte damit in eine Spirale geraten, aus der sich zu befreien nicht einfach sei. Dabei verwies er auf das, was sich im Bereich der Geldwäscherei abgespielt hat.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht des Waadtländer Finanzdirektors und Präsidenten der Finanzdirektoren der Romandie? Wenn ja, welche Massnahmen will er treffen, um den Steuerwettbewerb so einzudämmen, dass er weder das Gleichgewicht in der Schweiz gefährdet, noch unsere Aussenbeziehungen erschwert?</p>
- Obwalden - ein Steuerparadies
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Anlass der Anfrage bildet die Steuerdegression, wie sie mit dem neuen kantonalen Steuergesetz anlässlich der Volksabstimmung am 11. Dezember 2005 vom Obwaldner Stimmvolk mit einem Ja-Stimmenanteil von 86 Prozent angenommen worden ist. Die Neuregelung sieht u. a. vor, dass für steuerbare Einkommen von über 300 000 Franken die Progression in Stufen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 550 000 Franken reduziert wird. Die Botschaft zur Teilrevision des genannten Obwaldner Steuergesetzes hält wörtlich Folgendes fest: "Mit den gezielten Anpassungen des Steuertarifes werden rein steuerlich motivierte Wegzüge von einkommensstarken Steuerpflichtigen verhindert und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewinnung von neuem Einkommenssteuersubstrat geschaffen. Diese erwarteten Mehreinnahmen werden zukünftig für die weitere Reduktion der Steuerbelastung für die unteren und mittleren Einkommen sowie für Familien eingesetzt."</p><p>2. Die Bundesverfassung enthält die Grundlage für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Art. 129 BV). Die Harmonisierung erstreckt sich auf die sogenannten formellen Aspekte der Besteuerung. Ausdrücklich ausgenommen von der Harmonisierung bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge (Art. 129 Abs. 2 BV). Der Bund hat somit keine gesetzliche Regelungskompetenz im Bereich der materiellen Harmonisierung. Dadurch, dass er Steuermassvorschriften im originären Kompetenzbereich der Kantone belässt, bekennt sich der Verfassungsgeber grundsätzlich zu einem Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Ein solcher Steuerwettbewerb ist transparent und demokratisch legitimiert.</p><p>3. Auch wenn die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgenommen sind, so sind die Kantone diesbezüglich nicht völlig frei. Die Bundesverfassung konkretisiert die Rechtsgleichheit auf dem Gebiet der Steuern durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie durch den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV). Bei der Frage, ob ein kantonales Gesetz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen angemessen Rechnung trägt, gesteht das Bundesgericht dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum der Gestaltungsfreiheit zu (vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der SP-Fraktion 05.3791).</p><p>4. Ein transparenter und demokratisch legitimierter Steuerwettbewerb im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist geeignet, einen Beitrag zu leisten zu einem starken und gleichzeitig schlanken Staat. Ein solcher Steuerwettbewerb zwingt Politik und Verwaltungen von konkurrierenden Standorten, eine attraktive Kombination von öffentlichen Leistungen und einer möglichst geringen fiskalischen Belastung anzubieten. Tiefe Steuern sind kein Selbstzweck, denn ein bestimmtes Mass an staatlichen Leistungen kann und soll nicht unterboten werden. Dazu soll auch der neue Finanzausgleich beitragen, der für die Zentren und die peripheren Gebiete die Voraussetzungen schafft für den gewollten Steuerwettbewerb. Es kann deshalb nicht gesagt werden, der interkantonale Steuerwettbewerb gefährde das Gleichgewicht in unserem Land oder unsere Aussenbeziehungen.</p><p>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keinen Anlass, den interkantonalen Steuerwettbewerb einzudämmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Stimmvolk des Kantons Obwalden hat vergangenen Sonntag mit grosser Mehrheit beschlossen, die hohen Einkommen entgegen jeder Steuergerechtigkeit degressiv zu besteuern. Dieser Entscheid wirft in der Schweiz wie auch im Ausland hohe Wellen.</p><p>So erklärte der Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis im grossen Rat am 13. Dezember 2005 ("Agefi", "La Liberté", 15. Dezember 2005), was sich in Obwalden zutrage, sei höchst bedauerlich. Diese Haltung gefährde das Gleichgewicht in unserem Land. Er bezog sich dabei auf den Neuen Finanzausgleich. Weiter sagte er in der "La Liberté" vom 15. Dezember 2005, die Schweiz laufe damit Gefahr, dass man in Brüssel mit dem Finger auf sie zeige .... Sie könnte damit in eine Spirale geraten, aus der sich zu befreien nicht einfach sei. Dabei verwies er auf das, was sich im Bereich der Geldwäscherei abgespielt hat.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht des Waadtländer Finanzdirektors und Präsidenten der Finanzdirektoren der Romandie? Wenn ja, welche Massnahmen will er treffen, um den Steuerwettbewerb so einzudämmen, dass er weder das Gleichgewicht in der Schweiz gefährdet, noch unsere Aussenbeziehungen erschwert?</p>
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