Schutzkonzept gegen den Terrorismus
- ShortId
-
05.1203
- Id
-
20051203
- Updated
-
24.06.2025 21:29
- Language
-
de
- Title
-
Schutzkonzept gegen den Terrorismus
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;Milizsystem;Leistungsauftrag;Bevölkerungsschutz;Armee
- 1
-
- L04K04030108, Terrorismus
- L03K040203, Armee
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K08070104, Milizsystem
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich liegt der Schutz vor terroristischer Bedrohung im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der zivilen Behörden. Die Armee unterstützt aufgrund politischer Entscheide die zivilen Behörden ausschliesslich nach dem Prinzip der Subsidiarität. Das heisst nebst anderem, dass die Einsatzverantwortung auf ziviler Seite liegt. Die zivilen Behörden entscheiden, mit welchen Massnahmen und Mitteln sie ihren hoheitlichen Auftrag im Bereich der Sicherheit erfüllen wollen.</p><p>Dabei muss man sich im Klaren sein, dass es keinen umfassenden Schutz gegen alle möglichen Bedrohungsformen terroristischer Gewaltanwendung gibt. Die Handlungsfreiheit und das Überraschungsmoment liegen stets auf Seiten der asymmetrisch agierenden Gewalttäter. Sie bestimmen Zeit, Ort/Ziel und Vorgehensweise. Jedes Schutzkonzept basiert auf einer Lagebeurteilung, die Gefährdungspotenzial und Eintretenswahrscheinlichkeit abschätzt und kombiniert. Das erfordert im Sinne eines Risikomanagements die Priorisierung aller verfügbaren Mittel.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Ein förmliches, übergeordnetes und gemeinsames Schutzkonzept gegen den Terrorismus liegt nicht vor. Es bestehen jedoch institutionalisierte Kontakte zwischen den Bundesstellen und den Kantonen. Das Bundesamt für Polizei sorgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden für den Schutz der Bundesbehörden, der völkerrechtlich geschützten Personen sowie der diplomatischen Missionen, der ständigen Missionen, der konsularischen Posten und der internationalen Organisationen. Im militärischen Bereich liegen Planungsgrundlagen in Form eines Kataloges der Objekte, die der Sicherstellung existenzieller Bedürfnisse dienen, sowie ein annahmebezogenes Operationskonzept für die Unterstützung der zivilen Behörden im Ereignisfall vor.</p><p>2. Im Auftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates hat eine Planungsgruppe in Zusammenarbeit mit den Kantonen 2004 die Themen terroristische Anschläge und Schutz der Infrastrukturanlagen bearbeitet sowie einen Katalog möglicher Massnahmen erstellt. Die militärischen Planungsgrundlagen datieren aus dem Jahre 2005. Überdies hat der neu geschaffene Stab des Sicherheitsausschusses den Auftrag erhalten, Szenarien und weitere Massnahmen zu erarbeiten. Eine gegenseitige Vernetzung mit den seitens der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz laufenden Planungsarbeiten wird sichergestellt.</p><p>3. Nein. Die Erfassung der benötigten Ressourcen basiert auf verschiedenen Grundlagen (s. Einleitung, Antwort 1 und Antwort 4).</p><p>4. Der Bundesrat hat am 8. September 2004 und am 11. Mai 2005 mit dem Entwicklungsschritt 2008/2011 (ES 2008/2011) die Rollenspezialisierung der Armee beschlossen. Das zugrunde liegende Leistungsprofil gibt vor, welche Leistungen die Armee mit welcher Stärke und Wirkung über welchen Zeitraum gleichzeitig und maximal zu erbringen hat. An diesen Vorgaben orientiert sich die quantitative Bemessung der sogenannten Sicherungskräfte. Mit zwanzig aktiven Infanteriebataillonen ist dabei die im Leistungsprofil geforderte Durchhaltefähigkeit minimal gegeben. Diese Infanteriebataillone werden in Sicherungseinsätzen im gesamten Spektrum von Bewachungsaufgaben im Rahmen der Unterstützung der zivilen Behörden bis zur Kontrolle von Grenzabschnitten, der Überwachung von Achsen oder dem Schutz von Objekten eingesetzt. Die im ES 2008/2011 bezeichneten Verteidigungskräfte stellen die Verteidigungskompetenz in der Armee im Sinne eines Aufwuchskernes sicher. Die minimal mögliche Bemessung des Aufwuchskernes ergibt sich aus der Notwendigkeit, das Gefecht der verbundenen Waffen bis auf Stufe Brigade schulen zu können. Folglich muss ein kompletter Nukleus aus Führungskräften (rund 4000 Angehörige der Armee), Unterstützungskräften (rund 2000) und Verteidigungskräften (rund 12 500) bestehen. Diese 18 500 Armeeangehörigen bilden insgesamt die Verteidigungskräfte des Heeres. Die Kräfte der Luftwaffe sind darin nicht enthalten. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherungskräfte auch für die Verteidigung verwendbar bleiben, ebenso wie Verteidigungskräfte für Sicherungseinsätze.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit dem ES 2008/2011 den politischen Eckwert "Milizsystem" nicht angetastet. Der Auftrag der Armee gemäss Bundesverfassung und Militärgesetz sowie der Bestand der Armee gemäss Armeeleitbild bleiben unverändert. Die Armee bleibt auch nach der Umsetzung des ES 2008/2011 eine Milizarmee. Es besteht keine Absicht, Schritte in Richtung Wehrpflichtarmee oder Berufsarmee zu unternehmen. Dies erklärt auch die Absenz entsprechender Informationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Existiert ein gemeinsames Schutzkonzept Bund/Kanton gegen den Terrorismus mit allen zu bewachenden Objekten?</p><p>2. Falls ja, von wann datiert dieses?</p><p>3. Ist die Zahl der für deren Bewachung/Schutz benötigten Bewachungs- bzw. Schutzbataillone auf Basis dieses Schutzkonzeptes ermittelt worden?</p><p>4. Wie gelangte man zu den Zahlen 20 Bataillone für die Bewachung und 18 500 AdA für die Verteidigung?</p><p>5. Trifft es zu, dass es - wie aus dem VBS zu erfahren war - um "eine heisse Kartoffel" geht und daher über diesen vorgesehenen Schritt in Richtung Wehrpflichtarmee bzw. Berufsarmee keine Informationen erhältlich zu sein scheinen?</p>
- Schutzkonzept gegen den Terrorismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich liegt der Schutz vor terroristischer Bedrohung im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der zivilen Behörden. Die Armee unterstützt aufgrund politischer Entscheide die zivilen Behörden ausschliesslich nach dem Prinzip der Subsidiarität. Das heisst nebst anderem, dass die Einsatzverantwortung auf ziviler Seite liegt. Die zivilen Behörden entscheiden, mit welchen Massnahmen und Mitteln sie ihren hoheitlichen Auftrag im Bereich der Sicherheit erfüllen wollen.</p><p>Dabei muss man sich im Klaren sein, dass es keinen umfassenden Schutz gegen alle möglichen Bedrohungsformen terroristischer Gewaltanwendung gibt. Die Handlungsfreiheit und das Überraschungsmoment liegen stets auf Seiten der asymmetrisch agierenden Gewalttäter. Sie bestimmen Zeit, Ort/Ziel und Vorgehensweise. Jedes Schutzkonzept basiert auf einer Lagebeurteilung, die Gefährdungspotenzial und Eintretenswahrscheinlichkeit abschätzt und kombiniert. Das erfordert im Sinne eines Risikomanagements die Priorisierung aller verfügbaren Mittel.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Ein förmliches, übergeordnetes und gemeinsames Schutzkonzept gegen den Terrorismus liegt nicht vor. Es bestehen jedoch institutionalisierte Kontakte zwischen den Bundesstellen und den Kantonen. Das Bundesamt für Polizei sorgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden für den Schutz der Bundesbehörden, der völkerrechtlich geschützten Personen sowie der diplomatischen Missionen, der ständigen Missionen, der konsularischen Posten und der internationalen Organisationen. Im militärischen Bereich liegen Planungsgrundlagen in Form eines Kataloges der Objekte, die der Sicherstellung existenzieller Bedürfnisse dienen, sowie ein annahmebezogenes Operationskonzept für die Unterstützung der zivilen Behörden im Ereignisfall vor.</p><p>2. Im Auftrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrates hat eine Planungsgruppe in Zusammenarbeit mit den Kantonen 2004 die Themen terroristische Anschläge und Schutz der Infrastrukturanlagen bearbeitet sowie einen Katalog möglicher Massnahmen erstellt. Die militärischen Planungsgrundlagen datieren aus dem Jahre 2005. Überdies hat der neu geschaffene Stab des Sicherheitsausschusses den Auftrag erhalten, Szenarien und weitere Massnahmen zu erarbeiten. Eine gegenseitige Vernetzung mit den seitens der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz laufenden Planungsarbeiten wird sichergestellt.</p><p>3. Nein. Die Erfassung der benötigten Ressourcen basiert auf verschiedenen Grundlagen (s. Einleitung, Antwort 1 und Antwort 4).</p><p>4. Der Bundesrat hat am 8. September 2004 und am 11. Mai 2005 mit dem Entwicklungsschritt 2008/2011 (ES 2008/2011) die Rollenspezialisierung der Armee beschlossen. Das zugrunde liegende Leistungsprofil gibt vor, welche Leistungen die Armee mit welcher Stärke und Wirkung über welchen Zeitraum gleichzeitig und maximal zu erbringen hat. An diesen Vorgaben orientiert sich die quantitative Bemessung der sogenannten Sicherungskräfte. Mit zwanzig aktiven Infanteriebataillonen ist dabei die im Leistungsprofil geforderte Durchhaltefähigkeit minimal gegeben. Diese Infanteriebataillone werden in Sicherungseinsätzen im gesamten Spektrum von Bewachungsaufgaben im Rahmen der Unterstützung der zivilen Behörden bis zur Kontrolle von Grenzabschnitten, der Überwachung von Achsen oder dem Schutz von Objekten eingesetzt. Die im ES 2008/2011 bezeichneten Verteidigungskräfte stellen die Verteidigungskompetenz in der Armee im Sinne eines Aufwuchskernes sicher. Die minimal mögliche Bemessung des Aufwuchskernes ergibt sich aus der Notwendigkeit, das Gefecht der verbundenen Waffen bis auf Stufe Brigade schulen zu können. Folglich muss ein kompletter Nukleus aus Führungskräften (rund 4000 Angehörige der Armee), Unterstützungskräften (rund 2000) und Verteidigungskräften (rund 12 500) bestehen. Diese 18 500 Armeeangehörigen bilden insgesamt die Verteidigungskräfte des Heeres. Die Kräfte der Luftwaffe sind darin nicht enthalten. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherungskräfte auch für die Verteidigung verwendbar bleiben, ebenso wie Verteidigungskräfte für Sicherungseinsätze.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit dem ES 2008/2011 den politischen Eckwert "Milizsystem" nicht angetastet. Der Auftrag der Armee gemäss Bundesverfassung und Militärgesetz sowie der Bestand der Armee gemäss Armeeleitbild bleiben unverändert. Die Armee bleibt auch nach der Umsetzung des ES 2008/2011 eine Milizarmee. Es besteht keine Absicht, Schritte in Richtung Wehrpflichtarmee oder Berufsarmee zu unternehmen. Dies erklärt auch die Absenz entsprechender Informationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Existiert ein gemeinsames Schutzkonzept Bund/Kanton gegen den Terrorismus mit allen zu bewachenden Objekten?</p><p>2. Falls ja, von wann datiert dieses?</p><p>3. Ist die Zahl der für deren Bewachung/Schutz benötigten Bewachungs- bzw. Schutzbataillone auf Basis dieses Schutzkonzeptes ermittelt worden?</p><p>4. Wie gelangte man zu den Zahlen 20 Bataillone für die Bewachung und 18 500 AdA für die Verteidigung?</p><p>5. Trifft es zu, dass es - wie aus dem VBS zu erfahren war - um "eine heisse Kartoffel" geht und daher über diesen vorgesehenen Schritt in Richtung Wehrpflichtarmee bzw. Berufsarmee keine Informationen erhältlich zu sein scheinen?</p>
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