Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste
- ShortId
-
05.3001
- Id
-
20053001
- Updated
-
24.06.2025 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste
- AdditionalIndexing
-
09;Leistungsauftrag;rechtliche Vorschrift;Evaluation;Nachrichtendienst
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K05030101, rechtliche Vorschrift
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Siehe Bericht 02.403 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11. Januar 2005.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die im Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates abgegebenen Empfehlungen aufmerksam zur Kenntnis genommen. Er hat seinerseits bereits anlässlich seiner Klausursitzung vom 8. September 2004 einen entsprechenden Handlungsbedarf erkannt. Aus seiner Sicht sind einige Forderungen angesichts der gegenwärtig laufenden Projekte im Rahmen der "sicherheitspolitischen Pendenzen" überholt und/oder bereits einer eingehenden Prüfung unterzogen worden.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), werden derzeit einer doppelten Revision unterzogen. Diese berücksichtigt die wesentlichen Punkte, zu denen die Motion einen Gesetzgebungsbedarf ortet, soweit sie nicht bereits im geltenden Gesetz enthalten sind.</p><p>Die erste Revision des BWIS dient zur besseren Bekämpfung von Gewaltpropaganda und von Gewalt an Sportveranstaltungen (BWIS I). Eine Zusatzvernehmlassung zu Massnahmen zur Eindämmung des Hooliganismus ist im Gange. Eine zweite Revision zur allgemeinen Stärkung der inneren Sicherheit im Rahmen des Paketes BWIS II ist weit fortgeschritten; die Vernehmlassung soll im Herbst 2005 eröffnet werden. Wenn jetzt unmittelbar umfassende departementsübergreifende Rechtsgrundlagen für alle Nachrichtendienste geschaffen werden sollen, hätte dies grundlegende Infragestellungen der heute schon sehr ausführlichen Rechtsgrundlagen des DAP und der laufenden Arbeiten an den BWIS-Revisionen zur Folge. Diese sollten aber dringend weiter vorangetrieben werden.</p><p>Ebenso wurden auch die gesetzlichen Grundlagen des Strategischen Nachrichtendienstes (SND), das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz; MG), laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst. So wurde per 1. Januar 2004 insbesondere der Datenaustausch zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes präzisiert, der Quellenschutz gesetzlich verankert sowie der SND dem Chef VBS direkt unterstellt. Im Übrigen werden zurzeit - basierend auf Anregungen der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste - die Bestimmungen zur gesetzlichen Verankerung der ständigen Funkaufklärung erarbeitet.</p><p>Es ist deshalb nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, gleichzeitig eine neue umfassende Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Vielmehr wird der Bundesrat in den nächsten Wochen im Nachgang zur Klausur vom September vergangenen Jahres noch verschiedene Grundsatzentscheide treffen, die den Anliegen der Motion noch weiter Rechnung tragen.</p><p>Diese Entscheide streben eine Verbesserung in der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten an. Der Bundesrat wird die Umsetzung dieser Grundsatzentscheide begleiten und die gemachten Erfahrungen auswerten. Er beabsichtigt, per Ende September des nächsten Jahres einen neuen Bericht über diese Erfahrungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen zu erarbeiten.</p><p>Im Falle einer Annahme durch den Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit dieser Gesetzgebung soll insbesondere festgelegt werden:</p><p>1. auf welche Ziele die Tätigkeiten der Nachrichtendienste auszurichten sind;</p><p>2. mit welchen Mitteln das System der Nachrichtendienste zur Sicherheit des Landes, seiner Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur beiträgt;</p><p>3. welches die wichtigsten Elemente des Systems sind;</p><p>4. wie die Nachrichtenbeschaffung geplant wird;</p><p>5. welches die Beschaffungsmechanismen sind;</p><p>6. wie die Nachrichten analysiert werden; </p><p>7. nach welchen Grundsätzen die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten geregelt wird;</p><p>8. welches die Kontrollmechanismen im Bereich der Nachrichtendienste sind.</p>
- Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Siehe Bericht 02.403 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11. Januar 2005.</p>
- <p>Der Bundesrat hat die im Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates abgegebenen Empfehlungen aufmerksam zur Kenntnis genommen. Er hat seinerseits bereits anlässlich seiner Klausursitzung vom 8. September 2004 einen entsprechenden Handlungsbedarf erkannt. Aus seiner Sicht sind einige Forderungen angesichts der gegenwärtig laufenden Projekte im Rahmen der "sicherheitspolitischen Pendenzen" überholt und/oder bereits einer eingehenden Prüfung unterzogen worden.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), werden derzeit einer doppelten Revision unterzogen. Diese berücksichtigt die wesentlichen Punkte, zu denen die Motion einen Gesetzgebungsbedarf ortet, soweit sie nicht bereits im geltenden Gesetz enthalten sind.</p><p>Die erste Revision des BWIS dient zur besseren Bekämpfung von Gewaltpropaganda und von Gewalt an Sportveranstaltungen (BWIS I). Eine Zusatzvernehmlassung zu Massnahmen zur Eindämmung des Hooliganismus ist im Gange. Eine zweite Revision zur allgemeinen Stärkung der inneren Sicherheit im Rahmen des Paketes BWIS II ist weit fortgeschritten; die Vernehmlassung soll im Herbst 2005 eröffnet werden. Wenn jetzt unmittelbar umfassende departementsübergreifende Rechtsgrundlagen für alle Nachrichtendienste geschaffen werden sollen, hätte dies grundlegende Infragestellungen der heute schon sehr ausführlichen Rechtsgrundlagen des DAP und der laufenden Arbeiten an den BWIS-Revisionen zur Folge. Diese sollten aber dringend weiter vorangetrieben werden.</p><p>Ebenso wurden auch die gesetzlichen Grundlagen des Strategischen Nachrichtendienstes (SND), das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz; MG), laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst. So wurde per 1. Januar 2004 insbesondere der Datenaustausch zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes präzisiert, der Quellenschutz gesetzlich verankert sowie der SND dem Chef VBS direkt unterstellt. Im Übrigen werden zurzeit - basierend auf Anregungen der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste - die Bestimmungen zur gesetzlichen Verankerung der ständigen Funkaufklärung erarbeitet.</p><p>Es ist deshalb nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, gleichzeitig eine neue umfassende Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Vielmehr wird der Bundesrat in den nächsten Wochen im Nachgang zur Klausur vom September vergangenen Jahres noch verschiedene Grundsatzentscheide treffen, die den Anliegen der Motion noch weiter Rechnung tragen.</p><p>Diese Entscheide streben eine Verbesserung in der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten an. Der Bundesrat wird die Umsetzung dieser Grundsatzentscheide begleiten und die gemachten Erfahrungen auswerten. Er beabsichtigt, per Ende September des nächsten Jahres einen neuen Bericht über diese Erfahrungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen zu erarbeiten.</p><p>Im Falle einer Annahme durch den Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit dieser Gesetzgebung soll insbesondere festgelegt werden:</p><p>1. auf welche Ziele die Tätigkeiten der Nachrichtendienste auszurichten sind;</p><p>2. mit welchen Mitteln das System der Nachrichtendienste zur Sicherheit des Landes, seiner Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur beiträgt;</p><p>3. welches die wichtigsten Elemente des Systems sind;</p><p>4. wie die Nachrichtenbeschaffung geplant wird;</p><p>5. welches die Beschaffungsmechanismen sind;</p><p>6. wie die Nachrichten analysiert werden; </p><p>7. nach welchen Grundsätzen die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten geregelt wird;</p><p>8. welches die Kontrollmechanismen im Bereich der Nachrichtendienste sind.</p>
- Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste
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