Vorwärts machen mit den Schwerverkehrskontrollzentren an der A2

ShortId
05.3002
Id
20053002
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Vorwärts machen mit den Schwerverkehrskontrollzentren an der A2
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Überwachung des Verkehrs;verkehrspolitische Regelung;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Sicherheit im Strassenverkehr;Strassenverkehr;Polizeikontrolle;Beförderung gefährlicher Güter
1
  • L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
  • L03K180203, verkehrspolitische Regelung
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Verlagerungsbericht 2004 weist der Bundesrat mehrfach und zu Recht auf die Bedeutung der Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse hin. Bisher wurde in der Schweiz erst ein einziges modernes Schwerverkehrskontrollzentrum in Betrieb genommen (in Unterrealta an der A13, November 2004). An der A2 hingegen stehen noch nicht einmal die Standorte der zwei zu bauenden Zentren fest. Hier ist eine Beschleunigung des Verfahrens dringend angezeigt. Es kann nicht sein, dass fünf oder mehr Jahre vergehen, bis der Schwerverkehr an der A2 systematisch und effizient kontrolliert wird.</p><p>In Bezug auf die Standorte ist entscheidend, dass der gesamte Schwerverkehr erfasst wird und möglichst keine Umfahrungsmöglichkeiten bestehen. Das Zentrum in Unterrealta erfüllt diese Anforderung für den Nord-Süd-Verkehr auf der A13 in optimaler Weise. Ein Zentrum in der Leventina hingegen würde allen Süd-Nord-Verkehr über den San Bernardino (A13) nicht erfassen. Es macht wenig Sinn, den Süd-Nord-Verkehr auf der A13 erst zu erfassen, wenn er schon über dem Berg ist. Und an einem Zentrum im Kanton Nidwalden würde der von (Zürich-)Arth-Goldau kommende Verkehr vorbeifahren. Das heisst: Problematische Fahrzeuge würden jeweils über die nicht systematisch kontrollierten Routen geführt. Das ist unannehmbar.</p><p>Es gibt Vorstellungen, die neuen grossen Kontrollzentren mit zusätzlichen logistischen und gastronomischen Angeboten zu bestücken. Dies ist keine zwingende Anforderung, haben doch die Kontrollzentren in allererster Linie polizeiliche, nicht aber gastronomische oder logistische Aufgaben. Derartige Angebote können ohne weiteres von privater Seite an anderen Standorten gemacht werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die rasche Erstellung der Schwerverkehrskontrollzentren auf der A2 nördlich und südlich des Gotthardtunnels eine dringende und wichtige Aufgabe darstellt, sowohl bezüglich der angestrebten Verlagerungswirkung durch gleich lange Spiesse von Schiene und Strasse als auch bezüglich der guten Wirkung der Zentren auf die Verkehrssicherheit. In diesem Sinne unterstützt er die Stossrichtung des Postulates.</p><p>Bezüglich der einzelnen im Postulat formulierten Bemerkungen nimmt er allerdings teilweise eine etwas differenzierte Haltung ein. Der Massnahmenkatalog betreffend den alpenquerenden Strassengüterverkehr umfasst weitere Forderungen, insbesondere die sicherheitsbedingte Bewirtschaftung des Gotthardstrassentunnels (Tropfenzählersystem). Diese Bewirtschaftung erfordert bei jeder Anwendungsform (sowohl bei der heutigen Lösung als auch bei denkbaren Alternativen wie Reservationssystem oder Alpentransitbörse) Abstellflächen abseits der Strasse. Solche Flächen sind indessen in den engen Alpentälern nur sehr beschränkt vorhanden und werden angesichts der dadurch entstehenden (Lärm-)Belastungen wohl nur zur Verfügung gestellt, wenn damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden können. Deshalb stehen für den Bundesrat Kombianlagen (Kontrollzentren mit Abstellflächen) klar im Vordergrund.</p><p>Zu den einzelnen Bemerkungen:</p><p>1. Die erforderlichen Bundesfinanzen sind eingestellt. Allerdings lassen die nach dem Nationalstrassenrecht zu durchlaufenden Verfahren den geforderten Zeitraum als unrealistisch erscheinen. Zudem ist der Planungsstand der verschiedenen Projekte derart unterschiedlich, dass auch die Gleichzeitigkeit der Inbetriebnahme der Zentren wohl nicht realisierbar ist. Ziel bleibt aber ein möglichst rasches Erstellen beider Anlagen.</p><p>2. Mit dem am 16. März 2005 gefallenen Standortentscheid zugunsten von Erstfeld ist diesem Anliegen entsprochen.</p><p>3. Eine Kombianlage lässt sich südlich des Gotthards nur im Raum Bodio realisieren, nicht aber südlich der Verzweigung A2/A13. Deshalb setzt der Bundesrat heute auf die Lösung in der Leventina. Zudem erwies sich die eingeleitete Planung für ein Kontrollzentrum bei Sigirino aus Umweltschutzgründen als sehr dornenreich und führte nicht zum Ziel. Das berechtigte Anliegen, durch entsprechende Kontrolldichte auch die Sicherheit auf der A13 hochzuhalten, kann aber auch durch optimierte mobile Kontrollen der Polizei gewährleistet werden. Das in dieser Sache zuständige UVEK ist bereit, entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen Tessin und Graubünden abzuschliessen bzw. weiterzuführen. Zudem ist es möglich, auch in Süd-Nord-Richtung Fahrzeuge im Zentrum Realta zu kontrollieren. Obschon diese Kontrollen erst nach der Tunnelpassage erfolgen würden, dürften sie doch eine gewisse Präventionswirkung erzielen.</p><p>4. Aus den dargelegten Gründen erachtet der Bundesrat die Verknüpfung der Maxizentren an der A2 mit grossen Abstellflächen für die Bewirtschaftung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs durch den Gotthardstrassentunnel als unumgänglich. Die weiteren logistischen Angebote sind demgegenüber nicht zwingend, bieten aber für die jeweiligen Standorte durchaus attraktive private Investitionsmöglichkeiten, was die Standortakzeptanz allenfalls positiv beeinflussen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, alles zu unternehmen, damit die Schwerverkehrskontrollzentren an der A2 nördlich und südlich des Gotthardtunnels rasch und geografisch am richtigen Ort erstellt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:</p><p>1. Die beiden Kontrollzentren sind spätestens im Jahre 2007 in Betrieb zu nehmen.</p><p>2. Der Standort des Zentrums im Norden des Gotthardtunnels ist so zu wählen, dass der Verkehr sowohl aus Richtung Luzern (A2) wie aus Richtung Arth-Goldau erfasst wird.</p><p>3. Der Standort des Zentrums im Süden des Gotthardtunnels ist so zu wählen, dass der Verkehr sowohl in Richtung Gotthard (A2) wie in Richtung San Bernardino (A13) erfasst wird.</p><p>4. Es ist keineswegs zwingend, dass die Kontrollzentren mit logistischen (Grossparkplatz, Reparaturwerkstätte) und gastronomischen (Motel, Restaurant) Angeboten kombiniert werden.</p>
  • Vorwärts machen mit den Schwerverkehrskontrollzentren an der A2
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Verlagerungsbericht 2004 weist der Bundesrat mehrfach und zu Recht auf die Bedeutung der Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse hin. Bisher wurde in der Schweiz erst ein einziges modernes Schwerverkehrskontrollzentrum in Betrieb genommen (in Unterrealta an der A13, November 2004). An der A2 hingegen stehen noch nicht einmal die Standorte der zwei zu bauenden Zentren fest. Hier ist eine Beschleunigung des Verfahrens dringend angezeigt. Es kann nicht sein, dass fünf oder mehr Jahre vergehen, bis der Schwerverkehr an der A2 systematisch und effizient kontrolliert wird.</p><p>In Bezug auf die Standorte ist entscheidend, dass der gesamte Schwerverkehr erfasst wird und möglichst keine Umfahrungsmöglichkeiten bestehen. Das Zentrum in Unterrealta erfüllt diese Anforderung für den Nord-Süd-Verkehr auf der A13 in optimaler Weise. Ein Zentrum in der Leventina hingegen würde allen Süd-Nord-Verkehr über den San Bernardino (A13) nicht erfassen. Es macht wenig Sinn, den Süd-Nord-Verkehr auf der A13 erst zu erfassen, wenn er schon über dem Berg ist. Und an einem Zentrum im Kanton Nidwalden würde der von (Zürich-)Arth-Goldau kommende Verkehr vorbeifahren. Das heisst: Problematische Fahrzeuge würden jeweils über die nicht systematisch kontrollierten Routen geführt. Das ist unannehmbar.</p><p>Es gibt Vorstellungen, die neuen grossen Kontrollzentren mit zusätzlichen logistischen und gastronomischen Angeboten zu bestücken. Dies ist keine zwingende Anforderung, haben doch die Kontrollzentren in allererster Linie polizeiliche, nicht aber gastronomische oder logistische Aufgaben. Derartige Angebote können ohne weiteres von privater Seite an anderen Standorten gemacht werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die rasche Erstellung der Schwerverkehrskontrollzentren auf der A2 nördlich und südlich des Gotthardtunnels eine dringende und wichtige Aufgabe darstellt, sowohl bezüglich der angestrebten Verlagerungswirkung durch gleich lange Spiesse von Schiene und Strasse als auch bezüglich der guten Wirkung der Zentren auf die Verkehrssicherheit. In diesem Sinne unterstützt er die Stossrichtung des Postulates.</p><p>Bezüglich der einzelnen im Postulat formulierten Bemerkungen nimmt er allerdings teilweise eine etwas differenzierte Haltung ein. Der Massnahmenkatalog betreffend den alpenquerenden Strassengüterverkehr umfasst weitere Forderungen, insbesondere die sicherheitsbedingte Bewirtschaftung des Gotthardstrassentunnels (Tropfenzählersystem). Diese Bewirtschaftung erfordert bei jeder Anwendungsform (sowohl bei der heutigen Lösung als auch bei denkbaren Alternativen wie Reservationssystem oder Alpentransitbörse) Abstellflächen abseits der Strasse. Solche Flächen sind indessen in den engen Alpentälern nur sehr beschränkt vorhanden und werden angesichts der dadurch entstehenden (Lärm-)Belastungen wohl nur zur Verfügung gestellt, wenn damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden können. Deshalb stehen für den Bundesrat Kombianlagen (Kontrollzentren mit Abstellflächen) klar im Vordergrund.</p><p>Zu den einzelnen Bemerkungen:</p><p>1. Die erforderlichen Bundesfinanzen sind eingestellt. Allerdings lassen die nach dem Nationalstrassenrecht zu durchlaufenden Verfahren den geforderten Zeitraum als unrealistisch erscheinen. Zudem ist der Planungsstand der verschiedenen Projekte derart unterschiedlich, dass auch die Gleichzeitigkeit der Inbetriebnahme der Zentren wohl nicht realisierbar ist. Ziel bleibt aber ein möglichst rasches Erstellen beider Anlagen.</p><p>2. Mit dem am 16. März 2005 gefallenen Standortentscheid zugunsten von Erstfeld ist diesem Anliegen entsprochen.</p><p>3. Eine Kombianlage lässt sich südlich des Gotthards nur im Raum Bodio realisieren, nicht aber südlich der Verzweigung A2/A13. Deshalb setzt der Bundesrat heute auf die Lösung in der Leventina. Zudem erwies sich die eingeleitete Planung für ein Kontrollzentrum bei Sigirino aus Umweltschutzgründen als sehr dornenreich und führte nicht zum Ziel. Das berechtigte Anliegen, durch entsprechende Kontrolldichte auch die Sicherheit auf der A13 hochzuhalten, kann aber auch durch optimierte mobile Kontrollen der Polizei gewährleistet werden. Das in dieser Sache zuständige UVEK ist bereit, entsprechende Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen Tessin und Graubünden abzuschliessen bzw. weiterzuführen. Zudem ist es möglich, auch in Süd-Nord-Richtung Fahrzeuge im Zentrum Realta zu kontrollieren. Obschon diese Kontrollen erst nach der Tunnelpassage erfolgen würden, dürften sie doch eine gewisse Präventionswirkung erzielen.</p><p>4. Aus den dargelegten Gründen erachtet der Bundesrat die Verknüpfung der Maxizentren an der A2 mit grossen Abstellflächen für die Bewirtschaftung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs durch den Gotthardstrassentunnel als unumgänglich. Die weiteren logistischen Angebote sind demgegenüber nicht zwingend, bieten aber für die jeweiligen Standorte durchaus attraktive private Investitionsmöglichkeiten, was die Standortakzeptanz allenfalls positiv beeinflussen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, alles zu unternehmen, damit die Schwerverkehrskontrollzentren an der A2 nördlich und südlich des Gotthardtunnels rasch und geografisch am richtigen Ort erstellt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:</p><p>1. Die beiden Kontrollzentren sind spätestens im Jahre 2007 in Betrieb zu nehmen.</p><p>2. Der Standort des Zentrums im Norden des Gotthardtunnels ist so zu wählen, dass der Verkehr sowohl aus Richtung Luzern (A2) wie aus Richtung Arth-Goldau erfasst wird.</p><p>3. Der Standort des Zentrums im Süden des Gotthardtunnels ist so zu wählen, dass der Verkehr sowohl in Richtung Gotthard (A2) wie in Richtung San Bernardino (A13) erfasst wird.</p><p>4. Es ist keineswegs zwingend, dass die Kontrollzentren mit logistischen (Grossparkplatz, Reparaturwerkstätte) und gastronomischen (Motel, Restaurant) Angeboten kombiniert werden.</p>
    • Vorwärts machen mit den Schwerverkehrskontrollzentren an der A2

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