Stärkung der Budgethoheit des Parlamentes

ShortId
05.3004
Id
20053004
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Stärkung der Budgethoheit des Parlamentes
AdditionalIndexing
0421;24
1
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L04K11020102, Annahme des Haushaltsplans
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L04K11020105, Haushaltsbefugnis
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K110201, Haushaltsverfahren
  • L05K0806010801, New Public Management
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkommissionen befassen sich mit der Haushaltsführung des Bundes; sie beraten die finanzielle Planung, den Voranschlag und dessen Nachträge und die Staatsrechnung vor (Art.50 des Parlamentsgesetzes). In der Botschaft zum Parlamentsgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass die Finanzkommissionen nicht nur Budget und Staatsrechnung vorberaten, sondern dass sie sich mit der Haushaltsführung des Bundes insgesamt befassen und ihnen auch die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt zukommt. Aus diesem Grund hat das Büro die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes auch dieser Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.</p><p>Aufgrund ihrer Fachkenntnisse ist die Finanzkommission das geeignete Organ, um die erwünschten Massnahmen für eine Stärkung der Rolle des Parlamentes bei der Budgethoheit vorzuschlagen. Diese können mittels parlamentarischer Initiative unterbreitet werden, welche eine entsprechende Revision des Parlamentsgesetzes vorsieht, oder im Rahmen der in den Räten hängigen Revision des Finanzhaushaltsgesetzes vorgeschlagen werden.</p>
  • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, die die Rolle des Parlamentes bei der Budgethoheit stärken.</p><p>Hierfür könnte das Budget in Aufträge, Programme und Massnahmen unterteilt werden; wobei ein Auftrag für eine staatliche Politik steht und ein Programm alle Massnahmen eines Departementes umfasst, mit welchen genau festgelegte, durch Leistungsindikatoren wiedergegebene Ziele verfolgt werden, die in der Rechnung evaluiert werden.</p>
  • Stärkung der Budgethoheit des Parlamentes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkommissionen befassen sich mit der Haushaltsführung des Bundes; sie beraten die finanzielle Planung, den Voranschlag und dessen Nachträge und die Staatsrechnung vor (Art.50 des Parlamentsgesetzes). In der Botschaft zum Parlamentsgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass die Finanzkommissionen nicht nur Budget und Staatsrechnung vorberaten, sondern dass sie sich mit der Haushaltsführung des Bundes insgesamt befassen und ihnen auch die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt zukommt. Aus diesem Grund hat das Büro die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes auch dieser Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.</p><p>Aufgrund ihrer Fachkenntnisse ist die Finanzkommission das geeignete Organ, um die erwünschten Massnahmen für eine Stärkung der Rolle des Parlamentes bei der Budgethoheit vorzuschlagen. Diese können mittels parlamentarischer Initiative unterbreitet werden, welche eine entsprechende Revision des Parlamentsgesetzes vorsieht, oder im Rahmen der in den Räten hängigen Revision des Finanzhaushaltsgesetzes vorgeschlagen werden.</p>
    • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, die die Rolle des Parlamentes bei der Budgethoheit stärken.</p><p>Hierfür könnte das Budget in Aufträge, Programme und Massnahmen unterteilt werden; wobei ein Auftrag für eine staatliche Politik steht und ein Programm alle Massnahmen eines Departementes umfasst, mit welchen genau festgelegte, durch Leistungsindikatoren wiedergegebene Ziele verfolgt werden, die in der Rechnung evaluiert werden.</p>
    • Stärkung der Budgethoheit des Parlamentes

Back to List