Budgetausgleich im Jahre 2006

ShortId
05.3005
Id
20053005
Updated
27.07.2023 21:36
Language
de
Title
Budgetausgleich im Jahre 2006
AdditionalIndexing
24;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Haushaltsdefizit;Haushaltsausgleich
1
  • L04K11080106, Haushaltsausgleich
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11020502, Haushaltsdefizit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Anbetracht der düsteren finanziellen Perspektiven (drohende zusätzliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe sowie drohende Neuverschuldung, optimistische Einnahmenplanung) ist das Sanierungsziel des Bundesrates auch bei vollumfänglicher Realisierung des Entlastungsprogramms 2004 gefährdet. Es drängt sich eine Beschleunigung des Abbautempos auf, sodass bis Ende der Legislatur der Haushaltausgleich effektiv erreicht wird und der von Volk und Ständen gutgeheissenen Schuldenbremse in der Tat Nachachtung verschafft wird.</p>
  • <p>Die Beseitigung des strukturellen Defizites bis 2007 ist eines der vorrangigen Ziele des Bundesrates in der laufenden Legislatur. Den von der Motionärin erteilten Auftrag erachtet der Bundesrat jedoch nicht als zielführend. Die nachhaltige Sanierung des Bundeshaushaltes muss bei den Aufgaben ansetzen. Es braucht Reformen bei den Aufgaben. Die Sanierung kann nicht gelingen, wenn pauschale und anonyme Kürzungen beschlossen werden. </p><p>Im geltenden Finanzplan betrug das effektive Defizit für das Jahr 2006 799 Millionen Franken und das höchstzulässige Defizit 633 Millionen (inklusive Entlastungsprogramm 2004 ). Mit anderen Worten bestand ein Bereinigungsbedarf von 166 Millionen Franken. Im aktualisierten Finanzplan (wirtschaftliche Eckwerte, K-Faktor, Einnahmenschätzungen, Überprüfung der Ausgaben) lauten die entsprechenden Zahlen für das Voranschlagsjahr 2006 wie folgt: Das effektive Defizit beträgt für 2006 neu 1300 Millionen Franken, das zulässige Defizit gemäss Schuldenbremse 844 Millionen und der Bereinigungsbedarf 456 Millionen.</p><p>Die im Motionstext genannte Zahl von 799 Millionen Franken bezieht sich auf den geltenden Finanzplan. Eine Verbesserung um diesen Betrag führt beim heutigen Informationsstand nicht mehr zu einem ausgeglichenen Voranschlag. Der Korrekturbedarf beträgt zurzeit 1300 Millionen Franken. Die Motion ist aus heutiger Sicht gleichbedeutend mit der Aufforderung, der Bundesrat solle für die Wintersession ein Entlastungsprogramm 2005 vorlegen, das die eidgenössischen Räte im dringlichen Verfahren beraten könnten.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben vor einem Jahr mit grossem Mehr dem Abbaupfad und damit einer Strategie zugestimmt, den Bundeshaushalt "stabilisierend zu stabilisieren". Die in der Folge eingeleiteten Entlastungsmassnahmen haben heute ein Ausmass angenommen, das von allen Betroffenen grosse Opfer abverlangt. Zurzeit erfolgt die Umsetzung der Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003. Gleichzeitig ist bereits das Entlastungsprogramm 2004 in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat befasst sich zudem mit der Umsetzung der Aufgabenverzichtplanung. Er hat die Durchführung einer Verwaltungsreform beschlossen und wird in der zweiten Jahreshälfte gestützt auf ein Aufgabenportfolio die Diskussion über eine Reduktion von Aufgaben bei allen Aktivitäten führen.</p><p>Die Forderung nach einem ausgeglichenen Voranschlag 2006 erfüllt nach Ansicht des Bundesrates das Kriterium "stabilisierend stabilisieren" nicht, indem die eingeleiteten Prozesse gestört werden und sie ihren Erfolg infrage stellt. Es kommt zu einer Übersteuerung. Die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung wird damit infrage gestellt, und dies beeinträchtigt die Verlässlichkeit des Bundes gegenüber seinen wichtigsten Partnern (Kantone, Sozialpartner, Wirtschaft usw.). Die zusätzlichen Kürzungen müssten zwangsweise die kurzfristig steuerbaren Investitionsausgaben überproportional treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Gemäss Bericht zum Finanzplan 2006-2008 resultiert im Jahre 2006, nach Berücksichtigung des Entlastungsprogramms, ein Ergebnis von minus 799 Millionen Franken. Mittels Korrekturen im Ausgabenbereich ist diese Defizitlücke im Budget 2006 zu schliessen.</p>
  • Budgetausgleich im Jahre 2006
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Anbetracht der düsteren finanziellen Perspektiven (drohende zusätzliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe sowie drohende Neuverschuldung, optimistische Einnahmenplanung) ist das Sanierungsziel des Bundesrates auch bei vollumfänglicher Realisierung des Entlastungsprogramms 2004 gefährdet. Es drängt sich eine Beschleunigung des Abbautempos auf, sodass bis Ende der Legislatur der Haushaltausgleich effektiv erreicht wird und der von Volk und Ständen gutgeheissenen Schuldenbremse in der Tat Nachachtung verschafft wird.</p>
    • <p>Die Beseitigung des strukturellen Defizites bis 2007 ist eines der vorrangigen Ziele des Bundesrates in der laufenden Legislatur. Den von der Motionärin erteilten Auftrag erachtet der Bundesrat jedoch nicht als zielführend. Die nachhaltige Sanierung des Bundeshaushaltes muss bei den Aufgaben ansetzen. Es braucht Reformen bei den Aufgaben. Die Sanierung kann nicht gelingen, wenn pauschale und anonyme Kürzungen beschlossen werden. </p><p>Im geltenden Finanzplan betrug das effektive Defizit für das Jahr 2006 799 Millionen Franken und das höchstzulässige Defizit 633 Millionen (inklusive Entlastungsprogramm 2004 ). Mit anderen Worten bestand ein Bereinigungsbedarf von 166 Millionen Franken. Im aktualisierten Finanzplan (wirtschaftliche Eckwerte, K-Faktor, Einnahmenschätzungen, Überprüfung der Ausgaben) lauten die entsprechenden Zahlen für das Voranschlagsjahr 2006 wie folgt: Das effektive Defizit beträgt für 2006 neu 1300 Millionen Franken, das zulässige Defizit gemäss Schuldenbremse 844 Millionen und der Bereinigungsbedarf 456 Millionen.</p><p>Die im Motionstext genannte Zahl von 799 Millionen Franken bezieht sich auf den geltenden Finanzplan. Eine Verbesserung um diesen Betrag führt beim heutigen Informationsstand nicht mehr zu einem ausgeglichenen Voranschlag. Der Korrekturbedarf beträgt zurzeit 1300 Millionen Franken. Die Motion ist aus heutiger Sicht gleichbedeutend mit der Aufforderung, der Bundesrat solle für die Wintersession ein Entlastungsprogramm 2005 vorlegen, das die eidgenössischen Räte im dringlichen Verfahren beraten könnten.</p><p>Die eidgenössischen Räte haben vor einem Jahr mit grossem Mehr dem Abbaupfad und damit einer Strategie zugestimmt, den Bundeshaushalt "stabilisierend zu stabilisieren". Die in der Folge eingeleiteten Entlastungsmassnahmen haben heute ein Ausmass angenommen, das von allen Betroffenen grosse Opfer abverlangt. Zurzeit erfolgt die Umsetzung der Massnahmen des Entlastungsprogramms 2003. Gleichzeitig ist bereits das Entlastungsprogramm 2004 in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat befasst sich zudem mit der Umsetzung der Aufgabenverzichtplanung. Er hat die Durchführung einer Verwaltungsreform beschlossen und wird in der zweiten Jahreshälfte gestützt auf ein Aufgabenportfolio die Diskussion über eine Reduktion von Aufgaben bei allen Aktivitäten führen.</p><p>Die Forderung nach einem ausgeglichenen Voranschlag 2006 erfüllt nach Ansicht des Bundesrates das Kriterium "stabilisierend stabilisieren" nicht, indem die eingeleiteten Prozesse gestört werden und sie ihren Erfolg infrage stellt. Es kommt zu einer Übersteuerung. Die Stetigkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung wird damit infrage gestellt, und dies beeinträchtigt die Verlässlichkeit des Bundes gegenüber seinen wichtigsten Partnern (Kantone, Sozialpartner, Wirtschaft usw.). Die zusätzlichen Kürzungen müssten zwangsweise die kurzfristig steuerbaren Investitionsausgaben überproportional treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Gemäss Bericht zum Finanzplan 2006-2008 resultiert im Jahre 2006, nach Berücksichtigung des Entlastungsprogramms, ein Ergebnis von minus 799 Millionen Franken. Mittels Korrekturen im Ausgabenbereich ist diese Defizitlücke im Budget 2006 zu schliessen.</p>
    • Budgetausgleich im Jahre 2006

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