KVG. Prüfung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten

ShortId
05.3008
Id
20053008
Updated
27.07.2023 20:26
Language
de
Title
KVG. Prüfung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten
AdditionalIndexing
2841;Medikamentenkonsum;Krankenversicherung;Gesundheitszustand;Arzneikosten;Gesundheitspolitik;Lebensqualität;Medikament;Selbstbehalt
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L06K010503010202, Medikamentenkonsum
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L05K0109040202, Lebensqualität
  • L04K01040109, Krankenversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Top 6 der in der Schweiz umsatzstärksten Medikamente werden drei Plätze durch Blutfettsenker belegt. In der Spitzengruppe liegen auch Blutdrucksenker. Gerade bei diesen Erkrankungen ist hinlänglich bekannt, dass eine ungesunde Lebensweise, einseitige Ernährung, Bewegungsmangel und Rauchen wesentliche Ursachen sind. Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass die schweizerische Gesundheitspolitik eindeutig die medikamentöse Behandlung der Bevölkerung zulasten der Prävention priorisiert. In diesem Bereich könnte durch Förderung einer gesundheitsrelevanten Lebensweise z. B. bezüglich körperlicher Bewegung, Ernährung, Gewichtskontrolle, Alkohol- und Zigarettenkonsum sowie bezüglich schädigender Verhaltensmuster (Stress, Depression usw.) die Bevölkerung "entmedikalisiert" werden. In gesundheitsfördernden Massnahmen steckt noch ein erhebliches Potenzial zur Senkung des Medikamentenkonsums und zur nachhaltigen Förderung der Lebensqualität. Es braucht dazu aber vor allem auch die individuelle Verantwortung der Einzelnen. Wer ungesund lebt und nichts für seine Gesundheit unternimmt, könnte durch eine höhere Kostenbeteiligung finanziell auch stärker belastet werden.</p><p>Gemäss Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe a KVG kann der Bundesrat für bestimmte Leistungen einen höheren Selbstbehalt vorsehen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine gesunde Lebensweise (Bewegung, ausgewogene Ernährung, Gewichtskontrolle, Verzicht auf Alkohol und Nikotin usw.) Krankheitsrisiken zu reduzieren vermag. Gerade bei hohen Blutfett- bzw. Blutdruckwerten ist aber bekannt, dass diese nicht nur auf eine ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind, sondern auch genetisch oder durch eine andere Krankheit bedingt sein können. Hypertonie und hohe Blutfettwerte stellen zwar keine eigentlichen Krankheiten dar, sind aber Risikofaktoren für Folgekrankheiten wie Herzinfarkt oder Hirnschlag. Mit medikamentöser Prävention können diese schweren Krankheiten verhindert werden.</p><p>In vielen Fällen genügen nichtmedikamentöse Massnahmen nicht, um erhöhte Blutfett- bzw. Blutdruckwerte zu senken. Die Erfahrungen der Gesundheitsförderung zeigen zudem, dass nicht alle Menschen in der Lage sind, ihr ungesundes Verhalten zu ändern. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein tiefer Bildungsstand, schlechte sozioökonomische Verhältnisse und mangelnde Unterstützung des sozialen Umfelds zusammentreffen. Gerade in diesen Fällen könnte ein höherer Selbstbehalt vielmehr bewirken, dass der Patient aus Kostengründen diese Medikamente gar nicht mehr einnehmen will. Die Folgekosten für Herzinfarkt und Hirnschlag wären jedoch ein Vielfaches höher als die jetzigen Medikamentenkosten.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, eine nach Leistung differenzierte Kostenbeteiligung als Kostendämpfungsmassnahme zu prüfen. Diese Prüfung sollte aber nicht isoliert vorgenommen, sondern in den Gesamtzusammenhang der Anpassung der Kostenbeteiligungsregeln in der Krankenversicherung gestellt werden, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 den eidgenössischen Räten beantragt hat (Erhöhung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent und Anpassung der Delegationsnorm im Bereich der Kostenbeteiligung; 04.034, BBl 2004 4361ff.).</p><p>2. Die Festlegung von Kriterien, um zu entscheiden, ab wann sich eine gewisse Handlung gesundheitsfördernd bzw. -gefährdend auswirkt, stösst an mehrere Grenzen. So sind gewisse Umstände nicht nur verschuldensabhängig, sondern zu einem grossen Teil gar nicht beeinflussbar. Zudem wird der Festlegung von Kriterien immer etwas Willkürliches anhaften und Diskussionen über die ethischen Grenzen nach sich ziehen. In der Praxis müsste wohl eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen, ob die betreffende Person aufgrund einer ungesunden Lebensweise erkrankt ist oder ob die Erkrankung andere Ursachen hat. Die Ärztin oder der Arzt würde somit entscheiden, ob von ihrem oder seinem Patient ein höherer Selbstbehalt verlangt werden soll, was die Medizinalperson in eine schwierige Situation bringt und kaum praktikabel wäre.</p><p>Es ist zudem aus sozialpolitischen und ethischen Gründen problematisch, Personen, die aus verschiedenen Gründen ihr Verhalten nicht zu ändern vermögen, finanziell zu benachteiligen. In diesem Sinne führen derartige Modelle nicht nur zu Umsetzungsschwierigkeiten, sondern sie verstossen auch gegen das Grundprinzip der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken oder Personen mit erhöhten Risiken im KVG.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nichtmedikamentösen Massnahmen zur Prävention gezielt zu fördern sind. In Bezug auf Ernährung und Bewegung werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), vom Bundesamt für Sport (Baspo), von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen verschiedene Projekte (wie z. B. Allez Hop, Suisse Balance oder das nationale Programm Amepa "Positive Wechselwirkungen zwischen Ernährung, Bewegung und landwirtschaftlicher Produktion") unterstützt.</p><p>Die Schweiz hat zudem der WHO-Resolution betreffend eine "Globale Strategie über Ernährung, Bewegung und Gesundheit vom 22. Mai 2004" zugestimmt. Auf Basis dieser Resolution haben das Eidgenössische Departement des Innern und das federführende BAG sich für 2005/06 das Ziel gesetzt, die notwendigen Schritte zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Zahl übergewichtiger und adipöser Menschen auch in der Schweiz in die Wege zu leiten. Bei der Umsetzung dieser WHO-Resolution werden die betroffenen Partner, insbesondere auch das Baspo, einbezogen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf seine Stellungnahme zum Postulat Humbel Näf 04.3797, "Förderung einer gesunden Ernährung".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er einen differenziert höheren Selbstbehalt für Medikamente, welche durch eine gesündere Lebensweise reduziert oder abgesetzt werden könnten?</p><p>2. Könnte eine solche Lösung praxistauglich umgesetzt werden, ohne Menschen, welche trotz gesunder Lebensweise erkranken, zu diskriminieren?</p><p>3. Sieht er eine andere Möglichkeit, um den Medikamentenkonsum im Bereich der Zivilisationserkrankungen zu reduzieren? Wenn ja, welche?</p>
  • KVG. Prüfung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Top 6 der in der Schweiz umsatzstärksten Medikamente werden drei Plätze durch Blutfettsenker belegt. In der Spitzengruppe liegen auch Blutdrucksenker. Gerade bei diesen Erkrankungen ist hinlänglich bekannt, dass eine ungesunde Lebensweise, einseitige Ernährung, Bewegungsmangel und Rauchen wesentliche Ursachen sind. Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass die schweizerische Gesundheitspolitik eindeutig die medikamentöse Behandlung der Bevölkerung zulasten der Prävention priorisiert. In diesem Bereich könnte durch Förderung einer gesundheitsrelevanten Lebensweise z. B. bezüglich körperlicher Bewegung, Ernährung, Gewichtskontrolle, Alkohol- und Zigarettenkonsum sowie bezüglich schädigender Verhaltensmuster (Stress, Depression usw.) die Bevölkerung "entmedikalisiert" werden. In gesundheitsfördernden Massnahmen steckt noch ein erhebliches Potenzial zur Senkung des Medikamentenkonsums und zur nachhaltigen Förderung der Lebensqualität. Es braucht dazu aber vor allem auch die individuelle Verantwortung der Einzelnen. Wer ungesund lebt und nichts für seine Gesundheit unternimmt, könnte durch eine höhere Kostenbeteiligung finanziell auch stärker belastet werden.</p><p>Gemäss Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe a KVG kann der Bundesrat für bestimmte Leistungen einen höheren Selbstbehalt vorsehen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine gesunde Lebensweise (Bewegung, ausgewogene Ernährung, Gewichtskontrolle, Verzicht auf Alkohol und Nikotin usw.) Krankheitsrisiken zu reduzieren vermag. Gerade bei hohen Blutfett- bzw. Blutdruckwerten ist aber bekannt, dass diese nicht nur auf eine ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind, sondern auch genetisch oder durch eine andere Krankheit bedingt sein können. Hypertonie und hohe Blutfettwerte stellen zwar keine eigentlichen Krankheiten dar, sind aber Risikofaktoren für Folgekrankheiten wie Herzinfarkt oder Hirnschlag. Mit medikamentöser Prävention können diese schweren Krankheiten verhindert werden.</p><p>In vielen Fällen genügen nichtmedikamentöse Massnahmen nicht, um erhöhte Blutfett- bzw. Blutdruckwerte zu senken. Die Erfahrungen der Gesundheitsförderung zeigen zudem, dass nicht alle Menschen in der Lage sind, ihr ungesundes Verhalten zu ändern. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein tiefer Bildungsstand, schlechte sozioökonomische Verhältnisse und mangelnde Unterstützung des sozialen Umfelds zusammentreffen. Gerade in diesen Fällen könnte ein höherer Selbstbehalt vielmehr bewirken, dass der Patient aus Kostengründen diese Medikamente gar nicht mehr einnehmen will. Die Folgekosten für Herzinfarkt und Hirnschlag wären jedoch ein Vielfaches höher als die jetzigen Medikamentenkosten.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, eine nach Leistung differenzierte Kostenbeteiligung als Kostendämpfungsmassnahme zu prüfen. Diese Prüfung sollte aber nicht isoliert vorgenommen, sondern in den Gesamtzusammenhang der Anpassung der Kostenbeteiligungsregeln in der Krankenversicherung gestellt werden, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 26. Mai 2004 den eidgenössischen Räten beantragt hat (Erhöhung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent und Anpassung der Delegationsnorm im Bereich der Kostenbeteiligung; 04.034, BBl 2004 4361ff.).</p><p>2. Die Festlegung von Kriterien, um zu entscheiden, ab wann sich eine gewisse Handlung gesundheitsfördernd bzw. -gefährdend auswirkt, stösst an mehrere Grenzen. So sind gewisse Umstände nicht nur verschuldensabhängig, sondern zu einem grossen Teil gar nicht beeinflussbar. Zudem wird der Festlegung von Kriterien immer etwas Willkürliches anhaften und Diskussionen über die ethischen Grenzen nach sich ziehen. In der Praxis müsste wohl eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen, ob die betreffende Person aufgrund einer ungesunden Lebensweise erkrankt ist oder ob die Erkrankung andere Ursachen hat. Die Ärztin oder der Arzt würde somit entscheiden, ob von ihrem oder seinem Patient ein höherer Selbstbehalt verlangt werden soll, was die Medizinalperson in eine schwierige Situation bringt und kaum praktikabel wäre.</p><p>Es ist zudem aus sozialpolitischen und ethischen Gründen problematisch, Personen, die aus verschiedenen Gründen ihr Verhalten nicht zu ändern vermögen, finanziell zu benachteiligen. In diesem Sinne führen derartige Modelle nicht nur zu Umsetzungsschwierigkeiten, sondern sie verstossen auch gegen das Grundprinzip der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken oder Personen mit erhöhten Risiken im KVG.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nichtmedikamentösen Massnahmen zur Prävention gezielt zu fördern sind. In Bezug auf Ernährung und Bewegung werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), vom Bundesamt für Sport (Baspo), von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen verschiedene Projekte (wie z. B. Allez Hop, Suisse Balance oder das nationale Programm Amepa "Positive Wechselwirkungen zwischen Ernährung, Bewegung und landwirtschaftlicher Produktion") unterstützt.</p><p>Die Schweiz hat zudem der WHO-Resolution betreffend eine "Globale Strategie über Ernährung, Bewegung und Gesundheit vom 22. Mai 2004" zugestimmt. Auf Basis dieser Resolution haben das Eidgenössische Departement des Innern und das federführende BAG sich für 2005/06 das Ziel gesetzt, die notwendigen Schritte zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Zahl übergewichtiger und adipöser Menschen auch in der Schweiz in die Wege zu leiten. Bei der Umsetzung dieser WHO-Resolution werden die betroffenen Partner, insbesondere auch das Baspo, einbezogen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf seine Stellungnahme zum Postulat Humbel Näf 04.3797, "Förderung einer gesunden Ernährung".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er einen differenziert höheren Selbstbehalt für Medikamente, welche durch eine gesündere Lebensweise reduziert oder abgesetzt werden könnten?</p><p>2. Könnte eine solche Lösung praxistauglich umgesetzt werden, ohne Menschen, welche trotz gesunder Lebensweise erkranken, zu diskriminieren?</p><p>3. Sieht er eine andere Möglichkeit, um den Medikamentenkonsum im Bereich der Zivilisationserkrankungen zu reduzieren? Wenn ja, welche?</p>
    • KVG. Prüfung von differenzierten Selbstbehalten bei Medikamenten

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